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   BGH, 08.06.2016 - 4 StR 73/16   

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https://dejure.org/2016,16723
BGH, 08.06.2016 - 4 StR 73/16 (https://dejure.org/2016,16723)
BGH, Entscheidung vom 08.06.2016 - 4 StR 73/16 (https://dejure.org/2016,16723)
BGH, Entscheidung vom 08. Juni 2016 - 4 StR 73/16 (https://dejure.org/2016,16723)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 54 StGB; § 55 Abs. 1 StGB; § 460 Satz 1 StPO
    Nachträgliche Bildung einer Gesamtstrafe (keine Einbeziehung einer Vorverurteilung, wenn diese bereits gesamtstrafenfähig war)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 55 StGB, § 358 Abs 2 S 1 StPO, § 460 StPO, § 224 StGB
    Revisionsentscheidung im Strafverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung: Fehlerhafte Gesamtstrafenbildung bei Tatbegehung zwischen zwei Vorverurteilungen

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 55 StGB, § 460 StPO, § 55 Abs. 1 Satz 2 StGB, § 358 Abs. 2 Satz 1 StPO, § 462a Abs. 3 Satz 1 StPO

  • Wolters Kluwer

    Revisionsrechtliche Nachprüfung der Gesamtstrafenentscheidung im Hinblick auf die vorinstanzliche Beimessung einer Zäsurwirkung; Begehung der neu abzuurteilenden Tat zwischen zwei Vorverurteilungen; Gesamtstrafenrechtliche Bedeutung der letzten Vorverurteilung

  • rewis.io

    Revisionsentscheidung im Strafverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung: Fehlerhafte Gesamtstrafenbildung bei Tatbegehung zwischen zwei Vorverurteilungen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Revisionsrechtliche Nachprüfung der Gesamtstrafenentscheidung im Hinblick auf die vorinstanzliche Beimessung einer Zäsurwirkung; Begehung der neu abzuurteilenden Tat zwischen zwei Vorverurteilungen; Gesamtstrafenrechtliche Bedeutung der letzten Vorverurteilung

  • rechtsportal.de

    Revisionsrechtliche Nachprüfung der Gesamtstrafenentscheidung im Hinblick auf die vorinstanzliche Beimessung einer Zäsurwirkung; Begehung der neu abzuurteilenden Tat zwischen zwei Vorverurteilungen; Gesamtstrafenrechtliche Bedeutung der letzten Vorverurteilung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Tatzeitpunkt zwischen zwei bereits abgeurteilten Taten

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die fehlerhafte Gesamtstrafenbildung - und das Verbot der reformatio in peius

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2016, 275
  • StV 2019, 91
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 22.07.1997 - 1 StR 340/97

    Sexueller Mißbrauch von Kindern - Strafzumessungserwägungen und

    Auszug aus BGH, 08.06.2016 - 4 StR 73/16
    Dies gilt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs unabhängig davon, ob eine nachträgliche Gesamtstrafe tatsächlich gebildet wurde (vgl. Beschlüsse vom 17. November 2015 - 4 StR 276/15, StraFo 2016, 82; vom 7. Mai 2013 - 4 StR 111/13, wistra 2013, 354; Urteil vom 12. August 1998 - 3 StR 537/97, BGHSt 44, 179, 180 f.; Beschluss vom 22. Juli 1997 - 1 StR 340/97, BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Zäsurwirkung 13) oder im Verfahren nach § 460 StPO noch nachgeholt werden kann (vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. Juli 2009 - 5 StR 269/09; vom 17. Juli 2007 - 4 StR 266/07, NStZ-RR 2007, 369 f.; vom 7. Dezember 1983 - 1 StR 148/83, BGHSt 32, 190, 193).
  • BGH, 11.02.1988 - 4 StR 516/87

