Weitere Entscheidung unten: BGH, 22.07.2015

Rechtsprechung
   BGH, 22.04.2015 - 2 StR 393/14   

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https://dejure.org/2015,11521
BGH, 22.04.2015 - 2 StR 393/14 (https://dejure.org/2015,11521)
BGH, Entscheidung vom 22.04.2015 - 2 StR 393/14 (https://dejure.org/2015,11521)
BGH, Entscheidung vom 22. April 2015 - 2 StR 393/14 (https://dejure.org/2015,11521)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 21 StGB; § 267 Abs. 2 StPO; § 63 StGB
    Verminderte Schuldfähigkeit (Begründung im Urteil); Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 21 StGB, § 63 StGB, § 267 StPO
    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Anforderungen an die Begründung der erheblich verminderten Steuerungsfähigkeit und der Gefährlichkeitsprognose

  • IWW

    § 21 StGB, § 63 StGB, § 20 StGB, § 49 Abs. 1 StGB

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzung eines ursächlichen symptomatischen Zusammenhangs der leichten bis mittelgradigen Intelligenzminderung mit dem Tatgeschehen für die Annahme erheblich verminderter Steuerungsfähigkeit; Begründung der erheblichen Verminderung der Steuerungsfähigkeit bei ...

  • rewis.io

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Anforderungen an die Begründung der erheblich verminderten Steuerungsfähigkeit und der Gefährlichkeitsprognose

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 20; StGB § 21; StGB § 63
    Voraussetzung eines ursächlichen symptomatischen Zusammenhangs der leichten bis mittelgradigen Intelligenzminderung mit dem Tatgeschehen für die Annahme erheblich verminderter Steuerungsfähigkeit; Begründung der erheblichen Verminderung der Steuerungsfähigkeit bei ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Jurion (Kurzinformation)

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus bei Intelligenzminderung des Angeklagten

  • strafrecht.jetzt (Kurzinformation und Auszüge)

    Zu den Anforderungen an eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nach § 63 StGB

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2016, 343
  • NStZ-RR 2015, 306
  • JR 2015, 481
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 04.10.2006 - 2 StR 349/06

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Feststellung einer

    Auszug aus BGH, 22.04.2015 - 2 StR 393/14
    Richten sich Straftaten, aufgrund derer die Unterbringung angeordnet wird, nur gegen eine bestimmte Person oder haben sie in der Beziehung zu dieser Person ihre alleinige Ursache, so bedarf die Annahme, dass der Täter für die Allgemeinheit gefährlich ist, genauer Prüfung und Darlegung aufgrund konkreter tatsächlicher Feststellungen (vgl. BGH, Urteil vom 9. November 1989 - 4 StR 342/89, NZV 1990, 77 mwN; Senatsbeschluss vom 4. Oktober 2006 - 2 StR 349/06, NStZ 2007, 29).
  • BGH, 09.11.1989 - 4 StR 342/89

    Vorsätzlicher gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr - Unerlaubtes Entfernen

    Auszug aus BGH, 22.04.2015 - 2 StR 393/14
    Richten sich Straftaten, aufgrund derer die Unterbringung angeordnet wird, nur gegen eine bestimmte Person oder haben sie in der Beziehung zu dieser Person ihre alleinige Ursache, so bedarf die Annahme, dass der Täter für die Allgemeinheit gefährlich ist, genauer Prüfung und Darlegung aufgrund konkreter tatsächlicher Feststellungen (vgl. BGH, Urteil vom 9. November 1989 - 4 StR 342/89, NZV 1990, 77 mwN; Senatsbeschluss vom 4. Oktober 2006 - 2 StR 349/06, NStZ 2007, 29).
  • BGH, 15.07.1997 - 4 StR 303/97

    Psychopathie als Unterbringungsgrund in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus BGH, 22.04.2015 - 2 StR 393/14
    Sie hat es aber versäumt, in einer für das Revisionsgericht nachvollziehbaren Weise zu erörtern, dass und wie sich dieser Zustand in der konkreten Tat ausgewirkt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Juli 1997 - 4 StR 303/97, NStZ-RR 1998, 106).
  • BGH, 01.04.2014 - 2 StR 602/13

