Rechtsprechung
BGH, 04.06.2014 - 2 StR 656/13 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- HRR Strafrecht
§ 252 StPO; § 52 StPO
Anfrageverfahren: Verbot der Verwertung einer vor der Hauptverhandlung gemachten Zeugenaussage bei Berufung auf Zeugnisverweigerungsrecht (erforderliche Belehrung des Zeugens über Reichweite des Bewertungsverbots bei erster Vernehmung) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 52 StPO, § 57 StPO, § 252 StPO
Anfrage an die übrigen Strafsenate des BGH: Voraussetzungen der Verwertung einer während der richterlichen Vernehmung getätigten Zeugenaussage bei Zeugnisverweigerung in der Hauptverhandlung - IWW
- Wolters Kluwer
Verwertung der früheren richterlichen Vernehmung eines Zeugen im Falle des Gebrauchmachens von seinem Zeugnisverweigerungsrecht in der Hauptverhandlung
- rewis.io
Anfrage an die übrigen Strafsenate des BGH: Voraussetzungen der Verwertung einer während der richterlichen Vernehmung getätigten Zeugenaussage bei Zeugnisverweigerung in der Hauptverhandlung
- ra.de
- RA Kotz
Zeugnisverweigerungsrecht - Verwertung einer früheren richterlichen Vernehmung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 252
Verwertung der früheren richterlichen Vernehmung eines Zeugen im Falle des Gebrauchmachens von seinem Zeugnisverweigerungsrecht in der Hauptverhandlung - datenbank.nwb.de
Anfrage an die übrigen Strafsenate des BGH: Voraussetzungen der Verwertung einer während der richterlichen Vernehmung getätigten Zeugenaussage bei Zeugnisverweigerung in der Hauptverhandlung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und -anmerkung)
2. Strafsenat des BGH - "Rebellensenat”? - nee, nur "Unruhestifter”
- beck-blog (Kurzinformation)
Qualifizierte Belehrung zeugnisverweigerungsberechtigter Zeugen: Da tut sich was !
- lto.de (Kurzinformation)
2. Strafsenat will Rechtsprechung erneut ändern
- lto.de (Kurzinformation)
2. Strafsenat ruft Großen Senat an - Müssen Ermittlungsrichter Zeugen qualifizierter belehren?
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Zeuge muss qualifiziert über verfahrensrechtliche Verwertbarkeit seiner Aussage im Ermittlungsverfahren belehrt werden
Besprechungen u.ä. (5)
- HRR Strafrecht (Entscheidungsbesprechung)
Verbesserter Schutz für Zeugen und Angeklagte durch veränderte Auslegung des § 252 StPO?
- hiesige-meinung.de (Entscheidungsanmerkung)
Neue Besen kehren gut?
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und -anmerkung)
2. Strafsenat des BGH - "Rebellensenat”? - nee, nur "Unruhestifter”
- Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Qualifizierte Belehrung vor richterlicher Vernehmung eines angehörigen Zeugen
- zeitschrift-jse.de
, S. 95 (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Senat stellt st. Rspr. zu § 252 StPO in Frage
Verfahrensgang
- LG Köln, 03.07.2013 - 105 Ks 18/12
- BGH, 04.06.2014 - 2 StR 656/13
- BGH, 16.12.2014 - 4 ARs 21/14
- BGH, 08.01.2015 - 3 ARs 20/14
- BGH, 14.01.2015 - 1 ARs 21/14
- BGH, 27.01.2015 - 5 ARs 64/14
- BGH, 18.03.2015 - 2 StR 656/13
- BGH, 24.02.2016 - 2 StR 656/13
- BGH, 15.07.2016 - GSSt 1/16
- BGH, 22.03.2017 - 2 StR 656/13
Papierfundstellen
- NStZ 2014, 596
- NStZ-RR 2015, 48
- StV 2014, 717
- JR 2015, 338
Wird zitiert von ... (8)
- BGH, 15.07.2016 - GSSt 1/16
Verbot der Verwertung einer vor der Hauptverhandlung gemachten Zeugenaussage bei …
