Rechtsprechung
BGH, 25.02.2015 - 4 StR 39/15 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- HRR Strafrecht
§ 261 StPO; § 267 Abs. 1 StPO; § 81e Abs. 1 StPO
Beweiswürdigung (Darstellung im Urteil; Darstellung eines Sachverständigengutachtens: molekulargenetische Vergleichsuntersuchung; revisionsrechtliche Überprüfbarkeit) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 261 StPO, § 267 StPO
Strafverfahren: Anforderungen an die Beweiswürdigung des Tatrichters; Abfassen der Urteilsgründe; Wiedergabe des Beweisergebnisses - IWW
- Wolters Kluwer
Tatrichterliche Beweiswürdigung beim Diebstahl
- rewis.io
Strafverfahren: Anforderungen an die Beweiswürdigung des Tatrichters; Abfassen der Urteilsgründe; Wiedergabe des Beweisergebnisses
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 261
Tatrichterliche Beweiswürdigung beim Diebstahl - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Für die Urteilsgründe gibt es kein Fleisskärtchen
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Beweiswürdigung - und die Urteilsgründe
- haerlein.de (Kurzinformation)
Inwieweit wird die Beweiswürdigung des Strafrichters vom Revisionsgericht überprüft?
Verfahrensgang
- LG Essen, 25.08.2014 - 26 KLs 26/14
- BGH, 25.02.2015 - 4 StR 39/15
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2015, 180
Wird zitiert von ... (25)
- BGH, 20.05.2015 - 4 StR 555/14
Erstellung eines DNA-Identifizierungsmusters (kein Rückgriff auf zu anderen …
Stützt das Tatgericht seine nach § 261 StPO gewonnene Überzeugung von der Täterschaft des Angeklagten auf das Ergebnis einer im Zusammenhang mit der Übereinstimmung von DNA-Identifizierungsmustern vorgenommenen Wahrscheinlichkeitsberechnung, wird - sofern der Angeklagte einer fremden Ethnie angehört - in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs verlangt, dass der Tatrichter in den Urteilsgründen darlegt, inwieweit dieser Umstand bei der Auswahl der Vergleichspopulation von Bedeutung war (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 25. Februar 2015 - 4 StR 39/15; Urteile vom 5. Juni 2014 - 4 StR 439/13, NJW 2014, 2454, 2455; vom 21. März 2013 - 3 StR 247/12, BGHSt 58, 212, 217; Beschluss vom 31. Juli 2013 - 4 StR 270/13, NStZ-RR 2014, 115, 116). - BGH, 20.09.2018 - 3 StR 195/18
Geiselnahme (Bemächtigungslage; Tateinheit mit Körperverletzung bei …
Allein mit den Umständen, die im Zeitpunkt der Urteilsfällung noch beweiserheblich waren, muss sich der Tatrichter im Urteil auseinandersetzen (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Februar 2015 - 4 StR 39/15, juris Rn. 3). - BGH, 13.07.2016 - 1 StR 128/16
Schuldunfähigkeit (erforderliche Gesamtschau, Blutalkoholkonzentration als …
Seine Schlussfolgerungen brauchen nicht zwingend zu sein; es genügt, dass sie möglich sind (…siehe nur BGH, Beschlüsse vom 7. August 2014 - 3 StR 224/14 Rn. 5 (in NStZ-RR 2014, 349 nur redaktioneller Leitsatz) und vom 25. Februar 2015 - 4 StR 39/15 Rn. 2 (NStZ-RR 2015, 80 nur redaktioneller Leitsatz)).Das ist dann der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist, wenn sie gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt oder das Gericht überspannte Anforderungen an die Überzeugungsbildung gestellt hat (st. Rspr.;… vgl. etwa BGH, Urteile vom 10. Dezember 2014 - 5 StR 136/14 Rn. 20 mwN …und vom 15. Dezember 2015 - 1 StR 236/15 Rn. 18; BGH, Beschluss vom 25. Februar 2015 - 4 StR 39/15 Rn. 2 (NStZ-RR 2015, 80 nur redaktioneller Leitsatz)).