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Alkoholkonsum

    Auszug aus BGH, 22.04.2015 - 2 StR 393/14
    Dass ohne die Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus eine niedrigere Strafe verhängt worden wäre, vermag der Senat auszuschließen (vgl. Senatsbeschluss vom 1. April 2014 - 2 StR 602/13).
  • BGH, 19.02.2015 - 2 StR 420/14

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus BGH, 22.04.2015 - 2 StR 393/14
    Geboten ist insbesondere eine Auseinandersetzung damit, ob in der Person des Angeklagten letztlich nicht nur Eigenschaften und Verhaltensweisen hervortreten, die sich im Rahmen dessen halten, was bei voll schuldfähigen Menschen anzutreffen und übliche Ursache für strafbares Verhalten ist (vgl. Senatsbeschluss vom 19. Februar 2015 - 2 StR 420/14 mwN).
  • BGH, 11.02.2015 - 4 StR 498/14

    Verminderte Schuldfähigkeit (Vorliegen einer schweren anderen seelischen

    Auszug aus BGH, 22.04.2015 - 2 StR 393/14
    Soweit die Strafkammer aufgrund der dargelegten rechtfehlerhaften Wertung die Voraussetzungen des § 21 StGB bejaht und die Strafe dem jeweils gemäß § 49 Abs. 1 StGB gemilderten Strafrahmen entnommen hat, ist der Angeklagte hierdurch nicht beschwert (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Februar 2015 - 4 StR 498/14, NStZ-RR 2015, 137, 138).
  • BGH, 05.02.2019 - 2 StR 505/18

    Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen, verminderte Schuldfähigkeit

    Dies erfordert es, sowohl konkrete Feststellungen zum Ausmaß der vorhandenen Störung zu treffen als auch ihre Auswirkungen auf die Tat darzulegen (vgl. Senat, Urteil vom 22. April 2015 - 2 StR 393/14, NStZ-RR 2015, 306).
  • BGH, 05.09.2017 - 3 StR 362/17

    Teilweise Zerstörung eines Gebäudes durch Inbrandsetzen (für das ganze Objekt

    Die Jugendkammer wäre allerdings gehalten gewesen, sich damit auseinanderzusetzen, inwieweit in der konkreten Tatsituation nicht nur Eigenschaften und Verhaltensweisen der Beschuldigten hervorgetreten sind, die sich im Rahmen dessen halten, was auch bei voll schuldfähigen Menschen anzutreffen und übliche Ursache für strafbares Verhalten ist (vgl. BGH, Urteil vom 22. April 2015 - 2 StR 393/14, NStZ-RR 2015, 306; Beschlüsse vom 13. September 2001 - 3 StR 333/01, juris Rn. 7; vom 19. Februar 2015 - 2 StR 420/14, juris Rn. 7; vom 21. Juni 2016 - 4 StR 161/16, juris Rn. 20).
  • BGH, 21.03.2019 - 3 StR 480/18

    Negative Gefährlichkeitsprognose bei der Prüfung der Voraussetzungen einer

    Das Vorliegen tatsächlicher Anhaltspunkte dafür, dass sich erneut eine solch besondere Gelegenheit ergeben könnte, hat das Landgericht nicht mit dem erforderlichen Wahrscheinlichkeitsgrad feststellen können und wird von der Revision auch nicht aufgezeigt (vgl. BGH, Urteil vom 22. April 2015 - 2 StR 393/14, NStZ-RR 2015, 306, 307).

    Sodann hat das Landgericht rechtsfehlerfrei in den Blick genommen, dass der Tat die besondere Beziehung zu der Nebenklägerin zugrunde lag (vgl. BGH, Urteil vom 22. April 2015 - 2 StR 393/14, NStZ-RR 2015, 306, 307 mwN).

