Rechtsprechung
BGH, 21.12.2016 - 1 StR 399/16 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- HRR Strafrecht
§ 63 StGB; § 20 StGB; § 267 Abs. 1 Satz 1 StPO
Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Voraussetzungen: Gefährlichkeitsprognose bei nicht erheblichen rechtswidrigen Anlasstaten); Schuldunfähigkeit (zweistufige Prüfung: Darstellung im Urteil) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 63 S 2 StGB
Strafverfahren: Anforderungen an die Gefährlichkeitsprognose bei Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus - IWW
§ 153, § ... 154 StPO, § 20 StGB, § 21 StGB, § 63 StGB, § 353 Abs. 2 StPO, § 344 Abs. 1 StPO, § 63 Satz 1 StGB, § 2 Abs. 6 StGB, § 63 Satz 2 StGB, § 63 des Strafgesetzbuches, § 126a StPO, § 51 Abs. 1 Satz 1 StGB, § 56 Abs. 3 StGB, § 67b Abs. 1 Satz 2 StGB
- Wolters Kluwer
Rechtswidriges Absehen von einer Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus auf der Basis einer falschen Gefahrenprognose
- rewis.io
Strafverfahren: Anforderungen an die Gefährlichkeitsprognose bei Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rechtswidriges Absehen von einer Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus auf der Basis einer falschen Gefahrenprognose
- rechtsportal.de
StGB § 20 ; StGB § 21 ; StGB § 63
Rechtswidriges Absehen von einer Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus auf der Basis einer falschen Gefahrenprognose - datenbank.nwb.de
Strafverfahren: Anforderungen an die Gefährlichkeitsprognose bei Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Schuldfähigkeit - und ihre Feststellung
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus - und die erforderliche Gefährlichkeitsprognosse
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2017, 170
Wird zitiert von ... (9)
- BGH, 23.11.2022 - 4 StR 426/22
Verminderte Schuldfähigkeit (Anschließen des Tatgerichts an die Beurteilung eines …
Deren Beurteilung erfordert konkretisierende und widerspruchsfreie Darlegungen dazu, in welcher Weise sich die festgestellte Störung bei Begehung der Tat auf die Handlungsmöglichkeiten des Angeklagten in der konkreten Tatsituation und damit auf die Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit ausgewirkt hat (st. Rspr.; vgl. BGH…, Urteil vom 30. März 2017 - 4 StR 463/16 Rn. 10; Urteil vom 21. Dezember 2016 - 1 StR 399/16 Rn. 11;… Beschluss vom 28. Januar 2016 - 3 StR 521/15 Rn. 5;… Beschluss vom 17. Juni 2014 - 4 StR 171/14 Rn. 7). - BGH, 30.03.2017 - 4 StR 463/16
Schuldunfähigkeit (Voraussetzungen: Beurteilung nur auf konkrete Tat, kein …
Die Entscheidung, ob die Schuldfähigkeit eines Angeklagten zur Tatzeit aus einem der in § 20 StGB bezeichneten Gründe ausgeschlossen oder im Sinne von § 21 StGB erheblich vermindert war, erfordert prinzipiell eine mehrstufige Prüfung (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 21. Dezember 2016 - 1 StR 399/16 Rn. 11; vom 1. Juli 2015 - 2 StR 137/15, NJW 2015, 3319, 3320; Beschluss vom 12. März 2013 - 4 StR 42/13, NStZ 2013, 519, 520; vgl. auch Boetticher/Nedopil/Bosinski/Saß, NStZ 2005, 57).Deren Beurteilung erfordert konkretisierende und widerspruchsfreie Darlegungen dazu, in welcher Weise sich die festgestellte Störung bei Begehung der Tat auf die Handlungsmöglichkeiten des Angeklagten in der konkreten Tatsituation und damit auf die Einsichts- und Steuerungsfähigkeit ausgewirkt hat (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 21. Dezember 2016 - 1 StR 399/16 aaO; Beschlüsse vom 28. Januar 2016 - 3 StR 521/15, NStZ-RR 2016, 135; vom 17. Juni 2014 - 4 StR 171/14, NStZ-RR 2014, 305, 306).
