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Rechtsprechung
   BGH, 14.03.2017 - 4 StR 533/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,13093
BGH, 14.03.2017 - 4 StR 533/16 (https://dejure.org/2017,13093)
BGH, Entscheidung vom 14.03.2017 - 4 StR 533/16 (https://dejure.org/2017,13093)
BGH, Entscheidung vom 14. März 2017 - 4 StR 533/16 (https://dejure.org/2017,13093)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 29a Abs 2 BtMG, § 30a Abs 3 BtMG
    Betäubungsmitteldelikt: Strafrahmen bei minder schwerem Fall des bewaffneten Handeltreibens

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 30a Abs. 3 BtMG, § 29a Abs. 2 BtMG, § 353 Abs. 2 StPO, § 30 Abs. 2 BtMG

  • Wolters Kluwer

    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Berücksichtigung einer nur geringfügigen Überschreitung des Grenzwertes zur nicht geringen Menge bei der Strafzumessung; Strafzumessung nach einem nächtlichen Diebstahl aus den Räumen einer Spielhalle unter Verwendung der ...

  • rewis.io

    Betäubungsmitteldelikt: Strafrahmen bei minder schwerem Fall des bewaffneten Handeltreibens

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Berücksichtigung einer nur geringfügigen Überschreitung des Grenzwertes zur nicht geringen Menge bei der Strafzumessung; Strafzumessung nach einem nächtlichen Diebstahl aus den Räumen einer Spielhalle unter Verwendung der ...

  • rechtsportal.de

    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Berücksichtigung einer nur geringfügigen Überschreitung des Grenzwertes zur nicht geringen Menge bei der Strafzumessung; Strafzumessung nach einem nächtlichen Diebstahl aus den Räumen einer Spielhalle unter Verwendung der ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2017, 180
  • StV 2018, 487
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 25.02.2016 - 2 StR 39/16

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

    Auszug aus BGH, 14.03.2017 - 4 StR 533/16
    Eine solche - nur geringfügige - Überschreitung des Grenzwertes zur nicht geringen Menge stellt indes keinen zulässigen Strafschärfungsgrund dar (vgl. BGH, Urteile vom 13. Oktober 2016 - 4 StR 248/16, juris Rn. 31; vom 22. November 2016 - 1 StR 329/16, NStZ-RR 2017, 47 [Ls]; Beschlüsse vom 24. Juli 2012 - 2 StR 166/12, BGHR BtMG § 29 Strafzumessung 39; vom 25. Februar 2016 - 2 StR 39/16, NStZ-RR 2016, 141).
  • BGH, 13.10.2016 - 4 StR 248/16

    Urteilsbegründung (Anforderungen an ein freisprechendes Urteil); Strafzumessung

    Auszug aus BGH, 14.03.2017 - 4 StR 533/16
    Eine solche - nur geringfügige - Überschreitung des Grenzwertes zur nicht geringen Menge stellt indes keinen zulässigen Strafschärfungsgrund dar (vgl. BGH, Urteile vom 13. Oktober 2016 - 4 StR 248/16, juris Rn. 31; vom 22. November 2016 - 1 StR 329/16, NStZ-RR 2017, 47 [Ls]; Beschlüsse vom 24. Juli 2012 - 2 StR 166/12, BGHR BtMG § 29 Strafzumessung 39; vom 25. Februar 2016 - 2 StR 39/16, NStZ-RR 2016, 141).
  • BGH, 22.11.2016 - 1 StR 329/16

    Unerlaubte Abgabe von Betäubungsmitteln an eine Person unter 18 Jahren

    Auszug aus BGH, 14.03.2017 - 4 StR 533/16
    Eine solche - nur geringfügige - Überschreitung des Grenzwertes zur nicht geringen Menge stellt indes keinen zulässigen Strafschärfungsgrund dar (vgl. BGH, Urteile vom 13. Oktober 2016 - 4 StR 248/16, juris Rn. 31; vom 22. November 2016 - 1 StR 329/16, NStZ-RR 2017, 47 [Ls]; Beschlüsse vom 24. Juli 2012 - 2 StR 166/12, BGHR BtMG § 29 Strafzumessung 39; vom 25. Februar 2016 - 2 StR 39/16, NStZ-RR 2016, 141).
  • BGH, 17.01.2017 - 4 StR 604/16