  • BGH, 20.07.2023 - 4 StR 90/23

    Anordnung der unbefristeten Unterbringung eines Betroffenen in einem

    Richten sich die Straftaten, aufgrund derer die Unterbringung angeordnet wird, ausschließlich gegen bestimmte Personen oder haben sie in der Beziehung des Täters zu einer Person ihren Ursprung, so bedarf die Annahme, dass der Täter für die Allgemeinheit gefährlich ist, genauerer Prüfung und Darlegung aufgrund konkreter tatsächlicher Feststellungen (vgl. BGH, Urteil vom 22. April 2015 - 2 StR 393/14, juris Rn. 16; Beschluss vom 4. Oktober 2006 - 2 StR 349/06, NStZ 2007, 29; Urteil vom 9. November 1989 - 4 StR 342/89, NZV 1990, 77).
  • BGH, 24.05.2017 - 1 StR 55/17

    Schuldunfähigkeit (Intelligenzminderung als schwere andere seelische Abartigkeit)

    Überhaupt fehlen neben einer umfassenden Würdigung der Persönlichkeit des Beschuldigten (vgl. BGH, Urteil vom 5. Juli 2011 - 3 StR 173/11, NStZ 2012, 209 mwN) Ausführungen dazu, welchen Einfluss die Intelligenzminderung auf die Handlungsmöglichkeiten des Beschuldigten in der konkreten Tatsituation hatte (vgl. BGH, Urteil vom 22. April 2015 - 2 StR 393/14, NStZ-RR 2015, 306).
  • BGH, 31.08.2017 - 4 StR 221/17

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Denn wenn sich Straftaten, aufgrund derer die Unterbringung angeordnet wird, nur gegen eine bestimmte Person richten oder in der Beziehung zu dieser Person ihre alleinige Ursache haben, bedarf die Annahme, dass der Täter für die Allgemeinheit gefährlich ist, genauer Prüfung und Darlegung aufgrund konkreter tatsächlicher Feststellungen (vgl. BGH, Urteile vom 22. April 2015 - 2 StR 393/14, NStZ-RR 2015, 306 f.; vom 9. November 1989 - 4 StR 342/89, NZV 1990, 77; Beschluss vom 4. Oktober 2006 - 2 StR 349/06, NStZ 2007, 29); an denen fehlt es hier.
  • BGH, 10.01.2018 - 2 StR 525/16

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Wenn sich Straftaten, aufgrund derer die Unterbringung angeordnet wird, nur gegen eine bestimmte Person richten oder in der Beziehung zu dieser Person ihre Ursache haben, bedarf die Annahme, dass der Täter für die Allgemeinheit gefährlich ist, genauer Prüfung und Darlegung aufgrund konkreter tatsächlicher Feststellungen (vgl. BGH, Beschluss vom 31. August 2017 - 4 StR 221/17, BeckRS 2017, 127903 mwN; Senat, Urteil vom 22. April 2015 - 2 StR 393/14, NStZ-RR 2015, 306 f.); insoweit genügt die bloße Wiederholungsmöglichkeit ebenso wenig wie eine nur latente Gefahr weiterer Straftaten (vgl. auch BGH, Beschluss vom 19. Januar 2010 - 4 StR 605/09, insoweit nicht abgedruckt in NStZ 2010, 384, 385).
  • BGH, 13.04.2022 - 2 StR 310/21

    Verminderte Schuldfähigkeit (vermindertes Hemmungsvermögen: mehrstufige

    Gleichwohl handelt es sich bei der Frage des Vorliegens eines der Eingangsmerkmale des § 20 StGB wie bei der Prüfung der aufgehobenen oder erheblich eingeschränkten Steuerungsfähigkeit zur Tatzeit um Rechtsfragen (vgl. Senat, Urteile vom 22. April 2015 - 2 StR 393/14, NStZ-RR 2015, 306; vom 1. Juli 2015 - 2 StR 137/15, NJW 2015, 3319, 3320; Beschlüsse vom 5. Februar 2019 - 2 StR 505/18, NStZ-RR 2019, 134, 135; vom 12. Mai 2020 - 2 StR 533/19, StV 2021, 239, 240; BGH, Urteile vom 21. Januar 2004 - 1 StR 346/03, BGHSt 49, 45, 53; vom 17. April 2012 - 1 StR 15/12, NStZ 2013, 53, 54; vom 30. März 2017 - 4 StR 463/16, NStZ-RR 2017, 165, 166; Beschlüsse vom 12. März 2013 - 4 StR 42/13, NStZ 2013, 519, 520; vom 3. Dezember 2020 - 4 StR 175/20, NStZ-RR 2021, 41, 42; vom 2. November 2021 - 1 StR 291/21 Rn. 13; BeckOK-StGB/Eschelbach, 52. Edition, § 20 Rn. 63; SSW-StGB/Kaspar, 5. Aufl., § 20 Rn. 113 ff.).
  • BGH, 15.09.2016 - 4 StR 400/16