    Nachträgliche Bildung einer Gesamtstrafe im Berufungsverfahren; Verstoß gegen

    Auszug aus BGH, 08.06.2016 - 4 StR 73/16
    Das bei alleiniger Revision des Angeklagten zu beachtende verfahrensrechtliche Verbot der reformatio in peius aus § 358 Abs. 2 Satz 1 StPO hat im Falle der fehlerhaften nachträglichen Gesamtstrafenbildung zur Folge, dass dem Angeklagten ein durch die fehlerhafte Anwendung des § 55 StGB erlangter Vorteil nicht mehr genommen werden darf (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Dezember 1995 - 2 StR 584/95, StV 1996, 265 (LS); vom 11. Februar 1988 - 4 StR 516/87, BGHSt 35, 208, 212; Urteil vom 3. November 1955 - 3 StR 369/55, BGHSt 8, 203).
  • BGH, 17.11.2015 - 4 StR 276/15

    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung (Zäsurwirkung der ersten Verurteilung bei

    Auszug aus BGH, 08.06.2016 - 4 StR 73/16
    Dies gilt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs unabhängig davon, ob eine nachträgliche Gesamtstrafe tatsächlich gebildet wurde (vgl. Beschlüsse vom 17. November 2015 - 4 StR 276/15, StraFo 2016, 82; vom 7. Mai 2013 - 4 StR 111/13, wistra 2013, 354; Urteil vom 12. August 1998 - 3 StR 537/97, BGHSt 44, 179, 180 f.; Beschluss vom 22. Juli 1997 - 1 StR 340/97, BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Zäsurwirkung 13) oder im Verfahren nach § 460 StPO noch nachgeholt werden kann (vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. Juli 2009 - 5 StR 269/09; vom 17. Juli 2007 - 4 StR 266/07, NStZ-RR 2007, 369 f.; vom 7. Dezember 1983 - 1 StR 148/83, BGHSt 32, 190, 193).
  • BGH, 17.07.2007 - 4 StR 266/07

    Fehlerhafte Gesamtstrafenbildung (Zäsurwirkung; Erledigung)

    Auszug aus BGH, 08.06.2016 - 4 StR 73/16
    Dies gilt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs unabhängig davon, ob eine nachträgliche Gesamtstrafe tatsächlich gebildet wurde (vgl. Beschlüsse vom 17. November 2015 - 4 StR 276/15, StraFo 2016, 82; vom 7. Mai 2013 - 4 StR 111/13, wistra 2013, 354; Urteil vom 12. August 1998 - 3 StR 537/97, BGHSt 44, 179, 180 f.; Beschluss vom 22. Juli 1997 - 1 StR 340/97, BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Zäsurwirkung 13) oder im Verfahren nach § 460 StPO noch nachgeholt werden kann (vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. Juli 2009 - 5 StR 269/09; vom 17. Juli 2007 - 4 StR 266/07, NStZ-RR 2007, 369 f.; vom 7. Dezember 1983 - 1 StR 148/83, BGHSt 32, 190, 193).
  • BGH, 08.12.1995 - 2 StR 584/95

    Verpflichtung des Tatrichters zur Bildung einer Gesamtstrafe bei Vorliegen der

    Auszug aus BGH, 08.06.2016 - 4 StR 73/16
    Das bei alleiniger Revision des Angeklagten zu beachtende verfahrensrechtliche Verbot der reformatio in peius aus § 358 Abs. 2 Satz 1 StPO hat im Falle der fehlerhaften nachträglichen Gesamtstrafenbildung zur Folge, dass dem Angeklagten ein durch die fehlerhafte Anwendung des § 55 StGB erlangter Vorteil nicht mehr genommen werden darf (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Dezember 1995 - 2 StR 584/95, StV 1996, 265 (LS); vom 11. Februar 1988 - 4 StR 516/87, BGHSt 35, 208, 212; Urteil vom 3. November 1955 - 3 StR 369/55, BGHSt 8, 203).
  • BGH, 03.11.2015 - 4 StR 407/15

