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Rechtsprechung
   BGH, 08.06.2016 - 2 StR 539/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,22550
BGH, 08.06.2016 - 2 StR 539/15 (https://dejure.org/2016,22550)
BGH, Entscheidung vom 08.06.2016 - 2 StR 539/15 (https://dejure.org/2016,22550)
BGH, Entscheidung vom 08. Juni 2016 - 2 StR 539/15 (https://dejure.org/2016,22550)
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Volltextveröffentlichungen (20)

  • HRR Strafrecht

    Art. 6 Abs. 1 Satz EMRK; § 261 StPO; § 31 Satz 1 Nr. 1 BtMG; § 46b StGB; § 55 Abs. 1 StPO; § 228 Abs. 1 StPO
    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Zeuge, der mit Aussage zugleich strafrechtliche Vorteile erstrebt: besondere Anforderungen an Beweiswürdigung; Zeuge vom Hörensagen; revisionsrechtliche Überprüfbarkeit: Lückenhaftigkeit, einzelne Lücken nicht ausreichend); ...

  • HRR Strafrecht

    § 464 Abs. 3 StPO; § 467 Abs. 1 StPO
    Sofortige Beschwerde gegen die Kostenentscheidung (keine Sachdienlichkeit neben der Einlegung der Revision)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 55 Abs 1 StPO, § 228 StPO, § 244 Abs 2 StPO, § 261 StPO, § 344 Abs 2 S 2 StPO
    Revision im Strafverfahren: Anforderungen an die Verfahrensrüge der Nichtaussetzung der Hauptverhandlung wegen der Strafverfolgungsgefahr eines Zeugen; Beweiswürdigung von Angaben eines Zeugen vom Hörensagen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 467 Abs 1 StPO
    Freispruch im Strafverfahren: Sachdienlichkeit der vorsorglichen Kostenbeschwerde der Staatsanwaltschaft bei Revisionseinlegung

  • IWW

    § 467 Abs. 1 StPO

  • Wolters Kluwer

    Sofortige Beschwerde gegen die Kostenentscheidung neben der Revision

  • Wolters Kluwer

    Rüge einer fehlerhaften Ablehnung des Antrags der Staatsanwaltschaft auf Aussetzung der Hauptverhandlung; Anforderungen an die Mitteilung der tatrichterlichen Beweiswürdigung in den Urteilsgründen; Berücksichtigung des Interesses des Angeklagten an einem beschleunigten ...

  • rewis.io

    Revision im Strafverfahren: Anforderungen an die Verfahrensrüge der Nichtaussetzung der Hauptverhandlung wegen der Strafverfolgungsgefahr eines Zeugen; Beweiswürdigung von Angaben eines Zeugen vom Hörensagen

  • ra.de
  • rewis.io

    Freispruch im Strafverfahren: Sachdienlichkeit der vorsorglichen Kostenbeschwerde der Staatsanwaltschaft bei Revisionseinlegung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rüge einer fehlerhaften Ablehnung des Antrags der Staatsanwaltschaft auf Aussetzung der Hauptverhandlung; Anforderungen an die Mitteilung der tatrichterlichen Beweiswürdigung in den Urteilsgründen; Berücksichtigung des Interesses des Angeklagten an einem beschleunigten ...

  • rechtsportal.de

    StPO § 344 Abs. 2 S. 2; EMRK Art. 6 Abs. 1 S. 1
    Rüge einer fehlerhaften Ablehnung des Antrags der Staatsanwaltschaft auf Aussetzung der Hauptverhandlung; Anforderungen an die Mitteilung der tatrichterlichen Beweiswürdigung in den Urteilsgründen; Berücksichtigung des Interesses des Angeklagten an einem beschleunigten ...

  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das hat der schon einmal gemacht...

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Aussetzungsantrag der Staatsanwaltschaft

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Richterliche Beweiswürdigung - und die Urteilsgründe

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Zeuge - und seine Gefahr der Strafverfolgung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kronzeuge vom Hörensagen

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Auskunftsverweigerungsrecht eines Zeugen ohne Zeugnisverweigerungsrecht

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2016, 383
  • StV 2016, 774
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 26.05.1981 - 2 BvR 215/81

    V-Mann

    Auszug aus BGH, 08.06.2016 - 2 StR 539/15
    Dies gilt nicht nur in Fällen, in denen die vom Gericht unmittelbar vernommenen Zeugen über Angaben einer anonymen Gewährsperson berichten (dazu BVerfG, Beschluss vom 26. Mai 1981 - 2 BvR 215/81, BVerfGE 57, 250, 292; BGH, Urteil vom 1. August 1962 - 3 StR 28/62, BGHSt 17, 382, 383 f.; Urteil vom 16. April 1985 - 5 StR 718/84, BGHSt 33, 178, 181).

    Besteht in der Hauptverhandlung in einer solchen Situation auch keine Möglichkeit für das Gericht und die Verteidigung, durch Befragung des Tatzeugen, der erhebliche Eigeninteressen verfolgt, die Glaubhaftigkeit der Fremdbelastung zu überprüfen, ist die Verurteilung nur gerechtfertigt, wenn die belastenden Angaben durch weitere aussagekräftige Indizien unterstützt werden (vgl. Frahm, Die allgemeine Kronzeugenregelung. Dogmatische Probleme und Rechtspraxis des § 46b StGB, 2014, S. 265 ff.; Weider in Festschrift für Widmaier, 2008, S. 599, 602 f.; zu einer solchen Beweiswürdigungslösung beim Zeugnis vom Hörensagen über Aussagen eines anonymen Gewährsmanns BVerfG aaO, BVerfGE 57, 250, 292; BGH aaO, BGHSt 17, 382, 386; bei Verletzung des Konfrontationsrechts BGH, Urteil vom 25. Juli 2000 - 1 StR 169/00, BGHSt 46, 93, 106).

  • BGH, 01.08.1962 - 3 StR 28/62

    Vernehmung von Polizeibeamten als Zeugen vom Hörensagen i.R.v. Aussagen über die

    Auszug aus BGH, 08.06.2016 - 2 StR 539/15
    Dies gilt nicht nur in Fällen, in denen die vom Gericht unmittelbar vernommenen Zeugen über Angaben einer anonymen Gewährsperson berichten (dazu BVerfG, Beschluss vom 26. Mai 1981 - 2 BvR 215/81, BVerfGE 57, 250, 292; BGH, Urteil vom 1. August 1962 - 3 StR 28/62, BGHSt 17, 382, 383 f.; Urteil vom 16. April 1985 - 5 StR 718/84, BGHSt 33, 178, 181).

