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Rechtsprechung
   BGH, 12.01.2016 - 1 StR 406/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,1430
BGH, 12.01.2016 - 1 StR 406/15 (https://dejure.org/2016,1430)
BGH, Entscheidung vom 12.01.2016 - 1 StR 406/15 (https://dejure.org/2016,1430)
BGH, Entscheidung vom 12. Januar 2016 - 1 StR 406/15 (https://dejure.org/2016,1430)
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Volltextveröffentlichungen (13)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2016, 251
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 27.04.2016 - 1 StR 281/15

    Notwendigkeit einer unter Verstoß gegen Monopolvorschriften begangenen Beihilfe

    Soweit das Landgericht durchgängig im Urteil hinsichtlich des vorsätzlichen Inverkehrbringens gefälschter Arzneimittel § 95 Abs. 1 Nr. 3 AMG statt zutreffend § 95 Abs. 1 Nr. 3a AMG nennt, handelt es sich ersichtlich um einen unbeachtlichen Schreibfehler (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 12. Januar 2016 - 1 StR 406/15 Rn. 5 und vom 25. September 2013 - 4 StR 351/13 Rn. 4).
  • BGH, 27.04.2016 - 1 StR 448/15

    Notwendigkeit einer unter Verstoß gegen Monopolvorschriften begangenen Beihilfe

    Soweit das Landgericht durchgängig im Urteil hinsichtlich des vorsätzlichen Inverkehrbringens gefälschter Arzneimittel § 95 Abs. 1 Nr. 3 AMG statt zutreffend § 95 Abs. 1 Nr. 3a AMG nennt, handelt es sich ersichtlich um einen unbeachtlichen Schreibfehler (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 12. Januar 2016 - 1 StR 406/15 Rn. 5 und vom 25. September 2013 - 4 StR 351/13 Rn. 4).
  • BGH, 12.05.2020 - 5 StR 141/20

    Nachholung der Verhängung einer Einzelstrafe

    Das Verschlechterungsverbot (§ 358 Abs. 2 StPO) steht dem nicht entgegen (BGH, Beschluss vom 24. Februar 2010 - 5 StR 13/10, NStZ-RR 2010, 184; BGH, Beschluss vom 12. Januar 2016 - 1 StR 406/15).
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Rechtsprechung
   BGH, 04.04.2016 - 1 StR 406/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,7875
BGH, 04.04.2016 - 1 StR 406/15 (https://dejure.org/2016,7875)
BGH, Entscheidung vom 04.04.2016 - 1 StR 406/15 (https://dejure.org/2016,7875)
BGH, Entscheidung vom 04. April 2016 - 1 StR 406/15 (https://dejure.org/2016,7875)
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Volltextveröffentlichungen (12)

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Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2016, 251
 
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Wird zitiert von ... (3)

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Rechtsprechung
   BGH, 25.02.2016 - 2 StR 31/16   

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https://dejure.org/2016,7922
BGH, 25.02.2016 - 2 StR 31/16 (https://dejure.org/2016,7922)
BGH, Entscheidung vom 25.02.2016 - 2 StR 31/16 (https://dejure.org/2016,7922)
BGH, Entscheidung vom 25. Februar 2016 - 2 StR 31/16 (https://dejure.org/2016,7922)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 55 StGB, § 354 Abs 1b StPO, § 460 StPO, § 462 StPO
    Revision in Strafsachen: Berücksichtigung des Härteausgleichs bei Bemessung der Gesamtfreiheitsstrafe; Entscheidung über den Härteausgleich im Beschlussverfahren

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 53 Abs. 2 Satz 2 StGB, § 354 Abs. 1b StPO, § 460, § 462 StPO

  • Wolters Kluwer

    Revisionsgerichtliche Nachprüfung des Strafausspruchs; Erforderlichkeit einer Entscheidung über einen Härteausgleich

  • rewis.io

    Revision in Strafsachen: Berücksichtigung des Härteausgleichs bei Bemessung der Gesamtfreiheitsstrafe; Entscheidung über den Härteausgleich im Beschlussverfahren

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Revisionsgerichtliche Nachprüfung des Strafausspruchs; Erforderlichkeit einer Entscheidung über einen Härteausgleich

  • rechtsportal.de

    StPO § 349 Abs. 2 ; StGB § 53 Abs. 2 S. 2
    Revisionsgerichtliche Nachprüfung des Strafausspruchs; Erforderlichkeit einer Entscheidung über einen Härteausgleich

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Bereits vollstreckte Vorverurteilungen - und der Härteausgleich bei der Gesamtstrafenbildung

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Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2016, 251
 
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Wird zitiert von ... (12)

  • BGH, 02.11.2022 - 3 StR 267/22

    Rechtsfehlerhafter Gesamtstrafenausspruch (revisionsrechtliche Überprüfung:

    Die neu zu treffende Entscheidung über den Strafausspruch kann nicht gemäß § 354 Abs. 1b StPO dem Beschlussverfahren gemäß §§ 460, 462 StPO überlassen werden, weil die möglicherweise erforderliche Entscheidung über einen Härteausgleich nicht in den Regelungsbereich dieser Vorschriften fällt; sie ist dem Urteil des Tatgerichts nach Durchführung einer Hauptverhandlung vorbehalten (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. April 2020 - 3 StR 630/19, StV 2021, 293 Rn. 2; vom 24. Januar 2017 - 5 StR 601/16, juris Rn. 4; vom 25. Februar 2016 - 2 StR 31/16, NStZ-RR 2016, 251).
  • BGH, 01.07.2020 - 2 StR 514/19

    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Härteausgleich); eigene Entscheidung in

    aa) Das Tatgericht hat einen Härteausgleich zu erörtern und gegebenenfalls im Rahmen des für die Strafzumessung geltenden tatrichterlichen Ermessens vorzunehmen, wenn die Einbeziehung einer grundsätzlich nach § 55 Abs. 1 StGB gesamtstrafenfähigen Strafe nicht mehr möglich ist, weil diese schon vollständig vollstreckt wurde; dies gilt insbesondere im Fall der Vollstreckung einer Geldstrafe als Ersatzfreiheitsstrafe (vgl. Senat, Beschlüsse vom 17. September 2014 - 2 StR 325/14, juris Rn. 2 f.; vom 11. Februar 2016 - 2 StR 397/15, juris Rn. 5; vom 25. Februar 2016 - 2 StR 31/16, NStZ-RR 2016, 251).

    cc) Der Härteausgleich ist in die Bemessung der Gesamtfreiheitsstrafe einzustellen (vgl. Senat, Beschluss vom 25. Februar 2016 - 2 StR 31/16, NStZ-RR 2016, 251; BGH, Urteil vom 29. Juli 1982 - 4 StR 75/82, BGHSt 31, 102, 103; LK/Rissing-van Saan/Scholze, StGB, 13. Aufl., § 55 Rn. 32; SSW-StGB/Eschelbach, 4. Aufl., § 55 Rn. 20).

  • OLG Hamm, 02.03.2017 - 1 RVs 6/17

    Strafzumessung; nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe; Härteausgleich

    Die erneut erforderliche Entscheidung über den Strafausspruch kann nicht gemäß § 354 Abs. 1 b StPO dem Beschlussverfahren gemäß der §§ 460, 462 StPO überlassen werden, da die etwaige Entscheidung über einen Härteausglich vom Anwendungsbereich dieser Vorschrift nicht erfasst ist (BGH, Beschluss vom 25.02.2016 - 2 StR 31/16 -, juris).

    Das Unterlassen einer Gesamtstrafenbildung führt auch im Fall des hier vorliegenden unklaren Vollstreckungsstands lediglich zur Aufhebung der gebildeten Gesamtstrafe und nicht des Rechtsfolgenausspruchs insgesamt (BGH, Beschluss vom 25.02.2016 - 2 StR 31/16 -, juris).

  • BGH, 28.04.2020 - 2 StR 134/19

    Tatmehrheit (Verhängung einer Gesamtstrafe: Unterlassene Prüfung eines

    Waren die Strafen dagegen bereits vollstreckt, so wäre vom Tatgericht die Frage eines Härteausgleichs jedenfalls dann zu erörtern gewesen, wenn die Geldstrafen als Ersatzfreiheitsstrafen vollstreckt wurden (vgl. Senat, Beschluss vom 25. Februar 2016 - 2 StR 31/16, NStZ-RR 2016, 251 mwN).

