Weitere Entscheidung unten: BGH, 17.02.2016

Rechtsprechung
   BGH, 04.02.2016 - 1 StR 344/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,4834
BGH, 04.02.2016 - 1 StR 344/15 (https://dejure.org/2016,4834)
BGH, Entscheidung vom 04.02.2016 - 1 StR 344/15 (https://dejure.org/2016,4834)
BGH, Entscheidung vom 04. Februar 2016 - 1 StR 344/15 (https://dejure.org/2016,4834)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,4834) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 227 StGB; § 25 Abs. 2 StGB; § 27 Abs. 1 StGB
    Körperverletzung mit Todesfolge (Vorhersehbarkeit der schweren Folge); Mittäterschaft (gemeinsamer Tatplan); Beihilfe (psychische Beihilfe durch Anwesenheit am Tatort)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 25 Abs 2 StGB, § 27 Abs 1 StGB, § 211 StGB, § 212 StGB, § 224 StGB
    Beihilfe zum Mord und Körperverletzung mit Todesfolge: Psychische Beilhilfe durch Anwesenheit am Tatort; Vorhersehbarkeit der Todesfolge bei einer Schlägerei

  • IWW

    § 349 Abs. 4 StPO, § 349 Abs. 2 StPO, § 25 Abs. 2 StGB, § 27 Abs. 1 StGB, § 227 StGB, § 231 Abs. 1 StGB, § 354 Abs. 1 StPO, § 265 StPO

  • Wolters Kluwer

    Konkludentes Einvernehmen der Mittäter als Voraussetzung für die Zurechnung späteren fremden Handelns als eigenes mittäterschaftliches Tun; Revisionsgerichtliche Nachprüfung der Zurechnung von tödlichen Stichen als Mittäter

  • rewis.io

    Beihilfe zum Mord und Körperverletzung mit Todesfolge: Psychische Beilhilfe durch Anwesenheit am Tatort; Vorhersehbarkeit der Todesfolge bei einer Schlägerei

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Konkludentes Einvernehmen der Mittäter als Voraussetzung für die Zurechnung späteren fremden Handelns als eigenes mittäterschaftliches Tun; Revisionsgerichtliche Nachprüfung der Zurechnung von tödlichen Stichen als Mittäter

  • rechtsportal.de

    Konkludentes Einvernehmen der Mittäter als Voraussetzung für die Zurechnung späteren fremden Handelns als eigenes mittäterschaftliches Tun; Revisionsgerichtliche Nachprüfung der Zurechnung von tödlichen Stichen als Mittäter

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Mittäterschaft: Mittäter oder Gehilfe beim Mord?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Mittäter, Gehilfe - und die Zurechnung späteren fremden Handelns

  • stuttgarter-nachrichten.de (Pressebericht, 22.03.2016)

    Messerattacke in Esslingen: Red-Legion-Mordurteile gekippt

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2016, 136
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 02.07.2008 - 1 StR 174/08

    Schwere räuberische Erpressung (Anstiftung, Beihilfe und Mittäterschaft bei

    Auszug aus BGH, 04.02.2016 - 1 StR 344/15
    Stets muss sich diese Mitwirkung aber nach der Willensrichtung des sich Beteiligenden als Teil der Tätigkeit aller darstellen (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 29. September 2015 - 3 StR 336/15, NStZ-RR 2016, 6 f. und vom 2. Juli 2008 - 1 StR 174/08, NStZ 2009, 25, 26; Urteil vom 17. Oktober 2002 - 3 StR 153/02, NStZ 2003, 253, 254).
  • BGH, 16.01.2008 - 2 StR 535/07

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Beihilfe (Versuch;

    Auszug aus BGH, 04.02.2016 - 1 StR 344/15
    Diese Hilfeleistung muss sich auf die Begehung der Haupttat zwar nicht kausal auswirken; erforderlich ist aber, dass sie die Haupttat zu irgendeinem Zeitpunkt zwischen Versuchsbeginn und Beendigung in irgendeiner Weise erleichtert oder fördert (st. Rspr.; BGH, Beschluss vom 9. Juli 2015 - 2 StR 58/15, NStZ-RR 2015, 343, 344; Urteil vom 16. Januar 2008 - 2 StR 535/07, NStZ 2008, 284 mwN).
  • BGH, 09.07.2015 - 2 StR 58/15

    Beihilfe (erforderlicher Taterfolg: Förderung oder Erleichterung der Haupttat);

