Rechtsprechung
   BGH, 16.06.2016 - 1 StR 50/16   

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BGH, 16.06.2016 - 1 StR 50/16 (https://dejure.org/2016,21176)
BGH, Entscheidung vom 16.06.2016 - 1 StR 50/16 (https://dejure.org/2016,21176)
BGH, Entscheidung vom 16. Juni 2016 - 1 StR 50/16 (https://dejure.org/2016,21176)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 261 StPO, § 333 StPO, § 174 Abs 1 Nr 3 StGB, § 177 Abs 2 S 2 Nr 1 StGB
    Freispruch im Strafverfahren wegen Sexualdelikten: Revisionsgerichtliche Prüfung der Beweiswürdigung des Tatrichters

  • IWW

    § 174 Abs. 1 Nr. 3 StGB, § 177 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 StGB, § 401 Abs. 1 Satz 1 StPO

  • Wolters Kluwer

    Revisionsrechtliche Nachprüfung eines Freispruchs vom Vorwurf des Missbrauchs von Schutzbefohlenen; Anforderungen an die tatrichterliche Beweiswürdigung; Inhaltliche Auseinandersetzung mit der Einlassung des Angeklagten; Freisprechung des Angeklagten wegen Zweifeln an ...

  • rewis.io

    Freispruch im Strafverfahren wegen Sexualdelikten: Revisionsgerichtliche Prüfung der Beweiswürdigung des Tatrichters

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Revisionsrechtliche Nachprüfung eines Freispruchs vom Vorwurf des Missbrauchs von Schutzbefohlenen; Anforderungen an die tatrichterliche Beweiswürdigung; Inhaltliche Auseinandersetzung mit der Einlassung des Angeklagten; Freisprechung des Angeklagten wegen Zweifeln an ...

  • rechtsportal.de

    Revisionsrechtliche Nachprüfung eines Freispruchs vom Vorwurf des Missbrauchs von Schutzbefohlenen; Anforderungen an die tatrichterliche Beweiswürdigung; Inhaltliche Auseinandersetzung mit der Einlassung des Angeklagten; Freisprechung des Angeklagten wegen Zweifeln an ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Freispruchurteil

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Freispruch aus tatsächlichen Gründen - und die Urteilsgründe

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2016, 318
  • NStZ-RR 2016, 329
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 24.03.2015 - 5 StR 521/14

    Sachlich-rechtlich nicht zu beanstandende Beweiswürdigung beim freisprechenden

    Auszug aus BGH, 16.06.2016 - 1 StR 50/16
    Vielmehr hat es die tatrichterliche Überzeugungsbildung selbst dann hinzunehmen, wenn eine andere Beurteilung näher gelegen oder überzeugender gewesen wäre (vgl. BGH, Urteil vom 24. März 2015 - 5 StR 521/14, NStZ-RR 2015, 178).
  • BGH, 17.05.1990 - 4 StR 208/90

    Fehlende Beweiswürdigung und Feststellungen zum Tatgeschehen als

    Auszug aus BGH, 16.06.2016 - 1 StR 50/16
    Nur hierdurch wird das Revisionsgericht in die Lage versetzt, nachprüfen zu können, ob der Freispruch auf rechtlichen bedenkenfreien Erwägungen beruht (vgl. BGH, Urteile vom 8. Mai 2014 - 1 StR 722/13; vom 5. Februar 2013 - 1 StR 405/12, NStZ 2013, 334; vom 18. Dezember 2012 - 1 StR 415/12 Rn. 25; vom 27. Oktober 2011 - 5 StR 236/11; vom 17. Mai 1990 - 4 StR 208/90, BGHR StPO § 267 Abs. 5 Freispruch 4 und vom 26. September 1989 - 1 StR 299/89, BGHR StPO § 267 Abs. 5 Freispruch 2).
  • BGH, 27.10.2011 - 5 StR 236/11

    Überzeugungsbildung; Beweiswürdigung (Freispruch); Darstellungsmangel;

    Auszug aus BGH, 16.06.2016 - 1 StR 50/16
    Nur hierdurch wird das Revisionsgericht in die Lage versetzt, nachprüfen zu können, ob der Freispruch auf rechtlichen bedenkenfreien Erwägungen beruht (vgl. BGH, Urteile vom 8. Mai 2014 - 1 StR 722/13; vom 5. Februar 2013 - 1 StR 405/12, NStZ 2013, 334; vom 18. Dezember 2012 - 1 StR 415/12 Rn. 25; vom 27. Oktober 2011 - 5 StR 236/11; vom 17. Mai 1990 - 4 StR 208/90, BGHR StPO § 267 Abs. 5 Freispruch 4 und vom 26. September 1989 - 1 StR 299/89, BGHR StPO § 267 Abs. 5 Freispruch 2).
  • BGH, 12.02.2015 - 4 StR 420/14

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Anforderungen an die Darstellung in einem

    Auszug aus BGH, 16.06.2016 - 1 StR 50/16
    Seine Schlussfolgerungen brauchen nicht zwingend zu sein, es genügt, dass sie möglich sind (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 12. Februar 2015 - 4 StR 420/14, NStZ-RR 2015, 148 mwN).
  • BGH, 01.07.2008 - 1 StR 654/07

    Rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung beim Freispruch vom Vorwurf des Totschlags

    Auszug aus BGH, 16.06.2016 - 1 StR 50/16
    Dies ist in sachlich-rechtlicher Hinsicht der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist oder gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt oder wenn an die zur Verurteilung erforderliche Gewissheit überspannte Anforderungen gestellt werden (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 11. November 2015 - 1 StR 235/15, wistra 2016, 78; vom 1. Juli 2008 - 1 StR 654/07 und vom 23. Juli 2007 - 2 StR 150/08, wistra 2008, 398; jeweils mwN).
  • BGH, 21.10.2003 - 1 StR 544/02

    Betrug (Freischaltung von Telefonverträgen; Handyverkauf; Vermögensverfügung).

    Auszug aus BGH, 16.06.2016 - 1 StR 50/16
    Erst auf dieser Grundlage ist in der Beweiswürdigung darzulegen, aus welchen Gründen die für einen Schuldspruch erforderlichen zusätzlichen Feststellungen nicht getroffen werden können (vgl. BGH, Urteile vom 8. Mai 2014 - 1 StR 722/13; vom 18. Dezember 2012 - 1 StR 415/12 Rn. 25; vom 3. März 2010 - 2 StR 427/09, NStZ-RR 2010, 182; vom 17. März 2009 - 1 StR 479/08, NStZ 2009, 512, 513 und vom 21. Oktober 2003 - 1 StR 544/02, BGHR StPO § 267 Abs. 5 Freispruch 13 mwN).
  • BGH, 05.11.2014 - 1 StR 327/14

    Tatrichterliche Beweiswürdigung bei freisprechendem Urteil (Anwendbarkeit von in

    Auszug aus BGH, 16.06.2016 - 1 StR 50/16
    Denn es ist weder im Hinblick auf den Zweifelssatz noch sonst geboten, zugunsten des Angeklagten Geschehensabläufe zu unterstellen, für deren Vorliegen außer nicht widerlegbaren, aber auch durch nichts gestützten Angaben des Angeklagten keine Anhaltspunkte bestehen (vgl. BGH, Urteil vom 5. November 2014 - 1 StR 327/14 Rn. 37, NStZ-RR 2015, 83 mwN).
  • BGH, 23.07.2008 - 2 StR 150/08

    Freispruch einer Mutter vom Vorwurf der Tötung ihrer Kinder aufgehoben

  • BGH, 02.09.2009 - 2 StR 229/09

    Anforderungen an die Begründung eines Freispruchs (Beweiswürdigung hinsichtlich

  • BGH, 05.02.2013 - 1 StR 405/12

    Freispruch aus tatsächlichen Gründen (Anforderungen an die Begründung); versuchte

  • BGH, 17.03.2009 - 1 StR 479/08

    Umsatzsteuerhinterziehung (steuerrechtliche Anzeige- und Berichtigungspflicht

  • BGH, 26.09.1989 - 1 StR 299/89

    Förderung zweier Diebstahlstaten durch einen Tatbeitrag

  • BGH, 11.11.2015 - 1 StR 235/15

    Steuerhinterziehung (Anforderungen an die Darstellung eines freisprechenden

  • BGH, 28.02.2019 - 1 StR 604/17

    Urteil gegen die Rapperin "Schwesta Ewa" rechtskräftig

    Dabei hat es vor allem diejenigen Gesichtspunkte zu erörtern, in denen die gesetzlichen Merkmale der Straftat gefunden werden (§ 267 Abs. 1 Satz 1 StPO) und die entweder festgestellt oder nicht festgestellt werden können (vgl. BGH, Urteile vom 17. März 2005 - 5 StR 461/04, wistra 2005, 311 und vom 16. Juni 2016 - 1 StR 50/16, juris Rn. 9, jeweils mwN).
  • BGH, 08.03.2017 - 1 StR 540/16

    Betrug durch Unterlassen (erforderliche vermögensbezogene Aufklärungspflicht:

    Von diesem rechtlichen Ausgangspunkt aus hat das Landgericht auf der Grundlage beweiswürdigend rechtsfehlerfreier Schlüsse (zum Maßstab vgl. nur BGH, Urteil vom 16. Juni 2016 - 1 StR 50/16, NStZ-RR 2016, 318 (redaktioneller Leitsatz)) näher ausgeführt, dass und in welchem Umfang die durch den Angeklagten veranlassten Zahlungen aus den ihm anvertrauten Vermögen nicht durch den wirtschaftlichen Wert der rechtlich erworbenen Gegenansprüche der Fondsgesellschaften ausgeglichen worden sind.
  • BGH, 05.10.2023 - 6 StR 299/22

    Verurteilung des früheren Oberbürgermeisters von Hannover im Strafausspruch

    Auf dieser Grundlage ist in der Beweiswürdigung darzulegen, aus welchen Gründen die für einen Schuldspruch erforderlichen zusätzlichen Feststellungen nicht getroffen werden können (vgl. BGH, Urteile vom 17. März 2009 - 1 StR 479/08, NStZ 2009, 512, 513; vom 16. Juni 2016 - 1 StR 50/16; vom 3. März 2010 - 2 StR 427/09, NStZ-RR 2010, 182; vom 26. Januar 2022 - 6 StR 395/21).
  • BGH, 10.08.2022 - 6 StR 519/21

    Gewerbsmäßiges Einschleusen von Ausländern; Urkundenfälschung; gewerbsmäßiges

    Auf dieser Grundlage ist in der Beweiswürdigung darzulegen, aus welchen Gründen die für einen Schuldspruch erforderlichen zusätzlichen Feststellungen nicht getroffen werden können (vgl. BGH, Urteile vom 26. Januar 2022 - 6 StR 395/21; vom 16. Juni 2016 - 1 StR 50/16; vom 3. März 2010 - 2 StR 427/09, NStZ-RR 2010, 182; vom 17. März 2009 - 1 StR 479/08, NStZ 2009, 512, 513).
  • BGH, 14.07.2022 - 3 StR 455/21

    Erfolglose Rüge einer informellen Verfahrensabsprache (Erklärung des Vorsitzenden

    Denn es ist Aufgabe der Urteilsgründe, dem Revisionsgericht auf diese Weise eine umfassende Nachprüfung der freisprechenden Entscheidung zu ermöglichen (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 4. Februar 2021 - 4 StR 457/20, juris Rn. 14; vom 1. August 2018 - 5 StR 30/18, juris Rn. 5; vom 16. Juni 2016 - 1 StR 50/16, juris Rn. 9; vom 17. Dezember 2008 - 1 StR 552/08, NStZ-RR 2009, 116 f.; vom 5. August 1997 - 5 StR 210/97, NStZ-RR 1997, 374; vom 26. April 1990 - 4 StR 24/90, BGHSt 37, 21, 22; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 65. Aufl., § 267 Rn. 33 mwN).
  • OLG Frankfurt, 29.09.2017 - 1 Ss 323/16

    Beweiswürdigung beim Tatvorwurf des Werfens roher Hühnereier auf Demonstration

    Ob es Erkenntnisse anders würdigt, Zweifel überwunden oder eine andere Beurteilung näher gelegen hätte, ist unerheblich, mögen die Schlussfolgerungen des Tatrichters auch lebensfremd erscheinen (BGH, Urteil v. 16.06.2016, 1 StR 50/16, BeckRS 2016, 13109).
  • BGH, 02.06.2022 - 1 StR 47/22

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Ausschluss von Pseudo-Erinnerungen des

    Auf die Revision der Nebenklägerin hatte der Senat die Verurteilung wegen durchgreifender Rechtsfehler in der Beweiswürdigung aufgehoben (Urteil vom 16. Juni 2016 - 1 StR 50/16).
  • BGH, 18.09.2019 - 1 StR 217/19

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Aussage-gegen-Aussage-Konstellation:

    Dieses Urteil hat der Senat auf die Revision der Nebenklägerin wegen durchgreifender Rechtsfehler in der Beweiswürdigung aufgehoben (Urteil vom 16. Juni 2016 - 1 StR 50/16).
  • OLG Bamberg, 10.07.2018 - 3 Ss OWi 870/18

    Anforderungen an freisprechendes Bußgeldurteil wegen Nichterkennens des

    Dies hat so vollständig und genau zu geschehen, dass das Rechtsbeschwerdegericht in der Lage ist nachzuprüfen, ob der Freispruch auf rechtlich bedenkenfreien Erwägungen beruht (st.Rspr., vgl. nur BGH, Urt. v. 24.05.2017 - 2 StR 219/16; 16.06.2016 - 1 StR 50/16 [jeweils bei juris]; 18.05.2016 - 2 StR 7/16 = wistra 2016, 401 und vom 05.02.2013 - 1 StR 405/12 = NJW 2013, 1106 = NStZ 2013, 334; OLG Bamberg, Beschluss vom 13.02.2017 - 3 Ss OWi 68/17 = BA 54, 208; Urt. v. 12.11.2014 - 3 OLG 8 Ss 136/14 = OLGSt StPO § 267 Nr. 27, jew. m.w.N.).
  • AG Schmallenberg, 25.10.2021 - 6 OWi 35/21

    Corona Schutzverordnung NRW - Verstoß gegen Übernachtungsverbot

    Der Grundsatz in "in dubio pro reo" ist eine Entscheidungsregel und keine Beweisregel, die das Tatgericht erst dann zu befolgen hat, wenn es nach abgeschlossener Beweiswürdigung (vgl. BGH NStZ 2010, 102 (103); 16.6.2016 - 1 StR 50/16; Schmitt in Meyer-Goßner/Schmitt Rn. 26 mwN) nicht die volle Überzeugung vom Vorliegen einer für den Schuld- und Rechtsfolgenausspruch unmittelbar entscheidungserheblichen Tatsache gewonnen hat (vgl. BVerfG MDR 1975, 468 (469).
  • OLG Bamberg, 28.09.2017 - 3 Ss OWi 1330/17

    Anforderungen an ein freisprechendes Urteil

  • BGH, 26.01.2022 - 6 StR 395/21

    Freispruch aus tatsächlichen Gründen (Darstellung im Urteil: Anforderungen an die

  • BayObLG, 07.01.2021 - 201 ObOWi 1683/20

    Anforderungen an freisprechendes Urteil bei Atemalkoholmessung mittels

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Rechtsprechung
   BGH, 09.08.2016 - 1 StR 52/16   

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BGH, 09.08.2016 - 1 StR 52/16 (https://dejure.org/2016,26016)
BGH, Entscheidung vom 09.08.2016 - 1 StR 52/16 (https://dejure.org/2016,26016)
BGH, Entscheidung vom 09. August 2016 - 1 StR 52/16 (https://dejure.org/2016,26016)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 44 S 2 StPO, §§ 44 ff StPO, § 356a StPO, Art 103 Abs 1 GG
    Anhörungsrüge im Strafverfahren: Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Antragsfrist; fehlende Rechtsbehelfsbelehrung

  • IWW

    § 356a StPO, § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG, § 35a StPO, § 44 Satz 2 StPO, § 45 Abs. 2 StPO, § 465 Abs. 1 StPO

  • Wolters Kluwer

    Notwendigkeit des Stellens der Anhörungsrüge binnen einer Woche nach Kenntnis von der Verletzung des rechtlichen Gehörs

  • rewis.io

    Anhörungsrüge im Strafverfahren: Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Antragsfrist; fehlende Rechtsbehelfsbelehrung

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Notwendigkeit des Stellens der Anhörungsrüge binnen einer Woche nach Kenntnis von der Verletzung des rechtlichen Gehörs

  • rechtsportal.de

    StPO § 356a
    Notwendigkeit des Stellens der Anhörungsrüge binnen einer Woche nach Kenntnis von der Verletzung des rechtlichen Gehörs

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2016, 318
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 13.08.2008 - 1 StR 162/08

    Fristgemäße Einlegung der Anhörungsrüge und Zurechnung von Verteidigerverschulden

    Auszug aus BGH, 09.08.2016 - 1 StR 52/16
    Dabei geht es nur um die Kenntnis der tatsächlichen Umstände, aus denen sich der Verstoß ergibt (BGH, Beschlüsse vom 9. März 2005 - 2 StR 444/04, NStZ 2005, 462; vom 7. März 2006 - 5 StR 362/05, Rn. 3; vom 16. Mai 2006 - 4 StR 110/05, Rn. 3, NStZ 2007, 236 und vom 13. August 2008 - 1 StR 162/08, Rn. 7, wistra 2009, 33).

    Die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Antragsfrist des § 356a StPO ist zwar im Grundsatz nicht ausgeschlossen, jedoch sind an die Voraussetzungen fehlenden Verschuldens an der verspäteten Einlegung des Rechtsbehelfs hohe Anforderungen zu stellen (BGH, Beschlüsse vom 13. August 2008 - 1 StR 162/08, wistra 2009, 33 und vom 6. Februar 2009 - 1 StR 541/08, NStZ 2009, 470).

  • BGH, 07.03.2006 - 5 StR 362/05

    Anhörungsrüge; rechtliches Gehör

    Auszug aus BGH, 09.08.2016 - 1 StR 52/16
    Dabei geht es nur um die Kenntnis der tatsächlichen Umstände, aus denen sich der Verstoß ergibt (BGH, Beschlüsse vom 9. März 2005 - 2 StR 444/04, NStZ 2005, 462; vom 7. März 2006 - 5 StR 362/05, Rn. 3; vom 16. Mai 2006 - 4 StR 110/05, Rn. 3, NStZ 2007, 236 und vom 13. August 2008 - 1 StR 162/08, Rn. 7, wistra 2009, 33).
  • BGH, 09.03.2005 - 2 StR 444/04

    Anhörungsrüge (Mitteilung und Glaubhaftmachung des Zeitpunkts der

    Auszug aus BGH, 09.08.2016 - 1 StR 52/16
    Dabei geht es nur um die Kenntnis der tatsächlichen Umstände, aus denen sich der Verstoß ergibt (BGH, Beschlüsse vom 9. März 2005 - 2 StR 444/04, NStZ 2005, 462; vom 7. März 2006 - 5 StR 362/05, Rn. 3; vom 16. Mai 2006 - 4 StR 110/05, Rn. 3, NStZ 2007, 236 und vom 13. August 2008 - 1 StR 162/08, Rn. 7, wistra 2009, 33).
  • BGH, 16.05.2006 - 4 StR 110/05

    Rechtliches Gehör; unzulässige Gegenvorstellung; vorrangige Anhörungsrüge nach §

    Auszug aus BGH, 09.08.2016 - 1 StR 52/16
    Dabei geht es nur um die Kenntnis der tatsächlichen Umstände, aus denen sich der Verstoß ergibt (BGH, Beschlüsse vom 9. März 2005 - 2 StR 444/04, NStZ 2005, 462; vom 7. März 2006 - 5 StR 362/05, Rn. 3; vom 16. Mai 2006 - 4 StR 110/05, Rn. 3, NStZ 2007, 236 und vom 13. August 2008 - 1 StR 162/08, Rn. 7, wistra 2009, 33).
  • BGH, 22.05.2015 - 1 StR 121/15

    Unzulässige Anhörungsrüge (Auslegung)

    Auszug aus BGH, 09.08.2016 - 1 StR 52/16
    Die Kostenentscheidung folgt aus einer entsprechenden Anwendung des § 465 Abs. 1 StPO (BGH, Senatsbeschluss vom 22. Mai 2015 - 1 StR 121/15; vgl. auch Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 59. Aufl., § 473 Rn. 38).
  • BGH, 06.02.2009 - 1 StR 541/08

    Anhörungsrüge gegen Entscheidung des Revisionsgerichts über einen

    Auszug aus BGH, 09.08.2016 - 1 StR 52/16
    Die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Antragsfrist des § 356a StPO ist zwar im Grundsatz nicht ausgeschlossen, jedoch sind an die Voraussetzungen fehlenden Verschuldens an der verspäteten Einlegung des Rechtsbehelfs hohe Anforderungen zu stellen (BGH, Beschlüsse vom 13. August 2008 - 1 StR 162/08, wistra 2009, 33 und vom 6. Februar 2009 - 1 StR 541/08, NStZ 2009, 470).
  • VerfGH Bayern, 16.11.2018 - 23-VI-16

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde bezogen auf eine Strafanzeige der

    Die Gehörsrüge nach § 33 a StPO ist nicht befristet (vgl. Graalmann-Scheerer in Löwe/Rosenberg, StPO, 27. Aufl. 2016, § 33 a Rn. 19; Schmitt in Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 61. Aufl. 2018, § 33 a Rn. 7) und zudem ein außerordentlicher Rechtsbehelf (vgl. zu § 356 a StPO: BGH vom 9.8.2016 NStZ-RR 2016, 318/319; zu § 152 a VwGO: BVerwG vom 22.3.2016 - 9 A 7/16 - juris Rn. 3; zu § 321 a ZPO: Greger in Zöller, ZPO, 32. Aufl. 2018, § 232 Rn. 2).
  • BGH, 29.10.2021 - AnwSt (B) 3/21

    Wiederholter Verstoß eines Rechtsanwalts gegen seine anwaltlichen Pflichten,

    Maßgeblich ist allein die Kenntnis der tatsächlichen Umstände, aus denen sich der behauptete Verstoß ergibt (vgl. BGH, Beschluss vom 9. August 2016 - 1 StR 52/16, NStZ-RR 2016, 318, 319 mwN).

    Einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gemäß § 116 Abs. 1 Satz 2 BRAO i.V.m. § 44 StPO hat der Rechtsanwalt nicht gestellt, geschweige denn dessen Voraussetzungen dargetan und glaubhaft gemacht (zu den dafür bestehenden Anforderungen siehe BGH, Beschluss vom 9. August 2016 - 1 StR 52/16, NStZ-RR 2016, 318, 319).

  • BGH, 06.11.2018 - 1 StR 399/15

    Anhörungsrüge (Zulässigkeit: erforderliche Begründung der Rüge)

    Der Zugang des Schriftsatzes des Landesamtes für Finanzen des Freistaats Bayern vom 30. Juli 2018 ist für die Zulässigkeit der Anhörungsrüge schon deshalb ohne Bedeutung, weil der Schriftsatz lediglich auf tatsächliche Umstände Bezug nimmt, die dem Verurteilten als Gegenstand der eigenen Wahrnehmung von vornherein bekannt waren, und es für die Kenntniserlangung von dem behaupteten Gehörsverstoß nur auf die tatsächlichen Umstände und nicht auf rechtliche Bewertungen ankommt (vgl. BGH, Beschluss vom 9. August 2016 - 1 StR 52/16, NStZ-RR 2016, 318 mwN).
  • BGH, 27.01.2021 - 6 StR 238/20

    Ablehnungsgesuch bei Entscheidung über Revision im Beschlusswege; Anhörungsrüge

    Auf das erst später erlangte Wissen um die Bedeutung der Einlegung einer Anhörungsrüge als Zulässigkeitsvoraussetzung einer Verfassungsbeschwerde kommt es nicht an (vgl. BGH, Beschluss vom 9. August 2016 - 1 StR 52/16, NStZ-RR 2016, 318, 319 mwN).
  • BGH, 01.06.2021 - 3 StR 20/21

    Zurückweisung der Anhörungsrüge

    Maßgeblich ist dabei die Kenntnis der tatsächlichen Umstände, aus denen sich der Verstoß ergeben soll (BGH, Beschluss vom 9. August 2016 - 1 StR 52/16, NStZ-RR 2016, 318 f.).
  • BGH, 12.01.2022 - AnwSt (B) 4/21

    Anwaltsgerichtliches Verfahren: Zulässigkeit der Anhörungsrüge nach

    Maßgeblich ist allein die Kenntnis der tatsächlichen Umstände, aus denen sich der behauptete Verstoß ergibt (vgl. BGH, Beschluss vom 9. August 2016 - 1 StR 52/16, NStZ-RR 2016, 318, 319 mwN).
  • BGH, 05.11.2018 - 1 StR 26/18

    Anhörungsrüge

    Die gegen abschließende Entscheidungen des Revisionsgerichts Anwendung findende Anhörungsrüge gemäß § 356a StPO ist ein außerordentlicher Rechtsbehelf und kein Rechtsmittel im Sinne des § 34 StPO (vgl. KK-Gericke, StPO, 7. Aufl., § 356a Rn. 2 mit Verweis auf BT-Drucks. 15/3706, S. 18; BGH, Beschluss vom 9. August 2016 - 1 StR 52/16, NStZ-RR 2016, 318, 319).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 02.08.2016 - 4 RVs 78/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,25180
OLG Hamm, 02.08.2016 - 4 RVs 78/16 (https://dejure.org/2016,25180)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02.08.2016 - 4 RVs 78/16 (https://dejure.org/2016,25180)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02. August 2016 - 4 RVs 78/16 (https://dejure.org/2016,25180)
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Volltextveröffentlichungen (11)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Die Revisionsbegründung durch/des Steuerberaters, oder: Unzulässig

Verfahrensgang

  • LG Münster - 4 Ns 28/13
  • OLG Hamm, 02.08.2016 - 4 RVs 78/16

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2016, 318
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Rechtsprechung
   BGH, 07.07.2016 - 5 StR 270/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,24556
BGH, 07.07.2016 - 5 StR 270/16 (https://dejure.org/2016,24556)
BGH, Entscheidung vom 07.07.2016 - 5 StR 270/16 (https://dejure.org/2016,24556)
BGH, Entscheidung vom 07. Juli 2016 - 5 StR 270/16 (https://dejure.org/2016,24556)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 154 StPO; § 265 StPO; Art. 103 Abs. 1 GG; Art. 20 Abs. 3 GG; Art. 6 EMRK; § 73 StGB; § 73a StGB; § 73c StGB.
    Belastende Verwertung von durch vorläufige gerichtliche Verfahrenseinstellung ausgeschiedenen Taten (Berücksichtigung in der Strafzumessung; Erforderlichkeit eines rechtlichen Hinweises; Vertrauenstatbestand; faires Verfahren; rechtliches Gehör); Wertersatzverfall

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 154 Abs 2 StPO, § 261 StPO, Art 2 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG, Art 103 Abs 1 GG
    Beweiswürdigung im Strafverfahren: Verwertung von durch vorläufige gerichtliche Verfahrenseinstellung ausgeschiedenen Taten

  • IWW

    § 349 Abs. 4 StPO, § 349 Abs. 2 StPO, § 265 StPO, Art. 103 Abs. 1 GG, §§ 154, 154a StPO, § 337 Abs. 1 StPO, § 73c StGB

  • Wolters Kluwer

    Verwertung von durch vorläufige Verfahrenseinstellung ausgeschiedenen Taten im Fall prozessordnungsgemäßer Feststellung bei der Beweiswürdigung zu Lasten des Angeklagten; Begründung eines Vertrauenstatbestands durch die Verfahrenseinstellung

  • rewis.io

    Beweiswürdigung im Strafverfahren: Verwertung von durch vorläufige gerichtliche Verfahrenseinstellung ausgeschiedenen Taten

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Verwertung von durch vorläufige Verfahrenseinstellung ausgeschiedenen Taten im Fall prozessordnungsgemäßer Feststellung bei der Beweiswürdigung zu Lasten des Angeklagten; Begründung eines Vertrauenstatbestands durch die Verfahrenseinstellung

  • rechtsportal.de

    Verwertung von durch vorläufige Verfahrenseinstellung ausgeschiedenen Taten im Fall prozessordnungsgemäßer Feststellung bei der Beweiswürdigung zu Lasten des Angeklagten; Begründung eines Vertrauenstatbestands durch die Verfahrenseinstellung

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Das "missbrauchte" Vertrauen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Vorläufige Einstellungen - und Strafzumessungserwägungen

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2016, 318
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 03.04.1996 - 2 StR 590/95

    Gericht - Verfahren wegen Betrugsversuchs - Vorläufige Einstellung -

    Auszug aus BGH, 07.07.2016 - 5 StR 270/16
    aa) Es ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannt, dass durch vorläufige gerichtliche Verfahrenseinstellung ausgeschiedene Taten selbst im Fall prozessordnungsgemäßer Feststellung auch bei der Beweiswürdigung nur dann zu Lasten des Angeklagten verwertet werden dürfen, wenn dieser zuvor auf die Möglichkeit einer solchen Verwertung hingewiesen worden ist (vgl. BGH, Urteile vom 16. März 1983 - 2 StR 826/82, BGHSt 31, 302, 303; vom 3. April 1996 - 2 StR 590/95, BGHR StPO § 154 Abs. 2 Hinweispflicht 2; vom 20. März 2001 - 1 StR 543/00, BGHR StPO § 154 Abs. 2 Hinweispflicht 4).

    bb) Allerdings weist der Generalbundesanwalt zutreffend darauf hin, dass der vorgenannte Grundsatz dann nicht gilt, wenn nach Lage des Falls durch die vorläufige Teileinstellung des Verfahrens ein Vertrauenstatbestand von vornherein nicht entstanden sein kann (vgl. BGH, Urteile vom 3. April 1996 - 2 StR 590/95, aaO; vom 20. März 2001 - 1 StR 543/00, aaO).

  • BGH, 20.03.2001 - 1 StR 543/00

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge;

    Auszug aus BGH, 07.07.2016 - 5 StR 270/16
    aa) Es ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannt, dass durch vorläufige gerichtliche Verfahrenseinstellung ausgeschiedene Taten selbst im Fall prozessordnungsgemäßer Feststellung auch bei der Beweiswürdigung nur dann zu Lasten des Angeklagten verwertet werden dürfen, wenn dieser zuvor auf die Möglichkeit einer solchen Verwertung hingewiesen worden ist (vgl. BGH, Urteile vom 16. März 1983 - 2 StR 826/82, BGHSt 31, 302, 303; vom 3. April 1996 - 2 StR 590/95, BGHR StPO § 154 Abs. 2 Hinweispflicht 2; vom 20. März 2001 - 1 StR 543/00, BGHR StPO § 154 Abs. 2 Hinweispflicht 4).

    bb) Allerdings weist der Generalbundesanwalt zutreffend darauf hin, dass der vorgenannte Grundsatz dann nicht gilt, wenn nach Lage des Falls durch die vorläufige Teileinstellung des Verfahrens ein Vertrauenstatbestand von vornherein nicht entstanden sein kann (vgl. BGH, Urteile vom 3. April 1996 - 2 StR 590/95, aaO; vom 20. März 2001 - 1 StR 543/00, aaO).

  • BGH, 16.07.2013 - 4 StR 144/13

    Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Tateinheit mit

    Auszug aus BGH, 07.07.2016 - 5 StR 270/16
    Jedoch war klarzustellen, dass insoweit eine gesamtschuldnerische Haftung angeordnet ist (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 16. Juli 2013 - 4 StR 144/13 Rn. 5 ff. mwN).
  • BGH, 16.05.2006 - 1 StR 46/06

    Härteklausel beim Verfall (Entreicherung: entbehrlicher Bezug zu der

    Auszug aus BGH, 07.07.2016 - 5 StR 270/16
    Das ist im Grundsatz frei von Rechtsfehlern, weil der Nichtrevident S. die Gelder, mit deren Einziehung er sich einverstanden erklärt hatte, im Wege eines anderen Vorgangs erlangt hat (vgl. BGH, Urteil vom 16. Mai 2006 - 1 StR 46/06, BGHSt 51, 65, 72; Weber, aaO, § 33 Rn. 76).
  • BGH, 16.03.1983 - 2 StR 826/82

    Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz - Verwertung von Tatteilen -

    Auszug aus BGH, 07.07.2016 - 5 StR 270/16
    aa) Es ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannt, dass durch vorläufige gerichtliche Verfahrenseinstellung ausgeschiedene Taten selbst im Fall prozessordnungsgemäßer Feststellung auch bei der Beweiswürdigung nur dann zu Lasten des Angeklagten verwertet werden dürfen, wenn dieser zuvor auf die Möglichkeit einer solchen Verwertung hingewiesen worden ist (vgl. BGH, Urteile vom 16. März 1983 - 2 StR 826/82, BGHSt 31, 302, 303; vom 3. April 1996 - 2 StR 590/95, BGHR StPO § 154 Abs. 2 Hinweispflicht 2; vom 20. März 2001 - 1 StR 543/00, BGHR StPO § 154 Abs. 2 Hinweispflicht 4).
  • OLG Koblenz, 24.05.2017 - 2 OLG 4 Ss 54/17

    Nötigung und Beleidigung: Überraschende Handlung als Nötigungshandlung;

    Das wäre nur dann nicht zu beanstanden, wenn die jenem Strafverfahren zugrundeliegende Tat prozessordnungsgemäß festgestellt worden wäre (BGH, 5 StR 270/16 v. 07.07.2016, juris Rn. 8 mwN, zu § 154 StPO).
  • LG Aachen, 13.10.2017 - 63 KLs 18/15
    Der Angeklagte wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die insoweit bereits erzielten Beweisergebnisse verwertbar bleiben (vgl. BGH, Beschluss vom 07.07.2016 - 5 StR 270/16, juris RN 8 mwN).
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Rechtsprechung
   BGH, 02.06.2016 - 3 StR 85/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,23505
BGH, 02.06.2016 - 3 StR 85/16 (https://dejure.org/2016,23505)
BGH, Entscheidung vom 02.06.2016 - 3 StR 85/16 (https://dejure.org/2016,23505)
BGH, Entscheidung vom 02. Juni 2016 - 3 StR 85/16 (https://dejure.org/2016,23505)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 261 StPO
    Rechtsfehlerhafte Überzeugungsbildung hinsichtlich der Glaubhaftigkeit der Aussage des Belastungszeugen (Gesamtwürdigung einzelner gegen den Wahrheitsgehalt einer Aussage sprechender Umstände)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 261 StPO, § 267 StPO
    Beweiswürdigung im Strafurteil: Fehlende Gesamtwürdigung aller Einzelumstände hinsichtlich der Glaubhaftigkeit der Aussage des Belastungszeugen; Widerspruch bei der Bewertung der polizeilichen Aussage dieses Zeugen

  • IWW

    § 154 Abs. 2 StPO

  • Wolters Kluwer

    Revisionsgerichtliche Überprüfung der gerichtlichen Überzeugungsbildung; Begründung durchgreifender Zweifel an der Glaubhaftigkeit eines Zeugen i. R. der Gesamtwüdigung

  • rewis.io

    Beweiswürdigung im Strafurteil: Fehlende Gesamtwürdigung aller Einzelumstände hinsichtlich der Glaubhaftigkeit der Aussage des Belastungszeugen; Widerspruch bei der Bewertung der polizeilichen Aussage dieses Zeugen

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StPO § 154 Abs. 2; StPO § 349 Abs. 4
    Revisionsgerichtliche Überprüfung der gerichtlichen Überzeugungsbildung; Begründung durchgreifender Zweifel an der Glaubhaftigkeit eines Zeugen i. R. der Gesamtwüdigung

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2016, 318
  • NStZ-RR 2016, 330
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 03.07.1986 - 2 StR 98/86

    Beweiswürdigung - Zeugenaussage - Indizien - Gesamtbetrachtung

    Auszug aus BGH, 02.06.2016 - 3 StR 85/16
    Denn jedenfalls hat das Landgericht die gebotene Gesamtwürdigung dahin unterlassen, ob die einzelnen Umstände, die gegen den Wahrheitsgehalt der Angaben des Zeugen sprechen können, zumindest in ihrer Summe durchgreifende Zweifel an der Glaubhaftigkeit seiner Bekundungen begründen (s. etwa BGH, Beschlüsse vom 3. Juli 1986 - 2 StR 98/86, BGHR StPO § 261 Indizien 1; vom 27. Juni 1995 - 4 StR 264/95, BGHR StPO § 261 Indizien 7).
  • BGH, 27.06.1995 - 4 StR 264/95

    Beweiswürdigung - Indizien - Gesamtwürdigung - Glaubwürdigkeit - Zeugenaussage

    Auszug aus BGH, 02.06.2016 - 3 StR 85/16
    Denn jedenfalls hat das Landgericht die gebotene Gesamtwürdigung dahin unterlassen, ob die einzelnen Umstände, die gegen den Wahrheitsgehalt der Angaben des Zeugen sprechen können, zumindest in ihrer Summe durchgreifende Zweifel an der Glaubhaftigkeit seiner Bekundungen begründen (s. etwa BGH, Beschlüsse vom 3. Juli 1986 - 2 StR 98/86, BGHR StPO § 261 Indizien 1; vom 27. Juni 1995 - 4 StR 264/95, BGHR StPO § 261 Indizien 7).
  • BGH, 04.08.2021 - 2 StR 378/20

    Beweiswürdigung (beschränkte Revisibilität der Beweiswürdigung; Darlegungs- und

    Denn jedenfalls hat das Landgericht die gebotene Gesamtwürdigung dahin unterlassen, ob die einzelnen Umstände, die gegen den Wahrheitsgehalt der Angaben des Zeugen sprechen können, zumindest in ihrer Summe durchgreifende Zweifel an der Glaubhaftigkeit seiner Bekundungen begründen (vgl. BGH, Beschluss vom 2. Juni 2016 - 3 StR 85/16, juris Rn. 4).
  • LG Aurich, 27.11.2019 - 19 KLs 2/19
    Durchgreifende Zweifel an der Glaubhaftigkeit der Zeugenaussage lagen damit auch unter Berücksichtigung der dargestellten Besonderheiten des Falles nicht vor (vgl. BGH Beschl. v. 2.6.2016 - 3 StR 85/16).
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