    Die Frage bedarf daher neuer Verhandlung und Entscheidung (vgl. auch Senat, Beschluss vom 25. Februar 2016 - 2 StR 31/16, aaO).

  • BGH, 23.07.2019 - 3 StR 279/19

    Rechtsfehlerhafte Verurteilung wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes

    Er bemerkt ergänzend, dass ein Härteausgleich, sofern dafür überhaupt Anlass besteht (vgl. BGH, Urteil vom 5. November 2013 - 1 StR 387/13, juris Rn. 10 ff. mwN), regelmäßig nicht bei der Festsetzung der Einzelfreiheitsstrafen, sondern bei der Bemessung der Gesamtstrafe vorzunehmen ist (s. BGH, Beschluss vom 25. Februar 2016 - 2 StR 31/16, NStZ-RR 2016, 251; Urteil vom 29. Juli 1982 - 4 StR 75/82, BGHSt 31, 102, 104).
  • BGH, 09.10.2017 - 2 StR 31/17

    Verstoß gegen Weisungen während der Führungsaufsicht: Voraussetzung der

    Dabei ist der Härteausgleich grundsätzlich nicht bei der Festsetzung der Einzelstrafen, sondern bei der Bemessung der Gesamtstrafe einzustellen (Senat, Beschluss vom 25. Februar 2016 - 2 StR 31/16, juris Rn. 4 mwN).
  • LG Köln, 10.12.2019 - 116 KLs 6/18

    Freiheitsstrafen nach Korruption in Flüchtlingsheimen

    Im Hinblick auf den Angeklagten H war ferner zudem auf Ebene der Gesamtstrafenbildung (BGH, Beschluss vom 23. Juli 2019 - 3 StR 279/19 -, juris; BGH, Beschluss vom 25. Februar 2016 - 2 StR 31/16, NStZ-RR 2016, 251; Urteil vom 29. Juli 1982 - 4 StR 75/82) ein Härteausgleich durchzuführen.
  • LG Aachen, 11.03.2020 - 60 KLs 9/19

    Konkurrenzen zwischen den Delikten bei Vergewaltigung

    Ist - wie hier - auch ohne die erledigte frühere Strafe eine Gesamtstrafe zu bilden, ist der Härteausgleich in der Regel bei der Gesamtstrafe vorzunehmen, weil sich hier jedenfalls die durch eine Vollstreckung der früheren Strafe erlittene Härte auswirkt (vgl. BGH, Beschl. v. 25.02.2016 - 2 StR 31/16, NStZ-RR 2016, 251, juris Rn. 4; LK-StGB/ Rissing-van Saan/Scholze , a.a.O., Rn. 32 m.w.Nachw.).
  • BGH, 22.02.2017 - 2 StR 439/16

    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Ausgleich gescheiterter

    Sie ist der Entscheidung des Tatgerichts nach Durchführung einer Hauptverhandlung vorbehalten (vgl. Senat, Beschluss vom 25. Februar 2016 - 2 StR 31/16, NStZ-RR 2016, 251).
  • BGH, 22.09.2016 - 2 StR 278/16

    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Entscheidung über einen Härteausgleich)

    Die neu zu treffende Entscheidung über den Strafausspruch kann nicht gemäß § 354 Abs. 1b StPO dem Beschlussverfahren gemäß § 460, § 462 StPO überlassen werden, weil die möglicherweise erforderliche Entscheidung über einen Härteausgleich nicht in den Regelungsbereich dieser Vorschriften fällt; sie ist dem Urteil des Tatgerichts nach Durchführung einer Hauptverhandlung vorbehalten (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Januar 2014 - 3 StR 337/13; Beschluss vom 17. September 2014 - 2 StR 325/14; Beschluss vom 25. Februar 2016 - 2 StR 31/16).
  • OLG Hamm, 02.08.2017 - 1 RVs 65/17