    Besteht in der Hauptverhandlung in einer solchen Situation auch keine Möglichkeit für das Gericht und die Verteidigung, durch Befragung des Tatzeugen, der erhebliche Eigeninteressen verfolgt, die Glaubhaftigkeit der Fremdbelastung zu überprüfen, ist die Verurteilung nur gerechtfertigt, wenn die belastenden Angaben durch weitere aussagekräftige Indizien unterstützt werden (vgl. Frahm, Die allgemeine Kronzeugenregelung. Dogmatische Probleme und Rechtspraxis des § 46b StGB, 2014, S. 265 ff.; Weider in Festschrift für Widmaier, 2008, S. 599, 602 f.; zu einer solchen Beweiswürdigungslösung beim Zeugnis vom Hörensagen über Aussagen eines anonymen Gewährsmanns BVerfG aaO, BVerfGE 57, 250, 292; BGH aaO, BGHSt 17, 382, 386; bei Verletzung des Konfrontationsrechts BGH, Urteil vom 25. Juli 2000 - 1 StR 169/00, BGHSt 46, 93, 106).

  • BGH, 25.07.2000 - 1 StR 169/00

    Fragerecht gegenüber Belastungszeugen

    Auszug aus BGH, 08.06.2016 - 2 StR 539/15
    Besteht in der Hauptverhandlung in einer solchen Situation auch keine Möglichkeit für das Gericht und die Verteidigung, durch Befragung des Tatzeugen, der erhebliche Eigeninteressen verfolgt, die Glaubhaftigkeit der Fremdbelastung zu überprüfen, ist die Verurteilung nur gerechtfertigt, wenn die belastenden Angaben durch weitere aussagekräftige Indizien unterstützt werden (vgl. Frahm, Die allgemeine Kronzeugenregelung. Dogmatische Probleme und Rechtspraxis des § 46b StGB, 2014, S. 265 ff.; Weider in Festschrift für Widmaier, 2008, S. 599, 602 f.; zu einer solchen Beweiswürdigungslösung beim Zeugnis vom Hörensagen über Aussagen eines anonymen Gewährsmanns BVerfG aaO, BVerfGE 57, 250, 292; BGH aaO, BGHSt 17, 382, 386; bei Verletzung des Konfrontationsrechts BGH, Urteil vom 25. Juli 2000 - 1 StR 169/00, BGHSt 46, 93, 106).
  • BVerfG, 06.02.2002 - 2 BvR 1249/01

    Zum Auskunftsverweigerungsrecht über bereits rechtskräftig abgeurteilte Taten -

    Auszug aus BGH, 08.06.2016 - 2 StR 539/15
    Das gilt aber nicht, wenn zwischen der abgeurteilten Tat und weiteren Straftaten, deretwegen der Zeuge noch verfolgt werden kann, ein so enger Zusammenhang besteht, dass die Beantwortung von Fragen zu der abgeurteilten Tat die Gefahr der Verfolgung wegen anderer Taten mit sich bringt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 6. Februar 2002 - 2 BvR 1249/01, NJW 2002, 1411, 1412; BGH, Urteil vom 19. Dezember 2006 - 1 StR 326/06, BGHR StPO § 55 Abs. 1 Verfolgung 9; SSW/Eschelbach, StPO, 2. Aufl., § 55 Rn. 8; LR/Ignor/Bartheau, StPO, 26. Aufl., § 55 Rn. 11; SK/Rogall, StPO, 4. Aufl., § 55 Rn. 27, 40; Schmitt in Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 58. Aufl., § 55 Rn. 8; KK/Senge, StPO, 7. Aufl., § 55 Rn. 5).
  • BGH, 07.07.2004 - 5 StR 71/04

    Beweiswürdigung bei Aussagen im Bereich des Betäubungsmittelstrafrechts

    Auszug aus BGH, 08.06.2016 - 2 StR 539/15
    Dies muss erst recht gelten, wenn ein unmittelbarer Tatzeuge mit seinen Angaben, die einen anderen belasten, zugleich Vorteile im Sinne von § 31 Satz 1 Nr. 1 BtMG oder § 46b StGB, einschließlich der Verschonung von Untersuchungshaft, erstrebt (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Juli 2004 - 5 StR 71/04, StV 2004, 578, 579).
  • BGH, 19.12.2006 - 1 StR 326/06

    Aufklärungspflicht (Aufklärungsrüge; Verletzung durch zu weitgehende Zuerkennung

    Auszug aus BGH, 08.06.2016 - 2 StR 539/15
    Das gilt aber nicht, wenn zwischen der abgeurteilten Tat und weiteren Straftaten, deretwegen der Zeuge noch verfolgt werden kann, ein so enger Zusammenhang besteht, dass die Beantwortung von Fragen zu der abgeurteilten Tat die Gefahr der Verfolgung wegen anderer Taten mit sich bringt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 6. Februar 2002 - 2 BvR 1249/01, NJW 2002, 1411, 1412; BGH, Urteil vom 19. Dezember 2006 - 1 StR 326/06, BGHR StPO § 55 Abs. 1 Verfolgung 9; SSW/Eschelbach, StPO, 2. Aufl., § 55 Rn. 8; LR/Ignor/Bartheau, StPO, 26. Aufl., § 55 Rn. 11; SK/Rogall, StPO, 4. Aufl., § 55 Rn. 27, 40; Schmitt in Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 58. Aufl., § 55 Rn. 8; KK/Senge, StPO, 7. Aufl., § 55 Rn. 5).
  • BGH, 16.04.1985 - 5 StR 718/84

    Vernehmung der Verhörsperson von V-Leuten

    Auszug aus BGH, 08.06.2016 - 2 StR 539/15
    Dies gilt nicht nur in Fällen, in denen die vom Gericht unmittelbar vernommenen Zeugen über Angaben einer anonymen Gewährsperson berichten (dazu BVerfG, Beschluss vom 26. Mai 1981 - 2 BvR 215/81, BVerfGE 57, 250, 292; BGH, Urteil vom 1. August 1962 - 3 StR 28/62, BGHSt 17, 382, 383 f.; Urteil vom 16. April 1985 - 5 StR 718/84, BGHSt 33, 178, 181).
  • BVerfG, 26.11.1984 - 2 BvR 1409/84
    Auszug aus BGH, 08.06.2016 - 2 StR 539/15
    Eine Verfolgungsgefahr besteht zwar im Allgemeinen nicht mehr, wenn ein rechtskräftiges Urteil gegen den Zeugen in derselben Sache vorliegt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 26. November 1984 - 2 BvR 1409/84, NStZ 1985, 277).
  • BGH, 28.10.2010 - 3 StR 317/10

    Revision im Strafverfahren: Beanstandung von Beweiswürdigung und nicht erhobener

    Auszug aus BGH, 08.06.2016 - 2 StR 539/15
    Bei der Prüfung, ob eine solche Lücke vorliegt, ist es nicht Sache des Revisionsgerichts, aufgrund der Sachrüge der Staatsanwaltschaft Mutmaßungen darüber anzustellen, ob weitere Beweise zur Aufklärung der Tatvorwürfe zur Verfügung gestanden hätten, aber nicht erhoben, oder zwar erhoben, aber nicht im Urteil gewürdigt wurden (vgl. BGH, Urteil vom 28. Oktober 2010 - 3 StR 317/10, NStZ-RR 2011, 88 f.; Urteil vom 5. Dezember 2013 - 4 StR 371/13; Urteil vom 5. November 2015 - 4 StR 183/15, NStZ-RR 2016, 54, 55).
  • BGH, 13.09.2011 - 5 StR 308/11

    Revisionsrechtliche Überprüfung der Beweiswürdigung eines Gerichts im

    Auszug aus BGH, 08.06.2016 - 2 StR 539/15
    Der Aufklärungsgehilfe kann in dieser Situation ein schlüssiges Gesamtbild auch dann erzeugen, wenn er nur einen Personentausch vornimmt (vgl. BGH, Beschluss vom 13. September 2011 - 5 StR 308/11).
  • BGH, 05.12.2013 - 4 StR 371/13

    Beweiswürdigung des Tatrichters (Amtsaufklärungsgrundsatz; Anforderungen an die

  • BGH, 05.11.2015 - 4 StR 183/15

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (revisionsrechtliche Überprüfbarkeit:

  • BGH, 21.04.2016 - 2 StR 435/15

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (unzureichende Feststellung von Indiztatsachen)

  • BGH, 15.12.2021 - 3 StR 441/20

    Urteil im sog. NSU-Verfahren auch hinsichtlich des Angeklagten André E. und damit

    Eine revisionsrechtlich beachtliche Lücke liegt vielmehr erst vor, wenn eine wesentliche Feststellung überhaupt nicht erörtert oder ein aus den Urteilsgründen ersichtliches bedeutsames Beweisergebnis übergangen wird (s. BGH, Urteile vom 23. Juni 2010 - 2 StR 35/10, aaO; vom 5. November 2015 - 4 StR 183/15, NStZ-RR 2016, 54, 55; vom 8. Juni 2016 - 2 StR 539/15, juris Rn. 18; KKStPO/Kuckein/Bartel, 8. Aufl., § 267 Rn. 13).
  • BGH, 22.09.2016 - 2 StR 27/16

    Anfrageverfahren (Bindungswirkung des Anfragebeschlusses erst durch zustimmenden

    Der Zeuge Ma. war zur Zeit der Hauptverhandlung bereits rechtskräftig verurteilt, ohne dass die Revision - im Hinblick auf die Zulässigkeit der Verfahrensrüge bedenklich (vgl. Senatsurteil vom 8. Juni 2016 - 2 StR 539/15) - den Umfang seiner Verurteilung mitteilt.
  • BGH, 28.06.2023 - 4 StR 212/22

    BGH verwirft Staatsanwaltschaftsrevision gegen Teilfreispruch vom Vorwurf des

    Eine Verletzung des § 228 Abs. 1 Satz 1 StPO wird zwar nicht selbständig geltend gemacht; dem Vorbringen kann aber entnommen werden, dass auch insoweit ein Ermessensfehler behauptet werden soll (vgl. zu solcher Konstellation auch BGH, Urteil vom 8. Juni 2016 - 2 StR 539/15 Rn. 11 ff.; Urteil vom 24. Juli 1990 - 5 StR 221/89, juris Rn. 23 [insoweit in BGHSt 37, 141 nicht abgedruckt]).

    Da über die - gesetzlich nicht ausdrücklich geregelte - Aussetzung des Verfahrens zum Zweck der Sachaufklärung nur aufgrund einer Gesamtwürdigung der Umstände, namentlich unter Beachtung der gegenläufigen Verfahrensmaxime der Beschleunigung, entschieden werden kann, müssen insbesondere diejenigen Tatsachen vorgetragen werden, aus denen sich ergibt, welches Ausmaß an Verzögerung mit der beantragten Verfahrensaussetzung verbunden gewesen wäre (vgl. BGH, Urteil vom 8. Juni 2016 - 2 StR 539/15 Rn. 11; LR/Becker, StPO, 27. Aufl., § 228 Rn. 10).

    Infolgedessen könnte dem Zeugen Er.   auch nach dem rechtskräftigen Abschluss des Strafverfahrens wegen des Tötungsdelikts das von ihm gegenüber dem Landgericht geltend gemachte (umfassende) Auskunftsverweigerungsrecht betreffend seine etwaigen Kontakte zu dem Angeklagten zugestanden haben (vgl. zum Umfang des Auskunftsverweigerungsrechts nach § 55 StPO bei im Zusammenhang miteinander stehenden Straftaten BGH, Urteil vom 6. April 2017 - 3 StR 5/17, NStZ 2017, 546, 547; Urteil vom 8. Juni 2016 - 2 StR 539/15 Rn. 13).

  • BGH, 12.05.2020 - 1 StR 596/19

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Umgang mit Aussagen tatbeteiligter Zeugen)

    Daher vermag sie ein schlüssiges Gesamtbild auch dann zu erzeugen, wenn sie im Rahmen der Schilderung eines im Übrigen selbst erlebten Geschehens die einem Beteiligten zukommende Rolle falsch beschreibt, um etwa eine größere eigene Tatbeteiligung oder die Beteiligung eines Dritten zu vertuschen (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Juni 2016 - 2 StR 539/15 Rn. 24).

    Sie sind aber entgegen den Wertungen der Strafkammer für die Tatbeteiligung des Angeklagten und die Art seiner Mitwirkung keine wesentlich glaubhaftigkeitssteigernden Aspekte (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Juni 2016 - 2 StR 539/15 Rn. 24; vom 21. Juli 2011 - 5 StR 32/11 Rn. 7 und vom 1. Februar 2007 - 5 StR 494/06 Rn. 13).

  • OLG Karlsruhe, 14.12.2016 - 2 Ws 343/16

    Haftbeschwerde: Weitere Beschwerde gegen einen nicht vollzogenen Haftbefehl;

    Zum anderen ist N B hinsichtlich der von ihm wiedergegebenen Äußerungen Ös eine bloße Auskunftsperson vom Hörensagen, was den Beweiswert ebenfalls einschränkt (BGH StV 2016, 774; wistra 2013, 400; StV 2011, 270; 2003, 604; NStZ 2002, 636; Beschluss vom 4.3.2003 - 4 StR 543/02, juris).
  • BGH, 29.03.2023 - 2 StR 306/22

    Beweiswürdigung (Zeugen von Hörensagen: Zulässigkeit, geringerer Beweiswert,

    Sind Zeugen, die über die zu beweisende Tatsache aus eigener Wahrnehmung berichten können, nicht vorhanden, aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht erreichbar oder ändern sie in der Hauptverhandlung ihr Aussageverhalten, darf an ihrer Stelle ein Zeuge vom Hörensagen vernommen werden (vgl. Senat, Urteil vom 8. Juni 2016 - 2 StR 539/15, StV 2016, 774, 775; BGH, Urteile vom 1. August 1962 - 3 StR 28/62, BGHSt 17, 382, 383, und vom 30. Oktober 1951 - 1 StR 67/51, BGHSt 1, 373, 375 f.; MüKo-StPO/Miebach, § 261 Rn. 293).
  • LG Aachen, 16.02.2022 - 52 Ks 16/21

