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   OLG Celle, 15.01.2015 - 2 Ws 174/14   

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https://dejure.org/2015,7774
OLG Celle, 15.01.2015 - 2 Ws 174/14 (https://dejure.org/2015,7774)
OLG Celle, Entscheidung vom 15.01.2015 - 2 Ws 174/14 (https://dejure.org/2015,7774)
OLG Celle, Entscheidung vom 15. Januar 2015 - 2 Ws 174/14 (https://dejure.org/2015,7774)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    StPO § 25 Abs. 2 S. 2; StPO § 26a Abs. 1 Nr. 1; StPO § 27 Abs. 1; StPO § 33a; StPO § 356a
    Unzulässigkeit eines Befangenheitsgesuchs bei einer noch nicht beschiedenen Anhörungsrüge

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unzulässigkeit eines Befangenheitsgesuchs bei einer noch nicht beschiedenen Anhörungsrüge

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unzulässigkeit eines Befangenheitsgesuchs bei einer noch nicht beschiedenen Anhörungsrüge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2015, 219
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 11.04.2013 - 2 StR 525/11

    Unbegründete Anhörungsrüge; unzulässiges Ablehnungsgesuch gegen Richter des BGH

    Auszug aus OLG Celle, 15.01.2015 - 2 Ws 174/14
    Entscheidet das Gericht - wie hier - außerhalb der Hauptverhandlung im Beschlusswege, so kann ein Ablehnungsgesuch in entsprechender Anwendung des § 25 Abs. 2 Satz 2 StPO nur solange statthaft vorgebracht werden, bis die das Verfahren abschließende Sachentscheidung ergangen ist (BVerfG NStZ 2007, 709; BGH NStZ-RR 2013, 289; LR-Siolek StPO 26. Aufl. § 25 Rn. 12; KK-StPO/Scheuten 7. Aufl. § 25 Rn. 12; SK-StPO/Deiters, 4. Aufl. § 25 Rn. 7; Meyer-Goßner/Schmitt StPO 57. Aufl. § 25 Rn. 11; jew. mwN).

    Dies ist ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Anhörungsrüge nach § 356 a StPO (BGH aaO; BGH NStZ 2007, 416, NStZ 2008, 55; NStZ-RR 2009, 353; NStZ-RR 2012, 314); sie wird damit begründet, dass die Regelung des § 356 a StPO dem Revisionsgericht die Möglichkeit geben solle, einem Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör durch erneute Sachprüfung selbst abzuhelfen; der Rechtsbehelf diene indes nicht dazu, einem unzulässigen Ablehnungsgesuch durch die unzutreffende Behauptung der Verletzung rechtlichen Gehörs doch noch Geltung zu verschaffen (BGH NStZ-RR 2013, 289; BGHR StPO § 25 Abs. 2 Nach dem letzten Wort 1).

  • BGH, 22.11.2006 - 1 StR 180/06

    Nachholung rechtlichen Gehörs (Anhörungsrüge bei Urteilen des Revisionsgerichts

    Auszug aus OLG Celle, 15.01.2015 - 2 Ws 174/14
    Dies ist ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Anhörungsrüge nach § 356 a StPO (BGH aaO; BGH NStZ 2007, 416, NStZ 2008, 55; NStZ-RR 2009, 353; NStZ-RR 2012, 314); sie wird damit begründet, dass die Regelung des § 356 a StPO dem Revisionsgericht die Möglichkeit geben solle, einem Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör durch erneute Sachprüfung selbst abzuhelfen; der Rechtsbehelf diene indes nicht dazu, einem unzulässigen Ablehnungsgesuch durch die unzutreffende Behauptung der Verletzung rechtlichen Gehörs doch noch Geltung zu verschaffen (BGH NStZ-RR 2013, 289; BGHR StPO § 25 Abs. 2 Nach dem letzten Wort 1).

    Sie dient hingegen nicht der Beseitigung anderer Versäumnisse der Verfahrensbeteiligten (vgl. Kretschmer JR 2007, 172, 174).

  • BVerfG, 02.05.2007 - 2 BvR 2655/06

    Anforderungen an die Begründung einer Verfassungsbeschwerde gegen eine

    Auszug aus OLG Celle, 15.01.2015 - 2 Ws 174/14
    Entscheidet das Gericht - wie hier - außerhalb der Hauptverhandlung im Beschlusswege, so kann ein Ablehnungsgesuch in entsprechender Anwendung des § 25 Abs. 2 Satz 2 StPO nur solange statthaft vorgebracht werden, bis die das Verfahren abschließende Sachentscheidung ergangen ist (BVerfG NStZ 2007, 709; BGH NStZ-RR 2013, 289; LR-Siolek StPO 26. Aufl. § 25 Rn. 12; KK-StPO/Scheuten 7. Aufl. § 25 Rn. 12; SK-StPO/Deiters, 4. Aufl. § 25 Rn. 7; Meyer-Goßner/Schmitt StPO 57. Aufl. § 25 Rn. 11; jew. mwN).
  • BVerfG, 20.06.2007 - 2 BvR 746/07