Der 2. Strafsenat hatte daher die Absicht erklärt, seine eigene Rechtsprechung (vgl. BGH, Urteil vom 29. Juni 1983 - 2 StR 150/83, BGHSt 32, 25, 31 f.) aufzugeben und gemäß § 132 Abs. 3 Satz 1 GVG bei den übrigen Strafsenaten des Bundesgerichtshofs angefragt, ob diese der beabsichtigten Änderung der bisherigen Rechtsprechung zustimmen oder an entgegenstehender Rechtsprechung festhalten (Beschluss vom 4. Juni 2014 - 2 StR 656/13, NStZ 2014, 596).Während er in seinem ursprünglichen Anfragebeschluss dargelegt hatte, die in der Rechtsprechung anerkannte Möglichkeit der Vernehmung einer früheren richterlichen Vernehmungsperson führe zu einer Austarierung von öffentlichem Interesse an einer wirksamen Strafverfolgung und den die Regelung der §§ 52, 252 StPO tragenden Schutzzwecküberlegungen, die auch heute noch - trotz der hiergegen in der Literatur seit jeher erhobenen Einwendungen - gerechtfertigt erscheine und auch nicht zu einer bedenklichen Einschränkung von Zeugenrechten führe (BGH, Beschluss vom 4. Juni 2014 - 2 StR 656/13, NStZ 2014, 596), hat er demgegenüber in seinem Vorlagebeschluss vom 24. Februar 2016 die Meinung vertreten, die Bedenken schon gegen die grundsätzliche Zulassung einer Verwertung der bei einem Richter getätigten Aussage von aussageverweigerungsberechtigten Zeugen trotz Widerspruchs in der Hauptverhandlung hätten erhebliches Gewicht.
- BGH, 24.02.2016 - 2 StR 656/13
Rücknahme einer Divergenzvorlage
Er sieht sich durch Rechtsprechung des 1., 4. und 5. Senats gehindert, der Revision auf die Formalrüge hin stattzugeben und hatte daher mit Beschluss vom 4. Juni 2014 (StV 2014, 717 ff.) bei den übrigen Senaten angefragt, ob diese der beabsichtigten Änderung der bisherigen Rechtsprechung zustimmen oder an entgegenstehender Rechtsprechung festhalten. - BGH, 18.03.2015 - 2 StR 656/13
Divergenzvorlage an den Großen Senat für Strafsachen; Verbot der Verwertung einer …
Er sieht sich durch die Rechtsprechung des 1., 4. und 5. Senats gehindert, der Revision auf die Formalrüge hin stattzugeben, und hat daher mit Beschluss vom 4. Juni 2014 (StV 2014, 717 ff.) bei den übrigen Senaten angefragt, ob diese der beabsichtigten Änderung der bisherigen Rechtsprechung zustimmen oder an entgegenstehender Rechtsprechung festhalten.
- BGH, 27.01.2015 - 5 ARs 64/14
Anfrageverfahren: Verbot der Verwertung einer vor der Hauptverhandlung gemachten …
Auf den Anfragebeschluss des 2. Strafsenats vom 4. Juni 2014 - 2 StR 656/13 - erklärt der Senat, dass er an seiner entgegenstehenden Rechtsprechung festhält. - BGH, 14.01.2015 - 1 ARs 21/14
Anfrageverfahren: Verbot der Verwertung einer vor der Hauptverhandlung gemachten …
"Die Verwertung einer früheren richterlichen Vernehmung eines Zeugen, der erst in der Hauptverhandlung von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch macht, durch Vernehmung der richterlichen Vernehmungsperson ist nur dann zulässig, wenn dieser Richter den Zeugen nicht nur über sein Zeugnisverweigerungsrecht, sondern auch qualifiziert über die Möglichkeit der Einführung und Verwertung seiner Aussage im weiteren Verfahren belehrt hat." Er hat daher mit Beschluss vom 4. Juni 2014 - 2 StR 656/13 - angefragt, ob dieser Rechtsauffassung zugestimmt wird oder an entgegenstehender Rechtsprechung festgehalten wird. - OLG Hamburg, 08.03.2018 - 1 Ws 114/17