    Aussageverweigerungsrecht des Zeugen

    Die Verfolgungsgefahr kann schließlich auch bereits deutlich vor der Schwelle des § 152 Abs. 2 StPO liegen: Nämlich dann, wenn aus der Antwort bereits Rückschlüsse auf eine Tat möglich wären und die Antwort so - vergleichbar einem Mosaikstein - im Rahmen einer etwaigen Beweisführung für die Begründung oder Erhärtung eines Tatverdachtes bedeutsam werden könnte (BVerfG wistra 2010, 299; BGH NStZ 2010, 463; BGH NStZ-RR 2011, 316; BGH StV 2016, 774 f.).
  • BGH, 24.04.2019 - 2 StR 14/19

    "Vorsorgliche" sofortige Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen die

    Entspricht eine Kostenentscheidung - wie hier - der Rechtslage, wird eine gesonderte ("vorsorgliche') Anfechtung regelmäßig nicht in Betracht kommen (vgl. auch Nr. 147 Abs. 1 Satz 2 RiStBV); Senat, Urteil vom 16. April 2014 - 2 StR 608/13, juris Rn. 29; Beschluss vom 8. Juni 2016 - 2 StR 539/15, NStZ-RR 2016, 383).
  • OLG Zweibrücken, 15.06.2020 - 1 OLG 2 Ss 79/19

    Revisionsrechtliche Prüfung der Beweiswürdigung des Tatrichters hinsichtlich

    Aus einzelnen Lücken kann daher nicht ohne weiteres abgeleitet werden, der Tatrichter habe wesentliche Wertungsgesichtspunkte nicht bedacht (BGH, Urteil vom 28.10.2010 - 3 StR 317/10, juris, Rn. 10; BGH, Urteil vom 05.12.2013 - 4 StR 371/13, juris, Rn. 12; BGH, Urteil vom 08.06.2016 - 2 StR 539/15, juris, Rn. 18).
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Rechtsprechung
   BGH, 27.09.2016 - 4 StR 263/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,34677
BGH, 27.09.2016 - 4 StR 263/16 (https://dejure.org/2016,34677)
BGH, Entscheidung vom 27.09.2016 - 4 StR 263/16 (https://dejure.org/2016,34677)
BGH, Entscheidung vom 27. September 2016 - 4 StR 263/16 (https://dejure.org/2016,34677)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 67 Abs 1 JGG, § 67 Abs 2 JGG, § 344 Abs 2 S 2 StPO
    Revision in einer Jugendstrafsache: Verfahrensrüge wegen Verletzung des Verteidigerkonsultationsrechts und des Fragerechts des Erziehungsberechtigten

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, §§ 74, 109 Abs. 1 JGG, § 67 Abs. 1, 2 JGG, § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO, § 67 JGG, § 115 Abs. 1 StPO, § 128 StPO, § 128 Abs. 1 Satz 1 StPO

  • Wolters Kluwer

    Zulässige Erhebung der Verfahrensrüge bzgl. der Verwertung der Vernehmung durch den Haftrichter

  • rewis.io

    Revision in einer Jugendstrafsache: Verfahrensrüge wegen Verletzung des Verteidigerkonsultationsrechts und des Fragerechts des Erziehungsberechtigten

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de

    Revision in einer Jugendstrafsache: Verfahrensrüge wegen Verletzung des Verteidigerkonsultationsrechts und des Fragerechts des Erziehungsberechtigten

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Tötung eines 27jährigen mutmaßlichen Vergewaltigers auf Pendlerparkplatz bei Neuenburg am Rhein: Bundesgerichtshof bestätigt Verurteilung des Vaters und des Bruders des mutmaßlichen Vergewaltigungsopfers wegen Mordes

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Verfahrensrüge: "Es ist nicht Aufgabe des Revisionsgerichts..."

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Tötung eines 27jährigen mutmaßlichen Vergewaltigers auf Pendlerparkplatz bei Neuenburg am Rhein

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    StPO § 349 Abs. 2
    Zulässige Erhebung der Verfahrensrüge bzgl. der Verwertung der Vernehmung durch den Haftrichter

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2016, 383
  • NStZ-RR 2017, 134
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 20.10.2014 - 5 StR 176/14

    Notwendige Verteidigerbestellung (Ermittlungsverfahren; verantwortliche

    Auszug aus BGH, 27.09.2016 - 4 StR 263/16
    Der in der Hauptverhandlung vom 27. April 2015 erhobene Widerspruch stützte sich zudem lediglich auf die unterlassene Hinzuziehung eines Rechtsanwalts und eine fehlende erneute Belehrung über das Recht auf Verteidigerkonsultation vor der Vernehmung zur Sache, nicht aber auf eine Verletzung des § 67 Abs. 1 und 2 JGG (zur Rügepräklusion vgl. BGH, Beschluss vom 20. Oktober 2014 - 5 StR 176/14, BGHSt 60, 38, 43 f.).
  • BGH, 07.04.2005 - 5 StR 532/04

    Darlegungsanforderungen bei der Verfahrensrüge (Zulässigkeit; faires Verfahren;

    Auszug aus BGH, 27.09.2016 - 4 StR 263/16
    Es kann nicht Aufgabe des Revisionsgerichts sein, den Revisionsvortrag aus anderen Unterlagen jeweils an passender Stelle zu ergänzen und dabei auch noch den Sachzusammenhang selbst herzustellen (vgl. BGH, Beschluss vom 7. April 2005 - 5 StR 532/04, NStZ 2005, 463 mwN).
  • BGH, 17.11.1989 - 2 StR 418/89

    Anwendung unmittelbaren Zwangs durch Sistierung zur Vernehmung

    Auszug aus BGH, 27.09.2016 - 4 StR 263/16
    Im Übrigen genügen die Angaben zum Verfahrensablauf in der Revisionsschrift nicht, um überprüfen zu können, ob ein Verstoß gegen das Gebot einer unverzüglichen Vorführung gemäß § 128 Abs. 1 Satz 1 StPO (dazu BGH, Urteil vom 17. November 1989 - 2 StR 418/89, NJW 1990, 1188) vorliegt (§ 344 Abs. 2 Satz 2 StPO).
  • BGH, 09.05.2018 - 5 StR 17/18

    Widerspruchserfordernis bei der Rüge unzulässiger Verwertung von

    Unterlässt es der verteidigte Angeklagte, in der Hauptverhandlung der Beweisverwertung zu widersprechen, führt dies für die Revision zur Rügepräklusion (BGH, Beschluss vom 20. Oktober 2014 - 5 StR 176/14, BGHSt 60, 38, 43 f. mwN; vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 27. September 2016 - 4 StR 263/16, und vom 9. November 2005 - 1 StR 447/05, BGHSt 50, 272).
  • BGH, 01.12.2016 - 3 StR 230/16