    Absehen von der Einbeziehung nicht erledigter Geldstrafen; Bildung einer

  • OLG Brandenburg, 20.01.2021 - 1 AR 27/20
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Rechtsprechung
   BGH, 16.03.2016 - 4 StR 39/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,6254
BGH, 16.03.2016 - 4 StR 39/16 (https://dejure.org/2016,6254)
BGH, Entscheidung vom 16.03.2016 - 4 StR 39/16 (https://dejure.org/2016,6254)
BGH, Entscheidung vom 16. März 2016 - 4 StR 39/16 (https://dejure.org/2016,6254)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 74 Abs 2 Nr 2 StGB, § 74 Abs 3 StGB, § 76a Abs 2 S 1 Nr 2 StGB, § 413 StPO, § 440 Abs 1 StPO
    Selbständige Einziehung eines Gegenstandes im Sicherungsverfahren

  • IWW

    § 154 Abs. 2 StPO, § 77 Abs. 3 StGB, § 349 Abs. 2 StPO, § 76a Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 StGB, § 74 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 3 StGB, § 413 StPO, § 440 Abs. 1 StPO, § 473 Abs. 4 StPO

  • Wolters Kluwer

    Einziehung eines Gegenstandes im selbständigen Einziehungsverfahren i.R.d. Sicherungsverfahrens

  • rewis.io

    Selbständige Einziehung eines Gegenstandes im Sicherungsverfahren

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Einziehung eines Gegenstandes im selbständigen Einziehungsverfahren i.R.d. Sicherungsverfahrens

  • rechtsportal.de

    Einziehung eines Gegenstandes im selbständigen Einziehungsverfahren i.R.d. Sicherungsverfahrens

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Einziehung im Sicherungsverfahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2016, 251
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • BGH, 12.12.2017 - 3 StR 558/17

    Einziehungsanordnung bei schuldunfähigen Tätern im Sicherungsverfahren

    Einziehungsentscheidungen als sonstige Maßnahmen im Sinne des § 11 Abs. 1 Nr. 8 StGB kommen bei schuldunfähigen Tätern dagegen allein im selbständigen Einziehungsverfahren in Betracht (§ 440 StPO aF bzw. nunmehr § 435 StPO nF), wenn die Voraussetzungen des § 76a Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 1 StGB aF bzw. nunmehr § 76a Abs. 1 Satz 1, 2 StGB nF vorliegen (BGH, Beschlüsse vom 25. November 2003 - 3 StR 405/03, juris Rn. 11; vom 16. März 2016 - 4 StR 39/16, juris Rn. 3).
  • BGH, 02.11.2017 - 3 StR 410/17

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Einziehungsentscheidungen kommen bei schuldunfähigen Tätern dagegen allein im selbständigen Einziehungsverfahren in Betracht (§ 435 StPO), wenn die Voraussetzungen des § 76a Abs. 1 Satz 1 StGB vorliegen (vgl. zur früheren Gesetzeslage nach § 76a Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 StGB aF BGH, Beschlüsse vom 11. Juli 2017 - 3 StR 121/17, juris Rn. 3; vom 16. März 2016 - 4 StR 39/16, juris Rn. 3; jeweils mwN).
  • BGH, 11.07.2017 - 3 StR 121/17

    Sicherungsverfahren: Zulässigkeit von Einziehungsentscheidungen;

    Einziehungsentscheidungen als sonstige Maßnahmen im Sinne des § 11 Abs. 1 Nr. 8 StGB kommen bei schuldunfähigen Tätern dagegen allein im selbständigen Einziehungsverfahren in Betracht (§ 440 StPO), wenn die Voraussetzungen des § 76a Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 1 StGB vorliegen (BGH, Beschlüsse vom 25. November 2003 - 3 StR 405/03, juris Rn. 11; vom 16. März 2016 - 4 StR 39/16, juris Rn. 3).
  • BGH, 06.08.2019 - 3 StR 46/19

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (sichere

    Einziehungsentscheidungen als sonstige Maßnahmen im Sinne des § 11 Abs. 1 Nr. 8 StGB kommen dagegen allein im selbständigen Einziehungsverfahren in Betracht (§ 435 StPO), wenn die Voraussetzungen des § 74b Abs. 1 Nr. 1 StGB vorliegen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. März 2016 - 4 StR 39/16, StraFo 2016, 256; vom 12. Dezember 2017 - 3 StR 558/17, NStZ 2018, 559 Rn. 3; vom 8. Februar 2018 - 3 StR 549/17, juris Rn. 13).
  • BGH, 08.02.2018 - 3 StR 549/17