Eröffnung des Hauptverfahrens im Fall häuslicher Gewalt: Beweisverwertungsverbot …
aa) Die von § 252 StPO vorgesehene Rechtsfolge eines Verlesungsverbots wird als allgemeines Beweisverwertungsverbot verstanden (vgl. nur BGH, Beschl. v. 4. Juni 2014 - 2 StR 656/13, NStZ 2014, 596 m.w.N. zur st. Rspr.; ausdrücklich offen gelassen hingegen zuletzt vom Großen Senat für Strafsachen, Beschl. v. 15. Juli 2016 - GSSt 1/16, BGHSt 61, 221, 230). - BGH, 10.02.2015 - 1 StR 20/15
Zeugnisverweigerungsrecht (Genehmigung der Verwertung der Aussage im …
Anders als die Revision meint, gehört zum Inhalt dieser Belehrung nicht, dass die Angaben des Zeugen vor dem Ermittlungsrichter auch ohne seine Zustimmung in der Hauptverhandlung verwertet werden können; eine solche "qualifizierte" Belehrung soll nach Auffassung des 2. Strafsenats des Bundesgerichtshofs durch den Ermittlungsrichter bei der Vernehmung eines zur Zeugnisverweigerung berechtigten Zeugen erfolgen, damit diese Angaben trotz späterer Zeugnisverweigerung in der Hauptverhandlung verwertet werden können (vgl. BGH, Anfragebeschluss vom 4. Juni 2014 - 2 StR 656/13, NStZ 2014, 596; abweichend hierzu BGH, Beschlüsse vom 16. Dezember 2014 - 4 ARs 21/14, NStZ-RR 2015, 48, vom 8. Januar 2015 - 3 ARs 20/14 und vom 14. Januar 2015 - 1 ARs 21/14).In der Hauptverhandlung muss hingegen der dann das Zeugnis verweigernde Zeuge lediglich ausdrücklich darauf hingewiesen werden, welche Konsequenzen die Gestattung der Verwertung seiner früheren vor der Polizei getätigten Angaben hat (vgl. auch BGH, Beschluss vom 4. Juni 2014 - 2 StR 656/13, NStZ 2014, 596, 598).
- OVG Hamburg, 28.06.2016 - 4 Bf 97/15
Fahrtenbuchauflage bei Berufung des Fahrzeughalters auf sein …
Das Zeugnisverweigerungsrecht dient jedoch nicht primär dem Schutz des Täters der Ordnungswidrigkeit vor einer Verfolgung, sondern insbesondere dem Schutz des Zeugen - hier also des Klägers - vor Konfliktlagen (vgl. BGH, Beschl. v. 4.6.2014, 2 StR 656/13, NStZ 2014, 426, juris).
Rechtsprechung
BGH, 16.12.2014 - 4 ARs 21/14 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- HRR Strafrecht
§ 252 StPO; § 52 StPO; Art. 6 Abs. 1, Abs. 3 lit. d EMRK
Anfrageverfahren; Verbot der Verwertung einer vor der Hauptverhandlung gemachten Zeugenaussage bei Berufung auf Zeugnisverweigerungsrecht (erforderliche Belehrung des Zeugens über Reichweite des Bewertungsverbots bei erster Vernehmung) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
- IWW
§ 52 StPO, § ... 132 Abs. 3 Satz 1 GVG, § 252 StPO, § 52 Abs. 3 Satz 1, § 55 Abs. 2, § 163 Abs. 3 Satz 1 StPO, § 255a StPO, §§ 52, 252 StPO, Art. 6 Abs. 1, Abs. 3 Buchst. d EMRK, § 52 Abs. 3 StPO, § 168c StPO
- Wolters Kluwer
Verwertung der früheren richterlichen Vernehmung eines erst in der Hauptverhandlung von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machenden Zeugen; x
- rewis.io
- ra.de
- rechtsportal.de
Verwertung der früheren richterlichen Vernehmung eines erst in der Hauptverhandlung von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machenden Zeugen
- rechtsportal.de
StPO § 52
Verwertung der früheren richterlichen Vernehmung eines erst in der Hauptverhandlung von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machenden Zeugen - datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Kofferpacken für den Großen Senat - "wir folgen dem "Rebellensenat” nicht….