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Sollte die Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus auf der Grundlage des § 63 StGB in der Fassung des Gesetzes zur Novellierung des Rechts der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gemäß § 63 des Strafgesetzbuches und zur Änderung anderer Vorschriften vom 8. Juli 2016 erneut in Betracht gezogen werden, wird hinsichtlich der Gefährlichkeitsprognose zu berücksichtigen sein, dass die Begehung erheblicher rechtswidriger Taten, durch welche die Opfer seelisch oder körperlich erheblich geschädigt oder erheblich gefährdet werden oder schwerer wirtschaftlicher Schaden angerichtet wird, in der Zukunft zu "erwarten' sein muss, womit eine "Wahrscheinlichkeit höheren Grades' (vgl. BGH, Urteil vom 22. April 2015 - 2 StR 393/14, JR 2015, 481, 483; Beschluss vom 30. Juli 2013 - 4 StR 275/13, NStZ 2014, 36 ff.) angesprochen ist, die sich nicht ohne weiteres daraus ableiten lässt, dass - wie hier - der Angeklagte die Begehung entsprechender Taten angedroht hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. April 2008 - 1 StR 153/08, StraFo 2008, 300 f.; vom 26. Juli 2006 - 2 StR 285/06, NStZ-RR 2006, 338 f.; Fischer, StGB, 63. Aufl., § 63 Rn. 15).
  • BGH, 27.11.2019 - 5 StR 468/19

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (erforderliche

    Insbesondere hat es beachtet, dass die bloße Möglichkeit der Begehung erheblicher rechtswidriger Taten die Anordnung der besonders schwerwiegenden Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nicht rechtfertigen kann (vgl. BGH, Urteil vom 22. April 2015 - 2 StR 393/14, NStZ-RR 2015, 306, 307; BVerfG, Beschluss vom 22. August 2017 - 2 BvR 2039/16).
  • LG Traunstein, 20.05.2021 - 6 KLs 402 Js 31878/20

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • BGH, 19.09.2017 - 1 StR 299/17

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • BGH, 22.05.2019 - 5 StR 99/19

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose;

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Rechtsprechung
   BGH, 22.07.2015 - 2 StR 105/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,24081
BGH, 22.07.2015 - 2 StR 105/15 (https://dejure.org/2015,24081)
BGH, Entscheidung vom 22.07.2015 - 2 StR 105/15 (https://dejure.org/2015,24081)
BGH, Entscheidung vom 22. Juli 2015 - 2 StR 105/15 (https://dejure.org/2015,24081)
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Volltextveröffentlichungen (12)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2015, 306
  • StV 2016, 562
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 08.09.2010 - 2 StR 423/10

    Rechtsfehlerhafte Gesamtstrafenbildung (übersehene Zäsurwirkung; Anrechnung der

    Auszug aus BGH, 22.07.2015 - 2 StR 105/15
    Es hat dabei aber - wie der Generalbundesanwalt zutreffend angemerkt hat - übersehen, dass eine solche Vorverurteilung auch dann eine Zäsurwirkung im Sinne von § 55 Abs. 1 Satz 1 StGB entfaltet, wenn das Gericht von einer Einbeziehung der dortigen Strafe absieht (vgl. Senat, Beschluss vom 8. September 2010 - 2 StR 432/10, StraFo 2011, 61 f.).
  • BGH, 24.06.2016 - 4 StR 205/16

    Strafvereitelung (Selbstbegünstigungsprivileg: Beurteilung des

    Dass die Geldstrafen aus dem Urteil des Amtsgerichts Paderborn vom 17. August 2011 im Urteil vom 14. Mai 2012 nach § 53 Abs. 2 Satz 2 StGB behandelt worden sind, lässt die Zäsurwirkung des Urteils vom 17. August 2011 nicht entfallen (BGH, Beschluss vom 22. Juli 2015 - 2 StR 105/15, NStZ-RR 2015, 306; Beschluss vom 8. September 2010 - 2 StR 423/10, StraFo 2011, 61 f.).
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