Weitere Entscheidung unten: BGH, 05.11.2014

Rechtsprechung
   BGH, 16.09.2014 - 3 StR 372/14   

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https://dejure.org/2014,32167
BGH, 16.09.2014 - 3 StR 372/14 (https://dejure.org/2014,32167)
BGH, Entscheidung vom 16.09.2014 - 3 StR 372/14 (https://dejure.org/2014,32167)
BGH, Entscheidung vom 16. September 2014 - 3 StR 372/14 (https://dejure.org/2014,32167)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 63 StGB; § 20 StGB
    Anforderungen an die Anordnung der unbefristeten Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (unzureichende Darlegung der zukünftigen Gefährlichkeit des Angeklagten); Schuldunfähigkeit aufgrund einer Psychose aus dem Formenkreis der Schizophrenie

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 20 StGB, § 63 StGB
    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Anforderungen an die zu treffende Gefährlichkeitsprognose; Erfordernis der nachvollziehbaren Darstellung der Prognose in den Urteilsgründen

  • IWW

    § 177 Abs. 1, 3, §§ 22, 23 StGB, § 63 StGB, § 20 StGB

  • Wolters Kluwer

    Anordnung der unbefristeten Unterbringung eines Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus bzgl. Schuldunfähigkeit (hier: versuchte schwere sexuelle Nötigung)

  • rewis.io

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Anforderungen an die zu treffende Gefährlichkeitsprognose; Erfordernis der nachvollziehbaren Darstellung der Prognose in den Urteilsgründen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anordnung der unbefristeten Unterbringung eines Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus bzgl. Schuldunfähigkeit (hier: versuchte schwere sexuelle Nötigung)

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Schuldunfähigkeit, Unterbringung in der Psychiatrie - und die zukünftige Gefährlichkeit?

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Die Anordnung der Unterbringung eines Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus nach § 63 StGB

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2015, 43
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 18.01.2006 - 2 StR 394/05

    Schuldfähigkeit (Einsichtsfähigkeit; Steuerungsfähigkeit); Unterbringung in einem

    Auszug aus BGH, 16.09.2014 - 3 StR 372/14
    Dabei kann dahinstehen, ob die Schuldunfähigkeit des Beschuldigten hier ausnahmsweise sowohl auf die fehlende Einsichts- als auch die nicht vorhandene Steuerungsfähigkeit gestützt werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 18. Januar 2006 - 2 StR 394/05, BGHR StGB § 20 Steuerungsfähigkeit 2 mwN auch zu den Besonderheiten der Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit bei einer Psychose aus dem Formenkreis der Schizophrenie).
  • BGH, 24.10.2013 - 3 StR 349/13

    Rechtsfehlerhaft angeordnete dauerhafte Unterbringung in einem psychiatrischen

    Auszug aus BGH, 16.09.2014 - 3 StR 372/14
    Neben der sorgfältigen Prüfung dieser Anordnungsvoraussetzungen ist das Tatgericht auch verpflichtet, die wesentlichen Gesichtspunkte in den Urteilsgründen so umfassend darzustellen, dass das Revisionsgericht in die Lage versetzt wird, die Entscheidung nachzuvollziehen (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 29. April 2014 - 3 StR 171/14, juris Rn. 5; vom 24. Oktober 2013 - 3 StR 349/13, juris Rn. 5).
  • BGH, 29.04.2014 - 3 StR 171/14

    Rechtsfehlerhafte Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen

    Auszug aus BGH, 16.09.2014 - 3 StR 372/14
    Neben der sorgfältigen Prüfung dieser Anordnungsvoraussetzungen ist das Tatgericht auch verpflichtet, die wesentlichen Gesichtspunkte in den Urteilsgründen so umfassend darzustellen, dass das Revisionsgericht in die Lage versetzt wird, die Entscheidung nachzuvollziehen (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 29. April 2014 - 3 StR 171/14, juris Rn. 5; vom 24. Oktober 2013 - 3 StR 349/13, juris Rn. 5).
  • BGH, 21.02.2017 - 3 StR 535/16

    Sachlich-rechtlich fehlerhafte Anordnung der Unterbringung in einem

    Neben der sorgfältigen Prüfung dieser Anordnungsvoraussetzungen ist der Tatrichter auch verpflichtet, die wesentlichen Gesichtspunkte in den Urteilsgründen so umfassend darzustellen, dass das Revisionsgericht in die Lage versetzt wird, die Entscheidung nachzuvollziehen (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. Oktober 2013 - 3 StR 349/13, juris Rn. 5; vom 29. April 2014 - 3 StR 171/14, juris Rn. 5; vom 16. September 2014 - 3 StR 372/14, juris Rn. 4; vom 21. Dezember 2016 - 1 StR 594/16, juris Rn. 10 mwN).
  • BGH, 22.08.2017 - 3 StR 249/17

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Neben der sorgfältigen Prüfung dieser Anordnungsvoraussetzungen ist der Tatrichter auch verpflichtet, die wesentlichen Gesichtspunkte in den Urteilsgründen so umfassend darzustellen, dass das Revisionsgericht in die Lage versetzt wird, die Entscheidung nachzuvollziehen (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. Oktober 2013 - 3 StR 349/13, juris Rn. 5; vom 29. April 2014 - 3 StR 171/14, juris Rn. 5; vom 16. September 2014 - 3 StR 372/14, juris Rn. 4; vom 21. Dezember 2016 - 1 StR 594/16, juris Rn. 10; vom 21. Februar 2017 - 3 StR 535/16, juris Rn. 7).
  • BGH, 30.11.2017 - 3 StR 385/17

    Isolierte Anfechtung der Verwarnung mit Strafvorbehalt mit der Revision;

    Neben der sorgfältigen Prüfung dieser Anordnungsvoraussetzungen ist der Tatrichter auch verpflichtet, die wesentlichen Gesichtspunkte in den Urteilsgründen so umfassend darzustellen, dass das Revisionsgericht in die Lage versetzt wird, die Entscheidung nachzuvollziehen (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. Oktober 2013 - 3 StR 349/13, juris Rn. 5; vom 29. April 2014 - 3 StR 171/14, juris Rn. 5; vom 16. September 2014 - 3 StR 372/14, juris Rn. 4; vom 21. Dezember 2016 - 1 StR 594/16, juris Rn. 10; vom 21. Februar 2017 - 3 StR 535/16, StV 2017, 575, 576).
  • BGH, 30.05.2018 - 1 StR 36/18

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Neben der sorgfältigen Prüfung dieser Anordnungsvoraussetzungen ist der Tatrichter auch verpflichtet, die wesentlichen Gesichtspunkte in den Urteilsgründen so umfassend darzustellen, dass das Revisionsgericht in die Lage versetzt wird, die Entscheidung nachzuvollziehen (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. Oktober 2013 - 3 StR 349/13, Rn. 5, NStZ-RR 2014, 89; vom 29. April 2014 - 3 StR 171/14, Rn. 5, NStZ-RR 2014, 243; vom 16. September 2014 - 3 StR 372/14, Rn. 4, NStZ-RR 2015, 43; vom 21. Dezember 2016 - 1 StR 594/16, Rn. 10, NStZ-RR 2017, 76 f. und vom 21. Februar 2017 - 3 StR 535/16, StV 2017, 575, 576).
  • BGH, 15.01.2020 - 1 StR 604/19

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Neben der sorgfältigen Prüfung dieser Anordnungsvoraussetzungen ist der Tatrichter auch verpflichtet, die wesentlichen Gesichtspunkte in den Urteilsgründen so umfassend darzustellen, dass das Revisionsgericht in die Lage versetzt wird, die Entscheidung nachzuvollziehen (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 30. Mai 2018 - 1 StR 36/18 Rn. 25; vom 24. Oktober 2013 - 3 StR 349/13 Rn. 5; vom 29. April 2014 - 3 StR 171/14 Rn. 5; vom 16. September 2014 - 3 StR 372/14 Rn. 4; vom 21. Dezember 2016 - 1 StR 594/16 Rn. 10 und vom 21. Februar 2017 - 3 StR 535/16 Rn. 7).
  • BGH, 17.02.2016 - 2 StR 545/15

    Schuldunfähigkeit (Anforderungen an die Darstellung im Urteil:

    Das Tatgericht ist dabei auch verpflichtet, die wesentlichen Gesichtspunkte in einer für das Revisionsgericht nachvollziehbaren Weise in den Urteilsgründen darzustellen (BGH, Beschluss vom 16. September 2014 - 3 StR 372/14).
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Rechtsprechung
   BGH, 05.11.2014 - 4 StR 358/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,37458
BGH, 05.11.2014 - 4 StR 358/14 (https://dejure.org/2014,37458)
BGH, Entscheidung vom 05.11.2014 - 4 StR 358/14 (https://dejure.org/2014,37458)
BGH, Entscheidung vom 05. November 2014 - 4 StR 358/14 (https://dejure.org/2014,37458)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 64 StGB; § 344 Abs. 1 StPO; § 67d Abs. 1 Satz 1 StGB
    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsklinik (keine isolierte Anfechtung des Schuldspruchs; zu erwartende Höchstdauer der Therapie)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 64 S 2 StGB, § 67 StGB, § 67d Abs 1 S 1 StGB
    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt: Anordnung bei voraussichtlicher Behandlungsdauer von mehr als 2 Jahren