    Nachträgliche Bildung einer Gesamtstrafe (Zäsurwirkung: letztes Urteil, in dem

    Auszug aus BGH, 08.06.2016 - 4 StR 73/16
    Nach dieser Berufungsentscheidung, die zu einem Teil der Straffrage ergangen ist, bestimmt sich nach der gesetzlichen Regelung des § 55 Abs. 1 Satz 2 StGB der Zeitpunkt der dieser Vorverurteilung zukommenden Zäsurwirkung (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. November 2015 - 4 StR 407/15, NStZ-RR 2016, 75 (LS); vom 30. Juni 1960 - 2 StR 147/60, BGHSt 15, 66, 69 ff.).
  • BGH, 18.12.2013 - 4 StR 356/13

    Tateinheit (natürliche Handlungseinheit); nachträgliche Bildung einer

    Auszug aus BGH, 08.06.2016 - 4 StR 73/16
    Der letzten Vorverurteilung kommt, da die Taten aus beiden Vorverurteilungen bereits in dem früheren Erkenntnis hätten geahndet werden können, gesamtstrafenrechtlich keine eigenständige Bedeutung zu (BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2013 - 4 StR 356/13, NStZ-RR 2014, 74).
  • BGH, 30.06.1960 - 2 StR 147/60

    Voraussetzungen für die Bildung einer Gesamtstrafe - Zum Begriff der "früheren

  • BGH, 12.08.1998 - 3 StR 537/97

    Zäsurwirkung eines früheren Urteils bei der nachträglichen Gesamtstrafenbildung

  • BGH, 07.05.2013 - 4 StR 111/13

    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung; Verschlechterungsverbot (Aufhebung einer

  • BGH, 10.05.1994 - 4 StR 75/94

    Zurückverweisung - Gerichtsstand - Gericht niederer Ordnung

  • BGH, 27.02.2019 - 4 StR 52/19

    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (mehrere untereinander gesamtstrafenfähige

    Darüber hinaus hat die Strafkammer bei der Bildung der nachträglichen Gesamtstrafe übersehen, dass in Fällen, in denen mehrere Vorverurteilungen nach der Regelung des § 55 StGB untereinander gesamtstrafenfähig sind, unabhängig davon, ob eine nachträgliche Gesamtstrafe - wie hier - tatsächlich gebildet wurde oder im Verfahren nach § 460 StPO noch nachgeholt werden kann, lediglich die zeitlich erste Verurteilung eine Zäsurwirkung entfaltet (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 8. Juli 2016 - 4 StR 73/16, StraFo 2016, 348 mwN; vgl. Fischer, StGB, 66. Aufl., § 55 Rn. 12).
  • BGH, 14.02.2024 - 4 StR 17/24

    Erfolgreiche Revision wegen des Nichtberuhens der Gesamtstrafe rechtsfehlerhaft

    Auch im Fall einer von der Ausgangsentscheidung abweichenden Gesamtstrafenbildung ist zudem das Augenmerk auf das Verschlechterungsverbot des § 358 Abs. 2 Satz 1 StPO zu richten; es hat im Falle einer fehlerhaften nachträglichen Gesamtstrafenbildung zur Folge, dass der Angeklagten ein hierdurch erlangter Vorteil auf ihr Rechtsmittel hin nicht mehr genommen werden darf (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Juni 2016 - 4 StR 73/16 Rn. 5 mwN).
  • BGH, 16.11.2016 - 2 StR 204/16

    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Zäsurwirkung; Verschlechterungsverbot)

    Der letzten Vorverurteilung kommt in Fällen, in denen die Taten bereits in einem früheren Urteil hätten geahndet werden können, gesamtstrafenrechtlich keine eigenständige Bedeutung zu (BGH, Beschlüsse vom 8. Juni 2016 - 4 StR 73/16, NStZ-RR 2016, 275, 276 und vom 21. Juli 2009 - 5 StR 269/09).

    Bei der nunmehr zu treffenden Entscheidung über die Bildung einer Gesamtstrafe aus den vier verfahrensgegenständlichen Einzelstrafen wird allerdings zu beachten sein, dass dem Angeklagten ein durch die fehlerhafte Anwendung des § 55 StGB erlangter Vorteil nicht mehr genommen werden darf (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Juni 2016 - 4 StR 73/16, aaO).

