Weitere Entscheidungen unten: BGH, 28.04.2015 | OLG Hamm, 12.03.2015

Rechtsprechung
   BGH, 18.03.2015 - 2 StR 54/15   

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https://dejure.org/2015,11214
BGH, 18.03.2015 - 2 StR 54/15 (https://dejure.org/2015,11214)
BGH, Entscheidung vom 18.03.2015 - 2 StR 54/15 (https://dejure.org/2015,11214)
BGH, Entscheidung vom 18. März 2015 - 2 StR 54/15 (https://dejure.org/2015,11214)
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Volltextveröffentlichungen (12)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Verdachtsstrafzumessung?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Strafschärfende Berücksichtigung nicht angeklagter Taten

  • strafrecht.jetzt (Kurzinformation und Auszüge)

    Zu den Voraussetzungen an eine strafschärfende Berücksichtigung von nicht angeklagten Taten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2015, 207
  • NStZ-RR 2015, 366
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 05.06.2014 - 2 StR 381/13

    Mitteilungs- und Dokumentationspflichten bei Gesprächen, die auf eine

    Auszug aus BGH, 18.03.2015 - 2 StR 54/15
    Allerdings müssen solche Taten - wie jeder für die Strafzumessung erhebliche Umstand - prozessordnungsgemäß und damit hinreichend bestimmt festgestellt werden und zur Überzeugung des Tatrichters feststehen (Senatsurteil vom 5. Juni 2014 - 2 StR 381/13, BeckRS 2014, 15068; Fischer, StGB, 62. Aufl., § 46 Rn. 40 f., jeweils mwN).
  • BGH, 09.04.1991 - 4 StR 138/91

    Rechtmäßigkeit einer Verurteilung eines Angeklagten wegen zweifachen sexuellen

    Auszug aus BGH, 18.03.2015 - 2 StR 54/15
    Abgesehen davon, dass der zugrunde gelegte "Zeitraum von circa 20 Jahren" nicht in Einklang mit den Feststellungen der Strafkammer zu bringen ist, wonach es "in den Jahren 1998 bis 2001 ... keinen Übergriff" (UA S. 6) des Angeklagten auf die Nebenklägerin gegeben habe und die Eheleute ab 1993 auch einvernehmlich geschlechtlich verkehrten, bleibt offen, ob, welche und wie viele Straftaten der Angeklagte über die hier abgeurteilten Taten hinaus noch begangen haben soll (vgl. BGH, Beschluss vom 9. April 1991 - 4 StR 138/91, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Vorleben 14).
  • BGH, 21.09.2022 - 6 StR 47/22

    Aussetzung mit Todesfolge (Obhuts- und Beistandspflicht: Heranziehung der

    a) Die Gefährlichkeit der Tathandlung und der Grad der Wahrscheinlichkeit eines Erfolgseintritts sind keine allein maßgeblichen Kriterien für die Entscheidung, ob ein Täter mit bedingtem Vorsatz gehandelt hat; vielmehr kommt es auch bei besonders gefährlichen Handlungen auf die Umstände des Einzelfalls an (vgl. BGH, Urteile vom 23. März 2022 - 6 StR 343/21; vom 26. November 2014 - 2 StR 54/15, NStZ 2015, 516).
  • BGH, 15.05.2019 - AK 22/19

    Mitgliedschaftliche Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung (Förderung

    Im Rahmen der Strafzumessung kann das Oberlandesgericht auch - zu seiner Überzeugung feststehende - mitgliedschaftliche Beteiligungshandlungen der Angeschuldigten berücksichtigen, die nicht nach anderen Strafvorschriften strafbar sind und von deren Verfolgung der Generalbundesanwalt nach § 154 Abs. 1 Nr. 1 Alternative 2 StPO abgesehen hat, soweit es die Handlungen prozessordnungsgemäß feststellt (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 18. März 2015 - 2 StR 54/15, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Vorleben 33; ferner Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 6. Aufl., Rn. 662, 666 mwN).
  • BGH, 13.09.2017 - 4 StR 88/17