    Auszug aus BGH, 04.02.2016 - 1 StR 344/15
    Diese Hilfeleistung muss sich auf die Begehung der Haupttat zwar nicht kausal auswirken; erforderlich ist aber, dass sie die Haupttat zu irgendeinem Zeitpunkt zwischen Versuchsbeginn und Beendigung in irgendeiner Weise erleichtert oder fördert (st. Rspr.; BGH, Beschluss vom 9. Juli 2015 - 2 StR 58/15, NStZ-RR 2015, 343, 344; Urteil vom 16. Januar 2008 - 2 StR 535/07, NStZ 2008, 284 mwN).
  • BGH, 24.10.2001 - 3 StR 237/01

    Beweiswürdigung (Fernliegende Möglichkeit); (Psychische) Beihilfe zum schweren

    Auszug aus BGH, 04.02.2016 - 1 StR 344/15
    Die bloße Anwesenheit am Tatort in Kenntnis einer Straftat reicht selbst bei deren Billigung dazu nicht aus (vgl. dazu BGH, Urteil vom 24. Oktober 2001 - 3 StR 237/01, NStZ 2002, 139, 140 mwN).
  • BGH, 29.09.2015 - 3 StR 336/15

    Strafverfahren wegen Bandendiebstahls und besonders schweren Diebstahls:

    Auszug aus BGH, 04.02.2016 - 1 StR 344/15
    Stets muss sich diese Mitwirkung aber nach der Willensrichtung des sich Beteiligenden als Teil der Tätigkeit aller darstellen (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 29. September 2015 - 3 StR 336/15, NStZ-RR 2016, 6 f. und vom 2. Juli 2008 - 1 StR 174/08, NStZ 2009, 25, 26; Urteil vom 17. Oktober 2002 - 3 StR 153/02, NStZ 2003, 253, 254).
  • BGH, 17.10.2002 - 3 StR 153/02

    Abgrenzung von Anstiftung und Mittäterschaft (Wertung; Beurteilungsspielraum);

    Auszug aus BGH, 04.02.2016 - 1 StR 344/15
    Stets muss sich diese Mitwirkung aber nach der Willensrichtung des sich Beteiligenden als Teil der Tätigkeit aller darstellen (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 29. September 2015 - 3 StR 336/15, NStZ-RR 2016, 6 f. und vom 2. Juli 2008 - 1 StR 174/08, NStZ 2009, 25, 26; Urteil vom 17. Oktober 2002 - 3 StR 153/02, NStZ 2003, 253, 254).
  • BGH, 10.06.2009 - 2 StR 103/09

    Körperverletzung mit Todesfolge bei Mittäterschaft (Zurechnung; Vorhersehbarkeit;

    Auszug aus BGH, 04.02.2016 - 1 StR 344/15
    Einer Voraussehbarkeit aller Einzelheiten des zum Tode führenden Geschehensablaufs bedarf es nicht (BGH, Urteil vom 10. Juni 2009 - 2 StR 103/09, NStZ-RR 2009, 309, 310).
  • BGH, 20.12.2018 - 3 StR 236/17

    Zur Frage der strafrechtlichen Verantwortlichkeit für Straftaten nach dem

    Voraussetzung hierfür ist, dass der Täter die Beihilfehandlung zumindest als Billigung seines Tuns versteht und ihr Relevanz für seinen Willen zur (weiteren) Tatausführung beimisst (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Dezember 2017 - StB 18/17, NStZ-RR 2018, 72, 74); überdies muss sich der Hilfeleistende dessen bewusst sein (s. BGH, Beschluss vom 4. Februar 2016 - 1 StR 344/15, NStZ-RR 2016, 136, 137).
  • BGH, 11.01.2017 - 5 StR 164/16

    Verurteilung wegen Betriebs der Videostreaming-Plattformen kino.to und kinox.to

    Mittäterschaft erfordert dabei nicht zwingend eine Mitwirkung am Kerngeschehen selbst; ausreichen kann auch ein die Tatbestandsverwirklichung fördernder Beitrag, der sich auf eine Vorbereitungs- oder Unterstützungshandlung beschränkt (BGH, Beschlüsse vom 4. Februar 2016 - 1 StR 344/15, NStZ-RR 2016, 136, 137; vom 4. Februar 2016 - 1 StR 424/15, NStZ 2016, 400, 401; vom 29. September 2015 - 3 StR 336/15, NStZ-RR 2016, 6, 7 mwN).
  • BGH, 12.05.2020 - 1 StR 368/19