    Teils unzulässige, im übrigen unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen

    Auszug aus OLG Celle, 15.01.2015 - 2 Ws 174/14
    Für die Entscheidung nach § 356 a Satz 1 StPO, mit der das Revisionsgericht die Anhörungsrüge zurückweist, gelten die gleichen Grundsätze wie für die Entscheidung nach § 33 a StPO, auf den ein Beschwerdeführer bis zur Einführung der Vorschrift des § 356 a StPO durch das Anhörungsrügengesetz vom 9. Dezember 2004 (BGBl I S. 3220) Gehörsverstöße im Revisionsverfahren stützen konnte (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 20. Juni 2007, 2 BvR 746/07, StraFo 2007, 370).
  • BGH, 13.02.2007 - 3 StR 425/06

    Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit; Entscheidung im Beschlusswege;

    Auszug aus OLG Celle, 15.01.2015 - 2 Ws 174/14
    Dies ist ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Anhörungsrüge nach § 356 a StPO (BGH aaO; BGH NStZ 2007, 416, NStZ 2008, 55; NStZ-RR 2009, 353; NStZ-RR 2012, 314); sie wird damit begründet, dass die Regelung des § 356 a StPO dem Revisionsgericht die Möglichkeit geben solle, einem Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör durch erneute Sachprüfung selbst abzuhelfen; der Rechtsbehelf diene indes nicht dazu, einem unzulässigen Ablehnungsgesuch durch die unzutreffende Behauptung der Verletzung rechtlichen Gehörs doch noch Geltung zu verschaffen (BGH NStZ-RR 2013, 289; BGHR StPO § 25 Abs. 2 Nach dem letzten Wort 1).
  • BGH, 02.05.2012 - 1 StR 152/11

    Unzulässiges Ablehnungsgesuch gegen Richter des BGH (Verspätung; Verknüpfung mit

    Auszug aus OLG Celle, 15.01.2015 - 2 Ws 174/14
    Dies ist ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Anhörungsrüge nach § 356 a StPO (BGH aaO; BGH NStZ 2007, 416, NStZ 2008, 55; NStZ-RR 2009, 353; NStZ-RR 2012, 314); sie wird damit begründet, dass die Regelung des § 356 a StPO dem Revisionsgericht die Möglichkeit geben solle, einem Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör durch erneute Sachprüfung selbst abzuhelfen; der Rechtsbehelf diene indes nicht dazu, einem unzulässigen Ablehnungsgesuch durch die unzutreffende Behauptung der Verletzung rechtlichen Gehörs doch noch Geltung zu verschaffen (BGH NStZ-RR 2013, 289; BGHR StPO § 25 Abs. 2 Nach dem letzten Wort 1).
  • BGH, 07.08.2007 - 4 StR 142/07

    Verspätetes Ablehnungsgesuch gegen Richter des BGH; rechtliches Gehör;

    Auszug aus OLG Celle, 15.01.2015 - 2 Ws 174/14
    Dies ist ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Anhörungsrüge nach § 356 a StPO (BGH aaO; BGH NStZ 2007, 416, NStZ 2008, 55; NStZ-RR 2009, 353; NStZ-RR 2012, 314); sie wird damit begründet, dass die Regelung des § 356 a StPO dem Revisionsgericht die Möglichkeit geben solle, einem Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör durch erneute Sachprüfung selbst abzuhelfen; der Rechtsbehelf diene indes nicht dazu, einem unzulässigen Ablehnungsgesuch durch die unzutreffende Behauptung der Verletzung rechtlichen Gehörs doch noch Geltung zu verschaffen (BGH NStZ-RR 2013, 289; BGHR StPO § 25 Abs. 2 Nach dem letzten Wort 1).
  • BGH, 23.02.2017 - 5 AR (VS) 5/17

    Ablehnung von Richtern wegen Besorgnis der Befangenheit betreffend ihre

    Etwas anderes gilt auch dann nicht, wenn die Ablehnung - wie hier - mit einem Antrag nach § 33a StPO verbunden wird, der sich jedoch deswegen als unbegründet erweist, weil die gerügte Verletzung des Art. 103 Abs. 1 GG nicht vorliegt, so dass nicht mehr in eine erneute Sachprüfung einzutreten ist, ob der Anspruch auf rechtliches Gehör in entscheidungserheblicher Weise verletzt worden ist (vgl. OLG Celle NStZ-RR 2015, 219; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 59. Aufl., § 25 Rn. 11).
  • BGH, 23.02.2017 - 5 ARs 54/16

    Kein Durchdringen eines unzulässigen Ablehnungsgesuchs bei Verbindung mit dem

    Etwas anderes gilt auch dann nicht, wenn die Ablehnung - wie hier - mit einem Antrag nach § 33a StPO verbunden wird, der sich jedoch deswegen als unbegründet erweist, weil die gerügte Verletzung des Art. 103 Abs. 1 GG nicht vorliegt, so dass nicht mehr in eine erneute Sachprüfung einzutreten ist, ob der Anspruch auf rechtliches Gehör in entscheidungserheblicher Weise verletzt worden ist (vgl. OLG Celle NStZ-RR 2015, 219; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 59. Aufl., § 25 Rn. 11).
  • OLG Nürnberg, 07.11.2019 - Ws 771/19

    Die Bestellung eines Richters am Amtsgericht zum Mitglied einer

    Dies gilt bei einer Anhörungsrüge nach § 33a StPO ebenso (OLG Celle, NStZ-RR 2015, 219 juris Rn. 5).
  • OLG Hamm, 22.08.2019 - 1 VAs 28/19

    Zulässigkeit von Ablehnungsgesuch, Anhörungsrüge und Gegenvorstellung im

    Auch die Erhebung einer - wie noch darzustellen sein wird - erfolglosen Anhörungsrüge (und ebenso einer unzulässigen Gegenvorstellung) führt nach der neueren und vom Senat für zutreffend erachteten obergerichtlichen Rechtsprechung nicht dazu, dass hiermit noch ein nachträgliches Befangenheitsgesuch verbunden werden konnte (vgl. (BGH, Beschluss vom 23.02.2017 - 5 AR (Vs) 5/17 -, juris; OLG Celle, NStZ-RR 2015, 219).
  • OLG Hamm, 28.10.2019 - 1 VAs 98/18

    Unzulässigkeit einer Richterablehnung nach Erlass einer Entscheidung ohne

    Auch die Erhebung einer - wie noch darzustellen sein wird - erfolglosen Anhörungsrüge führt nach der neueren und vom Senat für zutreffend erachteten obergerichtlichen Rechtsprechung nicht dazu, dass hiermit noch ein nachträgliches Befangenheitsgesuch verbunden werden könnte (vgl. BGH, Beschluss vom 23.02.2017 - 5 AR (Vs) 5/17 - OLG Hamm, Beschluss vom 09.04.2019 - 4 Ws 10/19 -, jew. zit. n. juris; OLG Celle, NStZ-RR 2015, 219; Schmitt in: Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O.).
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Rechtsprechung
   LG Ravensburg, 04.05.2015 - 2 Qs 29/15   

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https://dejure.org/2015,15998
LG Ravensburg, 04.05.2015 - 2 Qs 29/15 (https://dejure.org/2015,15998)
LG Ravensburg, Entscheidung vom 04.05.2015 - 2 Qs 29/15 (https://dejure.org/2015,15998)
LG Ravensburg, Entscheidung vom 04. Mai 2015 - 2 Qs 29/15 (https://dejure.org/2015,15998)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2015, 219
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Stuttgart, 12.05.2014 - 7 Qs 18/14

    Strafbefehlsverfahren: Zustellung der schriftlichen Übersetzung des Strafbefehls

    Auszug aus LG Ravensburg, 04.05.2015 - 2 Qs 29/15
    Normzusammenhang sowie Sinn und Zweck der Regelung gebieten auch seine analoge Anwendung im Strafbefehlsverfahren nicht (entgegen LG Stuttgart, NStZ-RR 2014, 216).
  • LG Stuttgart, 13.09.2016 - 19 Qs 49/16

    Strafbefehlsverfahren: Zustellung eines nicht übersetzten Strafbefehls an einen

    Während dies vom Landgericht Stuttgart sowie vom Landgericht Gießen (StraFo 2015, 243) in der Vergangenheit befürwortet wurde, ist das Landgericht Ravensburg (NStZ-RR 2015, 219) dem entgegengetreten.
  • LG Dortmund, 11.03.2016 - 36 Qs 22/16

    Zustellung, Ausländer, Übersetzung, Strafbefehl, Rechtsmittelbelehrung

    Im Hinblick auf die zweifach unterbliebene Übersetzung dürften die Anforderung an die Darlegung des Wegfalls des Hinderungsgrundes bei einem anwaltlich nicht vertretenen Beschwerdeführer im konkreten Fall jedenfalls nicht überspannt werden (vgl. dazu auch LG Ravensburg, Beschluss vom 04.05.2015 - 2 Qs 29/15, NStZ-RR 2015, 219 ).
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