Rechtsprechung
BGH, 07.10.2014 - 4 StR 397/14 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- HRR Strafrecht
§ 21 StGB; § 261 StPO; § 267 Abs. 3 Satz 1 StPO
Verminderte Schuldfähigkeit (Krankhafte seelische Störung durch Alkoholgenuss: tatrichterliche Beweiswürdigung, Anforderungen an die Urteilsbegründung) - lexetius.com
- IWW
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 21 StGB, § 22 StGB, § 23 StGB, § 250 StGB, § 261 StPO
Verminderte Schuldfähigkeit bei einem versuchten besonders schweren Raub: Feststellung der Blutalkoholkonzentration auf Grund der Trinkmenge; hohe Blutalkoholkonzentration als Indiz für verminderte Steuerungsfähigkeit - Wolters Kluwer
Nachweis der Schuldfähigkeit im Zeitpunkt der Tatbegehung
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Strafrecht: Zur Schuldfähigkeit bei Alkoholgenuss
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
3,5 l Bier - und noch voll schuldfähig?
- Jurion (Kurzinformation)
Nachweis der Schuldfähigkeit im Zeitpunkt der Tatbegehung
Besprechungen u.ä.
- Jurion (Entscheidungsbesprechung)
Kein Ausschluss verminderter Schuldfähigkeit ohne Berechnungen zur Tatzeit-BAK bei behauptetem Alkoholkonsum
Verfahrensgang
- LG Detmold, 12.05.2014 - 4 KLs 31 Js 21/14
- BGH, 07.10.2014 - 4 StR 397/14
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2015, 162
- NStZ-RR 2015, 8
- NZV 2015, 97
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 25.10.2017 - 2 StR 118/16
Notwehr (Erforderlichkeit eines sofortigen, lebensgefährlichen Messereinsatzes); …
Der Tatrichter ist aber nicht verpflichtet, Sachverhalte zugunsten des Angeklagten zu unterstellen, für die es keinen begründeten Anhalt gibt (BGH, Urteil vom 6. März 1986 - 4 StR 48/86, BGHSt 34, 29, 34; Beschluss vom 7. Oktober 2014 - 4 StR 397/14, juris Rn. 8). - OLG Dresden, 26.02.2018 - 2 OLG 25 Ss 80/18
Schuldfähigkeit, Blutalkoholwert, Tatzeitalkoholisierung
Bei einem Wert von über 2 Promille ist eine erhebliche Herabsetzung der Hemmungsfähigkeit aber je nach den Umständen des Einzelfalles in Betracht zu ziehen, naheliegend oder gar in hohem Maße wahrscheinlich (BGH, Beschluss vom 7. Oktober 2014 - 4 StR 397/14 -, juris m.w.N.).
Rechtsprechung
BGH, 30.09.2014 - 3 StR 351/14 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 261 StPO; § 244 StPO
Beweiswürdigung; Aufklärungspflicht; Ablehnung eines Beweisantrags wegen Bedeutungslosigkeit; rechtfehlerhafte Zurückweisung des Beweisantrags auf sachverständige Begutachtung des Angeklagten als völlig ungeeignet - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 20 StGB, § 21 StGB, § 255 StGB, § 261 StPO
Beeinträchtigung der Steuerungsfähigkeit: Pathologisches Spielen oder Spielsucht als krankhafte seelische Störung - Wolters Kluwer
Verwerfung der Revisionen als unbegründet (hier: mit Anmerkung des Senats zu Rügen der Angeklagten)
- rewis.io
- rechtsportal.de
Verwerfung der Revisionen als unbegründet (hier: mit Anmerkung des Senats zu Rügen der Angeklagten)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Beweisantrag und "Spielsucht”
- rechtsportal.de (Leitsatz)
StPO § 349 Abs. 2
Verwerfung der Revisionen als unbegründet (hier: mit Anmerkung des Senats zu Rügen der Angeklagten)
Verfahrensgang
- LG Hannover, 21.02.2014 - 46 KLs 9/13
- BGH, 30.09.2014 - 3 StR 351/14
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2015, 163
- NStZ-RR 2015, 164
- NStZ-RR 2015, 8
- StV 2015, 206
Wird zitiert von ... (10)
- BGH, 13.03.2019 - 1 StR 424/18
Erpresserischer Menschenraub (Begriff des Sich-Bemächtigens: physische Herrschaft …
Nur wenn die "Spielsucht' zu schwersten Persönlichkeitsveränderungen führt, kann (ausnahmsweise) eine erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit anzunehmen sein (st. Rspr.; BGH, Urteil vom 6. März 2013 - 5 StR 597/12, BGHSt 58, 192, 194 mwN; Beschlüsse vom 30. September 2014 - 3 StR 351/14, juris;… vom 17. September 2013 - 3 StR 209/13, juris Rn. 5 mwN und vom 9. Oktober 2012 - 2 StR 297/12, wistra 2013, 62). - VG Ansbach, 21.11.2018 - AN 13b D 17.01237
Entfernung eines Studiendirektors aus dem Beamtenverhältnis
