Rechtsprechung
OLG Hamburg, 28.04.2015 - 1 Rev 13/15 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Burhoff online
Sorgfaltspflicht, Übungsleiter, ehrenamtlicher Fußballtrainer,
- Justiz Hamburg
Fahrlässige Tötung: Sorgfaltspflichtverletzung eines ehrenamtlichen Übungsleiters
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (8)
- Justiz Hamburg (Pressemitteilung)
Verurteilung des Jugend-Fußballtrainers von Dersimspor e.V. aufgehoben
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Sorgfaltspflichten von ehrenamtlichem Trainer bestimmen sich auch nach Verhaltensregeln der Sportverbände
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Verurteilung des Jugend-Fußballtrainers von Dersimspor e.V. aufgehoben
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Kind stirbt durch ein Fußballtor - Gericht prüft nach dem Unfall beim Jugendtraining, ob der Trainer seine Aufsichtspflicht verletzt hat
- tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)
- haerlein.de (Kurzinformation)
Was ist bei der Beurteilung, welche Sorgfaltspflichten ein ehrenamtlicher Übungsleiter hat, zu berücksichtigen?
- mopo.de (Pressemeldung, 06.05.2015)
Tod des kleinen "Effi" (†7): Urteil gegen fahrlässigen Fußballtrainer aufgehoben
- abendblatt.de (Pressemeldung, 07.05.2015)
Junge von Fußballtor erschlagen: Urteil gegen Trainer aufgehoben
Besprechungen u.ä. (3)
- Burhoff online Blog (Entscheidungsbesprechung)
Die Sorgfaltspflicht im Ehrenamt, oder: Pflichtenmaßstab für den Fußballjugendtrainer
- Jurion (Entscheidungsbesprechung)
Sorgfaltspflichten eines ehrenamtlichen Trainers sind konkret zu bestimmen
- Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Pflichtenmaßstab bei Fahrlässigkeitsdelikten im Rahmen ehrenamtlicher Tätigkeit
Verfahrensgang
- AG Hamburg-Harburg, 27.10.2014 - 623 Ds 421/13
- OLG Hamburg, 28.04.2015 - 1 Rev 13/15
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2015, 209
- SpuRt 2015, 172
Wird zitiert von ... (2)
- LG Limburg, 07.06.2018 - 5 KLs 3 Js 11612/16
Tödliche Geisterfahrt eines Freigängers: JVA-Beamte zu Haftstrafen verurteilt
Art und Maß der anzuwendenden Sorgfalt bestimmen sich nach den Anforderungen, die bei objektiver Betrachtung einer Gefahrenlage ex ante an einen besonnenen und gewissenhaften Menschen in der konkreten Lage und sozialen Rolle des Handelnden zu stellen sind (BGH NStZ 2003, 657 (658) [BGH 14.03.2003 - 2 StR 239/02] ; 2005, 446 [BGH 01.02.2005 - 1 StR 422/04] ; OLG Hamburg NStZ-RR 2015, 209 [OLG Hamburg 28.04.2015 - 1 Rev 13/15] (210)). - OLG Hamm, 12.01.2016 - 3 RVs 91/15
Torunfall in Augustdorf - Landgericht muss Fahrlässigkeitsvorwurf genauer prüfen
Auch ist für die Bestimmung der Sorgfaltspflichtwidrigkeit eine etwaige Mitverantwortung des Opfers - unter Berücksichtigung seines geistig-sittlichen Reifegrades (vgl. OLG Hamburg Beschluss vom 28.04.2015 - 1 Rev 13/15 - juris) - oder Dritter einzubeziehen.Für sozial anerkannte Tätigkeiten, wie etwa im Sport, darf es dabei zusätzlich zu keiner so weitgehenden Einschränkung kommen, dass sie ihres eigentlichen Wesens entkleidet werden (vgl. OLG Hamburg, Beschluss vom 28.04.2015, 1 Rev 13/15, a.a.O., LK-Vogel, a.a.O., § 15 Rdnr. 216).
Für die Bestimmung des Umfangs der einen Übungsleiter treffenden Sorgfaltspflichten ist ferner zu erwägen, ob seitens der Sportverbände bestimmte Verhaltensregeln bestehen, die - wenngleich ihnen keine Allgemeinverbindlichkeit zukommt - hierfür gewichtige Anhaltspunkte bieten (vgl. OLG Hamburg, Beschluss vom 28.04.2015 - 1 Rev 13/15, a.a.O.; Kudlich/Vieweg, SpuRT 2015, 138, 140).
Trotz des sehr jungen Alters des Geschädigten von 11 Jahren ist diese Erwägung beachtlich, denn das Mitwirken in Sportvereinen dient bei Kindern und Jugendlichen u.a. dem Erlernen von Selbstständigkeit und Verantwortungs-übernahme (vgl. OLG Hamburg, Beschluss vom 28.04.2015 - 1 Rev 13/15, a.a.O.).