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   BGH, 24.03.2015 - 5 StR 521/14   

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https://dejure.org/2015,7614
BGH, 24.03.2015 - 5 StR 521/14 (https://dejure.org/2015,7614)
BGH, Entscheidung vom 24.03.2015 - 5 StR 521/14 (https://dejure.org/2015,7614)
BGH, Entscheidung vom 24. März 2015 - 5 StR 521/14 (https://dejure.org/2015,7614)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 261 StPO
    Sachlich-rechtlich nicht zu beanstandende Beweiswürdigung beim freisprechenden Urteil (freie tatrichterliche Beweiswürdigung; Grenzen der revisionsgerichtlichen Überprüfung)

  • HRR Strafrecht

    § 261 StPO
    Sachlich-rechtlich nicht zu beanstandende Beweiswürdigung beim freisprechenden Urteil (freie tatrichterliche Beweiswürdigung; Grenzen der revisionsgerichtlichen Überprüfung)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 261 StPO
    Revision im Strafverfahren wegen schwerer Vergewaltigung: Revisionsgerichtliche Überprüfung der tatrichterlichen Beweiswürdigung bei Freispruch

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 261 StPO

  • Wolters Kluwer

    Tatrichterliche Beweiswürdigung bei einem schweren sexuellen Missbrauch widerstandsunfähiger Personen

  • rewis.io

    Revision im Strafverfahren wegen schwerer Vergewaltigung: Revisionsgerichtliche Überprüfung der tatrichterlichen Beweiswürdigung bei Freispruch

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 261
    Tatrichterliche Beweiswürdigung bei einem schweren sexuellen Missbrauch widerstandsunfähiger Personen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2015, 178
 
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Wird zitiert von ... (78)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 05.12.2013 - 4 StR 371/13

    Beweiswürdigung des Tatrichters (Amtsaufklärungsgrundsatz; Anforderungen an die

    Auszug aus BGH, 24.03.2015 - 5 StR 521/14
    Dabei hat das Revisionsgericht die tatrichterliche Überzeugungsbildung selbst dann hinzunehmen, wenn eine andere Beurteilung näher gelegen hätte oder überzeugender gewesen wäre (vgl. BGH, Urteil vom 5. Dezember 2013 - 4 StR 371/13, NStZ-RR 2014, 87; Sander in LR-StPO, 26. Aufl., § 261 Rn. 182 mwN).
  • BGH, 10.12.2014 - 5 StR 136/14

    Vorsatzausschließender Tatumstandsirrtum beim Abrechnungsbetrug

    Auszug aus BGH, 24.03.2015 - 5 StR 521/14
    Das ist dann der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist, wenn sie gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt oder das Gericht überspannte Anforderungen an die Überzeugungsbildung gestellt hat (st. Rspr., vgl. etwa BGH, Urteil vom 10. Dezember 2014 - 5 StR 136/14 mwN).
  • BGH, 11.04.2018 - 5 StR 595/17

    Verurteilung wegen versuchten Betruges zum Nachteil des "IS" rechtskräftig

    Die Beweiswürdigung des Landgerichts hält - eingedenk des eingeschränkten revisionsrechtlichen Prüfungsmaßstabs (vgl. BGH, Urteile vom 2. Dezember 2005 - 5 StR 119/05, NJW 2006, 925, 928; vom 18. September 2008 - 5 StR 224/08, NStZ 2009, 401, 402; vom 24. März 2015 - 5 StR 521/14, NStZ-RR 2015, 178, 179, und vom 2. November 2017 - 3 StR 360/17 mwN) - rechtlicher Nachprüfung stand.
  • BGH, 24.06.2020 - 5 StR 671/19

    Schwerer Wohnungseinbruchdiebstahl (Begriff der dauerhaft genutzten

    Ihre Angriffe gegen die Beweiswürdigung decken - eingedenk des nur eingeschränkten revisionsrechtlichen Überprüfungsumfangs (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 24. März 2015 - 5 StR 521/14, NStZ-RR 2015, 178, 179) - keinen Rechtsfehler auf.
  • BGH, 27.05.2020 - 5 StR 433/19

    Urkundenfälschung beim Gebrauch von am Computer verfälschten Gehaltsabrechnungen

    Entgegen der Revision ist die Beweiswürdigung des Landgerichts - eingedenk des nur eingeschränkten revisionsrechtlichen Überprüfungsumfangs (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 24. März 2015 - 5 StR 521/14, NStZ-RR 2015, 178, 179) - rechtlich nicht zu beanstanden.

    Dass eine andere Beurteilung nähergelegen hätte oder überzeugender gewesen wäre, ist für die revisionsrechtliche Nachprüfung ohne Belang (vgl. BGH, Urteil vom 24. März 2015 - 5 StR 521/14, NStZ-RR 2015, 178, 179).

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