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Der früher bereits richterlich vernommene Zeuge - und das Zeugnisverweigerungsrecht
Verfahrensgang
- LG Köln, 03.07.2013 - 105 Ks 18/12
- BGH, 04.06.2014 - 2 StR 656/13
- BGH, 16.12.2014 - 4 ARs 21/14
- BGH, 08.01.2015 - 3 ARs 20/14
- BGH, 14.01.2015 - 1 ARs 21/14
- BGH, 27.01.2015 - 5 ARs 64/14
- BGH, 18.03.2015 - 2 StR 656/13
- BGH, 24.02.2016 - 2 StR 656/13
- BGH, 15.07.2016 - GSSt 1/16
- BGH, 22.03.2017 - 2 StR 656/13
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2015, 48
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 15.07.2016 - GSSt 1/16
Verbot der Verwertung einer vor der Hauptverhandlung gemachten Zeugenaussage bei …
Hierauf hatten der 1., 4. und 5. Strafsenat mitgeteilt, sie hielten an ihrer der neuen Auffassung des 2. Senats widerstreitenden Rechtsprechung fest (Beschlüsse vom 14. Januar 2015 - 1 ARs 21/14, juris; vom 16. Dezember 2014 - 4 ARs 21/14, NStZ-RR 2015, 48; vom 27. Januar 2015 - 5 ARs 64/14, NStZ-RR 2015, 118). - BGH, 24.02.2016 - 2 StR 656/13
Rücknahme einer Divergenzvorlage
Nachdem die anderen Strafsenate der Auffassung des Senats entgegen getreten waren (Beschluss vom 14. Januar 2015 - 1 ARs 21/14; Beschluss vom 8. Januar 2015 - 3 ARs 20/14; Beschluss vom 16. Dezember 2014 - 4 ARs 21/14; Beschluss vom 27. Januar 2015 - 5 ARs 64/14), hatte der Senat die Sache mit Beschluss vom 18. März 2015 dem Großen Senat zur Entscheidung vorgelegt. - BGH, 18.03.2015 - 2 StR 656/13
Divergenzvorlage an den Großen Senat für Strafsachen; Verbot der Verwertung einer …
Die anderen Strafsenate sind der Auffassung des Senats entgegen getreten (Beschluss vom 14. Januar 2015 - 1 ARs 21/14; Beschluss vom 8. Januar 2015 - 3 ARs 20/14; Beschluss vom 16. Dezember 2014 - 4 ARs 21/14; Beschluss vom 27. Januar 2015 - 5 ARs 64/14). - BGH, 27.01.2015 - 5 ARs 64/14
Anfrageverfahren: Verbot der Verwertung einer vor der Hauptverhandlung gemachten …
Zur ordnungsgemäßen Belehrung nach § 52 Abs. 3 Satz 1 StPO gehört es nicht, den Zeugen auch darüber zu unterrichten, welche Rechtsfolgen eintreten, wenn er zunächst aussagt, später jedoch von seinem Weigerungsrecht Gebrauch macht; das Gesetz erfordert lediglich, dass die Belehrung dem Zeugen eine genügende Vorstellung von der Bedeutung seines Weigerungsrechts vermittelt (vgl. BGH…, Urteil vom 29. Juni 1983 - 2 StR 150/83 aaO; vgl. auch BGH, Beschluss vom 16. Dezember 2014 - 4 ARs 21/14 Rn. 7 f.). - BGH, 10.02.2015 - 1 StR 20/15
Zeugnisverweigerungsrecht (Genehmigung der Verwertung der Aussage im …
Anders als die Revision meint, gehört zum Inhalt dieser Belehrung nicht, dass die Angaben des Zeugen vor dem Ermittlungsrichter auch ohne seine Zustimmung in der Hauptverhandlung verwertet werden können; eine solche "qualifizierte" Belehrung soll nach Auffassung des 2. Strafsenats des Bundesgerichtshofs durch den Ermittlungsrichter bei der Vernehmung eines zur Zeugnisverweigerung berechtigten Zeugen erfolgen, damit diese Angaben trotz späterer Zeugnisverweigerung in der Hauptverhandlung verwertet werden können (vgl. BGH, Anfragebeschluss vom 4. Juni 2014 - 2 StR 656/13, NStZ 2014, 596; abweichend hierzu BGH, Beschlüsse vom 16. Dezember 2014 - 4 ARs 21/14, NStZ-RR 2015, 48, vom 8. Januar 2015 - 3 ARs 20/14 und vom 14. Januar 2015 - 1 ARs 21/14).