Rechtsprechung
BVerfG, 01.06.2015 - 2 BvR 67/15 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- HRR Strafrecht
Art. 3 Abs. 1 GG; § 40 Abs. 2 Satz 1 StGB; § 40 Abs. 3 StGB
Verfassungswidrige Bemessung der Tagessatzhöhe (Gebot schuldangemessenen Strafens; Willkürverbot; Schätzung des Nettoeinkommens; Erfordernis einer konkreten Feststellung der Schätzungsgrundlagen; Schätzung ins Blaue hinein) - lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Festlegung der Tagessatzhöhe durch Schätzung "ins Blaue hinein" verletzt das Willkürverbot
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 3 Abs 1 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 40 Abs 3 StGB
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Festlegung der Tagessatzhöhe (§ 40 StGB) aufgrund Schätzung "ins Blaue hinein" verletzt Willkürverbot (Art 3 Abs 1 GG) - Gegenstandswertfestsetzung - verkehrslexikon.de
Willkürliche Festsetzung der Tagessatzhöhe
- Wolters Kluwer
Verurteilung zu einer Geldstrafe wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort
- rewis.io
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Festlegung der Tagessatzhöhe (§ 40 StGB) aufgrund Schätzung "ins Blaue hinein" verletzt Willkürverbot (Art 3 Abs 1 GG) - Gegenstandswertfestsetzung
- ra.de
- degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
Strafrecht
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verurteilung zu einer Geldstrafe wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Tagessatzhöhe: Keine Schätzung "ins Blaue"
- Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Keine Schätzung der Tagessatzhöhe "ins Blaue hinein"
Verfahrensgang
- AG Achern, 20.06.2014 - 1 Cs 204 Js 974/14
- OLG Karlsruhe, 14.11.2014 - 1 (3) Ss 634/14
- OLG Karlsruhe, 18.12.2014 - 1 (3) Ss 634/14
- BVerfG, 01.06.2015 - 2 BvR 67/15
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2015, 335
- NStZ-RR 2016, 46
- NZV 2016, 48
- StV 2016, 554
Wird zitiert von ... (11)
- BGH, 08.12.2016 - I ZB 118/15
Zwangsvollstreckung: Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse bei …
Darüber hinaus sind nach dem Grundsatz der Opfergleichheit bei der Verhängung einer Geldstrafe und dementsprechend bei der Festsetzung eines Ordnungsgeldes die wirtschaftlichen Verhältnisse des Täters oder des Zuwiderhandelnden zu berücksichtigen, um sicherzustellen, dass die Sanktion bei vergleichbaren Straftaten oder Zuwiderhandlungen unterschiedlich bemittelte Täter oder Zuwiderhandelnde gleich schwer trifft (zur Geldstrafe vgl. BVerfG, NStZ-RR 2015, 335 mwN).Damit soll eine Opfergleichheit bei denjenigen hergestellt werden, deren Taten im Unrechts- und Schuldgehalt vergleichbar sind (vgl. BVerfG, NStZ-RR 2015, 335 mwN;… MünchKomm.StGB/Radtke, 2. Aufl., § 40 Rn. 1;… Stree/Kinzig in Schönke/Schröder, StGB, 29. Aufl., § 40 Rn. 1;… BeckOK StGB/von Heintschel-Heinegg, 31. Edition, Stand 1. Juni 2016, § 40 StGB Rn. 4 und 6).
- KG, 19.11.2019 - 3-80/19
Werbung zum Schwangerschaftsabbruch auf Internetseite
(vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 1. Juni 2015 - 2 BvR 67/15 - juris; BGHSt 27, 230; BGH NJW 1993, 408;… KG a.a.O.; StV 2005, 89; OLG Hamm, Beschluss vom 20. Mai 2008 - 3 Ss 179/08 - juris m.w.N.; OLG Zweibrücken ZfSch 2017, 649;… Radtke a.a.O. Rdn. 123 m.w.N.). - BVerfG, 05.10.2015 - 2 BvR 2503/14
Verletzung des Willkürverbots durch unhaltbare Verneinung einer …
Die Auslegung des Gesetzes und seine Anwendung auf den einzelnen Fall sind an sich Sache der dafür zuständigen Gerichte und der Nachprüfung durch das Bundesverfassungsgericht grundsätzlich entzogen; ein verfassungsgerichtliches Eingreifen gegenüber Entscheidungen der Fachgerichte kommt nur in Ausnahmefällen in Betracht, etwa unter dem Gesichtspunkt der Verletzung des Gleichheitssatzes (Art. 3 Abs. 1 GG) in seiner Dimension als Willkürverbot (vgl. BVerfGE 74, 102 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 1. Juni 2015 - 2 BvR 67/15 -, juris, Rn. 17).Schlechterdings unhaltbar ist eine fachgerichtliche Entscheidung vielmehr erst dann, wenn eine offensichtlich einschlägige Norm nicht berücksichtigt, der Inhalt einer Norm in krasser Weise missverstanden oder sonst in nicht mehr nachvollziehbarer Weise angewendet wird (vgl. BVerfGE 89, 1 ; 96, 189 ;… BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 3. März 2015 - 1 BvR 3271/14 -, juris, Rn. 10; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 1. Juni 2015 - 2 BvR 67/15 -, juris, Rn. 17).
- KG, 18.01.2022 - 3 Ss 59/21
"Donuts" (360-Grad-Kehren) als unerlaubtes Kraftfahrzeugrennen
Das Urteil erfüllt damit die Anforderungen, die an eine durch § 40 Abs. 3 StGB gestattete Schätzung zu stellen sind (vgl. BVerfG NZV 2016, 48). - OLG Düsseldorf, 17.09.2015 - 20 W 69/15
Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung aus einem Unterlassungstitel betreffend …
Nur so kann eine Opfergleichheit bei denjenigen hergestellt werden, deren Taten im Unrechts- und Schuldgehalt vergleichbar sind (BVerfG, Beschl. v. 1. Juni 2015, 2 BvR 67/15, BeckRS 2015, 50926 Rn. 20). - OLG Düsseldorf, 27.04.2021 - 2 RVs 11/21
Recht zur Auskunft bei der BaFin auch bei leichter Kriminalität
Jedoch setzt eine Schätzung die konkrete Feststellung der Schätzungsgrundlagen und deren überprüfbare Darstellung in den Urteilsgründen voraus (vgl. BVerfG NStZ-RR 2015, 335; OLG Hamm StraFo 2001, 19; KG Berlin BeckRS 2016, 2914; OLG Zweibrücken ZfSch 2017, 649). - BGH, 23.01.2019 - 3 StR 501/18
Schätzung des Wertes von Taterträgen bei der Einziehungsentscheidung (Vorrang der …
Die Grundlagen, auf welche sich die Schätzung stützt, müssen festgestellt und erwiesen sein sowie im Urteil mitgeteilt werden (BVerfG, Beschluss vom 1. Juni 2015 - 2 BvR 67/15, NStZ-RR 2015, 335, 336 für § 40 Abs. 3 StGB). - OLG Celle, 05.06.2020 - 3 Ss 16/20
Tagessatzhöhe bei Einkünften aus Handel mit Kryptowährung
Jedoch müssen die Grundlagen der Schätzung festgestellt und erwiesen sein sowie im Urteil überprüfbar mitgeteilt werden (BVerfG, Beschluss vom 1. Juni 2015 - 2 BvR 67/15, wistra 2015, 388). - BGH, 21.05.2019 - 5 StR 188/19
Einziehung des Wertes von Taterträgen (Schätzung der Höhe des Erlangten; …
Jedoch müssen die Grundlagen, auf welche sich die Schätzung stützt, festgestellt und erwiesen sein (vgl. BVerfG, Beschluss vom 1. Juni 2015 - 2 BvR 67/15 -, NStZ-RR 2015, 335 zu § 40 Abs. 3 StGB; BGH, Beschluss vom 23. Januar 2019 - 3 StR 501/18 -, juris). - OLG Dresden, 06.06.2018 - 4 W 375/18
Höhe des Ordnungsgeldes gem. § 890 ZPO
b) Darüber hinaus sind nach dem Grundsatz der Opfergleichheit bei der Verhängung einer Geldstrafe und dementsprechend bei der Festsetzung eines Ordnungsgeldes aber auch die wirtschaftlichen Verhältnisse des Täters oder des Zuwiderhandelnden zu berücksichtigen, um sicherzustellen, dass die Sanktion bei vergleichbaren Straftaten oder Zuwiderhandlungen unterschiedlich bemittelte Täter oder Zuwiderhandelnde gleich schwer trifft (so BGH, Beschluss vom 08. Dezember 2016 - I ZB 118/15 -, Rn. 15, juris und zur Geldstrafe vgl. BVerfG, NStZ-RR 2015, 335 mwN). - KG, 19.11.2019 - 121 Ss 143/19
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