    Beeinflussung der konkreten Strafbemessung von der Bestimmung der

    Auszug aus BGH, 14.03.2017 - 4 StR 533/16
    Für die neue Hauptverhandlung weist der Senat mit Blick auf die für Fall II. 4 festzusetzende Strafe vorsorglich darauf hin, dass nach der derzeitigen Rechtsprechung bei gleichzeitiger Annahme eines minder schweren Falls gemäß § 30a Abs. 3 BtMG und Verneinung eines minder schweren Falls nach § 29a Abs. 2 BtMG die Strafobergrenze des § 30a Abs. 3 BtMG von zehn Jahren Freiheitsstrafe zur Anwendung kommt (vgl. BGH, Urteil vom 12. Februar 2015 - 5 StR 536/14, juris Rn. 5; Beschluss vom 14. August 2013 - 2 StR 144/13, NStZ-RR 2014, 180; anders BGH, Beschluss vom 25. Juli 2013 - 3 StR 143/13, NStZ 2014, 164, 165 f. [nicht tragend]; offen gelassen vom Senat, Beschluss vom 17. Januar 2017 - 4 StR 604/16, juris [betreffend das Verhältnis § 30a Abs. 3 BtMG zu § 30 Abs. 2 BtMG]).
  • BGH, 24.07.2012 - 2 StR 166/12

    Erörterungsmangel hinsichtlich eines minder schweren Falles des unerlaubten

    Auszug aus BGH, 14.03.2017 - 4 StR 533/16
    Eine solche - nur geringfügige - Überschreitung des Grenzwertes zur nicht geringen Menge stellt indes keinen zulässigen Strafschärfungsgrund dar (vgl. BGH, Urteile vom 13. Oktober 2016 - 4 StR 248/16, juris Rn. 31; vom 22. November 2016 - 1 StR 329/16, NStZ-RR 2017, 47 [Ls]; Beschlüsse vom 24. Juli 2012 - 2 StR 166/12, BGHR BtMG § 29 Strafzumessung 39; vom 25. Februar 2016 - 2 StR 39/16, NStZ-RR 2016, 141).
  • BGH, 14.08.2013 - 2 StR 144/13

    Sperrwirkung des § 29a Abs. 1 BtMG hinsichtlich der Mindeststrafe

    Auszug aus BGH, 14.03.2017 - 4 StR 533/16
    Für die neue Hauptverhandlung weist der Senat mit Blick auf die für Fall II. 4 festzusetzende Strafe vorsorglich darauf hin, dass nach der derzeitigen Rechtsprechung bei gleichzeitiger Annahme eines minder schweren Falls gemäß § 30a Abs. 3 BtMG und Verneinung eines minder schweren Falls nach § 29a Abs. 2 BtMG die Strafobergrenze des § 30a Abs. 3 BtMG von zehn Jahren Freiheitsstrafe zur Anwendung kommt (vgl. BGH, Urteil vom 12. Februar 2015 - 5 StR 536/14, juris Rn. 5; Beschluss vom 14. August 2013 - 2 StR 144/13, NStZ-RR 2014, 180; anders BGH, Beschluss vom 25. Juli 2013 - 3 StR 143/13, NStZ 2014, 164, 165 f. [nicht tragend]; offen gelassen vom Senat, Beschluss vom 17. Januar 2017 - 4 StR 604/16, juris [betreffend das Verhältnis § 30a Abs. 3 BtMG zu § 30 Abs. 2 BtMG]).
  • BGH, 25.07.2013 - 3 StR 143/13

    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Erforderlichkeit der

    Auszug aus BGH, 14.03.2017 - 4 StR 533/16
    Für die neue Hauptverhandlung weist der Senat mit Blick auf die für Fall II. 4 festzusetzende Strafe vorsorglich darauf hin, dass nach der derzeitigen Rechtsprechung bei gleichzeitiger Annahme eines minder schweren Falls gemäß § 30a Abs. 3 BtMG und Verneinung eines minder schweren Falls nach § 29a Abs. 2 BtMG die Strafobergrenze des § 30a Abs. 3 BtMG von zehn Jahren Freiheitsstrafe zur Anwendung kommt (vgl. BGH, Urteil vom 12. Februar 2015 - 5 StR 536/14, juris Rn. 5; Beschluss vom 14. August 2013 - 2 StR 144/13, NStZ-RR 2014, 180; anders BGH, Beschluss vom 25. Juli 2013 - 3 StR 143/13, NStZ 2014, 164, 165 f. [nicht tragend]; offen gelassen vom Senat, Beschluss vom 17. Januar 2017 - 4 StR 604/16, juris [betreffend das Verhältnis § 30a Abs. 3 BtMG zu § 30 Abs. 2 BtMG]).
  • BGH, 12.02.2015 - 5 StR 536/14

    Rechtsfehlerhafte Annahme eines minderschweren Falles beim bewaffneten

    Auszug aus BGH, 14.03.2017 - 4 StR 533/16
    Für die neue Hauptverhandlung weist der Senat mit Blick auf die für Fall II. 4 festzusetzende Strafe vorsorglich darauf hin, dass nach der derzeitigen Rechtsprechung bei gleichzeitiger Annahme eines minder schweren Falls gemäß § 30a Abs. 3 BtMG und Verneinung eines minder schweren Falls nach § 29a Abs. 2 BtMG die Strafobergrenze des § 30a Abs. 3 BtMG von zehn Jahren Freiheitsstrafe zur Anwendung kommt (vgl. BGH, Urteil vom 12. Februar 2015 - 5 StR 536/14, juris Rn. 5; Beschluss vom 14. August 2013 - 2 StR 144/13, NStZ-RR 2014, 180; anders BGH, Beschluss vom 25. Juli 2013 - 3 StR 143/13, NStZ 2014, 164, 165 f. [nicht tragend]; offen gelassen vom Senat, Beschluss vom 17. Januar 2017 - 4 StR 604/16, juris [betreffend das Verhältnis § 30a Abs. 3 BtMG zu § 30 Abs. 2 BtMG]).
  • BGH, 15.03.2017 - 2 StR 294/16

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Strafzumessung

    Ob sie "annähernd beim Doppelten der nicht geringen Menge' (vgl. BGH, Beschluss vom 14. März 2017 - 4 StR 533/16), beim zweieinhalbfachen (so im Ergebnis Senat, Beschluss vom 25. Februar 2016 - 2 StR 39/16, NStZ-RR 2016, 141), bei der dreifachen nicht geringen Menge (so im Ergebnis Senat, Beschluss vom 31. März 2016 - 2 StR 36/16, BGHR BtMG § 29 Strafzumessung 44) liegt, oder ob die Bagatellgrenze bei Überschreitung des Grenzwerts zur nicht geringen Menge um ein Drittel (vgl. BGH, Urteil vom 13. Oktober 2016 - 4 StR 248/16 Rn. 31) noch eingehalten ist, kann hier offen bleiben.
  • OLG Braunschweig, 06.11.2023 - 1 ORs 40/23

    Strafzumessung; minder schwerer Fall; Prozessverhalten; Sachverhaltsaufklärung;

