Weitere Entscheidung unten: BGH, 10.05.2016

Rechtsprechung
   BGH, 06.04.2016 - 2 StR 219/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,14769
BGH, 06.04.2016 - 2 StR 219/15 (https://dejure.org/2016,14769)
BGH, Entscheidung vom 06.04.2016 - 2 StR 219/15 (https://dejure.org/2016,14769)
BGH, Entscheidung vom 06. April 2016 - 2 StR 219/15 (https://dejure.org/2016,14769)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,14769) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (13)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 46 StGB

  • IWW

    § 46 Abs. 1 Satz 1 StGB, § 46 Abs. 1 Satz 2 StGB, § 78b Abs. 1 Nr. 1 StGB

  • Wolters Kluwer

    Bedeutung des zeitlichen Abstands zwischen Tat und Urteil im Rahmen der Strafzumessung bei Taten des sexuellen Missbrauchs eines Kindes; Bemessung der Strafe auf Grundlage einer am Einzelfall orientierten Abwägung der strafzumessungsrelevanten Umstände; Unterbrechung der ...

  • rewis.io
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bedeutung des zeitlichen Abstands zwischen Tat und Urteil im Rahmen der Strafzumessung bei Taten des sexuellen Missbrauchs eines Kindes; Bemessung der Strafe auf Grundlage einer am Einzelfall orientierten Abwägung der strafzumessungsrelevanten Umstände; Unterbrechung der ...

  • rechtsportal.de

    StGB § 46 Abs. 1 S. 1-2
    Bedeutung des zeitlichen Abstands zwischen Tat und Urteil im Rahmen der Strafzumessung bei Taten des sexuellen Missbrauchs eines Kindes; Bemessung der Strafe auf Grundlage einer am Einzelfall orientierten Abwägung der strafzumessungsrelevanten Umstände; Unterbrechung der ...

  • datenbank.nwb.de

    Sexueller Kindesmissbrauch: Auswirkung des zeitlichen Abstandes zwischen Tat und Urteil im Rahmen der Strafzumessung; Einholung eines aussagepsychologischen Sachverständigengutachtens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ferner-alsdorf.de (Auszüge)

    Strafrecht: Stafzumessung und Verjährung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zeitlicher Abstand zwischen Tat und Urteil - beim Kindesmissbrauch

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2016, 241
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 08.02.2006 - 1 StR 7/06

    Strafzumessung beim sexuellen Missbrauch von Kindern (langer Zeitablauf);

    Auszug aus BGH, 06.04.2016 - 2 StR 219/15
    Allerdings komme "dem langen zeitlichen Abstand zwischen Tat und Urteil' bei Fällen sexuellen Kindesmissbrauchs nicht die gleich hohe Bedeutung zu wie in anderen Fällen (vgl. BGH NStZ 2006, 393).

    Dies entspricht der Auffassung des 3. Strafsenats, der deshalb durch Beschluss vom 29. Oktober 2015 - 3 StR 342/15 (NStZ 2016, 227 f.) bei dem ersten Strafsenat angefragt hat, ob dieser an seiner abweichenden Rechtsauffassung festhält, wie sie im Beschluss vom 8. Februar 2006 - 1 StR 7/06 (NStZ 2006, 393) erläutert wurde.

  • BVerfG, 26.02.1969 - 2 BvL 15/68

    Verfolgungsverjährung

    Auszug aus BGH, 06.04.2016 - 2 StR 219/15
    Sie lässt das Unrecht der Tat und die Schuld des Täters unberührt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 26. Februar 1969 - 2 BvL 15, 23/68, BVerfGE 25, 269, 294).
  • BGH, 23.01.1959 - 4 StR 428/58
    Auszug aus BGH, 06.04.2016 - 2 StR 219/15
    Die Verjährung der Strafverfolgung soll vielmehr dem Rechtsfrieden dienen und einer Untätigkeit der Behörden vorbeugen (vgl. BGH, Urteil vom 26. Juni 1958 - 4 StR 145/58, BGHSt 11, 393, 396; Beschluss vom 23. Januar 1959 - 4 StR 428/58, BGHSt 12, 335, 337 f.).
  • BGH, 17.01.2008 - GSSt 1/07

    Systemwechsel bei der Entschädigung für rechtsstaatswidrig verzögerte

    Auszug aus BGH, 06.04.2016 - 2 StR 219/15
    Das Strafbedürfnis nimmt mit langem Zeitablauf seit der Begehung der Tat ab (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Januar 2008 - GSSt 1/07, BGHSt 52, 124, 142).
  • BGH, 13.05.2015 - 2 StR 535/14

    Rechtsfehlerhafte Strafzumessung (Vorhalt einer langen Tatdauer bei verschiedenen