    Körperverletzung (Einwilligung: Verstoß gegen die guten Sitten bei

    a) Zwar macht sich auch derjenige nach § 227 StGB strafbar, der die Verletzung nicht mit eigener Hand zugefügt, jedoch aufgrund eines gemeinsamen Tatplans mit dem Willen zur Tatherrschaft zum Verletzungserfolg beigetragen hat; Voraussetzung ist allerdings, dass die Handlung des anderen Täters grundsätzlich im Rahmen des gegenseitigen ausdrücklichen oder stillschweigenden Einverständnisses lag und dem Täter hinsichtlich des Erfolges Fahrlässigkeit zur Last fällt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. September 2012 - 2 StR 242/12 Rn. 14; vom 21. August 2019 - 1 StR 191/19 Rn. 10; vom 30. August 2006 - 2 StR 198/06 Rn. 8; vom 9. Juni 2009 - 4 StR 164/09 Rn. 5 und vom 4. Februar 2016 - 1 StR 424/15 Rn. 17 und 1 StR 344/15 Rn. 17; Urteile vom 27. Januar 2011 - 4 StR 502/10 Rn. 55 und vom 9. Oktober 2002 - 5 StR 42/02, BGHSt 48, 34, 39).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 17.02.2016 - 1 StR 12/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,5194
BGH, 17.02.2016 - 1 StR 12/16 (https://dejure.org/2016,5194)
BGH, Entscheidung vom 17.02.2016 - 1 StR 12/16 (https://dejure.org/2016,5194)
BGH, Entscheidung vom 17. Februar 2016 - 1 StR 12/16 (https://dejure.org/2016,5194)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,5194) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (13)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 21 StGB, § 22 StGB, § 23 Abs 2 StGB, § 46 Abs 3 StGB, § 49 Abs 1 StGB
    Strafzumessung bei versuchtem Mord in Tateinheit mit besonders schwerer Brandstiftung: Versagung einer Versuchsmilderung wegen der Nähe zur Tatvollendung

  • IWW

    § 23 Abs. 2, § 49 Abs. 1 StGB, § 21 StGB, § 211 StGB, § 46 Abs. 3 StGB

  • Wolters Kluwer

    Revisionsgerichtliche Nachprüfung der Strafzumessung; Zugrundeliegen des gesetzlichen Normalstrafrahmens für eine vollendete Tatbegehung nach § 211 Strafgesetzbuch (StGB)

  • rewis.io

    Strafzumessung bei versuchtem Mord in Tateinheit mit besonders schwerer Brandstiftung: Versagung einer Versuchsmilderung wegen der Nähe zur Tatvollendung

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Revisionsgerichtliche Nachprüfung der Strafzumessung; Zugrundeliegen des gesetzlichen Normalstrafrahmens für eine vollendete Tatbegehung nach § 211 Strafgesetzbuch ( StGB )

  • rechtsportal.de

    Revisionsgerichtliche Nachprüfung der Strafzumessung; Zugrundeliegen des gesetzlichen Normalstrafrahmens für eine vollendete Tatbegehung nach § 211 Strafgesetzbuch ( StGB )

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2016, 136
  • StV 2016, 562 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 13.04.2010 - 5 StR 113/10

    Versuch (Strafrahmenwahl); Strafzumessung (Doppelverwertungsverbot; Versagung der

    Auszug aus BGH, 17.02.2016 - 1 StR 12/16
    Innerhalb dieses Strafrahmens neuerlich die Erfolgsnähe aufgrund der erheblichen Gefährdung der im Haus schlafenden Personen und damit gerade ein bestimmendes Merkmal des Tatbestands zu Lasten des Angeklagten zu berücksichtigen, ist mit § 46 Abs. 3 StGB unvereinbar (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. April 2010 - 5 StR 113/10, NStZ 2010, 512 und vom 19. Mai 2010 - 5 StR 132/10, StraFo 2010, 429).
  • BGH, 19.05.2010 - 5 StR 132/10

    Versuchter Mord; Strafzumessung (Versagung der Strafrahmenverschiebung;

    Auszug aus BGH, 17.02.2016 - 1 StR 12/16
    Innerhalb dieses Strafrahmens neuerlich die Erfolgsnähe aufgrund der erheblichen Gefährdung der im Haus schlafenden Personen und damit gerade ein bestimmendes Merkmal des Tatbestands zu Lasten des Angeklagten zu berücksichtigen, ist mit § 46 Abs. 3 StGB unvereinbar (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. April 2010 - 5 StR 113/10, NStZ 2010, 512 und vom 19. Mai 2010 - 5 StR 132/10, StraFo 2010, 429).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht