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Rechtsprechung
   BGH, 04.08.2016 - 4 StR 195/16   

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https://dejure.org/2016,26960
BGH, 04.08.2016 - 4 StR 195/16 (https://dejure.org/2016,26960)
BGH, Entscheidung vom 04.08.2016 - 4 StR 195/16 (https://dejure.org/2016,26960)
BGH, Entscheidung vom 04. August 2016 - 4 StR 195/16 (https://dejure.org/2016,26960)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § § 249 Abs. 1 StGB; § 250 Abs. 1 Nr. 1 b) StGB
    Schwerer Raub (Beisichführen eines Mittels, um den Widerstand einer anderen Person durch Gewalt oder Drohung mit Gewalt zu verhindern oder zu überwinden: Fesselungs- und Knebelungswerkzeuge)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 103 Abs 3 GG, § 224 Abs 1 Nr 4 StGB, § 250 Abs 1 Nr 1 Buchst b StGB, § 264 StPO
    Schwerer Raub: Fesselungs- und Knebelungswerkzeuge als Mittel zur Tatbegehung; Beisichführen eines Mittels; Verbot der Doppelbestrafung

  • IWW

    § 249 Abs. 1, § ... 223 Abs. 1, § 224 Abs. 1 Nr. 4, § 52 StGB, § 250 Abs. 1 Nr. 1b StGB, § 177 Abs. 3 Nr. 2 StGB, § 250 Abs. 1 Nr. 2 StGB, § 301 StPO, § 224 Abs. 1 Nr. 4 StGB, Art. 103 Abs. 3 GG, § 64 StGB, § 67 Abs. 2 Satz 2 StGB

  • Wolters Kluwer

    Verwendung von Fesselungs- und Knebelungswerkzeugen i. R. der Tatbestandsverwirklichung des schweren Raubes; Verwendungsabsicht bzgl. dieser Werkzeuge zu irgendeinem Zeitpunkt vom Ansetzen zur Tat bis zu deren Beendigung

  • rewis.io

    Schwerer Raub: Fesselungs- und Knebelungswerkzeuge als Mittel zur Tatbegehung; Beisichführen eines Mittels; Verbot der Doppelbestrafung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwendung von Fesselungs- und Knebelungswerkzeugen i. R. der Tatbestandsverwirklichung des schweren Raubes; Verwendungsabsicht bzgl. dieser Werkzeuge zu irgendeinem Zeitpunkt vom Ansetzen zur Tat bis zu deren Beendigung

  • rechtsportal.de

    StGB § 250 Abs. 1 Nr. 1b und Nr. 2 ; StPO § 301
    Verwendung von Fesselungs- und Knebelungswerkzeugen i. R. der Tatbestandsverwirklichung des schweren Raubes; Verwendungsabsicht bzgl. dieser Werkzeuge zu irgendeinem Zeitpunkt vom Ansetzen zur Tat bis zu deren Beendigung

  • datenbank.nwb.de

    Schwerer Raub: Fesselungs- und Knebelungswerkzeuge als Mittel zur Tatbegehung; Beisichführen eines Mittels; Verbot der Doppelbestrafung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Schwerer Raub - per fesseln und knebeln

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Qualifikation zum schweren Raub wegen Fesselungs- und Knebelgegenständen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2016, 339
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 06.10.1992 - 1 StR 554/92

    Voraussetzungen für das Vorliegen des Raubtatbestands - Gewalt gegen eine Person

    Auszug aus BGH, 04.08.2016 - 4 StR 195/16
    Als Mittel kommen dabei auch Fesselungs- und Knebelungswerkzeuge in Betracht, wenn sie einem der angeführten Zwecke dienen sollen (vgl. BGH, Beschluss vom 15. August 2007 - 5 StR 216/07, NStZ-RR 2007, 375; Urteil vom 18. Januar 2007 - 4 StR 394/06, NStZ 2007, 332, 334; Beschluss vom 17. Juni 2003 -3 StR 177/03, NStZ-RR 2003, 328, 329 zu § 177 Abs. 3 Nr. 2 StGB; Urteil vom 6. Oktober 1992 - 1 StR 554/92, NStZ 1993, 79 zu § 250 Abs. 1 Nr. 2 StGB aF).
  • BGH, 13.10.1959 - 5 StR 377/59