    Betrug (Irrtum: erforderliche Feststellungen im Urteil bei gleichförmigen,

    (1) Die Berücksichtigung von nach §§ 154, 154a StPO eingestellten bzw. ausgeschiedenen Taten ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zulässig, wenn diese prozessordnungsgemäß so bestimmt festgestellt sind, dass sie ihrem wesentlichen Unrechtsgehalt nach bewertet werden können und eine Berücksichtigung des bloßen Verdachts weiterer Straftaten ausgeschlossen werden kann (BGH, Beschlüsse vom 20. August 2014 - 3 StR 315/14, StV 2015, 552; vom 18. März 2015 - 2 StR 54/15, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Vorleben 33; vgl. auch BGH, Beschluss vom 19. November 2013 - 4 StR 448/13, NJW 2014, 645 f.).
  • BGH, 02.12.2015 - 2 StR 258/15

    Beschränkung der Revision auf den Strafausspruch (ausnahmsweise Untrennbarkeit

    Allerdings müssen solche Taten - wie jeder andere für die Strafzumessung erhebliche Umstand - prozessordnungsgemäß und damit hinreichend bestimmt festgestellt werden und zur Überzeugung des Tatrichters feststehen (Senat, Beschluss vom 18. März 2015 - 2 StR 54/15, NStZ-RR 2015, 207; Urteil vom 5. Juni 2014 - 2 StR 381/13, juris Rn. 2; Fischer, StGB, 63. Aufl., § 46 Rn. 40 f., jeweils mwN).
  • BGH, 18.12.2018 - 1 StR 407/18

    Gesamtstrafenbildung (Berücksichtigung nach § 154 StPO eingestellter Straftaten)

    Eine strafschärfende Berücksichtigung solcher vorläufig eingestellter Taten setzt aber voraus, dass diese in der Hauptverhandlung prozessordnungsgemäß festgestellt sind und zur Überzeugung des Tatgerichts feststehen (BGH, Beschlüsse vom 18. März 2015 - 2 StR 54/15, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Vorleben 33 Rn. 4 und vom 12. September 2012 - 5 StR 425/12, wistra 2012, 470 Rn. 3 mwN).
  • BGH, 02.02.2023 - 4 StR 154/22

    Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (formelle Voraussetzungen; hangbedingt

    Voraussetzung dafür ist aber, dass diese weiteren Straftaten prozessordnungsgemäß festgestellt sind; d.h. es muss einwandfrei feststehen, welche weiteren Straftaten der Angeklagte begangen hat (vgl. BGH, Beschluss vom 18. März 2015 - 2 StR 54/15 Rn. 5; Beschluss vom 9. April 1991 - 4 StR 138/91 Rn. 4).
  • BGH, 22.07.2015 - 2 StR 214/15

    Strafzumessung (Berücksichtigung weiterer, bisher nicht abgeurteilter Straftaten)

    Allerdings müssen solche Taten - wie jeder für die Strafzumessung erhebliche Umstand - prozessordnungsgemäß und damit hinreichend bestimmt festgestellt werden und zur Überzeugung des Tatrichters feststehen (Senat, Urteil vom 5. Juni 2014 - 2 StR 381/13, juris Rn. 23; Beschluss vom 18. März 2015 - 2 StR 54/15, NStZ-RR 2015, 207; Fischer, StGB, 62. Aufl., § 46 Rn. 40 f. mwN).
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Rechtsprechung
   BGH, 28.04.2015 - 3 StR 92/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,11522
BGH, 28.04.2015 - 3 StR 92/15 (https://dejure.org/2015,11522)
BGH, Entscheidung vom 28.04.2015 - 3 StR 92/15 (https://dejure.org/2015,11522)
BGH, Entscheidung vom 28. April 2015 - 3 StR 92/15 (https://dejure.org/2015,11522)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 46 StGB
    Anforderungen an die Begründung der Strafzumessungsentscheidung nach Aufhebung zu Gunsten des Angeklagten (gleiches Strafmaß trotz milderen Strafrahmens)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 2 Abs 3 StGB, § 46 Abs 1 S 2 StGB, § 46 Abs 3 StGB, § 354 Abs 2 StPO
    Strafzumessung: Begründungserfordernis bei Verhängung der gleichen Strafe nach Zurückverweisung trotz Anwendung eines milderen Strafrahmens

  • IWW

    §§ 176, 176a StGB, § 2 Abs. 3 StGB, § 176a StGB, § 464 Abs. 3 Satz 1 StPO

  • Wolters Kluwer

    Entnahme eines milderen Strafrahmens bei einer Verurteilung wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern

  • rewis.io

    Strafzumessung: Begründungserfordernis bei Verhängung der gleichen Strafe nach Zurückverweisung trotz Anwendung eines milderen Strafrahmens

  • ra.de
  • rewis.io

    Strafzumessung: Begründungserfordernis bei Verhängung der gleichen Strafe nach Zurückverweisung trotz Anwendung eines milderen Strafrahmens

  • rechtsportal.de

    StGB § 176; StGB § 176a
    Entnahme eines milderen Strafrahmens bei einer Verurteilung wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Milderer Tatbestand - gleich Strafe, oder: Auch im zweiten Durchgang passt es nicht

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Milderer Tatbestand - gleiche Strafe

  • strafrecht.jetzt (Kurzinformation und Auszüge)

    Anforderungen an die Strafzumessungsbegründung bei Verurteilung zu einer gleich hohen Strafe wegen eines geringeren Vorwurfs nach vorausgegangener Urteilsaufhebung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kein copy and paste in (Straf-)Urteilsbegründungen nach Aufhebung durch die Rechtsmittelinstanz

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2015, 207
  • StV 2015, 558
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 19.08.2014 - 3 StR 189/14

    Milderes Gesetz beim sexuellen Missbrauch von Kindern im Zeitraum vor dem

    Auszug aus BGH, 28.04.2015 - 3 StR 92/15
    Auf die Revision des Angeklagten hat der Senat das Urteil im Ausspruch über die Einzelstrafen in den "Fällen 1 bis 6 der Anklageschrift" sowie über die Gesamtstrafe aufgehoben, weil das Landgericht die Strafen für diese, nicht ausschließbar vor dem 1. April 2004 begangenen Taten nicht den (milderen) Strafrahmen der §§ 176, 176a StGB aF entnommen hatte (BGH, Beschluss vom 19. August 2014 - 3 StR 189/14, juris).
  • BGH, 27.11.2012 - 3 StR 439/12

    Strafzumessung bei der Jugendstrafe (Begründungsanforderungen bei Verhängung

    Auszug aus BGH, 28.04.2015 - 3 StR 92/15
    Wird ein Urteil auf ein Rechtsmittel zugunsten des Angeklagten aufgehoben und trifft der neue Tatrichter Feststellungen, welche die Tat in einem wesentlich milderen Licht erscheinen lassen, hält er aber dennoch eine gleich hohe Strafe für erforderlich, so hat er nach ständiger Rechtsprechung seine Entscheidung eingehend zu begründen; denn die ursprüngliche Bewertung der Tat und die Strafzumessung in der aufgehobenen Entscheidung sind zwar kein Maßstab für die neue Strafzumessung, jedoch hat der Angeklagte einen Anspruch darauf, zu erfahren, warum er für ein wesentlich geringeres Vergehen nun gleich hoch bestraft wird (vgl. BGH, Beschluss vom 27. November 2012 - 3 StR 439/12, StV 2013, 758, 759 mwN).
  • BGH, 08.12.2015 - 3 StR 416/15

    Rechtsfehlerhafte Strafzumessung beim sexuellen Missbrauch eines Kindes nach

    Wird ein Urteil auf ein Rechtsmittel zugunsten des Angeklagten im Strafausspruch aufgehoben und vermag der neue Tatrichter Feststellungen nicht zu treffen, die im ersten Rechtszug als bestimmende Zumessungstatsachen strafschärfend herangezogen worden waren, hält er aber dennoch eine gleich hohe Strafe für erforderlich, so hat er nach ständiger Rechtsprechung seine Entscheidung eingehend zu begründen; denn die ursprüngliche Bewertung der Tat und die Strafzumessung in der aufgehobenen Entscheidung sind zwar kein Maßstab für die neue Bemessung der Strafe, jedoch hat der Angeklagte einen Anspruch darauf zu erfahren, warum er trotz des Wegfalls eines Strafschärfungsgrundes nun gleich hoch bestraft wird (vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. November 2012 - 3 StR 439/12, StV 2013, 758, 759; vom 28. April 2015 - 3 StR 92/15, NStZ-RR 2015, 207 jeweils mwN).
  • BGH, 11.01.2023 - 3 StR 445/22