    Wiederaufnahme der Klage auf Grund neuer Tatsachen oder Beweismittel (Nova;

    aa) Bei dieser Prüfung hat ein mögliches Beweisverwertungsverbot nicht schon deswegen außer Betracht zu bleiben, weil - so Formulierungen in einigen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (vgl. Urteile vom 28. Oktober 1986 - 1 StR 507/86, NStZ 1987, 132, 133; vom 12. Januar 1996 - 5 StR 756/94, BGHSt 42, 15, 22; vom 19. März 1996 - 1 StR 497/95, NJW 1996, 2239, 2241 [insoweit in BGHSt 42, 86 nicht abgedruckt]; ähnlich Beschluss vom 11. Juli 2008 - 5 StR 202/08, NStZ 2008, 643; s. andererseits - "Rügepräklusion" infolge Nichtausübung eines "prozessualen Gestaltungsrechts" - Beschlüsse vom 9. November 2005 - 1 StR 447/05, NJW 2006, 707; vom 20. Oktober 2014 - 5 StR 176/14, BGHSt 60, 38, 43 f.; vom 27. September 2016 - 4 StR 263/16, juris) - bereits dessen Entstehung von einem hierauf bezogenen rechtzeitigen Widerspruch des Angeklagten in der Hauptverhandlung abhängig wäre.
  • BGH, 13.05.2020 - 4 StR 533/19

    Strafurteil des Landgerichts Dortmund zum Tod eines Säuglings rechtskräftig

    Denn es ist nicht die Aufgabe des Revisionsgerichts, sich aus einem umfangreichen Konvolut von Unterlagen das für die jeweilige Rüge passende herauszusuchen und dabei den Sachzusammenhang selbst herzustellen (BGH, Beschluss vom 27. September 2016 - 4 StR 263/16, NStZ-RR 2016, 383; BGH, Beschluss vom 7. April 2005 - 5 StR 532/04, NStZ 2005, 463).
  • BGH, 11.04.2023 - 5 StR 458/22

    Besonders schwerer Fall der Urkundenfälschung (Vermögensverlust großen Ausmaßes;

    Wird aber mit der Revision ein Verfahrensfehler gerügt, dem in der Hauptverhandlung nicht widersprochen worden ist, zieht dies insoweit eine Rügepräklusion nach sich (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. Oktober 2014 - 5 StR 176/14, BGHSt 60, 38, 43 f.; vom 11. September 2007 - 1 StR 273/07, BGHSt 52, 38, 41 ff.; vom 27. September 2016 - 4 StR 263/16; siehe auch BGH, Urteil vom 9. Mai 2018 - 5 StR 17/18, NJW 2018, 2279 f.; ausführlich zur Rügepräklusion KKStPO/Schneider, 9. Aufl., § 238 Rn. 28 ff. mwN und zur Kritik im Schrifttum).
  • BGH, 02.09.2020 - 5 StR 630/19

    Regelmäßig keine Besorgnis der Befangenheit bei Festhalten an einer Einschätzung

    Es ist aber nicht Aufgabe des Revisionsgerichts, sich aus einem Konvolut von Unterlagen den jeweils passenden Verfahrensstoff zu den unterschiedlichen Verfahrensbeanstandungen herauszusuchen und dabei den Sachzusammenhang selbst herzustellen (st. Rspr., vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 13. Mai 2020 - 4 StR 533/19; vom 27. September 2016 - 4 StR 263/16, NStZ-RR 2016, 383; vom 7. April 2005 - 5 StR 532/04, NStZ 2005, 463).
  • OLG Karlsruhe, 05.07.2018 - 2 Rv 4 Ss 332/18

    Fahrlässiges Fahren ohne Fahrerlaubnis: Anerkennung eines während der vorläufigen

    Der Zulässigkeit der weiteren Rüge, die Hauptverhandlung sei unzulässigerweise in Abwesenheit des Angeklagten durchgeführt worden, steht entgegen, dass dazu in der Begründungsschrift unrichtig vorgetragen wird (BGH, Beschluss vom 27.09.2016 - 4 StR 263/16, juris).
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 22.09.2016 - 2 Ws 140/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,34679
OLG Stuttgart, 22.09.2016 - 2 Ws 140/16 (https://dejure.org/2016,34679)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 22.09.2016 - 2 Ws 140/16 (https://dejure.org/2016,34679)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 22. September 2016 - 2 Ws 140/16 (https://dejure.org/2016,34679)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen eine sitzungspolizeiliche Maßnahme gemäß § 176 GVG; Prüfungsmaßstab im Beschwerdeverfahren

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 169 S 2 GVG, § 176 GVG, Art 5 Abs 1 GG, Art 12 GG
    Sitzungspolizeiliche Maßnahme im Strafverfahren: Statthaftigkeit der Beschwerde gegen ein Fotografierverbot im Sitzungssaal; Prüfungsmaßstab im Beschwerdeverfahren

  • rechtsportal.de

    GVG § 176; GVG § 169 S. 2
    Zulässigkeit der Beschwerde gegen eine sitzungspolizeiliche Maßnahme gemäß § 176 GVG ; Prüfungsmaßstab im Beschwerdeverfahren

  • rechtsportal.de

    GVG § 176 ; GVG § 169 S. 2
    Zulässigkeit der Beschwerde gegen eine sitzungspolizeiliche Maßnahme gemäß § 176 GVG

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2016, 383
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (14)

  • OLG Stuttgart, 29.06.2011 - 4 Ws 136/11

    Sitzungspolizeiliche Maßnahme im Strafverfahren: Beschwerde eines Verteidigers

    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.09.2016 - 2 Ws 140/16
    b) Entsprechend dieser Einschätzung haben verschiedene Gerichte - jedenfalls in besonderen Fallkonstellationen - gestützt auf die allgemeine Vorschrift des § 304 Abs. 1 StPO ein Beschwerderecht des Betroffenen anerkannt, allerdings einschränkend nur unter der Voraussetzung, dass der sitzungspolizeilichen Anordnung eine über die Dauer der Hauptverhandlung oder sogar über die Rechtskraft des Urteils hinausgehende Wirkung zukommt und insbesondere Grundrechte oder andere Rechtspositionen des von einer sitzungspolizeilichen Maßnahme Betroffenen dauerhaft tangiert und beeinträchtigt werden (vgl. OLG Karlsruhe, NJW 1977, 309; OLG München, NJW 2006, 3079; OLG Stuttgart, NJW 2011, 2899-2901 m.w.N.; Hanseatisches OLG in Bremen, StV 2016, 549).

    Seine Prüfung beschränkt sich deshalb ausnahmsweise allein auf Rechts- und Ermessensfehler (OLG Stuttgart, NJW 2011, 2899ff).

  • OLG Karlsruhe, 25.08.1976 - 2 Ws 143/76

    Zurückweisung eines ohne Robe auftretenden Rechtsanwalt als Verteidiger durch

    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.09.2016 - 2 Ws 140/16
    b) Entsprechend dieser Einschätzung haben verschiedene Gerichte - jedenfalls in besonderen Fallkonstellationen - gestützt auf die allgemeine Vorschrift des § 304 Abs. 1 StPO ein Beschwerderecht des Betroffenen anerkannt, allerdings einschränkend nur unter der Voraussetzung, dass der sitzungspolizeilichen Anordnung eine über die Dauer der Hauptverhandlung oder sogar über die Rechtskraft des Urteils hinausgehende Wirkung zukommt und insbesondere Grundrechte oder andere Rechtspositionen des von einer sitzungspolizeilichen Maßnahme Betroffenen dauerhaft tangiert und beeinträchtigt werden (vgl. OLG Karlsruhe, NJW 1977, 309; OLG München, NJW 2006, 3079; OLG Stuttgart, NJW 2011, 2899-2901 m.w.N.; Hanseatisches OLG in Bremen, StV 2016, 549).

    Ihre Zulässigkeit beurteilt sich deshalb im Einzelfall nach dem jeweils verfolgten Zweck und dem verfassungsrechtlichen Verhältnismäßigkeitsprinzip (OLG Karlsruhe NJW 1977, 309, 310).

  • BVerfG, 19.12.2007 - 1 BvR 620/07

    Gerichtsfernsehen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.09.2016 - 2 Ws 140/16
    Eine das Fertigen von Aufnahmen ausschließende oder begrenzende Anordnung am Rande einer Hauptverhandlung setzt im Interesse der Wirksamkeit des materiellen Grundrechtsschutzes vielmehr voraus, dass der/die Vorsitzende die für seine Entscheidung maßgebenden Gründe offenlegt und dadurch für die Betroffenen erkennen lässt, dass in die Abwägung alle dafür erheblichen Umstände eingestellt worden sind (vgl. BVerfGE 119, 309).

    Der/die Vorsitzende hat bei einer die Pressefreiheit einschränkenden Anordnung der Bedeutung der Pressefreiheit Rechnung zu tragen und den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten (vgl. BVerfGE 91, 125; 119, 309).

  • BVerfG, 05.06.1973 - 1 BvR 536/72

    Der Soldatenmord von Lebach

    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.09.2016 - 2 Ws 140/16
    Nicht zuletzt fällt das legitime demokratische Bedürfnis nach Kontrolle der für die Sicherheit und Ordnung zuständigen Staatsorgane und Behörden, der Strafverfolgungsbehörden und der Strafgerichte maßgebend ins Gewicht (BVerfGE 35, 202).
  • BVerfG, 26.02.2008 - 1 BvR 1602/07

    Caroline von Monaco III

    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.09.2016 - 2 Ws 140/16
    Dabei erfordert schon die Beurteilung, ob ein Bildnis dem Bereich der Zeitgeschichte zuzuordnen ist, eine Abwägung zwischen den Rechten des Abgebildeten aus Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 GG, Art. 8 Abs. 1 EMRK einerseits und den Rechten der Presse aus Art. 5 Abs. 1 GG, Art. 10 Abs. 1 EMRK andererseits (vgl. BVerfGE 120, 180; BGH, NJW 2008, 3138).
  • BGH, 13.10.2015 - StB 10/15

    Kein Rechtsmittel gegen sitzungspolizeiliche Maßnahme des Vorsitzenden am im

    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.09.2016 - 2 Ws 140/16
    Der Umkehrschluss, dass alle sonstigen sitzungspolizeilichen Maßnahmen der Beschwerde entzogen sind, ist indes nicht zwingend (BGH, NJW 2015, 3671-3672 m.w.N.).
  • OLG Bremen, 13.04.2016 - 1 Ws 44/16

    Keine Anfechtung der Ausübung des Hausrechts der Behördenleitung auf dem

    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.09.2016 - 2 Ws 140/16
    b) Entsprechend dieser Einschätzung haben verschiedene Gerichte - jedenfalls in besonderen Fallkonstellationen - gestützt auf die allgemeine Vorschrift des § 304 Abs. 1 StPO ein Beschwerderecht des Betroffenen anerkannt, allerdings einschränkend nur unter der Voraussetzung, dass der sitzungspolizeilichen Anordnung eine über die Dauer der Hauptverhandlung oder sogar über die Rechtskraft des Urteils hinausgehende Wirkung zukommt und insbesondere Grundrechte oder andere Rechtspositionen des von einer sitzungspolizeilichen Maßnahme Betroffenen dauerhaft tangiert und beeinträchtigt werden (vgl. OLG Karlsruhe, NJW 1977, 309; OLG München, NJW 2006, 3079; OLG Stuttgart, NJW 2011, 2899-2901 m.w.N.; Hanseatisches OLG in Bremen, StV 2016, 549).
  • BGH, 01.07.2008 - VI ZR 243/06

    Shopping mit Putzfrau auf Mallorca

    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.09.2016 - 2 Ws 140/16
    Dabei erfordert schon die Beurteilung, ob ein Bildnis dem Bereich der Zeitgeschichte zuzuordnen ist, eine Abwägung zwischen den Rechten des Abgebildeten aus Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 GG, Art. 8 Abs. 1 EMRK einerseits und den Rechten der Presse aus Art. 5 Abs. 1 GG, Art. 10 Abs. 1 EMRK andererseits (vgl. BVerfGE 120, 180; BGH, NJW 2008, 3138).
  • BVerfG, 17.04.2015 - 1 BvR 3276/08

    Zum Grundsatz der Rechtswegerschöpfung gegen sitzungspolizeiliche Anordnungen des

    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.09.2016 - 2 Ws 140/16
    c) Der Senat schließt sich der neueren fachgerichtlichen Rechtsprechung und Kommentarliteratur an, wonach eine Beschwerde gegen eine sitzungspolizeiliche Verfügung gem. § 176 GVG statthaft ist unter der Voraussetzung, dass der sitzungspolizeilichen Anordnung eine über die Dauer der Hauptverhandlung oder sogar über die Rechtskraft des Urteils hinausgehende Wirkung zukommt und insbesondere Grundrechte oder andere Rechtspositionen des von einer sitzungspolizeilichen Maßnahme Betroffenen dauerhaft tangiert und beeinträchtigt werden (vgl. OLG Stuttgart a.a.O.) Auch das Bundesverfassungsgericht neigt nunmehr zu dieser Auffassung (BVerfG, NJW 2015, 2175-2176).
  • BVerfG, 24.01.2001 - 1 BvR 2623/95

    Fernsehaufnahmen im Gerichtssaal II

    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.09.2016 - 2 Ws 140/16
    Bei der Ermessensausübung sind deshalb einerseits die Pressefreiheit und andererseits der Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts der Beteiligten, namentlich der Angeklagten und der Zeugen, aber auch der Anspruch der Beteiligten auf ein faires Verfahren (Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG) sowie die Funktionstüchtigkeit der Rechtspflege, insbesondere was die ungestörte Wahrheits- und Rechtsfindung anbelangt, zu beachten (vgl. BVerfGE 103, 44, 119, 309).
  • BGH, 10.04.1962 - 1 StR 22/62

    Grenzen der Sitzungspolizei

  • OLG München, 14.07.2006 - 2 Ws 679/06

    Zurückweisung eines Verteidigers wegen Nichttragens der Amtstracht

  • BGH, 29.05.2008 - 4 StR 46/08

    Rüge der Verletzung der Öffentlichkeit des Verfahrens (notwendiger

  • BVerfG, 14.07.1994 - 1 BvR 1595/92

    Fernsehaufnahmen im Gerichtssaal I

  • OLG Hamm, 21.12.2017 - 5 Ws 578/17

    Beschwerde; sitzungspolizeiliche Anordnung; Prüfungsumfang des

    Soweit nach älterer Rechtsprechung Verfügungen des Vorsitzenden nach § 176 GVG grundsätzlich nicht mit der Beschwerde nach § 304 StPO angefochten werden konnten - dies wurde mit einem Umkehrschluss aus § 181 GVG begründet, wonach (nur) in den Fällen der Verhängung eines Ordnungsmittels nach den §§ 178, 180 GVG sofortige Beschwerde eingelegt werden kann - (vgl. OLG Nürnberg, MDR 1969, 600; OLG Zweibrücken, NStZ 1987, 477; OLG Hamburg, NStZ 1992, 509; KG, NStZ 2011, 120), schließt sich der Senat auch unter Berücksichtigung der jüngsten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17. April 2015, 1 BvR 3276/08) und der ihr folgenden jüngeren Rechtsprechung der Oberlandesgerichte (vgl. OLG Bremen, Beschluss vom 13. April 2016, StV 2016, 549; OLG Stuttgart, Beschluss vom 22. September 2016, NStZ-RR 2016, 383; OLG Celle, Beschluss vom 08. Juni 2015, 2 Ws 92/15; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 08. März 2016, 1 Ws 28/16) dieser Ansicht nicht an und erachtet stattdessen die grundsätzliche Anfechtungsmöglichkeit für gegeben.

    Die notwendige Begründung einer Anordnung kann deshalb in einer (Nicht-) Abhilfeentscheidung nachgeholt werden (vgl. OLG Stuttgart, NStZ-RR 2016, 383; OLG Hamm, Beschluss vom 13. April 2010 - 2 Ws 70/10; OLG Celle, Beschluss vom 06. Januar 2009 - 1 Ws 629/08).

  • OLG Stuttgart, 26.06.2017 - 2 Ws 148/17

    Sitzungspolizeiliche Maßnahmen: Zulässigkeit der Beschwerde; Beschränkung der

    Dieser neueren fachgerichtlichen Rechtsprechung hat sich der Senat bereits mit Beschluss vom 22. September 2016 (2 Ws 140/16) angeschlossen und hält an dieser Rechtsansicht weiterhin fest.

    Die Prüfung des Beschwerdegerichts beschränkt sich deshalb ausnahmsweise allein auf Rechts- und Ermessensfehler (OLG Stuttgart, NJW 2011, 2899 f., OLG Stuttgart, Beschluss vom 22. September 2016, 2 Ws 140/16, OLG Celle, NStZ-RR 2016, 26 f.).

  • OLG Hamburg, 12.09.2018 - 1 Ws 71/18

    Strafverfahren: Sitzungspolizeiliches Verbot von Foto- und Filmaufnahmen im

    Eine Beschwerdemöglichkeit gegen eine sitzungspolizeiliche Anordnung ist allerdings nur dann gegeben, wenn dieser eine über die Dauer der Hauptverhandlung oder sogar über die Rechtskraft des Urteils hinausgehende Wirkung zukommt und insbesondere Grundrechte oder andere Rechtspositionen des von der Maßnahme Betroffenen dauerhaft tangiert und beeinträchtigt werden (vgl. BVerfG, Beschl. v. 17. April 2015, a.a.O.; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 29. Mai 2018 - III-2 Ws 260 + 273 - 278 /18, juris Rn. 13; OLG Celle, a.a.O., Rn. 12; HansOLG Bremen, Beschl. v. 13. April 2016 - 1 Ws 44/16, StV 2016, 549, 550; OLG Hamm, Beschlüsse v. 26. September 2017, Rn. 20 und v. 21. Dezember 2017, a.a.O., Rn. 30; OLG Stuttgart, Beschl. v. 22. September 2016 - 2 Ws 140/16, NStZ-RR 2016, 383, 384; OLG Saarbrücken, Beschl. v. 8. März 2016 - 1 Ws 28/16, juris Rn. 8; KG, Beschl. v. 27. Mai 2010 - 4 Ws 61/10, NStZ 2011, 120; Meyer-Goßner/Schmitt, 61. Aufl. § 176 GVG, Rn. 16).

    Ihr Persönlichkeitsschutz tritt insoweit zurück (BVerfG, Urt. v. 24. Januar 2001, a.a.O., BVerfGE 103, 44, 69; Beschl. v. 19. Dezember 2007, a.a.O., BVerfGE 119, 309, 323 f.; Beschl. [Kammer] v. 3 April 2009 - 1 BvR 654/09, NJW 2009, 2117, 2119; OLG Stuttgart, Beschl. v. 22. September 2016 - 2 Ws 140/16, NStZ-RR 2016, 383, 384).

  • OLG Hamm, 26.09.2017 - 2 Ws 127/17

    Beschwerde; sitzungspolizeiliche Anordnung; Begründung der Anordnung;

    Soweit nach älterer Rechtsprechung Verfügungen des Vorsitzenden nach § 176 GVG grundsätzlich nicht mit der Beschwerde nach § 304 StPO angefochten werden konnten - dies wurde mit einem Umkehrschluss aus § 181 GVG begründet, wonach (nur) in den Fällen der Verhängung eines Ordnungsmittels nach den §§ 178, 180 GVG sofortige Beschwerde eingelegt werden kann - (vgl OLG Nürnberg, MDR 1969, 600; OLG Zweibrücken, NStZ 1987, 477; OLG Hamburg, NStZ 1992, 509; KG, NStZ 2011, 120), vermag diese Ansicht auch unter Berücksichtigung der jüngsten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl Beschluss vom 17.04.2015, 1 BvR 3276/08, zitiert nach juris) und der ihr folgenden jüngeren Rechtsprechung der Oberlandesgerichte ( vgl OLG Bremen, Beschluss vom 13.04.2016, StV 2016, 549; OLG Stuttgart, Beschluss vom 22.09.2016, NStZ-RR 2016, 383; OLG Celle, Beschluss vom 08.06.2015, 2 Ws 92/15, zitiert nach juris; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 08.03.2016, 1 Ws 28/16, zitiert nach juris) nicht zu überzeugen.
  • OLG Jena, 26.10.2020 - 1 Ws 313/20

    Sitzungspolizeiliche Maßnahmen im Strafverfahren: Zulässigkeit von Beschwerden

    Soweit in der jüngeren Rechtsprechung unter Hinweis darauf, dass der dieser (jahrzehntelang herrschenden und dem Willen des Gesetzgebers entsprechenden) Auffassung zugrundeliegende Umkehrschluss aus § 181 GVG "nicht zwingend" sei und nach dem auf die Festsetzung von Ordnungsmitteln beschränkten Wortlaut des § 181 GVG "ein Verständnis nicht ausgeschlossen erscheine, wonach für die Anfechtung der sonstigen sitzungspolizeilichen Maßnahmen die Rechtsmittelvorschriften der Prozessordnungen der ordentlichen Gerichtsbarkeit gelten, in denen die Maßnahme angeordnet wurde" (BGH, a. a. O.; ähnlich BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 17.04.2015, 1 BvR 3276/08, juris), die Beschwerde gegen sitzungspolizeiliche Verfügungen des Strafkammervorsitzenden jedenfalls dann als statthaft (§ 304 StPO ) und zulässig angesehen wird, "wenn der angefochtenen Anordnung eine über die Dauer der Hauptverhandlung oder sogar über die Rechtskraft des Urteils hinausgehende Wirkung zukommt und insbesondere Grundrechte oder andere Rechtspositionen des von einer sitzungspolizeilichen Maßnahme Betroffenen dauerhaft tangiert und beeinträchtigt werden" (so unter Bezugnahme auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 17.04.2015, a. a. O., u. a. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 11.03.2020, 2 Ws 49/20; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 12.09.2018, 1 Ws 71/18; OLG Stuttgart, Beschluss vom 22.09.2016, 2 Ws 140/16; Hanseatisches Oberlandesgericht Bremen, Beschluss vom 13.04.2016, 1 Ws 44/16; jew. bei juris), vermag sich der Senat dieser unsystematischen und nicht überzeugend begründeten ("vermittelnden") Lösung nicht anzuschließen.
  • OLG Frankfurt, 11.04.2019 - 3 Ws 281/19

    Ermessensausübung bei sitzungspolizeilicher Beschränkung der Medienarbeit

    Auf die daraus resultierende größere Sachnähe des Vorsitzenden hat das Beschwerdegericht Rücksicht zu nehmen (OLG Stuttgart, NStZ-RR 2016, 383; MüKoStPO/Ku/hanek, 1. Aufl., GVG § 176 Rn. 63).".
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Rechtsprechung
   BGH, 17.03.2016 - 1 StR 585/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,7144
BGH, 17.03.2016 - 1 StR 585/15 (https://dejure.org/2016,7144)
BGH, Entscheidung vom 17.03.2016 - 1 StR 585/15 (https://dejure.org/2016,7144)
BGH, Entscheidung vom 17. März 2016 - 1 StR 585/15 (https://dejure.org/2016,7144)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 2 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG, Art 103 Abs 1 GG, § 349 Abs 2 StPO, § 356a StPO
    Revision in Strafsachen: Anhörungsrüge gegen die Verwerfung ohne mündliche Verhandlung

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 356a StPO, § 465 Abs. 1 StPO

  • Wolters Kluwer

    Geltendmachung einer Verletzung rechtlichen Gehörs; Würdigung des Revisionsvorbringens des Verurteilten in vollem Umfang

  • rewis.io

    Revision in Strafsachen: Anhörungsrüge gegen die Verwerfung ohne mündliche Verhandlung

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Geltendmachung einer Verletzung rechtlichen Gehörs; Würdigung des Revisionsvorbringens des Verurteilten in vollem Umfang

  • rechtsportal.de

    StPO § 349 Abs. 2 ; StPO § 356a
    Geltendmachung einer Verletzung rechtlichen Gehörs; Würdigung des Revisionsvorbringens des Verurteilten in vollem Umfang

  • datenbank.nwb.de

    Revision in Strafsachen: Anhörungsrüge gegen die Verwerfung ohne mündliche Verhandlung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2016, 383
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 25.06.2013 - 1 StR 137/13

    Gegenvorstellung gegen Kostenbescheid; Erinnerung

    Auszug aus BGH, 17.03.2016 - 1 StR 585/15
    Die Gegenvorstellung ist als Rechtsbehelf gegen Revisionsentscheidungen gemäß § 349 Abs. 2 StPO nicht statthaft, weil diese grundsätzlich weder aufgehoben noch abgeändert oder ergänzt werden können (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 30. April 2014 - 2 StR 391/13 und vom 25. Juni 2013 - 1 StR 137/13).
  • BGH, 30.04.2014 - 2 StR 391/13

    Unstatthafte Gegenvorstellung

    Auszug aus BGH, 17.03.2016 - 1 StR 585/15
    Die Gegenvorstellung ist als Rechtsbehelf gegen Revisionsentscheidungen gemäß § 349 Abs. 2 StPO nicht statthaft, weil diese grundsätzlich weder aufgehoben noch abgeändert oder ergänzt werden können (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 30. April 2014 - 2 StR 391/13 und vom 25. Juni 2013 - 1 StR 137/13).
  • BVerfG, 30.06.2014 - 2 BvR 792/11

    Verwerfung der Revision in Strafsachen auch ohne mündliche Verhandlung möglich

    Auszug aus BGH, 17.03.2016 - 1 StR 585/15
    Dass auf diese Gesichtspunkte in der Entscheidung nicht ausdrücklich eingegangen wurde, stellt - insbesondere im Hinblick auf die zutreffenden Ausführungen im angefochtenen Urteil und im Antrag des Generalbundesanwalts - keine Verletzung rechtlichen Gehörs dar (vgl. auch BVerfG (Kammer), Beschluss vom 30. Juni 2014 - 2 BvR 792/11, wistra 2014, 434 mwN).
  • BGH, 02.09.2015 - 1 StR 207/15

    Anhörungsrüge

    Auszug aus BGH, 17.03.2016 - 1 StR 585/15
    Die Kostenentscheidung folgt aus einer entsprechenden Anwendung des § 465 Abs. 1 StPO (vgl. u.a. Senatsbeschluss vom 2. September 2015 - 1 StR 207/15).
  • BGH, 08.08.2016 - 1 StR 165/16

    Unbegründete Anhörungsrüge

    Die Kostenentscheidung erfolgt aus einer entsprechenden Anwendung des § 465 Abs. 1 StPO (vgl. u.a. Senatsbeschluss vom 17. März 2016 - 1 StR 585/15).
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