    Begehung eines Raubes i.F.d. Ansichnahme und Gebrauchnahme eines Gegenstands am

    Auszug aus BGH, 04.08.2016 - 4 StR 195/16
    Für die Annahme des Qualifikationsmerkmals des § 250 Abs. 1 Nr. 1b StGB reicht es aus, dass ein Beisichführen und eine Verwendungsabsicht zu irgendeinem Zeitpunkt vom Ansetzen zur Tat bis zu deren Beendigung gegeben sind (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 12. März 2013 - 2 StR 583/12, NStZ-RR 2013, 244, 245; Urteil vom 13. Oktober 1959 - 5 StR 377/59; BGHSt 13, 259 f.).
  • BGH, 22.07.2003 - 4 StR 265/03

    Schwerer Raub (Verwendung einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeuges;

    Auszug aus BGH, 04.08.2016 - 4 StR 195/16
    Mit Rücksicht auf das an einem Rest des Klebebandes aufgefundene Zellmaterial und den Umstand, dass sich der Angeklagte nach dessen Einsatz an der Ausführung der Tat weiter beteiligt hat (zur mittäterschaftlichen Zurechnung in solchen Fällen vgl. BGH, Beschluss vom 22. Juli 2003 - 4 StR 265/03, NStZ 2004, 263; Urteil vom 19. September 2001 - 2 StR 224/01, NStZ-RR 2002, 9), hätte sich das Landgericht aber zu einer Prüfung der Voraussetzungen des § 250 Abs. 1 Nr. 1b StGB gedrängt sehen müssen.
  • BGH, 18.01.2007 - 4 StR 394/06

    Schwerer Raub (Scheinwaffen als Werkzeuge im Sinne des § 250 Abs. 1 Nr. 1 b StGB:

    Auszug aus BGH, 04.08.2016 - 4 StR 195/16
    Als Mittel kommen dabei auch Fesselungs- und Knebelungswerkzeuge in Betracht, wenn sie einem der angeführten Zwecke dienen sollen (vgl. BGH, Beschluss vom 15. August 2007 - 5 StR 216/07, NStZ-RR 2007, 375; Urteil vom 18. Januar 2007 - 4 StR 394/06, NStZ 2007, 332, 334; Beschluss vom 17. Juni 2003 -3 StR 177/03, NStZ-RR 2003, 328, 329 zu § 177 Abs. 3 Nr. 2 StGB; Urteil vom 6. Oktober 1992 - 1 StR 554/92, NStZ 1993, 79 zu § 250 Abs. 1 Nr. 2 StGB aF).
  • BGH, 20.02.1997 - 4 StR 642/96

    Brand im Blumengeschäft - § 24 StGB; natürliche Handlungseinheit

    Auszug aus BGH, 04.08.2016 - 4 StR 195/16
    Denn nur auf diese Weise kann verhindert werden, dass der nicht vom Rechtsfehler betroffene Teil in Rechtskraft erwächst, was einer weiteren Verfolgung derselben Tat unter dem rechtlichen Gesichtspunkt, der Anlass zur Aufhebung gegeben hat, wegen des Verbots aus Art. 103 Abs. 3 GG entgegenstünde (BGH, Urteil vom 20. Februar 1997 - 4 StR 642/96, BGHR StPO § 353 Aufhebung 1).
  • BGH, 19.09.2001 - 2 StR 224/01

    Schwerer Raub; Schreckschußpistole; Verletzungsabsicht; Verwendung eines

    Auszug aus BGH, 04.08.2016 - 4 StR 195/16
    Mit Rücksicht auf das an einem Rest des Klebebandes aufgefundene Zellmaterial und den Umstand, dass sich der Angeklagte nach dessen Einsatz an der Ausführung der Tat weiter beteiligt hat (zur mittäterschaftlichen Zurechnung in solchen Fällen vgl. BGH, Beschluss vom 22. Juli 2003 - 4 StR 265/03, NStZ 2004, 263; Urteil vom 19. September 2001 - 2 StR 224/01, NStZ-RR 2002, 9), hätte sich das Landgericht aber zu einer Prüfung der Voraussetzungen des § 250 Abs. 1 Nr. 1b StGB gedrängt sehen müssen.
  • BGH, 12.03.2013 - 2 StR 583/12

    Schwerer und besonders schwerer Raub (Fesselung; Verwendung eines gefährlichen

    Auszug aus BGH, 04.08.2016 - 4 StR 195/16
    Für die Annahme des Qualifikationsmerkmals des § 250 Abs. 1 Nr. 1b StGB reicht es aus, dass ein Beisichführen und eine Verwendungsabsicht zu irgendeinem Zeitpunkt vom Ansetzen zur Tat bis zu deren Beendigung gegeben sind (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 12. März 2013 - 2 StR 583/12, NStZ-RR 2013, 244, 245; Urteil vom 13. Oktober 1959 - 5 StR 377/59; BGHSt 13, 259 f.).
  • BGH, 17.06.2003 - 3 StR 177/03

    Erpresserischer Menschenraub (Bemächtigungslage; Stabilisierung; selbständige

    Auszug aus BGH, 04.08.2016 - 4 StR 195/16
    Als Mittel kommen dabei auch Fesselungs- und Knebelungswerkzeuge in Betracht, wenn sie einem der angeführten Zwecke dienen sollen (vgl. BGH, Beschluss vom 15. August 2007 - 5 StR 216/07, NStZ-RR 2007, 375; Urteil vom 18. Januar 2007 - 4 StR 394/06, NStZ 2007, 332, 334; Beschluss vom 17. Juni 2003 -3 StR 177/03, NStZ-RR 2003, 328, 329 zu § 177 Abs. 3 Nr. 2 StGB; Urteil vom 6. Oktober 1992 - 1 StR 554/92, NStZ 1993, 79 zu § 250 Abs. 1 Nr. 2 StGB aF).
  • BGH, 15.08.2007 - 5 StR 216/07

    Abgrenzung von schwerer räuberischer Erpressung und schwerem Raub nach

    Auszug aus BGH, 04.08.2016 - 4 StR 195/16
    Als Mittel kommen dabei auch Fesselungs- und Knebelungswerkzeuge in Betracht, wenn sie einem der angeführten Zwecke dienen sollen (vgl. BGH, Beschluss vom 15. August 2007 - 5 StR 216/07, NStZ-RR 2007, 375; Urteil vom 18. Januar 2007 - 4 StR 394/06, NStZ 2007, 332, 334; Beschluss vom 17. Juni 2003 -3 StR 177/03, NStZ-RR 2003, 328, 329 zu § 177 Abs. 3 Nr. 2 StGB; Urteil vom 6. Oktober 1992 - 1 StR 554/92, NStZ 1993, 79 zu § 250 Abs. 1 Nr. 2 StGB aF).
  • BGH, 18.07.2012 - 2 StR 605/11

    Grenzen der Beschränkung der Revision durch teilweise Zurücknahme (Trennbarkeit);

    Auszug aus BGH, 04.08.2016 - 4 StR 195/16
    Die Entscheidung über die Unterbringung knüpft aber auch an die Verurteilung im Fall B. II. der Urteilsgründe an und ist dadurch mit dem aufgehobenen Schuldspruch untrennbar verbunden (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Juli 2012 - 2 StR 605/11, NStZ-RR 2013, 54 mwN).
  • BGH, 10.09.2020 - 4 StR 14/20

    Mittäterschaft (sukzessive Mittäterschaft: Voraussetzungen); Raub (Konkurrenzen

    b) Durch die zu diesem Zeitpunkt erlangte Kenntnis und sein nachfolgendes Verhalten kann der Angeklagte auch noch sukzessiver Mittäter eines schweren Raubes gemäß § 250 Abs. 1 Nr. 1b StGB geworden sein, dessen Tatbestand der anderweitig verfolgte M. durch den Einsatz eines ihm zur Verfügung stehenden Fesselungswerkzeuges (Kordel) verwirklicht hat (vgl. dazu BGH, Urteil vom 4. August 2016 - 4 StR 195/16, NStZ-RR 2016, 339, 340 mwN).
  • BGH, 20.09.2022 - 3 StR 200/22

    Hinweispflicht des Gerichts bei Veränderung der Tatsachengrundlage

    Im Übrigen entspricht es der höchstrichterlichen Rechtsprechung, dass ein zur Fesselung bestimmtes Klebeband ein sonstiges Werkzeug oder Mittel nach § 250 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b StGB darstellt (s. BGH, Urteile vom 18. Januar 2007 - 4 StR 394/06, NStZ 2007, 332; vom 15. August 2007 - 5 StR 216/07, NStZ-RR 2007, 375; vom 4. August 2016 - 4 StR 195/16, NStZ-RR 2016, 339 mwN; MüKoStGB/Sander, 4. Aufl., § 250 Rn. 40 mwN).
  • LG Essen, 30.03.2022 - 65 KLs 41/21
    Das Klebeband hatten die Angeklagten in der Absicht mitgebracht, T zu fesseln um dessen Widerstand gegen die beabsichtigte Wegnahmehandlung zu verhindern beziehungsweise unmöglich zu machen (vgl. BGH, Urteil vom 04. August 2016 - 4 StR 195/16 -, juris RN 5).
  • LG Krefeld, 03.04.2020 - 22 KLs 57/19
    Als Mittel kommen dabei auch Fesselungs- und Knebelungswerkzeuge in Betracht, wenn sie einem der angeführten Zwecke dienen sollen (BGH, Urteil vom 04. August 2016 - 4 StR 195/16 -, Rn. 5, NStZ-RR 2016, 339 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   BGH, 20.04.2016 - 5 StR 8/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,10265
BGH, 20.04.2016 - 5 StR 8/16 (https://dejure.org/2016,10265)
BGH, Entscheidung vom 20.04.2016 - 5 StR 8/16 (https://dejure.org/2016,10265)
BGH, Entscheidung vom 20. April 2016 - 5 StR 8/16 (https://dejure.org/2016,10265)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • HRR Strafrecht

    § 73 StGB; § 73a StGB; § 73c StGB
    Anordnung von Wertersatzverfall (Härtefallvorschrift; nicht mehr Vorhandensein des Erlangten im Tätervermögen; Berücksichtigungsfähigkeit einer Steuerlast; Abwägung mit dem Resozialisierungsinteresse)

  • HRR Strafrecht

    § 349 Abs. 2 StPO
    Verwerfung der Revision als unbegründet

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 73c Abs 1 S 2 StGB
    Betäubungsmitteldelikt: Ermessensentscheidung hinsichtlich der Anordnung des Wertersatzverfalls

  • IWW

    § 73c Abs. 1 Satz 2 Variante 1 StGB

  • Wolters Kluwer

    Verwerfung der Revision als unbegründet bzgl. tateinheitlicher Verurteilung wegen Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • Wolters Kluwer

    Anordnung des erweiterten Verfalls sichergestellter Geldbeträge aus dem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Feststellung der Entreicherung des Angeklagten; Abwägung des Vermögenswerts des Angeklagten gegen das Resozialisierungsinteresse nach Verbüßung der ...

  • rewis.io

    Betäubungsmitteldelikt: Ermessensentscheidung hinsichtlich der Anordnung des Wertersatzverfalls

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StPO § 349 Abs. 2
    Verwerfung der Revision als unbegründet bzgl. tateinheitlicher Verurteilung wegen Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • rechtsportal.de

    StGB § 73c Abs. 1 S. 2 1. Variante
    Anordnung des erweiterten Verfalls sichergestellter Geldbeträge aus dem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Feststellung der Entreicherung des Angeklagten; Abwägung des Vermögenswerts des Angeklagten gegen das Resozialisierungsinteresse nach Verbüßung der ...

  • datenbank.nwb.de

    Betäubungsmitteldelikt: Ermessensentscheidung hinsichtlich der Anordnung des Wertersatzverfalls

  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2016, 339
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 21.03.2002 - 5 StR 138/01

    Urteil im Hildesheimer Korruptionsprozeß im wesentlichen bestätigt

    Auszug aus BGH, 20.04.2016 - 5 StR 8/16
    Eine 'Steuerlast' kann nur Berücksichtigung finden, wenn die Steuern tatsächlich gezahlt oder jedenfalls bestandskräftig festgesetzt worden wären (vgl. Senat in BGHSt 47, 260 und NJW 2012, 92; BGH, wistra 2004, 227).".
  • BGH, 10.10.2002 - 4 StR 233/02

    Ermessensvorschrift beim Verfall; Vermögen des Betroffenen zum Zeitpunkt der

    Auszug aus BGH, 20.04.2016 - 5 StR 8/16
    Gleichfalls rechtsfehlerfrei hat es den einzigen - mit den verfahrensgegenständlichen Taten nicht in Zusammenhang stehenden - Vermögenswert des Angeklagten (nur) im Rahmen der Ermessensausübung berücksichtigt (st. Rspr., vgl. hierzu BGH, Urteil vom 10. Oktober 2002 - 4 StR 233/02, BGHSt 48, 40, 43; vom 27. Oktober 2011 - 5 StR 14/11, NJW 2012, 92 mwN) und gegen das Resozialisierungsinteresse nach Verbüßung der Freiheitsstrafe abgewogen (st. Rspr., vgl. hierzu BGH, Urteil vom 10. Oktober 2002 - 4 StR 233/02, NJW 2003, 300; insoweit in BGHSt 48, 40 nicht abgedruckt).
  • BGH, 27.10.2011 - 5 StR 14/11

    Verfall (Berücksichtigung steuerrechtlicher Belastungen); Härtevorschrift (nicht

    Auszug aus BGH, 20.04.2016 - 5 StR 8/16
    Gleichfalls rechtsfehlerfrei hat es den einzigen - mit den verfahrensgegenständlichen Taten nicht in Zusammenhang stehenden - Vermögenswert des Angeklagten (nur) im Rahmen der Ermessensausübung berücksichtigt (st. Rspr., vgl. hierzu BGH, Urteil vom 10. Oktober 2002 - 4 StR 233/02, BGHSt 48, 40, 43; vom 27. Oktober 2011 - 5 StR 14/11, NJW 2012, 92 mwN) und gegen das Resozialisierungsinteresse nach Verbüßung der Freiheitsstrafe abgewogen (st. Rspr., vgl. hierzu BGH, Urteil vom 10. Oktober 2002 - 4 StR 233/02, NJW 2003, 300; insoweit in BGHSt 48, 40 nicht abgedruckt).
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Rechtsprechung
   BGH, 10.05.2016 - 5 StR 150/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,11911
BGH, 10.05.2016 - 5 StR 150/16 (https://dejure.org/2016,11911)
BGH, Entscheidung vom 10.05.2016 - 5 StR 150/16 (https://dejure.org/2016,11911)
BGH, Entscheidung vom 10. Mai 2016 - 5 StR 150/16 (https://dejure.org/2016,11911)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 73 Abs 1 S 1 StGB, § 73c Abs 1 S 2 StGB, § 74 StGB
    Betäubungsmitteldelikt: Erforderliche Feststellungen bei Anordnung des Wertersatzverfalls

  • IWW

    § 349 Abs. 4 StPO, § 349 Abs. 2 StPO, § 73 Abs. 1 Satz 1 StGB, § 73c StGB, § 73c Abs. 1 Satz 2 StGB, § 73c Abs. 1 Satz 1 StGB, § 73c Abs. 1 StGB

  • Wolters Kluwer

    Nachweis ausreichender Feststellungen zu den Vermögensverhältnissen des Angeklagten bei der Anordnung des Verfalls von Wertersatz

  • rewis.io

    Betäubungsmitteldelikt: Erforderliche Feststellungen bei Anordnung des Wertersatzverfalls

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de

    Betäubungsmitteldelikt: Erforderliche Feststellungen bei Anordnung des Wertersatzverfalls

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Nachweis ausreichender Feststellungen zu den Vermögensverhältnissen des Angeklagten bei der Anordnung des Verfalls von Wertersatz

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    StGB § 73 Abs. 1 S. 1; StGB § 73c
    Nachweis ausreichender Feststellungen zu den Vermögensverhältnissen des Angeklagten bei der Anordnung des Verfalls von Wertersatz

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2016, 339
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 02.07.2015 - 3 StR 157/15

    Verfall (Bruttoprinzip; erlangtes Etwas; Verfügungsgewalt; Unbeachtlichkeit der

    Auszug aus BGH, 10.05.2016 - 5 StR 150/16
    Das Landgericht hat bereits nicht zutreffend festgestellt, was der Angeklagte durch die Taten im Sinne von § 73 Abs. 1 Satz 1 StGB unmittelbar erlangt hat (vgl. BGH, Urteile vom 16. Mai 2006 - 1 StR 46/06, BGHSt 51, 65, 66 f.; vom 2. Juli 2015 - 3 StR 157/15, NStZ-RR 2015, 310, 311).
  • BGH, 16.05.2006 - 1 StR 46/06

    Härteklausel beim Verfall (Entreicherung: entbehrlicher Bezug zu der

    Auszug aus BGH, 10.05.2016 - 5 StR 150/16
    Das Landgericht hat bereits nicht zutreffend festgestellt, was der Angeklagte durch die Taten im Sinne von § 73 Abs. 1 Satz 1 StGB unmittelbar erlangt hat (vgl. BGH, Urteile vom 16. Mai 2006 - 1 StR 46/06, BGHSt 51, 65, 66 f.; vom 2. Juli 2015 - 3 StR 157/15, NStZ-RR 2015, 310, 311).
  • BGH, 23.02.2017 - 5 StR 615/16

    Fehlende Berücksichtigung der Härtefallvorschrift bei Absehen vom Verfall

    Denn es hat die auch in diesem Zusammenhang belangvolle Härtevorschrift des § 73c StGB nicht erkennbar bedacht (s. hierzu BGH, Beschluss vom 10. Mai 2016 - 5 StR 150/16, NStZ-RR 2016, 339).
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