Gegen eine erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit spricht zudem die planvolle Tatausführung durch den Beklagten über einen längeren Zeitraum hinweg (vgl. BGH, U.v. 7.11.2013 - 5 StR 377/13, juris; U.v. 30.9.2014 - 3 StR 351/14, juris). - BGH, 01.09.2015 - 1 StR 12/15
Steuerhinterziehung (Berechnungsdarstellung); Dokumentation einer Verständigung …
Die im Rahmen dieses Rügevorbringens anklingenden Bedenken gegen die dem Angeklagten im Rahmen der Verständigung auferlegte "Bedingung' lassen schon nicht den Willen erkennen, einen gesetzeswidrigen Verständigungsinhalt zu rügen (zum Erfordernis der Angriffsrichtung vgl. BGH, Urteil vom 3. September 2013 - 5 StR 318/13, NStZ 2013, 671; Beschlüsse vom 23. Juli 2014 - 1 StR 196/14 und vom 30. September 2014 - 3 StR 351/14, wistra 2014, 486; Urteil vom 20. Oktober 2014 - 5 StR 176/14, NJW 2015, 265), zeigen aber auch keinen dahingehenden Gesetzesverstoß auf.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.05.2019 - 3d A 2254/16 vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 30.09.2014- 3 StR 351/14 -, juris.
- BGH, 17.11.2020 - 4 StR 382/20 Die gegen die Ablehnung des Beweisantrags auf Vernehmung der Zeugen B. und F. gerichtete Verfahrensrüge des Angeklagten M. hat unbeschadet der Bedenken, ob die Begründung, mit der das Landgericht diesen Antrag wegen Bedeutungslosigkeit der Beweistatsache abgelehnt hat, den rechtlichen Anforderungen (noch) genügt (BGH, Beschluss vom 30. September 2014 - 3 StR 351/14, StV 2015, 206 mwN), keinen Erfolg, weil aus den in der Antragsschrift des Generalbundesanwalts genannten Gründen das Urteil nicht auf dem Begründungsmangel beruht.
- BGH, 11.12.2019 - 2 StR 498/19
Ablehnung von Beweisanträgen (Anforderungen an eine Zurückweisung wegen …
Mit der Nennung einer Diagnose, die der Sachverständige stellen soll, bezeichnet der Beweisantrag eine Tatsachenbehauptung, die über die bloße Schlussfolgerung der Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit hinausgeht (vgl. BGH, Beschluss vom 30. September 2014 - 3 StR 351/14, StV 2015, 206;… LR-StPO/Becker, 27. Aufl., § 244 Rn. 98). - VG Ansbach, 07.10.2019 - AN 13a D 18.01404
Urkundenfälschung
Diese Einschätzung wird durch das planvolle und systematische Vorgehen der Beklagten über einen längeren Zeitraum (von über vier Jahren) bestätigt (vgl. BGH, U.v. 7.11.2013 - 5 StR 377/13 -, juris; U.v. 30.9.2014 - 3 StR 351/14 -, juris). - BGH, 05.02.2015 - 3 StR 504/14
Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln durch "Kurierfahrt"; …
Soweit der Beschwerdeführer weiter geltend macht, das Landgericht habe es unterlassen, durch Nachfragen weitergehende Aufklärung dazu zu betreiben, dass er in seiner Exploration Details angegeben habe, "die die Annahme einer langjährigen Drogenabhängigkeit rechtfertigten", ist eine Aufklärungsrüge damit nicht zulässig erhoben: Es fehlt schon an der Mitteilung eines bestimmten Beweisergebnisses, das sich durch die unterlassene Beweiserhebung ergeben hätte (st. Rspr.; vgl. zuletzt BGH, Beschluss vom 30. September 2014 - 3 StR 351/14, juris). - BGH, 25.03.2015 - 1 StR 179/14
Verwerfung der Revision als unbegründet; urteilsfremder Vortrag
Denn es ist dem Vortrag zur Verfahrensrüge (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Februar 2012 - 1 StR 647/11, NStZ-RR 2012, 178; Urteil vom 30. April 1999 - 3 StR 215/98, NStZ 1999, 396, 399;… Beschluss vom 25. September 1986 - 4 StR 496/86, BGHR StPO § 344 II 2 Formerfordernis 1) nichts dazu zu entnehmen, welche für das Gericht erkennbaren Umstände zu der vermissten Beweiserhebung - insbesondere angesichts der auch insoweit geständigen Einlassung des Angeklagten - hätten drängen müssen (BGH, Beschlüsse vom 30. September 2014 - 3 StR 351/14 und vom 12. März 2014 - 1 StR 605/13, NStZ-RR 2014, 251; Urteil vom 2. November 2011 - 2 StR 332/11, NJW 2012, 244). - KG, 02.04.2015 - 3 Ws (B) 39/15
Bezugnahme auf eine gespeicherte Videoaufnahme im Urteil und Darlegung der …
Darüber hinaus muss das zu erwartende Beweisergebnis benannt werden (BGH, Beschluss vom 30. September 2014 - 3 StR 351/14 -, juris).