Die schriftlichen Urteilsgründe müssen dabei so sorgfältig und strukturiert abgefasst sein, dass die tatgerichtliche Entscheidung nachvollziehbar und einer revisionsrechtlichen Überprüfung anhand dieses Maßstabes zugänglich ist (st. Rspr.; vgl. etwa BGH…, Urteil vom 7. August 2014 - 3 StR 224/14 Rn. 5 mwN; BGH, Beschluss vom 25. Februar 2015 - 4 StR 39/15 Rn. 2 (NStZ-RR 2015, 180 nur redaktioneller Leitsatz)).
- BGH, 12.01.2017 - 1 StR 394/16
Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Begriff …
Das ist dann der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist, wenn sie gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt oder das Gericht überspannte Anforderungen an die Überzeugungsbildung gestellt hat (st. Rspr.;… vgl. etwa BGH, Urteile vom 10. Dezember 2014 - 5 StR 136/14 Rn. 20 mwN;… vom 15. Dezember 2015 - 1 StR 236/15 Rn. 18;… vom 13. Juli 2016 - 1 StR 128/16 Rn. 21, NStZ 2016, 670 …und vom 22. November 2016 - 1 StR 194/16 Rn. 14; Beschluss vom 25. Februar 2015 - 4 StR 39/15 Rn. 2 (NStZ-RR 2015, 180 nur redaktioneller Leitsatz)). - BGH, 07.09.2016 - 1 StR 154/16
Verstoß gegen die Unschuldsvermutung (Voraussetzungen: erforderliche …
Seine Schlussfolgerungen brauchen nicht zwingend zu sein; es genügt, dass sie möglich sind (siehe nur BGH…, Urteil vom 7. August 2014 - 3 StR 224/14 Rn. 5 (in NStZ-RR 2014, 349 nur redaktioneller Leitsatz); Beschluss vom 25. Februar 2015 - 4 StR 39/15 Rn. 2 (in NStZ-RR 2015, 80 nur redaktioneller Leitsatz);… Urteil vom 13. Juli 2016 - 1 StR 128/16 Rn. 21 f. mwN).Das ist dann der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist, wenn sie gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt oder das Gericht überspannte Anforderungen an die Überzeugungsbildung gestellt hat (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteile vom 10. Dezember 2014 - 5 StR 136/14 mwN;… vom 15. Dezember 2015 - 1 StR 236/15, Rn. 18 …und vom 13. Juli 2016 - 1 StR 128/16 Rn. 21; Beschluss vom 25. Februar 2015 - 4 StR 39/15 Rn. 2 (in NStZ-RR 2015, 80 nur redaktioneller Leitsatz)).
- BGH, 28.08.2018 - 5 StR 50/17
Darlegungsanforderungen bei biostatistischen Wahrscheinlichkeitsberechnungen in …
Insoweit wurde - den allgemeinen Darlegungsanforderungen folgend - von den Tatgerichten verlangt, in den Urteilsgründen mitzuteilen, wie viele Systeme untersucht wurden, ob und inwieweit sich Übereinstimmungen in den untersuchten Systemen ergaben und mit welcher "Wahrscheinlichkeit' die festgestellte Merkmalskombination zu erwarten ist (vgl. BGH, Urteile vom 24. März 2016 - 2 StR 112/14, NStZ 2016, 490;… vom 21. Juli 2016 - 2 StR 383/15 Rn. 35;… vom 9. Februar 2017 - 3 StR 415/16 Rn. 25; Beschlüsse vom 25. Februar 2015 - 4 StR 39/15 Rn. 10;… vom 1. Dezember 2015 - 4 StR 397/15 Rn. 4;… vom 22. Februar 2017 - 5 StR 606/16 Rn. 11; vom 18. Januar 2018 - 4 StR 377/17). - BGH, 13.07.2016 - 1 StR 94/16
Tatrichterliche Beweiswürdigung (revisionsrechtliche Überprüfbarkeit); …
Seine Schlussfolgerungen brauchen nicht zwingend zu sein; es genügt, dass sie möglich sind (…siehe nur BGH, Beschlüsse vom 7. August 2014 - 3 StR 224/14 Rn. 5 (in NStZ-RR 2014, 349 nur redaktioneller Leitsatz) und vom 25. Februar 2015 - 4 StR 39/15 Rn. 2 (NStZ-RR 2015, 180 nur redaktioneller Leitsatz)).Das ist dann der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist, wenn sie gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt oder das Gericht überspannte Anforderungen an die Überzeugungsbildung gestellt hat (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteile vom 10. Dezember 2014 - 5 StR 136/14 mwN …und vom 15. Dezember 2015 - 1 StR 236/15, Rn. 18; BGH, Beschluss vom 25. Februar 2015 - 4 StR 39/15 Rn. 2 (NStZ-RR 2015, 180 nur redaktioneller Leitsatz)).