- BGH, 27.06.2018 - 2 StR 112/18
Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen (mehrstufige Prüfung; …
a) Die richterliche Entscheidung, ob die Fähigkeit des Täters, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln, aus einem der in § 20 StGB bezeichneten Gründe bei Begehung der Tat erheblich vermindert ist, erfordert prinzipiell eine mehrstufige Prüfung (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 6. Juli 2017 - 4 StR 65/17, NStZ-RR 2017, 269 und vom 21. Dezember 2016 - 1 StR 399/16, NStZ-RR 2017, 170; Senat, Beschluss vom 1. Juni 2017 - 2 StR 57/17 mwN; Urteil vom 1. Juli 2015 - 2 StR 137/15, NJW 2015, 3319, 3320).Die Beurteilung dieser Rechtsfragen erfordert konkretisierende und widerspruchsfreie Darlegungen dazu, in welcher Weise sich die festgestellte Störung bei Begehung der Tat auf die Handlungsmöglichkeiten des Täters in der konkreten Tatsituation und damit auf seine Einsichtsoder Steuerungsfähigkeit ausgewirkt hat (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 21. Dezember 2016 - 1 StR 399/16, NStZ-RR 2017, 170, 171; Beschluss vom 28. Januar 2016 - 3 StR 521/15, NStZ-RR 2016, 135 (Ls.)).
- BGH, 12.12.2018 - 5 StR 385/18
Voraussetzungen einer ausgeschlossenen oder erheblich verminderten …
Durch die festgestellten psychopathologischen Verhaltensmuster muss seine psychische Funktionsfähigkeit bei der Tatbegehung beeinträchtigt worden sein; es muss also festgestellt werden, in welcher Weise sich die psychische Störung bei Begehung der Tat auf die Handlungsmöglichkeiten des Angeklagten in der konkreten Tatsituation und damit auf die Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit ausgewirkt hat (st. Rspr., vgl. etwa BGH, Urteil vom 21. Dezember 2016 - 1 StR 399/16; vgl. zudem Boetticher/Nedopil/Bosinski/Saß, NStZ 2005, 57, 58). - BGH, 06.07.2017 - 4 StR 65/17
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Anordnung aufgrund …
b) Die Entscheidung, ob die Schuldfähigkeit eines Angeklagten zur Tatzeit aus einem der in § 20 StGB bezeichneten Gründe ausgeschlossen oder im Sinne von § 21 StGB erheblich vermindert war, erfordert prinzipiell eine mehrstufige Prüfung (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 21. Dezember 2016 - 1 StR 399/16, Rn. 11; vom 1. Juli 2015 - 2 StR 137/15, NJW 2015, 3319, 3320; Beschluss vom 12. März 2013 - 4 StR 42/13, NStZ 2013, 519, 520).Deren Beurteilung erfordert konkretisierende und widerspruchsfreie Darlegungen dazu, in welcher Weise sich die festgestellte Störung bei Begehung der Tat auf die Handlungsmöglichkeiten des Angeklagten in der konkreten Tatsituation und damit auf die Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit ausgewirkt hat (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 21. Dezember 2016 - 1 StR 399/16 aaO; Beschlüsse vom 28. Januar 2016 - 3 StR 521/15, NStZ-RR 2016, 135; vom 17. Juni 2014 - 4 StR 171/14, NStZ-RR 2014, 305, 306).
- BGH, 22.05.2019 - 1 StR 651/18
Verminderte Schuldunfähigkeit (fakultative Strafmilderung: Ermessen des …
Deren Beurteilung erfordert konkretisierende und widerspruchsfreie Darlegungen (st. Rspr.;… BGH, Urteile vom 30. März 2017 - 4 StR 463/16 Rn. 10 und vom 21. Dezember 2016 - 1 StR 399/16 Rn. 11;… Beschlüsse vom 27. Juni 2018 - 2 StR 112/18 Rn. 9;… vom 30. Mai 2018 - 1 StR 36/18 Rn. 20 …und vom 1. Juni 2017 - 2 StR 57/17 Rn. 4; jeweils mwN). - BGH, 02.11.2021 - 1 StR 291/21
Versuchter Mord am Bahnhof Waghäusel muss teilweise neu verhandelt werden
aa) Die Entscheidung, ob die Schuldfähigkeit eines Angeklagten zur Tatzeit aus einem der in § 20 StGB bezeichneten Gründe ausgeschlossen oder im Sinne von § 21 StGB erheblich vermindert war, erfordert prinzipiell eine mehrstufige Prüfung (st. Rspr.;… vgl. nur BGH, Urteile vom 30. März 2017 - 4 StR 463/16 Rn. 10; vom 21. Dezember 2016 - 1 StR 399/16 Rn. 11 …und vom 1. Juli 2015 - 2 StR 137/15 Rn. 17;… Beschluss vom 12. März 2013 - 4 StR 42/13 Rn. 7).Deren Beurteilung erfordert konkretisierende und widerspruchsfreie Darlegungen dazu, in welcher Weise sich die festgestellte Störung bei Begehung der Tat auf die Handlungsmöglichkeiten des Angeklagten in der konkreten Tatsituation und damit auf die Einsichts- und Steuerungsfähigkeit ausgewirkt hat (st. Rspr.;… vgl. BGH, Urteile vom 30. März 2017 - 4 StR 463/16 Rn. 10 und vom 21. Dezember 2016 - 1 StR 399/16 Rn. 11;… Beschluss vom 28. Januar 2016 - 3 StR 521/15 Rn. 5).
- BGH, 13.01.2021 - 2 StR 424/20
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose; …
b) Der neue Tatrichter wird ferner Gelegenheit haben, bei der Gefährlichkeitsprognose für die mögliche Maßregelanordnung nach § 63 StGB genauer als bisher in den Blick zu nehmen, ob dem Flaschenwurf im Fall II.2 der Urteilsgründe, der zunächst eine erhebliche Straftat begründet, möglicherweise aus den vom Generalbundesanwalt in seiner Zuschrift dargestellten Erwägungen für die Prognoseentscheidung eingeschränktes Gewicht beizumessen sein könnte (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 21. Dezember 2016 ? 1 StR 399/16, juris Rn. 23;… Urteil vom 8. Juni 2011 ? 5 StR 134/11, juris Rn. 8 f.). - LG Nürnberg-Fürth, 16.03.2022 - 2 KLs 803 Js 19708/21
Angeklagte, Fahrerlaubnis, Hauptverhandlung, Erkrankung, Tateinheit, Beamter, …
Durch die festgestellten psychopathologischen Verhaltensmuster muss die psychische Funktionsfähigkeit des Täters bei der Tatbegehung beeinträchtigt worden sein (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 02.11.2021, 1 StR 291/21;… Urteile vom 30.03.2017, 4 StR 463/16, Rn. 10, und vom 21.12.2016, 1 StR 399/16, Rn. 11…, Beschluss vom 28.01.2016, 3 StR 521/15, Rn. 5).
Rechtsprechung
BGH, 07.03.2017 - 1 StR 629/16 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- HRR Strafrecht
§ 62 StGB
Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 63 StGB
Strafsache: Verhältnismäßigkeit der erneuten Unterbringungsanordnung - IWW
- Wolters Kluwer
Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes bei erneuter Anordnung der Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus
- rewis.io
Strafsache: Verhältnismäßigkeit der erneuten Unterbringungsanordnung
- ra.de
- datenbank.nwb.de
Strafsache: Verhältnismäßigkeit der erneuten Unterbringungsanordnung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus - zum zweiten Mal
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes bei erneuter Anordnung der Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus
- rechtsportal.de (Leitsatz)
StPO § 349 Abs. 2 ; StGB § 63
Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes bei erneuter Anordnung der Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus
Verfahrensgang
- LG München II, 05.07.2016 - 1 Ks 21 Js 24385/15
- BGH, 07.03.2017 - 1 StR 629/16
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2017, 170
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 08.09.2020 - 4 StR 288/20
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Vorliegen einer …
Dabei ist auch in Erwägung zu ziehen, inwieweit neu zu Tage getretenen Betreuungs- und Kontrollbedürfnissen durch eine Anpassung der bisherigen Unterbringung Genüge getan werden kann (vgl. BGH, Beschluss vom 7. März 2017 - 1 StR 629/16, NStZ-RR 2017, 170;… Beschluss vom 9. April 2013 - 5 StR 58/13, Rn. 11; Beschluss vom 21. Juli 2010 - 5 StR 243/10, NStZ-RR 2011, 41, 42 mwN). - OLG Hamm, 04.07.2017 - 3 Ws 256/17
Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus wegen Krankheit …
Dies wird insbesondere dann der Fall sein, wenn das neue Urteil erhebliche Auswirkungen auf Dauer und Ausgestaltung des Maßregelvollzugs haben kann und das Erkenntnisverfahren in besserer Weise als das Vollstreckungsverfahren dazu geeignet ist, die neue Symptomtat sowie die sich darin widerspiegelnde Gefährlichkeit des Beschuldigten für alle an der Maßregelvollstreckung Beteiligten verbindlich festzustellen und damit Änderungen in der Ausgestaltung des Vollzugs oder die Anordnung von dessen Fortdauer zu legitimieren (BGH, Beschluss vom 9. Mai 2006 - 3 StR 111/06, NStZ-RR 2007, 8 und juris; Urteil vom 17. September 2009 - 4 StR 325/09, juris; Urteil vom 16. Oktober 2014 - 3 StR 329/14, BeckRS 2015, 01256; Beschluss vom 24. März 2015 - 1 StR 39/15, BeckRS 10849; Beschluss vom 7. März 2017 - 1 StR 629/16, NStZ-RR 2017, 170; OLG Celle, Beschluss vom 10. November 2011 - 2 Ws 281/11, BeckRS 2012, 01218 für den Fall einer sofortigen Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen die Nichteröffnung des Sicherungsverfahrens).Jedoch ist das Erkenntnisverfahren in wesentlich besserer Weise dazu geeignet, durch das auf der Grundlage der umfassenden Aufklärungspflicht und des Strengbeweises gewonnene Urteil für alle am Vollstreckungsverfahren Beteiligten mit der erforderlichen Verbindlichkeit festzustellen, dass der Beschuldigte eine weitere rechtswidrige Tat im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen hat, die symptomatisch auf seinen die Schuldunfähigkeit begründenden Zustand zurückzuführen ist und seine Gefährlichkeit für die Allgemeinheit widerspiegelt (BGH…, Beschluss vom 14. Juli 2005 - 3 StR 216/05, juris, Rdnr. 13; Beschluss vom 7. März 2017 - 1 StR 629/16, NStZ-R 2017, 170).
- LG Arnsberg, 20.02.2018 - 2 KLs 1/17
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus
Die Verhältnismäßigkeit ist jedenfalls dann gewahrt, wenn das neue Urteil erhebliche Auswirkungen auf Dauer und Ausgestaltung des Maßregelvollzugs haben kann und wenn das Erkenntnisverfahren in besserer Weise als das Vollstreckungsverfahren geeignet ist, die neue Symptomtat sowie die sich darin widerspiegelnde Gefährlichkeit des Angeklagten oder Beschuldigten für alle an der Maßregelvollstreckung Beteiligten verbindlich festzustellen und damit Änderungen in der Ausgestaltung des Vollzugs oder die Anordnung von dessen Fortdauer zu legitimieren (st. Rspr.;… BGH, Beschlüsse vom 24.03.2015, Az.: 1 StR 39/15, StV 2016, 733-734, Rn. 10 bei juris, und vom 07.03.2017, Az.: 1 StR 629/16, NStZ-RR 2017, 170, zitiert nach juris, jeweils m. w. N.). - OLG Hamm, 05.09.2017 - 3 Ws 371/17
Fortdauer, Unterbringung, psychiatrisches Krankenhaus, Prüfungsmaßstab, Schwere …
Jedoch ist das Erkenntnisverfahren in wesentlich besserer Weise dazu geeignet, durch das auf der Grundlage der umfassenden Aufklärungspflicht und des Strengbeweises gewonnene Urteil für alle am Vollstreckungsverfahren Beteiligten mit der erforderlichen Verbindlichkeit festzustellen, dass der Untergebrachte eine weitere rechtswidrige Tat im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen hat, die symptomatisch auf seinen die Schuldunfähigkeit begründenden Zustand zurückzuführen ist und seine Gefährlichkeit für die Allgemeinheit widerspiegelt (BGH…, Beschluss vom 14. Juli 2005 - 3 StR 216/05, juris, Rdnr. 13; Beschluss vom 7. März 2017 - 1 StR 629/16, NStZ-R 2017, 170).
Rechtsprechung
BGH, 14.03.2017 - 4 StR 599/16 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- HRR Strafrecht
§ 349 Abs. 2 StPO
Verwerfung der Revision als unbegründet - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 55 Abs 1 S 1 StGB, § 349 Abs 2 StPO
Revisionsverwerfung im Strafverfahren: Unterlassene Prüfung der Zäsurwirkung im Rahmen der Gesamtstrafenbildung - IWW
§ 349 Abs. 2 StPO
- Wolters Kluwer
Verwerfung der Revision als unbegründet mit Anm. des Senats zur Gesamtstrafe
- rewis.io
Revisionsverwerfung im Strafverfahren: Unterlassene Prüfung der Zäsurwirkung im Rahmen der Gesamtstrafenbildung
- ra.de
- datenbank.nwb.de
Revisionsverwerfung im Strafverfahren: Unterlassene Prüfung der Zäsurwirkung im Rahmen der Gesamtstrafenbildung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Verwerfung der Revision als unbegründet mit Anm. des Senats zur Gesamtstrafe
- rechtsportal.de (Leitsatz)
StPO § 349 Abs. 2
Verwerfung der Revision als unbegründet mit Anm. des Senats zur Gesamtstrafe
Verfahrensgang
- LG Stendal, 20.09.2016 - 502 KLs 12/15
- BGH, 14.03.2017 - 4 StR 599/16
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2017, 170
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 02.11.2022 - 3 StR 267/22
Rechtsfehlerhafter Gesamtstrafenausspruch (revisionsrechtliche Überprüfung: …
Sollte das Erkenntnis im Hinblick auf einen Teil der abgeurteilten Taten zu einer Zäsurwirkung führen, dürfte die Angeklagte durch eine unterbliebene Einbeziehung ebenfalls nicht beschwert sein, weil sich ansonsten nach Sachlage ein größeres Gesamtstrafenübel ergeben würde (vgl. BGH, Beschluss vom 14. März 2017 - 4 StR 599/16, NStZ-RR 2017, 170). - BGH, 12.01.2021 - 1 StR 404/20
Gesamtstrafenbildung (Nachteilsausgleich für im Ausland verhängte Strafen nur bei …
a) Bei allein aus inländischen Strafen zu bildenden Gesamtstrafen ist ein Angeklagter durch die unterbliebene Einbeziehung einer anderen Strafe nicht beschwert, wenn diese aufgrund ihrer Zäsurwirkung die Festsetzung zweier Gesamtstrafen erfordert und sich hieraus für den Angeklagten eine höhere Gesamtsanktion ergeben hätte (BGH, Beschlüsse vom 14. März 2017 - 4 StR 599/16;… vom 21. Januar 2014 - 5 StR 439/13 Rn. 2; vom 2. Juni 2010 - 5 StR 198/10 unter 2.; vom 25. November 2009 - 2 StR 465/09 …und vom 7. April 2006 - 2 StR 63/06 Rn. 4;… Urteile vom 12. Februar 1992 - 3 StR 515/91 Rn. 3 f., BGHR StGB § 55 Abs. 1 Beschwer 2 …und vom 19. Dezember 2018 - 2 StR 291/18 Rn. 47).