    Strafzumessung (Begründungserfordernisse bei Verhängung einer gleich hohen Strafe

    Jedoch hat der Angeklagte einen Anspruch darauf, zu erfahren, warum er für ein wesentlich geringeres Vergehen nun gleich hoch bestraft wird (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Juli 2020 - 1 StR 196/20, juris Rn. 6; vom 8. Dezember 2015 - 3 StR 416/15, StV 2017, 34 Rn. 4; vom 28. April 2015 - 3 StR 92/15, NStZ-RR 2015, 207; vom 27. November 2012 - 3 StR 439/12, NStZ-RR 2013, 113 mwN; vom 11. Juni 2008 - 5 StR 194/08, wistra 2008, 386, 387; vom 20. April 1989 - 4 StR 149/89, BGHR StGB § 46 Abs. 1 Begründung 13; vom 20. August 1982 - 2 StR 296/82, NJW 1983, 54).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 12.03.2015 - 4 Ws 80/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,4711
OLG Hamm, 12.03.2015 - 4 Ws 80/15 (https://dejure.org/2015,4711)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12.03.2015 - 4 Ws 80/15 (https://dejure.org/2015,4711)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12. März 2015 - 4 Ws 80/15 (https://dejure.org/2015,4711)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Burhoff online

    StGB § 66b; StGB § 67d
    Sicherungsverwahrung, Altfall, Anordnung

  • openjur.de

    Unterbringung, Psychiatrischen Krankenhaus, Fehleinweisung, Anordnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung, Altfälle

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Unterbringung, Psychiatrischen Krankenhaus, Fehleinweisung, Anordnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung, Altfälle

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verschärfter Prognosemaßstab auch bei Fällen der Erledigung der Unterbringung im Maßregelvollzug

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    Verschärfter Prognosemaßstab auch bei Fällen der Erledigung der Unterbringung im Maßregelvollzug

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Jurion (Kurzinformation)

    Anordnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung in Altfällen

Verfahrensgang

  • LG Essen - 25 KLs 57/09
  • OLG Hamm, 12.03.2015 - 4 Ws 80/15

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2015, 207
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 07.10.2008 - GSSt 1/08

    Großer Senat für Strafsachen bestätigt Einschränkung nachträglicher

    Auszug aus OLG Hamm, 12.03.2015 - 4 Ws 80/15
    Muss der Untergebrachte nach der Erledigung noch Strafhaft verbüßen, kommt jedoch entsprechend der Entscheidung des großen Senats vom 07.10.2008 (BGHSt 52, 379) nur eine Anordnung gem. § 66b I u. II StGB a. F. in Betracht.

    Hierbei stützt sie sich auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs - Großer Senat - vom 7.10.2008 (BGHSt 52, 379).

  • BVerfG, 06.02.2013 - 2 BvR 2122/11

    Nachträgliche Sicherungsverwahrung im Anschluss an psychiatrische Unterbringung

    Auszug aus OLG Hamm, 12.03.2015 - 4 Ws 80/15
    So hat das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 6. Februar 2013 (2 BvR 2122/11, bei juris) die oben zitierte Entscheidung des OLG Frankfurt aufgehoben.
  • OLG Frankfurt, 22.08.2011 - 3 Ws 761/11

    Fortdauer der nachträglichen Sicherungsverwahrung gemäß § 66 III StGB in

    Auszug aus OLG Hamm, 12.03.2015 - 4 Ws 80/15
    Dabei ging der Gesetzgeber offensichtlich davon aus, dass dieser verschärfte Prognosemaßstab, anders als in den anderen Fällen der nachträglichen Sicherungsverwahrung, deshalb keine Anwendung finden musste, weil durch die Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus bereits eine potenziell unbefristete Maßregel angeordnet worden war und der Verurteilte somit nur ein geringeres schützenswertes Interesse hat (so auch Fischer, StGB, 62. Auflage § 66b Rn. 3 a. E.unter Verweis auf die Entscheidung OLG Frankfurt, NStZ 12, 154).
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