  • BGH, 29.01.2020 - 4 StR 605/19

    Anfechtung von Entscheidungen (Überprüfung von Erziehungsmaßregeln und

    Aufgrund des Verschlechterungsverbots des § 358 Abs. 2 Satz 1 StPO darf dem Angeklagten ein durch die fehlerhafte Anwendung des § 55 StGB erlangter Vorteil nicht mehr genommen werden (vgl. nur BGH, Beschluss vom 8. Juni 2016 ? 4 StR 73/16, NStZ-RR 2016, 275, 276).

    Zwar dürfte eine Schlechterstellung des Angeklagten durch die noch zu veranlassende nachträgliche Bildung einer Gesamtgeldstrafe im Verfahren nach § 460 StPO hinsichtlich der Geldstrafen aus den beiden Vorverurteilungen (120 und 25 Tagessätze) vermieden werden; sicher ist dies jedoch nicht (vgl. auch BGH, Beschluss vom 8. Juni 2016 ? 4 StR 73/16, NStZ-RR 2016, 275, 276).

  • BGH, 10.04.2019 - 4 StR 25/19

    Ablehnung von Beweisanträgen (Behauptung einer bestimmten Beweistatsache);

    a) Ist die neu abzuurteilende Tat zwischen zwei Vorverurteilungen begangen, die untereinander nach der Regelung des § 55 StGB gesamtstrafenfähig sind, darf aus der Strafe für die neu abzuurteilende Tat und der Strafe aus der letzten Vorverurteilung keine Gesamtstrafe gebildet werden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. November 2016 - 2 StR 204/16, StV 2018, 411; vom 8. Juni 2016 - 4 StR 73/16, NStZ-RR 2016, 275, 276; vom 17. Juli 2007 - 4 StR 266/07, NStZ-RR 2007, 369 und vom 7. Dezember 1983 - 1 StR 148/83, BGHSt 32, 190, 193).

    Dies gilt unabhängig davon, ob eine nachträgliche Gesamtstrafe tatsächlich gebildet wurde oder im Verfahren nach § 460 StPO noch nachgeholt werden kann (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Juni 2016 - 4 StR 73/16, NStZ-RR 2016, 275 mwN).

  • BGH, 24.11.2020 - 3 StR 360/20

    Betäubungsmittelstrafrecht (Besitz; Einfuhr; Konkurrenzen; Tateinheit;

    Das spätere Erkenntnis hat gesamtstrafenrechtlich keine eigenständige Bedeutung; denn es wäre nicht ergangen, wenn mit dem früheren Erkenntnis die Taten aus beiden Entscheidungen geahndet worden wären (s. BGH, Beschluss vom 7. Dezember 1983 - 1 StR 148/83, BGHSt 32, 190, 193; Urteil vom 12. August 1998 - 3 StR 537/97, BGHSt 44, 179, 180 f.; Beschluss vom 8. Juni 2016 - 4 StR 73/16, NStZ-RR 2016, 275 f.; LK/Rissing-van Saan/Scholze, StGB, 13. Aufl., § 55 Rn. 15).

    Die nunmehr zur Entscheidung berufene Strafkammer wird ein besonderes Augenmerk auf das Verschlechterungsverbot (§ 358 Abs. 2 Satz 1 StPO) zu legen haben, aus dem sich der Grundsatz ergibt, dass dem revidierenden Angeklagten der durch die fehlerhafte Anwendung des § 55 Abs. 1 StGB erlangte Vorteil nicht wieder genommen werden darf (s. BGH, Beschlüsse vom 8. Dezember 1995 - 2 StR 584/95, juris Rn. 6; vom 8. Juni 2016 - 4 StR 73/16, NStZ-RR 2016, 275, 276).

  • BGH, 26.02.2020 - 4 StR 420/19

    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Ausschluss der Gesamtstrafenbildung bei

    Der letzten Vorverurteilung kommt, da die Taten aus beiden Vorverurteilungen bereits in dem früheren Erkenntnis hätten geahndet werden können, gesamtstrafenrechtlich keine eigenständige Bedeutung zu (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Juni 2016 ? 4 StR 73/16, NStZ-RR 2016, 275; vom 18. Dezember 2013 ? 4 StR 356/13, NStZ-RR 2014, 74).

    Das bei alleiniger Revision des Angeklagten zu beachtende verfahrensrechtliche Verbot der reformatio in peius aus § 358 Abs. 2 Satz 1 StPO hat im Falle der fehlerhaften nachträglichen Gesamtstrafenbildung zur Folge, dass dem Angeklagten ein durch die fehlerhafte Anwendung des § 55 StGB erlangter Vorteil nicht mehr genommen werden darf (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Juni 2016 ? 4 StR 73/16, aaO, S. 276; vom 8. Dezember 1995 ? 2 StR 584/95, StV 1996, 265 (LS); vom 11. Februar 1988 ? 4 StR 516/87, BGHSt 35, 208, 212; Urteil vom 3. November 1955 ? 3 StR 369/55, BGHSt 8, 203).

  • OLG Hamm, 23.08.2018 - 5 RVs 98/18

    Anforderungen an die Wirksamkeit einer teilweisen Berufungsrücknahme in der

    Wurde die neu abzuurteilende Tat zwischen zwei Vorverurteilungen begangen, die untereinander nach der Regelung des § 55 StGB gesamtstrafenfähig sind, darf aus der Strafe für die neu abgeurteilte Tat und der Strafe aus der letzten Vorverurteilung keine Gesamtstrafe gebildet werden (vgl. Fischer, StGB, 65. Auflage 2018, § 55 Rn. 12; BGH Beschluss vom 17. Juli 2007, 4 StR 266/07 - zitiert nach juris; BGH Beschluss vom 08. Juni 2016, 4 StR 73/16 - zitiert nach juris).

    Der letzten Vorverurteilung kommt, da die Taten aus beiden Vorverurteilungen bereits in dem früheren Erkenntnis hätten geahndet werden können, gesamtstrafenrechtlich keine eigenständige Bedeutung zu (vgl. BGH Beschluss vom 08. Juni 2016, a.a.O.; BGH Beschluss vom 18. Dezember 2013, 4 StR 356/13, NStZ-RR 2014, 74).

    Dies gilt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs unabhängig davon, ob eine nachträgliche Gesamtstrafe tatsächlich gebildet wurde (vgl. BGH, Beschlüsse vom 08. Juni 2016, a.a.O.; vom 17. November 2015, 4 StR 276/15, StraFo 2016, 82; vom 7. Mai 2013, 4 StR 111/13, wistra 2013, 354; Urteil vom 12. August 1998, 3 StR 537/97, BGHSt 44, 179, 180 f.; Beschluss vom 22. Juli 1997, 1 StR 340/97, BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Zäsurwirkung 13) oder im Verfahren nach § 460 StPO noch nachgeholt werden kann (vgl. BGH, Beschlüsse vom 08. Juni 2016, a.a.O.; vom 21. Juli 2009, 5 StR 269/09; vom 17. Juli 2007, 4 StR 266/07, NStZ-RR 2007, 369 f.; vom 7. Dezember 1983, 1 StR 148/83, BGHSt 32, 190, 193).

  • BGH, 18.12.2019 - 2 StR 512/19

    Zusammentreffen von Milderungsgründen (Gesamtwürdigung für die konkrete

    Er wird dabei gegebenenfalls das verfahrensrechtliche Verbot der reformatio in peius aus § 358 Abs. 2 Satz 1 StPO zu beachten haben, das zur Folge hat, dass dem Angeklagten ein durch die fehlerhafte Anwendung des § 55 StGB etwa erlangter Vorteil nicht mehr genommen werden darf (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Juni 2016 - 4 StR 73/16, NStZ-RR 2016, 275, 276 mwN; vom 14. September 2016 - 5 StR 315/16).
  • BGH, 17.10.2017 - 3 StR 423/17

    Strafrahmenwahl beim Wohnungseinbruchsdiebstahl (Verhältnis von minder schwerem

    Dabei wird die nunmehr zur Entscheidung berufene Strafkammer zu beachten haben, dass insoweit der Vollstreckungsstand der gegen den Angeklagten ergangenen früheren Urteile zum Zeitpunkt der Verkündung des angefochtenen Urteils (21. November 2016) maßgeblich (s. nur BGH, Beschlüsse vom 5. Juli 2011 - 3 StR 188/11, juris Rn. 5; vom 10. Januar 2017 - 3 StR 497/16, NStZ-RR 2017, 169) und im Fall einer vom Ersturteil abweichenden Gesamtstrafenbildung auch Augenmerk auf das Verschlechterungsverbot des § 358 Abs. 2 Satz 1 StPO zu richten ist (zuletzt etwa BGH, Beschluss vom 8. Juni 2016 - 4 StR 73/16, NStZ-RR 2016, 275, 276).
  • BGH, 02.11.2022 - 6 StR 435/22

    Körperverletzung und gefährliche Körperverletzung (konkurrenzrechtliche

  • BGH, 30.07.2020 - 4 StR 518/19

    Tatmehrheit (ausnahmsweise zwingende Erörterung der Nichtanwendung einer

  • BGH, 24.07.2018 - 3 StR 245/18

    Darstellungsmangel in den Urteilsgründen zum Gesamtstrafenbeschluss (fehlende

  • BGH, 11.05.2017 - 4 StR 68/17

    Nachträgliche gerichtliche Entscheidung über die Gesamtstrafe;

  • BGH, 10.01.2017 - 3 StR 497/16

    Rechtsfehlerhafte Gesamtstrafenbildung (Zäsurwirkung; fehlende Mitteilung des

  • BGH, 24.05.2017 - 4 StR 87/17

    Bildung einer nachträglichen Gesamtstrafe aus den Einzelstrafen

  • BGH, 01.02.2017 - 4 StR 388/16

    Nachträgliche Bildung einer Gesamtstrafe (Zäsurwirkung); Verbot der reformatio in

  • BGH, 27.09.2022 - 4 StR 321/22

    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Zäsurwirkung: neu abzuurteilende Tat

  • BGH, 06.03.2018 - 3 StR 530/17

    Darstellungsmangel bei der Gesamtstrafenbildung wegen fehlender Mitteilung des

  • BGH, 14.01.2020 - 2 StR 174/19

    Urteilsgründe (Dokumentation des Beratungsergebnisses); Ausschluss der Einziehung

  • BGH, 16.10.2019 - 2 StR 342/19

    Aufhebung von Gesamtstrafenaussprüchen; Zäsurwirkung von Vorverurteilungen

  • BGH, 05.07.2017 - 4 StR 102/17

    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung (Zäsurwirkung)

  • BGH, 20.02.2020 - 5 StR 613/19

    Rechtsfehlerhafte Gesamtstrafenbildung (Einziehung einer Strafe aus einem

  • OLG Frankfurt, 01.04.2021 - 3 Ss 18/21

    Gesamtstrafenbildung und Verschlechterungsverbot

  • BGH, 06.11.2019 - 4 StR 403/19

    Gesamtstrafenfähigkeit der abgeurteilten Taten mit der Vorverurteilung

  • BGH, 19.11.2019 - 2 StR 455/19

    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe

  • BGH, 05.10.2017 - 3 StR 386/17

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang trotz länger

  • BGH, 27.07.2021 - 6 StR 322/21

    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Gesamtstrafenlage; Zäsurwirkung)

  • BGH, 06.05.2020 - 4 StR 123/20

    Strafzumessung und Strafrahmenwahl durch Verhängung der Einzelfreiheitsstrafe

  • BGH, 31.01.2017 - 4 StR 585/16

    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Zäsurwirkung einer Verurteilung;

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