Es ist im Fall einer Verurteilung des Angeklagten grundsätzlich verpflichtet, die für den Schuldspruch wesentlichen Beweismittel im Rahmen seiner Beweiswürdigung heranzuziehen und einer erschöpfenden Würdigung zu unterziehen (vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 20. März 2002 - 5 StR 448/01 und vom 25. Februar 2015 - 4 StR 39/15 Rn. 2 (NStZ-RR 2015, 180 nur redaktioneller Leitsatz)).
Die schriftlichen Urteilsgründe müssen dabei so sorgfältig und strukturiert abgefasst sein, dass die tatgerichtliche Entscheidung nachvollziehbar und einer revisionsrechtlichen Überprüfung anhand dieses Maßstabes zugänglich ist (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteil vom 7. August 2014 - 3 StR 224/14 mwN; BGH, Beschluss vom 25. Februar 2015 - 4 StR 39/15 Rn. 2 (NStZ-RR 2015, 180 nur redaktioneller Leitsatz)).
- BGH, 30.03.2016 - 4 StR 102/16
Tatrichterliche Beweiswürdigung (Beweiswert von Täteridentifizierung mittels …
Für die Darstellung des Ergebnisses einer auf einer molekulargenetischen Vergleichsuntersuchung beruhenden Wahrscheinlichkeitsberechnung, bei der es sich nicht um ein standardisiertes Verfahren handelt, ist es danach erforderlich, dass der Tatrichter mitteilt, wie viele Systeme untersucht wurden, ob und inwieweit sich Übereinstimmungen in den untersuchten Systemen ergeben haben, mit welcher Wahrscheinlichkeit die festgestellte Merkmalskombination zu erwarten ist und, sofern der Angeklagte einer fremden Ethnie angehört, inwieweit dieser Umstand bei der Auswahl der Vergleichspopulation von Bedeutung war (vgl. BGH, Urteile vom 5. Juni 2014 - 4 StR 439/13, NJW 2014, 2454; vom 21. März 2013 - 3 StR 247/12, BGHSt 58, 212, 217; Beschlüsse vom 25. Februar 2015 - 4 StR 39/15 und vom 22. Oktober 2014 - 1 StR 364/14, NStZ-RR 2015, 87, 88). - BGH, 30.06.2020 - 3 StR 377/18
Teilverzicht des zeugnisverweigerungsberechtigten Zeugen auf das …
Das Tatgericht muss sich mit den für die Entscheidung wesentlichen Gesichtspunkten auseinandersetzen, wenn sie geeignet sind, das Beweisergebnis zu beeinflussen, oder sich ihre Erörterung aufdrängt (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Februar 2015 - 4 StR 39/15, juris Rn. 3). - BGH, 24.03.2016 - 2 StR 112/14
Tatrichterlicher Beweiswürdigung (Umgang mit DNA-Identifizierungsmustern: …
(1) Stützt das Tatgericht seine nach § 261 StPO gewonnene Überzeugung von der Täterschaft des Angeklagten auf das Ergebnis einer im Zusammenhang mit der Übereinstimmung von DNA-Identifizierungsmustern vorgenommenen Wahrscheinlichkeitsberechnung, wird - sofern der Angeklagte einer fremden Ethnie angehört - in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs verlangt, dass der Tatrichter in den Urteilsgründen darlegt, inwieweit dieser Umstand bei der Auswahl der Vergleichspopulation von Bedeutung war (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 20. Mai 2015 - 4 StR 555/14, NJW 2015, 2594, 2597; Beschluss vom 25. Februar 2015 - 4 StR 39/15; Urteile vom 5. Juni 2014 - 4 StR 439/13, NJW 2014, 2454, 2455 und vom 21. März 2013 - 3 StR 247/12, BGHSt 58, 212, 217). - BGH, 15.03.2016 - 4 StR 7/16
