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   BGH, 13.01.2015 - 1 StR 454/14   

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BGH, 13.01.2015 - 1 StR 454/14 (https://dejure.org/2015,810)
BGH, Entscheidung vom 13.01.2015 - 1 StR 454/14 (https://dejure.org/2015,810)
BGH, Entscheidung vom 13. Januar 2015 - 1 StR 454/14 (https://dejure.org/2015,810)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 27 Abs. 1 StGB; § 15 StGB; § 56 Abs. 3 StGB; § 46 Abs. 3 StGB; § 22 StGB; § 23 Abs. 1 StGB; § 24 Abs. 1 Satz 1 StGB
    Beihilfe (erforderliche Konkretisierung des Vorsatzes bezüglich der Haupttat); Strafaussetzung zur Bewährung (Gebot der Verteidigung der Rechtsordnung, die Strafe zu vollstrecken); Strafzumessung (Doppelverwertungsverbot); Rücktritt vom Versuch (fehlgeschlagener Versuch)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 46 Abs 3 StGB, § 56 StGB, § 308 StGB
    Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion: Strafzumessung bei hohem Maß der Pflichtwidrigkeit und hohem Sachschaden; Anforderungen an den Gehilfenvorsatz; Strafaussetzung zur Bewährung bei einer zweijährigen Freiheitsstrafe

  • IWW

    § 46 Abs. 3 StGB, § 308 StGB, § 54 Abs. 2 Satz 1 StGB, § 24 Abs. 2 StGB, § 56 Abs. 2 StGB, § 56 Abs. 3 StGB, § 56 Abs. 1 StGB

  • Wolters Kluwer

    Würdigung des engen Zusammenhangs zwischen einer Sprengstoffexplosion und einem geplanten Versicherungsbetrug

  • rewis.io

    Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion: Strafzumessung bei hohem Maß der Pflichtwidrigkeit und hohem Sachschaden; Anforderungen an den Gehilfenvorsatz; Strafaussetzung zur Bewährung bei einer zweijährigen Freiheitsstrafe

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 46 Abs. 3; StGB § 54 Abs. 2 S. 1
    Würdigung des engen Zusammenhangs zwischen einer Sprengstoffexplosion und einem geplanten Versicherungsbetrug

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion schließt Bewährungsstrafe nicht per se aus

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2015, 967
  • NStZ-RR 2015, 75
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (20)

  • BGH, 21.01.1971 - 4 StR 238/70

    Ausschluss der Aussetzung der Vollstreckung bei einer Trunkenheitsfahrt mit

    Auszug aus BGH, 13.01.2015 - 1 StR 454/14
    Eine solche ist zwar, wie die Revision zu Recht vorträgt, geboten, wenn im Hinblick auf schwerwiegende Besonderheiten des Einzelfalls eine Strafaussetzung für das allgemeine Rechtsempfinden schlechthin unverständlich oder gar unerträglich wäre, und die Strafaussetzung das Vertrauen der Bevölkerung in die Unverbrüchlichkeit des Rechts und den Schutz der Rechtsordnung vor kriminellen Angriffen erschüttern könnte (BGH, Urteil vom 8. Dezember 1970 - 1 StR 353/70, BGHSt 24, 40, 46; Beschluss vom 21. Januar 1970 - 4 StR 238/70, BGHSt 24, 64, 66).

    Soweit die Staatsanwaltschaft in ihrer Revision auf die allgemeine Gefährlichkeit von Sprengstoffexplosionen abstellt, übersieht sie, dass generalpräventive Erwägungen - wie das Landgericht zu Recht ausgeführt hat (UA S. 25) - nicht dazu führen dürfen, bestimmte Tatbestände gänzlich von der Möglichkeit einer Strafaussetzung zur Bewährung auszuschließen (st. Rspr.; z.B. BGH, Beschluss vom 21. Januar 1970 - 4 StR 238/70, BGHSt 24, 64, 67; Urteil vom 27. September 2012 - 4 StR 255/12, NStZ-RR 2013, 40, 41).