Rechtsprechung
BGH, 15.05.2014 - 3 StR 149/14 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- HRR Strafrecht
§ 253 StGB; § 255 StGB; § 22 StGB; § 23 StGB; § 24 Abs. 2 StGB
Rechtsfehlerhafte Verurteilung wegen versuchter besonders schwerer räuberischer Erpressung (unterbliebene Rücktrittsprüfung; Rücktritt bei mehreren Beteiligten; fehlende tatrichterliche Feststellungen zum Vorstellungsbild nach der letzten Ausführungshandlung) - lexetius.com
- IWW
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 22 StGB, § 23 StGB, § 24 Abs 2 S 1 StGB, § 25 Abs 2 StGB, § 27 StGB
Rücktritt vom Versuch der schweren räuberischen Erpressung bei Tatbeteiligung mehrerer Täter: Anforderungen an die Urteilsfeststellungen zur Freiwilligkeit - Wolters Kluwer
Rücktritt vom Versuch der besonders schweren räuberischen Erpressung hinsichtlich der Tatbeteiligung von mehreren
- rewis.io
- rechtsportal.de
StGB § 24 Abs. 2 S. 1
Rücktritt vom Versuch der besonders schweren räuberischen Erpressung hinsichtlich der Tatbeteiligung von mehreren - datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Bad Kreuznach, 04.12.2013 - 1021 Js 4339/12
- BGH, 15.05.2014 - 3 StR 149/14
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2015, 8
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 23.02.2016 - 3 StR 5/16
Anforderungen an die Urteilsfeststellungen bei in Betracht kommendem Rücktritt …
Sie lassen auch offen, wie sich die Sache weiterentwickelte und aus welchen Gründen es dazu kam, dass die Angeklagten entgegen ihrer Ankündigung nicht zu einem späteren Zeitpunkt zurückkehrten, um ihr Vorhaben weiter zu verfolgen (vgl. auch BGH, Beschluss vom 15. Mai 2014 - 3 StR 149/14, NStZ-RR 2015, 8). - BGH, 15.01.2015 - 4 StR 560/14
Rücktritt vom Versuch des Diebstahls (Fehlschlag)
Diese Verhinderungsleistung kann aber schon darin zu sehen sein, dass die Beteiligten es einvernehmlich unterlassen, weiter zu handeln (st. Rspr.; BGH, Urteil vom 19. März 2013 - 1 StR 647/12, NStZ-RR 2013, 273, 274; Beschluss vom 15. Mai 2014 - 3 StR 149/14, NStZ-RR 2015, 8 f.). - BGH, 27.11.2019 - 2 StR 609/18
Rücktritt bei mehreren Beteiligten (fehlgeschlagener Versuch; …
Lässt sich das Vorstellungsbild der Mittäter zurzeit der letzten Ausführungshandlung, das für die Beurteilung der Freiwilligkeit eines Rücktritts von Bedeutung ist, den Urteilsfeststellungen nicht in ausreichendem Maß entnehmen, so hält das Urteil sachlich-rechtlicher Prüfung nicht stand (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Mai 2014 - 3 StR 149/14, NStZ-RR 2015, 8 f.).Eine ausreichende Verhinderungsleistung kann aber schon darin zu sehen sein, dass die Tatbeteiligten es einvernehmlich unterlassen, weiter zu handeln (vgl. BGH, Urteil vom 19. März 2013 - 1 StR 647/12, NStZ 2013, 273, 274; Beschluss vom 15. Mai 2014 - 3 StR 149/14, NStZ 2015, 8 f.; Beschluss vom 15. Januar 2015 - 4 StR 560/14).
- BGH, 02.12.2015 - 4 StR 423/15
Strafzumessung (Darstellung im Urteil: erforderliche Angaben zu eventuell noch …
Ein solcher liegt im Hinblick auf die Besonderheiten des Falls auch nicht darin, dass das Landgericht bezüglich der zum Nachteil von S. mit einem unbekannten Mittäter begangenen versuchten schweren räuberischen Erpressung den für die Prüfung eines strafbefreienden Rücktritts grundsätzlich erforderlichen (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 15. Mai 2014 - 3 StR 149/14, NStZ-RR 2015, 8, 9 mwN) "Rücktrittshorizont' des Angeklagten nicht festgestellt hat.