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Unterscheidung

    Einziehungsentscheidungen als sonstige Maßnahmen im Sinne des § 11 Abs. 1 Nr. 8 StGB kommen dagegen allein im selbständigen Einziehungsverfahren in Betracht (§ 440 StPO aF bzw. nunmehr § 435 StPO nF), wenn die Voraussetzungen des § 76a Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 1 StGB aF bzw. nunmehr § 76a Abs. 1 Satz 1, 2 StGB nF vorliegen (BGH, Beschlüsse vom 16. März 2016 - 4 StR 39/16, StraFo 2016, 256; vom 12. Dezember 2017 - 3 StR 558/17, juris Rn. 3).
  • BGH, 05.07.2016 - 4 StR 202/16

    Einziehung eines Gegenstands: Einziehung bei Durchführung eines

    Die selbständige Einziehung eines Gegenstandes gemäß § 76a Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 StGB i.V.m. § 74 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 3 StGB ist nicht im Sicherungsverfahren nach § 413 StPO, sondern nur im selbständigen Einziehungsverfahren gemäß § 440 Abs. 1 StPO möglich (vgl. BGH, Beschluss vom 16. März 2016 - 4 StR 39/16, StraFo 2016, 256).
  • BGH, 02.02.2021 - 4 StR 471/20

    Urteilsgründe (Wiedergabe der Einlassungen des Beschuldigten in der

    Die selbständige Einziehung eines Gegenstands gemäß § 76a Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 74 Abs. 1 StGB ist nicht im Sicherungsverfahren nach § 413 StPO, sondern nur im selbstständigen Einziehungsverfahren gemäß § 435 Abs. 1 StPO möglich (vgl. BGH, Beschluss vom 6. November 2018 ? 4 StR 462/18; Beschluss vom 16. März 2016 ? 4 StR 39/16, StraFo 2016, 256).
  • BGH, 03.03.2020 - 3 StR 597/19

    Keine Anordnung von Einziehungsentscheidungen im Sicherungsverfahren

    Einziehungsentscheidungen als sonstige Maßnahmen im Sinne des § 11 Abs. 1 Nr. 8 StGB kommen dagegen allein im selbständigen Einziehungsverfahren in Betracht (§ 435 StPO), wenn die Voraussetzungen des § 74b Abs. 1 Nr. 1 StGB vorliegen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. März 2016 - 4 StR 39/16, StraFo 2016, 256; vom 12. Dezember 2017 - 3 StR 558/17, NStZ 2018, 559 Rn. 3; vom 8. Februar 2018 - 3 StR 549/17, juris Rn. 13).
  • BGH, 16.08.2016 - 5 StR 309/16

    Keine selbstständige Einziehung eines Gegenstandes im Sicherungsverfahren

    Die selbstständige Einziehung eines Gegenstandes gemäß § 76a Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 StGB i.V.m. § 74 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 3 StGB ist nicht im Sicherungsverfahren nach § 413 StPO, sondern nur im selbständigen Einziehungsverfahren gemäß § 440 Abs. 1 StPO möglich (vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. November 2003 - 3 StR 405/03 und vom 16. März 2016 - 4 StR 39/16, StraFo 2016, 256 mwN).
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Rechtsprechung
   BGH, 19.04.2016 - 1 StR 45/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,9404
BGH, 19.04.2016 - 1 StR 45/16 (https://dejure.org/2016,9404)
BGH, Entscheidung vom 19.04.2016 - 1 StR 45/16 (https://dejure.org/2016,9404)
BGH, Entscheidung vom 19. April 2016 - 1 StR 45/16 (https://dejure.org/2016,9404)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 64 StGB, § 349 Abs 1 StPO
    Revision in Strafsachen: Zulässigkeit der Beschränkung der Revision auf die Nichtanordnung einer Maßregel

  • IWW

    § 64 StGB

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit der Versagung einer Unterbringung in der Entziehungsanstalt mangels Therapierbarkeit

  • rewis.io

    Revision in Strafsachen: Zulässigkeit der Beschränkung der Revision auf die Nichtanordnung einer Maßregel

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StGB § 64
    Rechtmäßigkeit der Versagung einer Unterbringung in der Entziehungsanstalt mangels Therapierbarkeit

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2016, 251
 
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Wird zitiert von ... (5)

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