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 64 StGB, § 344 Abs. 1 StPO, § 67d Abs. 1 S. 1 StGB, § 67 Abs. 4 S. 1 StGB, § 67 Abs. 4 StPO, § 67d Abs. 1 S. 3 StGB, § 67 Abs. 2 S. 2 StGB, § 473 Abs. 4 StPO

  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung der zu erwartenden Therapiedauer bei der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

  • rewis.io

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt: Anordnung bei voraussichtlicher Behandlungsdauer von mehr als 2 Jahren

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Berücksichtigung der zu erwartenden Therapiedauer bei der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

  • rechtsportal.de

    StGB § 64
    Berücksichtigung der zu erwartenden Therapiedauer bei der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

  • datenbank.nwb.de

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt: Anordnung bei voraussichtlicher Behandlungsdauer von mehr als 2 Jahren

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2015, 43
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 17.07.2012 - 4 StR 223/12

    Beschränkung der Revision; Anordnung der Unterbringung in einer

    Auszug aus BGH, 05.11.2014 - 4 StR 358/14
    Die Anordnung dieser Maßregel kommt nur in Betracht, wenn die Therapie voraussichtlich innerhalb der Höchstfrist des § 67d Abs. 1 S. 1 StGB, mithin innerhalb von zwei Jahren, erfolgreich abgeschlossen werden kann (vgl. Senat, Beschluss vom 11. März 2014 - 4 StR 36/14 sowie vom 27. März 2013 - 4 StR 60/13 und vom 17. Juli 2012 - 4 StR 223/12 jeweils m.w.N.).

    § 67d Abs. 1 S. 3 StGB knüpft die Höchstfristverlängerung nicht an die tatrichterliche Prognose, eine die Zweijahresfrist des § 67d Abs. 1 S. 1 StGB überschreitende Therapie werde ausnahmsweise erfolgreich sein, sondern will ausschließlich Systembrüche korrigieren, die sich aus der Vollstreckungsreihenfolge ergeben können (BGH, Beschluss vom 17. April 2012 - 3 StR 65/12 unter Rn. 5 m.w.N.; BGH, Urteil vom 11. März 2010 - 3 StR 538/09; vgl. auch Senat, Beschluss vom 17. Juli 2012 - 4 StR 223/12, Rn. 6 unter ausdrücklicher Bezugnahme auf die hier zitierte Rechtsprechung des 3. Senats)." Dem schließt sich der Senat an.

  • BGH, 02.03.1995 - 1 StR 595/94

    Zulässigkeit der Beschränkung der Revision auf die Frage der besonderen Schwere

    Auszug aus BGH, 05.11.2014 - 4 StR 358/14
    Weiter muss gewährleistet sein, dass die nach Teilanfechtung stufenweise entstehende Gesamtentscheidung frei von inneren Widersprüchen bleiben kann (vgl. BGH, Urteil vom 2. März 1995 - 1 StR 595/14, BGHSt 41, 57, 59).
  • BGH, 06.11.2003 - 1 StR 451/03

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Begriff des Hanges); volle

    Auszug aus BGH, 05.11.2014 - 4 StR 358/14
    Trotz dieses Teilerfolges der Revision hält es der Senat nicht für unbillig, den Angeklagten mit den vollen Rechtsmittelkosten zu belasten (§ 473 Abs. 4 StPO; vgl. BGH, Beschluss vom 6. November 2003 - 1 StR 451/03, StraFo 2004, 36).
  • BGH, 19.01.2010 - 4 StR 504/09

    Rechtsfehlerhaft bemessene Dauer des Vorwegvollzugs; unzulässige Beschränkung des

    Auszug aus BGH, 05.11.2014 - 4 StR 358/14
    Eine Revisionsbeschränkung unter Ausklammerung des Maßregelausspruchs ist nach diesen Maßstäben unwirksam, wenn zugleich der Schuldspruch angegriffen wird, der von der Maßregelfrage nicht getrennt werden kann; die Feststellung einer Symptomtat ist unerlässliche Voraussetzung der Maßregelanordnung (vgl. Senat, Beschluss vom 19. Januar 2010 - 4 StR 504/09, NStZ-RR 2010, 171 f.; BGH, Urteil vom 18. Juli 2012 - 2 StR 605/11 m.w.N.).
  • BGH, 11.03.2010 - 3 StR 538/09

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang; Therapiedauer; Erfolgsaussicht);