Mittäterschaft (Voraussetzungen, revisionsrechtliche Überprüfbarkeit)
- BGH, 18.03.2021 - 4 StR 480/20
Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (Anforderungen an die …
- BGH, 19.01.2016 - 4 StR 484/15
Urteilsgründe (Umgang mit Sachverständigengutachten: …
- BGH, 11.02.2020 - 4 StR 652/19
Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (revisionsrechtliche …
- BGH, 22.11.2016 - 1 StR 194/16
Bedingter Tötungsvorsatz (erforderliche Gesamtbetrachtung: Indizwirkung einer …
- BGH, 29.09.2016 - 4 StR 320/16
Tatrichterliche Beweiswürdigung (Anforderungen an ein freisprechendes Urteil: …
- BGH, 29.12.2015 - 2 StR 322/15
Tatrichterliche Beweiswürdigung (Darstellung im Urteil: Geständnis des …
- OLG Brandenburg, 16.10.2019 - 53 Ss 107/19
Strafbarkeit unrichtiger oder unvollständiger Angaben zur Erlangung einer …
- BGH, 12.04.2016 - 4 StR 18/16
Tatrichterliche Beweiswürdigung (Anforderungen an die Auseinandersetzung mit …
- BGH, 07.09.2016 - 1 StR 57/16
Steuerhinterziehung: Strafbarkeit eines sog. missing traders im Rahmen eines …
- BGH, 01.12.2015 - 4 StR 397/15
Tatrichterliche Beweiswürdigung (Umgang mit Sachverständigengutachten: …
- KG, 05.10.2015 - 161 Ss 190/15
Strafverfahren wegen Versicherungsbetruges: Anforderungen an die tatrichterliche …
- OLG Hamm, 10.03.2020 - 4 RBs 87/20
Geschwindigkeitsverstoß; ProViDa 2000 Modular; Nachfahren; manuelle Auswertung; …
- OLG Brandenburg, 16.10.2019 - 1 Ss 69/19
- BGH, 18.01.2018 - 4 StR 377/17
Bandendiebstahl (Definition: bandenmäßige Begehung); Urteilsgründe (Darlegung der …
Rechtsprechung
BGH, 05.03.2015 - 3 StR 514/14 |
Volltextveröffentlichungen (17)
- HRR Strafrecht
§ 467 Abs. 1 StPO
Unbegründete sofortige Beschwerde gegen die Kostenentscheidung nach Freispruch des Angeklagten - HRR Strafrecht
§ 261 StPO; § 267 Abs. 5 Satz 1 StPO
Sachlich-rechtlich nicht zu beanstandende tatrichterliche Beweiswürdigung beim Freispruch des Angeklagten; keine schematische Betrachtung bei der Annahme eines Darstellungsmangels aufgrund des Fehlens von Feststellungen zu eventuell einschlägigen Vorstrafen des ... - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 267 Abs 5 S 1 StPO
Freispruch vom Vorwurf der versuchten Vergewaltigung: Notwendige Urteilsfeststellungen zu den persönlichen Verhältnissen des Angeklagten - IWW
§ 467 Abs. 1 StPO, § 2 Abs. 1 StrEG, § 5 StrEG, § 6 StrEG, § 473 Abs. 1 StPO
- Wolters Kluwer
Feststellungen zu Werdegang sowie Vorleben und Persönlichkeit des Angeklagten in den Urteilsgründen
- Wolters Kluwer
Sofortige Beschwerde gegen die Kosten- und Auslagenentscheidung sowie gegen die Entscheidung über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen
- rewis.io
Freispruch vom Vorwurf der versuchten Vergewaltigung: Notwendige Urteilsfeststellungen zu den persönlichen Verhältnissen des Angeklagten
- ra.de
- rechtsportal.de
StPO § 267 Abs. 5 S. 1
Feststellungen zu Werdegang sowie Vorleben und Persönlichkeit des Angeklagten in den Urteilsgründen - rechtsportal.de
StrEG § 2 Abs. 1 ; StrEG § 5 ; StrEG § 6