    Auszug aus BGH, 06.04.2016 - 2 StR 219/15
    Das gilt prinzipiell auch für Missbrauchsdelikte (vgl. Senat, Beschluss vom 13. Mai 2015 - 2 StR 535/14, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Wertungsfehler 40).
  • BGH, 26.06.1958 - 4 StR 145/58
    Auszug aus BGH, 06.04.2016 - 2 StR 219/15
    Die Verjährung der Strafverfolgung soll vielmehr dem Rechtsfrieden dienen und einer Untätigkeit der Behörden vorbeugen (vgl. BGH, Urteil vom 26. Juni 1958 - 4 StR 145/58, BGHSt 11, 393, 396; Beschluss vom 23. Januar 1959 - 4 StR 428/58, BGHSt 12, 335, 337 f.).
  • BGH, 10.05.2016 - 1 ARs 5/16

    Anfrageverfahren; Berücksichtigung des zeitlichen Abstands zwischen Tat und

    Der Ansicht des anfragenden Senats (zustimmend der 2. Strafsenat (Beschluss vom 6. April 2016 - 2 StR 219/15)), dass das Gewicht des Zeitablaufs von der Länge der Verjährungsfrist nicht beeinflusst werden dürfe, kann der Senat nicht teilen.

    d) Soweit eingewandt wird, der Zweck der verjährungsrechtlichen Regelungen bestehe nicht darin, einer Verminderung von Strafzumessungsgründen Rechnung zu tragen (BGH, Beschluss vom 6. April 2016 - 2 StR 219/15, NStZ-RR 2016, 241), kann dies den Senat nicht zu einer anderen Ansicht bewegen.

  • BGH, 14.06.2016 - 2 ARs 67/16

    Anfrageverfahren; Berücksichtigung des zeitlichen Abstands zwischen Tat und

    Der 2. Strafsenat hat mit Beschluss vom 6. April 2016 in der Sache 2 StR 219/15 die Revisionshauptverhandlung unterbrochen und zur Begründung ausgeführt:.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 10.05.2016 - 1 StR 119/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,13688
BGH, 10.05.2016 - 1 StR 119/16 (https://dejure.org/2016,13688)
BGH, Entscheidung vom 10.05.2016 - 1 StR 119/16 (https://dejure.org/2016,13688)
BGH, Entscheidung vom 10. Mai 2016 - 1 StR 119/16 (https://dejure.org/2016,13688)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,13688) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (13)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 46 StGB, § 212 StGB, § 213 Alt 2 StGB
    Strafzumessung bei Totschlag: Begründung des Strafausspruchs bei Vorliegen mehrerer Schuldminderungsgründe

  • IWW

    § 212 StGB, § 213 2. Alt. StGB, § 337 Abs. 1 StPO, § 213 StGB

  • Wolters Kluwer

    Eingriff des Revisionsgerichts in die Einzelakte der Strafzumessung; Tatgerichtliche Festsetzung einer deutlich über der Mindeststrafe liegenden Strafe bzgl. eines minder schweren Falles des Toschlags

  • rewis.io

    Strafzumessung bei Totschlag: Begründung des Strafausspruchs bei Vorliegen mehrerer Schuldminderungsgründe

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Eingriff des Revisionsgerichts in die Einzelakte der Strafzumessung; Tatgerichtliche Festsetzung einer deutlich über der Mindeststrafe liegenden Strafe bzgl. eines minder schweren Falles des Toschlags

  • rechtsportal.de

    Eingriff des Revisionsgerichts in die Einzelakte der Strafzumessung; Tatgerichtliche Festsetzung einer deutlich über der Mindeststrafe liegenden Strafe bzgl. eines minder schweren Falles des Toschlags

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2016, 241
  • StV 2016, 559
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 07.02.2012 - 1 StR 525/11

    Strafzumessung bei Steuerhinterziehung in Millionenhöhe

    Auszug aus BGH, 10.05.2016 - 1 StR 119/16
    Ein Eingriff des Revisionsgerichts in diese Einzelakte der Strafzumessung ist in der Regel nur möglich, wenn die Zumessungserwägungen in sich fehlerhaft sind, wenn das Tatgericht gegen rechtlich anerkannte Strafzwecke verstößt oder wenn sich die verhängte Strafe nach oben oder unten von ihrer Bestimmung löst, gerechter Schuldausgleich zu sein (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 17. September 1980 - 2 StR 355/80, BGHSt 29, 319, 320, vom 7. Februar 2012 - 1 StR 525/11, juris Rn. 17, BGHSt 57, 123, 127 und vom 12. Januar 2016 - 1 StR 414/15, juris Rn. 12, BFH/NV 2016, 719, jeweils mwN).

    Dagegen ist eine ins Einzelne gehende Richtigkeitskontrolle ausgeschlossen (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 10. April 1987 - GSSt 1/86, BGHSt 34, 345, 349; BGH, Urteile vom 12. Januar 2005 - 5 StR 301/04, wistra 2005, 144, vom 7. Februar 2012 - 1 StR 525/11, juris Rn. 17, BGHSt 57, 123, 127 und vom 12. Januar 2016 - 1 StR 414/15, juris Rn. 12, BFH/NV 2016, 719).