    Auszug aus BGH, 05.11.2014 - 4 StR 358/14
    § 67d Abs. 1 S. 3 StGB knüpft die Höchstfristverlängerung nicht an die tatrichterliche Prognose, eine die Zweijahresfrist des § 67d Abs. 1 S. 1 StGB überschreitende Therapie werde ausnahmsweise erfolgreich sein, sondern will ausschließlich Systembrüche korrigieren, die sich aus der Vollstreckungsreihenfolge ergeben können (BGH, Beschluss vom 17. April 2012 - 3 StR 65/12 unter Rn. 5 m.w.N.; BGH, Urteil vom 11. März 2010 - 3 StR 538/09; vgl. auch Senat, Beschluss vom 17. Juli 2012 - 4 StR 223/12, Rn. 6 unter ausdrücklicher Bezugnahme auf die hier zitierte Rechtsprechung des 3. Senats)." Dem schließt sich der Senat an.
  • BGH, 17.04.2012 - 3 StR 65/12

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (maßgebliche Frist,

    Auszug aus BGH, 05.11.2014 - 4 StR 358/14
    § 67d Abs. 1 S. 3 StGB knüpft die Höchstfristverlängerung nicht an die tatrichterliche Prognose, eine die Zweijahresfrist des § 67d Abs. 1 S. 1 StGB überschreitende Therapie werde ausnahmsweise erfolgreich sein, sondern will ausschließlich Systembrüche korrigieren, die sich aus der Vollstreckungsreihenfolge ergeben können (BGH, Beschluss vom 17. April 2012 - 3 StR 65/12 unter Rn. 5 m.w.N.; BGH, Urteil vom 11. März 2010 - 3 StR 538/09; vgl. auch Senat, Beschluss vom 17. Juli 2012 - 4 StR 223/12, Rn. 6 unter ausdrücklicher Bezugnahme auf die hier zitierte Rechtsprechung des 3. Senats)." Dem schließt sich der Senat an.
  • BGH, 27.03.2013 - 4 StR 60/13

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (vorherige teilweise

    Auszug aus BGH, 05.11.2014 - 4 StR 358/14
    Die Anordnung dieser Maßregel kommt nur in Betracht, wenn die Therapie voraussichtlich innerhalb der Höchstfrist des § 67d Abs. 1 S. 1 StGB, mithin innerhalb von zwei Jahren, erfolgreich abgeschlossen werden kann (vgl. Senat, Beschluss vom 11. März 2014 - 4 StR 36/14 sowie vom 27. März 2013 - 4 StR 60/13 und vom 17. Juli 2012 - 4 StR 223/12 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 24.09.2013 - 2 StR 397/13

    Revisionsbeschränkung unter Ausklammerung der Maßregelanordnung (Zulässigkeit);

    Auszug aus BGH, 05.11.2014 - 4 StR 358/14
    Der Angeklagte, der mit der Sachrüge auch den Schuldspruch angreift, kann mit der erklärten Rechtsmittelbeschränkung nicht wirksam auf die Anfechtung der Anordnung der Unterbringung verzichten (BGH, Beschluss vom 24. September 2013 - 2 StR 397/13, NStZ-RR 2014, 58).
  • BGH, 11.03.2014 - 4 StR 36/14

    Anforderungen an einen fehlgeschlagenen Versuch (Zeitpunkt der Betrachtung bei

    Auszug aus BGH, 05.11.2014 - 4 StR 358/14
    Die Anordnung dieser Maßregel kommt nur in Betracht, wenn die Therapie voraussichtlich innerhalb der Höchstfrist des § 67d Abs. 1 S. 1 StGB, mithin innerhalb von zwei Jahren, erfolgreich abgeschlossen werden kann (vgl. Senat, Beschluss vom 11. März 2014 - 4 StR 36/14 sowie vom 27. März 2013 - 4 StR 60/13 und vom 17. Juli 2012 - 4 StR 223/12 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 18.07.2012 - 2 StR 605/11

    Grenzen der Beschränkung der Revision durch teilweise Zurücknahme (Trennbarkeit);

    Auszug aus BGH, 05.11.2014 - 4 StR 358/14
    Eine Revisionsbeschränkung unter Ausklammerung des Maßregelausspruchs ist nach diesen Maßstäben unwirksam, wenn zugleich der Schuldspruch angegriffen wird, der von der Maßregelfrage nicht getrennt werden kann; die Feststellung einer Symptomtat ist unerlässliche Voraussetzung der Maßregelanordnung (vgl. Senat, Beschluss vom 19. Januar 2010 - 4 StR 504/09, NStZ-RR 2010, 171 f.; BGH, Urteil vom 18. Juli 2012 - 2 StR 605/11 m.w.N.).
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