Sofortige Beschwerde gegen die Kosten- und Auslagenentscheidung sowie gegen die Entscheidung über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen - datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Freispruch- und die persönlichen Verhältnissen des Angeklagten
Verfahrensgang
- LG Duisburg, 02.07.2014 - 31 KLs 11/14
- BGH, 05.03.2015 - 3 StR 514/14
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2015, 180
Wird zitiert von ... (12)
- BGH, 13.10.2016 - 4 StR 239/16
Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion (Gefährdung einer fremden Sache von …
Insoweit verbietet sich indes eine schematische Betrachtung (…vgl. BGH, Urteile vom 10. Dezember 2014 - 5 StR 136/14, juris Rn. 18, und vom 5. März 2015 - 3 StR 514/14, NStZ-RR 2015, 180 f.); die Entscheidung, ob ein Verstoß gegen § 267 Abs. 5 Satz 1 StPO vorliegt, ist aufgrund der jeweiligen Umstände des Einzelfalles zu treffen. - BGH, 24.11.2016 - 4 StR 235/16
Notwehr (Gegenwärtigkeit des Angriffs: objektiver Maßstab); Tötungsvorsatz …
Dabei kommt es auf die Umstände des Einzelfalls an; für eine schematische Betrachtungsweise ist kein Raum (vgl. BGH…, Urteil vom 13. März 2014 - 4 StR 15/14, Rn. 8; Beschluss vom 5. März 2015 - 3 StR 514/14, BGHR StPO § 267 Abs. 5 Freispruch 18; Urteil vom 2. April 2014 - 2 StR 554/13, NStZ 2014, 419;… Urteil vom 11. März 2010 - 4 StR 22/10, BGHR StPO § 267 Abs. 5 Freispruch 16 jeweils mwN). - OLG Hamm, 28.04.2016 - 3 RVs 37/16
Beleidigung; Zigeuner; Beweiswürdigung; Mindestfeststellungen
Dies ist in sachlich-rechtlicher Hinsicht der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist, gegen Denk- oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt oder wenn das Tatgericht zu hohe Anforderungen an die Überzeugungsbildung stellt (vgl. BGH, Urteil vom 5. März 2015 - 3 StR 514/14, juris, Rn. 6).
- BGH, 12.05.2016 - 4 StR 569/15
Aufklärungsrüge (Anforderungen an die Revisionsbegründung: …
Bei freisprechenden Urteilen ist der Tatrichter aus sachlich-rechtlichen Gründen aber zumindest dann zu Feststellungen zur Person des Angeklagten verpflichtet, wenn diese für die Beurteilung des Tatvorwurfs eine Rolle spielen können und deshalb zur Überprüfung des Freispruchs durch das Revisionsgericht auf Rechtsfehler hin notwendig sind (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteile vom 13. März 2014 - 4 StR 15/14; vom 5. März 2015 - 3 StR 514/14 jeweils mwN).Insoweit verbietet sich indes eine schematische Betrachtung; die Entscheidung, ob ein Verstoß gegen § 267 Abs. 5 Satz 1 StPO vorliegt, ist aufgrund der jeweiligen Umstände des Einzelfalles zu treffen (BGH, Urteil vom 5. März 2015 - 3 StR 514/14 mwN).
Auch bedarf keiner Entscheidung, ob jedenfalls in solchen Fallgestaltungen das Fehlen von Mitteilungen zu relevanten Vorstrafen die Erhebung einer zulässigen Verfahrensrüge erfordert, zumal selbst der Generalbundesanwalt in seiner Antragsschrift - zutreffend - nicht das völlige Fehlen, sondern lediglich beanstandet, dass das Urteil "keine ausreichenden Feststellungen zu den persönlichen Verhältnissen des Angeklagten' enthält (vgl. hierzu auch BGH, Urteil vom 5. März 2015 - 3 StR 514/14).
- BGH, 22.01.2020 - 5 StR 385/19
Unrechtsvereinbarung bei der Bestechung im geschäftlichen Verkehr (unlautere …
Angesichts dessen kam auch dem Umstand, dass Taten wie die vorliegende dem Angeklagten S. womöglich nicht wesensfremd sind, keine solch bestimmende Bedeutung zu, dass die Wirtschaftsstrafkammer zur Mitteilung von Vorstrafen in den Urteilsgründen verpflichtet war (vgl. BGH, Urteil vom 5. März 2015 - 3 StR 514/14, NStZ-RR 2015, 180). - BGH, 10.05.2017 - 2 StR 258/16
Freisprechendes Urteil (Erforderlichkeit von Feststellungen zur Person des …
Dabei kommt es auf die Umstände des Einzelfalls an; für eine schematische Betrachtungsweise ist kein Raum (vgl. BGH…, Urteil vom 13. März 2014 - 4 StR 15/14, Rn. 8; Beschluss vom 5. März 2015 - 3 StR 514/14, BGHR StPO § 267 Abs. 5 Freispruch 18; Urteil vom 2. April 2014 - 2 StR 554/13, NStZ 2014, 419;… Urteil vom 11. März 2010 - 4 StR 22/10, BGHR StPO § 267 Abs. 5 Freispruch 16 jeweils mwN). - BGH, 14.01.2021 - 3 StR 124/20
Freispruch im sogenannten Wehrhahn-Verfahren rechtskräftig
Das Tatgericht ist auch bei freisprechenden Urteilen aus sachlich-rechtlichen Gründen zu Feststellungen zur Person des Angeklagten verpflichtet, wenn diese für die Beurteilung des Tatvorwurfs eine Rolle spielen können (…vgl. BGH, Urteile vom 23. Juni 2008 - 2 StR 150/08, BGHSt 52, 314 Rn. 13;… vom 11. März 2010 - 4 StR 22/10, BGHR StPO § 267 Abs. 5 Freispruch 16 Rn. 7; vom 2. April 2014 - 2 StR 554/13, NStZ 2014, 419, 420; vom 5. März 2015 - 3 StR 514/14, BGHR StPO § 267 Abs. 5 Freispruch 18 Rn. 9; jeweils mwN). - LG Düsseldorf, 31.07.2018 - 1 Ks 17/17
Freispruch im Wehrhahn-Strafverfahren
Im Hinblick darauf, dass die Persönlichkeit des Angeklagten für die Beurteilung des Tatvorwurfs eine Rolle spielt, sah sich die Kammer veranlasst, auch die Feststellungen zu seinen persönlichen Verhältnissen darzustellen (BGH Urteil vom 5. März 2015 - 3 StR 514/14 - NStZ-RR 2015, 180):. - BGH, 01.06.2017 - 3 StR 31/17
Sachlich-rechtlich nicht zu beanstandende Beweiswürdigung (DNA-Spur; …
Erweist sich die Beweiswürdigung danach aber als rechtsfehlerfrei, ist es im Einzelfall revisionsrechtlich sowohl hinzunehmen, dass sich das Tatgericht eine entsprechende Überzeugung bildet, als auch, dass es sich dazu aufgrund vernünftiger Zweifel nicht in der Lage sieht (BGH, Urteil vom 21. März 2013 - 3 StR 247/12, BGHSt 58, 212, 215 f.; vgl. auch BGH, Urteil vom 5. März 2015 - 3 StR 514/14, NStZ-RR 2015, 180). - BGH, 02.07.2015 - 3 StR 157/15
Verfall (Bruttoprinzip; erlangtes Etwas; Verfügungsgewalt; Unbeachtlichkeit der …
Dies ist in sachlich-rechtlicher Hinsicht der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist, gegen Denk- oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt oder wenn das Tatgericht zu hohe Anforderungen an die Überzeugungsbildung stellt (st. Rspr.; vgl. zuletzt etwa BGH, Urteil vom 5. März 2015 - 3 StR 514/14, juris Rn. 6). - BGH, 11.03.2021 - 3 StR 183/20
Rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung (naheliegende Schlussfolgerungen; Unterstellung …
- BGH, 11.02.2016 - 3 StR 436/15
Anforderungen an die Begründung des freisprechenden Urteils; sachlich-rechtliche …