  • BGH, 08.12.1970 - 1 StR 353/70

    Versagung einer Aussetzung der verhängten Freiheitsstrafe zur Bewährung -

    Auszug aus BGH, 13.01.2015 - 1 StR 454/14
    Eine solche ist zwar, wie die Revision zu Recht vorträgt, geboten, wenn im Hinblick auf schwerwiegende Besonderheiten des Einzelfalls eine Strafaussetzung für das allgemeine Rechtsempfinden schlechthin unverständlich oder gar unerträglich wäre, und die Strafaussetzung das Vertrauen der Bevölkerung in die Unverbrüchlichkeit des Rechts und den Schutz der Rechtsordnung vor kriminellen Angriffen erschüttern könnte (BGH, Urteil vom 8. Dezember 1970 - 1 StR 353/70, BGHSt 24, 40, 46; Beschluss vom 21. Januar 1970 - 4 StR 238/70, BGHSt 24, 64, 66).
  • BGH, 21.03.1985 - 4 StR 53/85

    Strafaussetzung bei Verhängung einer Freiheitsstrafe neben einer Geldstrafe

    Auszug aus BGH, 13.01.2015 - 1 StR 454/14
    Zwar weist die Staatsanwaltschaft zu Recht darauf hin, dass die besonderen Umstände im Sinne des § 56 Abs. 2 StGB umso gewichtiger sein müssen, je näher die Freiheitsstrafe an der Zweijahresgrenze liegt (BGH, Urteil vom 21. März 1985 - 4 StR 53/85, wistra 1985, 147, 148; Urteil vom 27. August 1986 - 3 StR 265/86, NStZ 1987, 21; Urteil vom 18. September 1986 - 4 StR 455/86, BGHR StGB § 56 Abs. 2 Aussetzung, fehlerhafte 2; Urteil vom 12. November 1987 - 4 StR 550/87, wistra 1988, 106, 107; Urteil vom 15. Februar 1994 - 5 StR 692/93, wistra 1994, 193; Urteil vom 12. Juni 2001 - 5 StR 95/01, StV 2001, 676).
  • LG Hamburg, 23.07.2020 - 617 Ks 10/19

    Stutthof-Prozess: Jugendstrafe auf Bewährung für 93-jährigen Ex-KZ-Wachmann

    Teilweise wird in der Rechtsprechung gefordert, dass der Gehilfe die Dimension des Unrechts der ins Auge gefassten Tat erfassen kann (vgl. BGH, Urteil vom 13. Januar 2015 - 1 StR 454/14, juris Rn. 17; vgl. aber auch BGH, Urteil vom 16. November 2006 - 3 StR 139/06, BGHSt 51, 144, Rn. 49).
  • BGH, 22.07.2015 - 1 StR 447/14

    Vorlage an den EuGH (Treibhausmissionszertifikate als ähnliche Rechte im Sinne

    Entscheidend ist, dass der Gehilfe die Dimension der Tat erfassen kann (vgl. BGH, Urteil vom 13. Januar 2015 - 1 StR 454/14, NStZ-RR 2015, 75).
  • LG Hamburg, 26.08.2022 - 327 O 334/15

    Geschlossener Immobilienfonds: Haftung von Rechtsanwälten bei Pflichtverletzungen

    Dabei war zu berücksichtigen, dass es insofern ausreicht, dass sich der Vorsatz auf eine bestimmte, ihrem wesentlichen Unrechtsgehalt und der Angriffsrichtung nach umrissene, aber nicht notwendig schon in allen Einzelheiten konkretisierte Tat bezieht (stRspr., siehe etwa BGHSt 11, 66; 42, 135, 138 und 332, 334; NStZ-RR 00, 326; NStZ 11, 399; NStZ 12, 264; NStZ-RR 15, 75.81 f; NStZ 17, 274).

    Dabei war erneut zu berücksichtigen, dass es ausreicht, dass sich der Vorsatz auf eine bestimmte, ihrem wesentlichen Unrechtsgehalt und der Angriffsrichtung nach umrissene, aber nicht notwendig schon in allen Einzelheiten konkretisierte Tat bezieht (stRspr., siehe etwa BGHSt 11, 66; 42, 135, 138 und 332, 334; NStZ-RR 00, 326; NStZ 11, 399; NStZ 12, 264; NStZ-RR 15, 75.81 f; NStZ 17, 274).

  • BGH, 01.07.2021 - 3 StR 84/21

    Anstiftung (doppelter Anstiftervorsatz; Konkretisierung der Haupttat; omnimodo

    Es ergibt sich aus den Urteilsgründen nicht, dass der Angeklagte von der Haupttat - zumindest nach ihren wesentlichen Merkmalen - wusste (s. zu den Anforderungen etwa BGH, Urteil vom 13. Januar 2015 - 1 StR 454/14, NStZ-RR 2015, 75, 76 mwN), als er handelte, bevor die Geschädigte das Geld aushändigte.
  • BGH, 21.02.2017 - 1 StR 223/16

    Erpressung (Rechtswidrigkeit der angestrebten Bereicherung: von der Rechtsordnung

    Entscheidend ist, dass der Gehilfe die Dimension der Tat erfassen kann (vgl. BGH, Urteil vom 13. Januar 2015 - 1 StR 454/14, NStZ-RR 2015, 75).
  • LG Itzehoe, 20.12.2022 - 3 KLs 315 Js 15865/16

    Stutthof-Prozesse

    Teilweise wird in der Rechtsprechung gefordert, dass der Gehilfe die Dimension des Unrechts der ins Auge gefassten Tat erkennen kann (vgl. BGH, Urteil vom 13.01.2015 - 1 StR 454/14 -, juris; vgl. aber auch BGH, Urteil vom 16.11.2006 - 3 StR 139/06 -, juris).
  • BGH, 28.10.2015 - 1 StR 465/14

    Steuerhinterziehung (Anforderungen an die Darstellung der hinterzogenen Steuern

    Entscheidend ist, dass der Gehilfe die Dimension der Tat erfassen kann (vgl. BGH, Urteil vom 13. Januar 2015 - 1 StR 454/14, NStZ-RR 2015, 75).
  • BGH, 15.03.2022 - 2 StR 302/21

    Beihilfe (Voraussetzungen; nachträgliches Einverständnis); erfolgsqualifizierte

    Einzelheiten der Haupttat braucht der Teilnehmer nicht zu kennen; indes muss er jedenfalls den wesentlichen Unrechtsgehalt und die Angriffsrichtung der Haupttat erfassen (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 1. August 2000 - 5 StR 624/99, BGHSt 46, 107, 109; vom 13. Januar 2015 - 1 StR 454/14, NStZ-RR 2015, 75, 76; Beschlüsse vom 20. Januar 2011 - 3 StR 420/10, NStZ 2011, 399, 400; vom 16. Dezember 2020 - 4 StR 297/20, NStZ-RR 2021, 78, 79; vgl. auch Schönke/Schröder-StGB/Heine/Weißer, 30. Aufl., § 27 Rn. 29).
  • AG Düsseldorf, 24.05.2019 - 119 Ds 779/18
    Die Verteidigung der Rechtsordnung gebietet die Vollstreckung der Freiheitsstrafe dann, wenn eine Aussetzung der Freiheitsstrafe zur Bewährung im Hinblick auf die schwerwiegenden Besonderheiten des Einzelfalls für das allgemeine Rechtsempfinden schlechthin unverständlich erscheinen müsste und das Vertrauen der Bevölkerung in die Unverbrüchlichkeit des Rechts und in den Schutz der Rechtsordnung vor kriminellen Angriffen dadurch erschüttert werden könnte (vgl. BGH, Urteil v. 13.01.2015, 1 StR 454/14).
  • KG, 26.02.2020 - 161 Ss 10/20

    Berufung in Strafsachen: Bindungswirkung einer Berufungsbeschränkung den

    Auch wenn das Verbrechen der Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion die Möglichkeit einer Strafaussetzung zur Bewährung nicht gänzlich ausschließt (vgl. BGH NStZ-RR 2015, 75), erscheinen die Ausführungen hierzu mit nur einer tragenden Erwägung - die seit der Tat verstrichene Zeit - doch äußerst knapp.
  • AG Düsseldorf, 24.05.2019 - 119 Ds 30 Js 4719/18

    779/18 - Garantenstellung eines Beamten aus der Treuepflicht zur Überprüfung von

  • KG, 26.02.2020 - 3 Ss 8/20

    Wirksamkeit der Rechtsmittelbeschränkung

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