  • BGH, 12.01.2016 - 1 StR 414/15

    Strafzumessung (Berücksichtigung des Verlusts der Arbeitsstelle; Bemessung einer

    Auszug aus BGH, 10.05.2016 - 1 StR 119/16
    Ein Eingriff des Revisionsgerichts in diese Einzelakte der Strafzumessung ist in der Regel nur möglich, wenn die Zumessungserwägungen in sich fehlerhaft sind, wenn das Tatgericht gegen rechtlich anerkannte Strafzwecke verstößt oder wenn sich die verhängte Strafe nach oben oder unten von ihrer Bestimmung löst, gerechter Schuldausgleich zu sein (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 17. September 1980 - 2 StR 355/80, BGHSt 29, 319, 320, vom 7. Februar 2012 - 1 StR 525/11, juris Rn. 17, BGHSt 57, 123, 127 und vom 12. Januar 2016 - 1 StR 414/15, juris Rn. 12, BFH/NV 2016, 719, jeweils mwN).

    Dagegen ist eine ins Einzelne gehende Richtigkeitskontrolle ausgeschlossen (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 10. April 1987 - GSSt 1/86, BGHSt 34, 345, 349; BGH, Urteile vom 12. Januar 2005 - 5 StR 301/04, wistra 2005, 144, vom 7. Februar 2012 - 1 StR 525/11, juris Rn. 17, BGHSt 57, 123, 127 und vom 12. Januar 2016 - 1 StR 414/15, juris Rn. 12, BFH/NV 2016, 719).

  • BGH, 14.11.2007 - 2 StR 417/07

    Tötungsvorsatz; Strafzumessung (Doppelverwertungsverbot)

    Auszug aus BGH, 10.05.2016 - 1 StR 119/16
    Im Hinblick auf die Vielzahl der festgestellten Schuldminderungsgründe und den ausdrücklichen Hinweis darauf, dass Schulderhöhungsgründe nicht festgestellt werden konnten, ergibt sich aus den Urteilsgründen nicht, weshalb das Landgericht bei dem nach § 213 StGB gemilderten Strafrahmen eine deutlich über der Mindeststrafe liegende Strafe festgesetzt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 14. November 2007 - 2 StR 417/07, NStZ-RR 2008, 106).
  • BGH, 10.04.1987 - GSSt 1/86

    Fehlen von Strafmilderungsgründen

    Auszug aus BGH, 10.05.2016 - 1 StR 119/16
    Dagegen ist eine ins Einzelne gehende Richtigkeitskontrolle ausgeschlossen (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 10. April 1987 - GSSt 1/86, BGHSt 34, 345, 349; BGH, Urteile vom 12. Januar 2005 - 5 StR 301/04, wistra 2005, 144, vom 7. Februar 2012 - 1 StR 525/11, juris Rn. 17, BGHSt 57, 123, 127 und vom 12. Januar 2016 - 1 StR 414/15, juris Rn. 12, BFH/NV 2016, 719).
  • BGH, 12.01.2005 - 5 StR 301/04

    Steuerhinterziehung (überhöhter Hinterziehungsschaden: fehlerhafter Ansatz der

    Auszug aus BGH, 10.05.2016 - 1 StR 119/16
    Dagegen ist eine ins Einzelne gehende Richtigkeitskontrolle ausgeschlossen (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 10. April 1987 - GSSt 1/86, BGHSt 34, 345, 349; BGH, Urteile vom 12. Januar 2005 - 5 StR 301/04, wistra 2005, 144, vom 7. Februar 2012 - 1 StR 525/11, juris Rn. 17, BGHSt 57, 123, 127 und vom 12. Januar 2016 - 1 StR 414/15, juris Rn. 12, BFH/NV 2016, 719).
  • BGH, 17.09.1980 - 2 StR 355/80

    Bundesbankbeamte - §§ 242, 243 StGB, besonders schwerer Fall ohne Erfüllung eines

    Auszug aus BGH, 10.05.2016 - 1 StR 119/16
    Ein Eingriff des Revisionsgerichts in diese Einzelakte der Strafzumessung ist in der Regel nur möglich, wenn die Zumessungserwägungen in sich fehlerhaft sind, wenn das Tatgericht gegen rechtlich anerkannte Strafzwecke verstößt oder wenn sich die verhängte Strafe nach oben oder unten von ihrer Bestimmung löst, gerechter Schuldausgleich zu sein (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 17. September 1980 - 2 StR 355/80, BGHSt 29, 319, 320, vom 7. Februar 2012 - 1 StR 525/11, juris Rn. 17, BGHSt 57, 123, 127 und vom 12. Januar 2016 - 1 StR 414/15, juris Rn. 12, BFH/NV 2016, 719, jeweils mwN).
  • BGH, 21.02.2018 - 1 StR 351/17

    Mord (niedrige Beweggründe: Tötung des sich vom Täter abwendenden Intimpartners;

    Zwar kann es im Einzelfall rechtsfehlerhaft sein, wenn das Tatgericht bei einer Vielzahl von festgestellten Schuldminderungsgründen und ausdrücklich festgestellten Fehlens von Schulderhöhungsgründen ohne nähere Begründung eine deutlich oberhalb des Mindestmaßes liegende Strafe verhängt (BGH, Beschluss vom 10. Mai 2016 - 1 StR 119/16, NStZ-RR 2016, 241 f. mwN).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht