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Rechtsprechung
   BGH, 02.07.2015 - 4 StR 509/14   

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BGH, 02.07.2015 - 4 StR 509/14 (https://dejure.org/2015,15864)
BGH, Entscheidung vom 02.07.2015 - 4 StR 509/14 (https://dejure.org/2015,15864)
BGH, Entscheidung vom 02. Juli 2015 - 4 StR 509/14 (https://dejure.org/2015,15864)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 32 StGB; § 261 StPO
    Notwehr (Erforderlichkeit der Notwehrhandlung: objektive ex-ante-Betrachtung; Gebotenheit: Notwehrprovokation); tatrichterliche Beweiswürdigung (revisionsrechtliche Überprüfbarkeit)

  • lexetius.com
  • openjur.de

Kurzfassungen/Presse (4)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Verfahren wegen versuchten Totschlags an türkischem Imbissbetreiber: Nach Verurteilungen nun auch die Freisprüche von fünf Angeklagten rechtskräftig

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Notwehr - und das pflichtwidrige Vorverhalten

  • sachsen-anhalt.de (Pressemitteilung)

    Urteil "Überfall auf Imbiss Bernburg"

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Verfahren wegen versuchtem Totschlag an Imbissbetreiber abgeschlossen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2016, 423
  • NStZ-RR 2015, 303
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 21.03.1996 - 5 StR 432/95

    Einschränkung des Notwehrrechts im Fall eines sozialethisch zu beanstandenden

    Auszug aus BGH, 02.07.2015 - 4 StR 509/14
    Eine in einer objektiven Notwehrlage verübte Tat ist nach § 32 Abs. 2 StGB gerechtfertigt, wenn es sich bei ihr um das mildeste zu einer sofortigen und endgültigen Abwehr des Angriffs führende Mittel handelt, das dem Angegriffenen oder seinem Helfer in der konkreten Situation zur Verfügung stand (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 21. März 1996 - 5 StR 432/95, BGHSt 42, 97, 100 mwN).

    Darüber hinaus vermag auch bereits ein sozialethisch zu missbilligendes Vorverhalten das Notwehrrecht einzuschränken, wenn zwischen diesem Vorverhalten und dem rechtswidrigen Angriff ein enger zeitlicher und räumlicher Ursachenzusammenhang besteht und es nach Kenntnis des Täters auch geeignet ist, einen Angriff zu provozieren (vgl. BGH, Urteil vom 21. März 1996 - 5 StR 432/95, BGHSt 42, 97, 100).

  • BGH, 17.04.2014 - 3 StR 27/14

    Berücksichtigung von in der Beweisaufnahme als bedeutungslos behandelten

    Auszug aus BGH, 02.07.2015 - 4 StR 509/14
    Sie ist vom Revisionsgericht grundsätzlich hinzunehmen, auch wenn auf der Grundlage des Beweisergebnisses eine abweichende Überzeugungsbildung möglich erschienen wäre oder sogar näher gelegen hätte (vgl. BGH, Urteil vom 17. April 2014 - 3 StR 27/14, NStZ-RR 2014, 279, 280 mwN).

    Ein Rechtsfehler in der Beweiswürdigung liegt auch nicht darin, dass die Strafkammer nicht aus der Widerlegung der Einlassungen Rückschlüsse darauf gezogen hat, was sich in Wirklichkeit ereignet hat; solche wären nach ständiger Rechtsprechung nicht ohne weiteres tragfähig (vgl. BGH, Urteil vom 17. April 2014 - 3 StR 27/14, juris Rn. 13 mwN).

  • BGH, 04.09.2008 - 1 StR 383/08

    Beweiswürdigung (fehlerhafte Anwendung des Zweifelsgrundsatzes); Gewahrsamsbruch

    Auszug aus BGH, 02.07.2015 - 4 StR 509/14
    Die Angriffe der Revision gegen die Beweiswürdigung des Landgerichts erschöpfen sich in dem revisionsrechtlich unzulässigen Versuch, die Wertung des hierzu berufenen Tatgerichts durch eine eigene zu ersetzen (vgl. BGH, Urteile vom 19. August 2008 - 1 StR 383/08 juris Rn.11; vom 12. August 2003 - 1 StR 111/03, juris Rn. 18).
  • BGH, 21.11.2012 - 2 StR 311/12

    Unzulässige Revision der Nebenklage (Nebenklageberechtigung; Gesetzesverletzung)

    Auszug aus BGH, 02.07.2015 - 4 StR 509/14
    Ob dies der Fall ist, muss auf der Grundlage einer objektiven ex-ante-Betrachtung der tatsächlichen Verhältnisse im Zeitpunkt der Verteidigungshandlung beurteilt werden (BGH, Beschluss vom 21. August 2013 - 1 StR 449/13, StraFo 2014, 29; Beschluss vom 21. November 2012 - 2 StR 311/12, NStZ-RR 2013, 105, 106; Urteil vom 27. September 2012 - 4 StR 197/12, NStZ-RR 2013, 139, 140 mwN).
  • BGH, 27.09.2012 - 4 StR 197/12

    Notwehr (Erforderlichkeit der Verteidigungshandlung: ex-ante-Betrachtung, Einsatz

    Auszug aus BGH, 02.07.2015 - 4 StR 509/14
    Ob dies der Fall ist, muss auf der Grundlage einer objektiven ex-ante-Betrachtung der tatsächlichen Verhältnisse im Zeitpunkt der Verteidigungshandlung beurteilt werden (BGH, Beschluss vom 21. August 2013 - 1 StR 449/13, StraFo 2014, 29; Beschluss vom 21. November 2012 - 2 StR 311/12, NStZ-RR 2013, 105, 106; Urteil vom 27. September 2012 - 4 StR 197/12, NStZ-RR 2013, 139, 140 mwN).
  • BGH, 15.05.1975 - 4 StR 71/75

    'Alle kaputt machen' - §§ 212, 22, 32 StGB, Notwehrprovokation

    Auszug aus BGH, 02.07.2015 - 4 StR 509/14
    In einem solchen Fall muss der Verteidiger dem Angriff unter Umständen auszuweichen suchen und darf zur lebensgefährlichen Trutzwehr nur übergehen, wenn andere Abwehrmöglichkeiten erschöpft oder mit Sicherheit aussichtslos sind (BGH, Urteil vom 15. Mai 1975 - 4 StR 71/75, BGHSt 26, 143, 145).
  • BGH, 21.08.2013 - 1 StR 449/13

    Erörterungsmangel zu einem möglichen Erlaubnistatbestandsirrtum bei der Notwehr

    Auszug aus BGH, 02.07.2015 - 4 StR 509/14
    Ob dies der Fall ist, muss auf der Grundlage einer objektiven ex-ante-Betrachtung der tatsächlichen Verhältnisse im Zeitpunkt der Verteidigungshandlung beurteilt werden (BGH, Beschluss vom 21. August 2013 - 1 StR 449/13, StraFo 2014, 29; Beschluss vom 21. November 2012 - 2 StR 311/12, NStZ-RR 2013, 105, 106; Urteil vom 27. September 2012 - 4 StR 197/12, NStZ-RR 2013, 139, 140 mwN).
  • BGH, 12.08.2003 - 1 StR 111/03

    Rechtsfehler bei der Beweiswürdigung (Überzeugungsbildung; Anforderungen an die

    Auszug aus BGH, 02.07.2015 - 4 StR 509/14
    Die Angriffe der Revision gegen die Beweiswürdigung des Landgerichts erschöpfen sich in dem revisionsrechtlich unzulässigen Versuch, die Wertung des hierzu berufenen Tatgerichts durch eine eigene zu ersetzen (vgl. BGH, Urteile vom 19. August 2008 - 1 StR 383/08 juris Rn.11; vom 12. August 2003 - 1 StR 111/03, juris Rn. 18).
  • BGH, 07.12.2017 - 2 StR 252/17

    Notwehr (Erforderlichkeit: lebensbedrohlicher Einsatz eines Messers, Pflicht zur

    Wer durch ein rechtswidriges, pflichtwidriges oder sozialethisch eindeutig zu missbilligendes Vorverhalten einen Angriff auf sich schuldhaft provoziert hat, auch wenn er ihn nicht in Rechnung gestellt haben sollte oder gar beabsichtigt hat, darf nicht bedenkenlos von seinem Notwehrrecht Gebrauch machen und sofort ein lebensgefährliches Mittel einsetzen (vgl. Senat, Urteil vom 3. Juni 2015 - 2 StR 473/14, NStZ 2016, 84, 85; BGH, Urteil vom 2. Juli 2015 - 4 StR 509/14, NStZ-RR 2015, 303, 304; vgl. auch BGH, Urteil vom 12. Februar 2003 - 1 StR 403/02, Rn. 39, insoweit in BGHSt 48, 207 nicht abgedruckt).

    Allerdings ist das Notwehrrecht auch in Fällen eines rechtswidrigen oder sozialethisch zu missbilligenden Vorverhaltens nur eingeschränkt; ein vollständiger Ausschluss oder eine zeitlich unbegrenzte Ausdehnung der Beschränkungen des Notwehrrechts ist damit nicht verbunden (st. Rspr.; vgl. Senat, Urteil vom 14. Juni 1972 - 2 StR 679/71, BGHSt 24, 356, 358; BGH, Urteile vom 2. Juli 2015 - 4 StR 509/14, NStZ-RR 2015, 303, 304 und vom 12. Februar 2003 - 1 StR 403/02, Rn. 32 ff., insoweit in BGHSt 48, 207 nicht abgedruckt).

  • BGH, 24.03.2016 - 2 StR 112/14

    Tatrichterlicher Beweiswürdigung (Umgang mit DNA-Identifizierungsmustern:

    Die Urteilsgründe müssen jedoch erkennen lassen, dass die Würdigung der Beweise auf einer tragfähigen, verstandesmäßig einsichtigen Tatsachengrundlage beruht, die dem Revisionsgericht eine Überprüfung nach den Maßstäben rationaler Argumentation ermöglicht (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteil vom 2. Juli 2015 - 4 StR 509/14 juris Rn. 8; Senat, Beschluss vom 16. Juni 2015 - 2 StR 29/15 juris Rn. 26; BGH, Beschluss vom 24. Februar 2015 - 4 StR 11/15 juris Rn. 5; Urteil vom 22. Mai 2014 - 4 StR 430/13, NJW 2014, 2132, 2133, jeweils mwN).
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Rechtsprechung
   BGH, 21.07.2015 - 3 StR 84/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,22548
BGH, 21.07.2015 - 3 StR 84/15 (https://dejure.org/2015,22548)
BGH, Entscheidung vom 21.07.2015 - 3 StR 84/15 (https://dejure.org/2015,22548)
BGH, Entscheidung vom 21. Juli 2015 - 3 StR 84/15 (https://dejure.org/2015,22548)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 32 StGB; § 261 StGB
    Grenzen der Notwehr unter Benutzung einer Schusswaffe (erreichbares Abwehrmittel zur sofortigen und endgültigen Beseitigung des Angriffs; Androhung des tödlichen Gebrauchs; Warnschuss; konkrete Kampflage; Putativnotwehr); Überzeugungsbildung hinsichtlich des ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 32 Abs 2 StGB, § 212 StGB
    Grenzen des Notwehrrechts bei Einsatz einer Schusswaffe

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Verpflichtung des Gerichts zur Prüfung der irrtümlichen Annahme einer Notwehrlage (Putativnotwehr) im Rahmen eines Totschlagverfahrens in Tateinheit mit unerlaubtem Besitz einer Schusswaffe

  • rewis.io

    Grenzen des Notwehrrechts bei Einsatz einer Schusswaffe

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StGB § 32
    Verpflichtung des Gerichts zur Prüfung der irrtümlichen Annahme einer Notwehrlage (Putativnotwehr) im Rahmen eines Totschlagverfahrens in Tateinheit mit unerlaubtem Besitz einer Schusswaffe

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Zoff in der Kleingartenkolonie - Warnschuss reicht (erst mal)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Notwehr mit der Kleinkalibergewehr

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2015, 303
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 29.06.1994 - 3 StR 628/93

    Rechtliche Relevanz eines unabsichtlich abgegebenen Schusses im Sinne einer

    Auszug aus BGH, 21.07.2015 - 3 StR 84/15
    Dabei wird der Rahmen der erforderlichen Verteidigung durch die Stärke und die Gefährlichkeit des Angreifers und durch die Verteidigungsmöglichkeiten des Angegriffenen bestimmt (BGH, Urteil vom 29. Juni 1994 - 3 StR 628/93, BGHR StGB § 32 Abs. 2 Erforderlichkeit 11 mwN).
  • BGH, 23.04.2003 - 2 StR 52/03

    Tötungsvorsatz (bedingter Vorsatz; bewusste Fahrlässigkeit; Hemmschwelle bei

    Auszug aus BGH, 21.07.2015 - 3 StR 84/15
    Die Tatbegehung trotz Anwesenheit zahlreicher anderer Personen in der Nähe des Tatorts (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 23. April 2003 - 2 StR 52/03, NStZ 2003, 603, 604) war hier angesichts der zahlreichen verbalen, körperlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen im Verlauf der letzten Jahre, die in der Kleingartenkolonie bekannt waren und zu einer Lagerbildung für bzw. gegen den Angeklagten und das Opfer geführt hatten (UA S. 9), nicht ausdrücklich zu erörtern.
  • BGH, 18.01.2007 - 4 StR 489/06

    Tötungsvorsatz (gefährliche Tathandlungen und mögliche Besonderheiten des

    Auszug aus BGH, 21.07.2015 - 3 StR 84/15
    Den Notruf bei der Telefonnummer 112 (zur Bedeutung von Lebensrettungsaktivitäten unmittelbar nach Tatbegehung vgl. BGH, Urteil vom 18. Januar 2007 - 4 StR 489/06, NStZ 2007, 331) setzte der Angeklagte nach der Tat nur auf Aufforderung des zu Hilfe geeilten Nachbarn ab.
  • BGH, 12.03.1987 - 4 StR 2/87

    "Ich ballere jetzt alle ab" - § 32 StGB, Notwehr unter Ehegatten, Schußwaffe als

    Auszug aus BGH, 21.07.2015 - 3 StR 84/15
    Das gefährdet den Bestand des Urteils indes nicht, da bei der irrigen Annahme eines unmittelbar bevorstehenden Angriffs der Täter nicht mehr tun darf als der in wirklicher Notwehr Handelnde (BGH, Urteil vom 12. März 1987 - 4 StR 2/87, BGHR StGB § 32 Abs. 1 Putativnotwehr 2), und das Landgericht rechtsfehlerfrei dargelegt hat, dass selbst im Falle eines Angriffs der Schuss in die Brust mangels Erforderlichkeit der Notwehrhandlung nicht gerechtfertigt gewesen wäre.
  • BGH, 13.09.2017 - 2 StR 188/17

    Notwehr (Gegenwärtigkeit des Angriffs: Versuchsbeginn als relevanter Zeitpunkt

    In Frage kommen ungezielte Warnschüsse oder, wenn diese nicht ausreichen, Schüsse in die Beine, um den Angreifer kampfunfähig zu machen, also solche Abwehrmittel, die einerseits für die Wirkung der Abwehr nicht zweifelhaft sind und andererseits die Intensität und Gefährlichkeit des Angriffs nicht unnötig überbieten (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Juli 2015 - 3 StR 84/15, juris Rn. 7 mwN).

    Dabei wird der Rahmen der erforderlichen Verteidigung durch die Stärke und die Gefährlichkeit des Angreifers und durch die Verteidigungsmöglichkeiten des Angegriffenen bestimmt (BGH, Beschluss vom 21. Juli 2015 - 3 StR 84/15, aaO).

  • BGH, 07.12.2017 - 2 StR 252/17

    Notwehr (Erforderlichkeit: lebensbedrohlicher Einsatz eines Messers, Pflicht zur

    Wer durch ein rechtswidriges, pflichtwidriges oder sozialethisch eindeutig zu missbilligendes Vorverhalten einen Angriff auf sich schuldhaft provoziert hat, auch wenn er ihn nicht in Rechnung gestellt haben sollte oder gar beabsichtigt hat, darf nicht bedenkenlos von seinem Notwehrrecht Gebrauch machen und sofort ein lebensgefährliches Mittel einsetzen (vgl. Senat, Urteil vom 3. Juni 2015 - 2 StR 473/14, NStZ 2016, 84, 85; BGH, Urteil vom 2. Juli 2015 - 4 StR 509/14, NStZ-RR 2015, 303, 304; vgl. auch BGH, Urteil vom 12. Februar 2003 - 1 StR 403/02, Rn. 39, insoweit in BGHSt 48, 207 nicht abgedruckt).

    Allerdings ist das Notwehrrecht auch in Fällen eines rechtswidrigen oder sozialethisch zu missbilligenden Vorverhaltens nur eingeschränkt; ein vollständiger Ausschluss oder eine zeitlich unbegrenzte Ausdehnung der Beschränkungen des Notwehrrechts ist damit nicht verbunden (st. Rspr.; vgl. Senat, Urteil vom 14. Juni 1972 - 2 StR 679/71, BGHSt 24, 356, 358; BGH, Urteile vom 2. Juli 2015 - 4 StR 509/14, NStZ-RR 2015, 303, 304 und vom 12. Februar 2003 - 1 StR 403/02, Rn. 32 ff., insoweit in BGHSt 48, 207 nicht abgedruckt).

  • BGH, 14.10.2015 - 2 StR 10/15

    Notwehr (Erforderlichkeit der Notwehrhandlung; sozialethische Einschränkungen des

    Insoweit unterläge sein Notwehrrecht im Hinblick auf ein sozialethisch zu missbilligendes Vorverhalten Einschränkungen (vgl. BGH, NStZ-RR 2015, 303, 304), mit denen sich das Landgericht, das im Übrigen schon nicht mitteilt, worauf es die Feststellung, der Nebenkläger habe geäußert, den Angeklagten fertig machen zu wollen, gestützt hat, nicht auseinander gesetzt hat.
  • BGH, 13.09.2016 - 4 StR 370/16

    Einziehung eines Kokaingemischs im Rahmen des unerlaubten Handeltreibens mit

    Der Senat nimmt die vom Generalbundesanwalt beantragte Präzisierung der Einziehungsentscheidung im Rahmen der Verwerfung der Revision des Angeklagten gemäß § 349 Abs. 2 StPO vor (vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. Juli 2015 - 3 StR 84/15, NStZ-RR 2015, 303, vom 3. September 2015 - 3 StR 236/15).
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