    Insbesondere hat das Amtsgericht zutreffend erkannt, dass die Überschreitung der nicht geringen Menge um das 1, 77-fache als niedrig anzusehen ist, was in der Regel für die Annahme des minder schweren Falls spricht (vgl. auch: BGH, Beschluss vom 20.03.2018 - 3 StR 86/18 , juris, OS und Rn. 2; Beschluss vom 14.03.2017 - 4 StR 533/16 , juris, Rn. 6 m.w.N.).
  • BGH, 26.04.2017 - 2 StR 506/15

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Voraussetzungen

    Ob sie "annähernd beim Doppelten der nicht geringen Menge' (vgl. BGH, Beschluss vom 14. März 2017 - 4 StR 533/16), beim 2, 5-fachen (so im Ergebnis Senat, Beschluss vom 25. Februar 2016 - 2 StR 39/16, NStZ-RR 2016, 141) oder dreifachen (so im Ergebnis Senat, Beschluss vom 31. März 2016 - 2 StR 36/16, BGHR BtMG § 29 Strafzumessung 44) der nicht geringen Menge noch nicht überschritten wird, kann offen bleiben (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Oktober 2016 - 4 StR 248/16: Überschreitung um ein Drittel kein zulässiger Strafschärfungsgrund).
  • LG München I, 21.02.2020 - 9 KLs 384 Js 165441/18

    Verurteilung wegen Dopingstraftaten

    Beim unerlaubten Besitz des 1, 4-fachen der nicht geringen Menge handelt es sich jedenfalls um eine geringfügige Überschreitung des Grenzwerts i.S.d. § 29a Abs. 1 Nr. 2 StGB, wodurch praktisch allein die Erfüllung des Qualifikationstatbestands festgestellt ist (BGH NStZ-RR 2016, 141; BGH NJW 2017, 2776; BGH BeckRS 2017, 108440 mwN).
  • OLG Braunschweig, 24.09.2018 - 1 Ss 55/18

    Handeltreiben, nicht geringe Menge, Feststellungen, Strafzumessung, Anforderungen

    Eine Überschreitung des Grenzwertes der nicht geringen Menge von Betäubungsmitteln um das 2 1/2- fache bzw. das Doppelte darf jedenfalls nicht als bestimmender Strafschärfungsgrund gewertet werden (vgl. BGH, Beschl. v. 25. Februar 2016, Az.: 2 StR 39/16; BGH Beschl. v. 14. März 2017, Az.: 4 StR 533/16).
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Rechtsprechung
   BGH, 22.03.2017 - 5 StR 583/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,10047
BGH, 22.03.2017 - 5 StR 583/16 (https://dejure.org/2017,10047)
BGH, Entscheidung vom 22.03.2017 - 5 StR 583/16 (https://dejure.org/2017,10047)
BGH, Entscheidung vom 22. März 2017 - 5 StR 583/16 (https://dejure.org/2017,10047)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 24 StPO, § 26a Abs 1 StPO
    Strafverfahren: Ungeeignete Begründung des Ablehnungsgesuchs; Befangenheitsbesorgnis bei Beteiligung des Richters an einer Vorentscheidung

  • IWW

    § 356a StPO, § 349 Abs. 2 StPO, Art. 103 Abs. 1 GG, § 26a Abs. 1 Nr. 2 StPO, § 345 Abs. 2 StPO

  • Wolters Kluwer

    Verwerfung der Revision als unbegründet ohne zuvorigen Entscheid über den gestellten Befangenheitsantrag; Verletzung des Anspruchs des Beschwerdeführers auf rechtliches Gehör in entscheidungserheblicher Weise

  • rewis.io

    Strafverfahren: Ungeeignete Begründung des Ablehnungsgesuchs; Befangenheitsbesorgnis bei Beteiligung des Richters an einer Vorentscheidung

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Verwerfung der Revision als unbegründet ohne zuvorigen Entscheid über den gestellten Befangenheitsantrag; Verletzung des Anspruchs des Beschwerdeführers auf rechtliches Gehör in entscheidungserheblicher Weise

  • datenbank.nwb.de

    Strafverfahren: Ungeeignete Begründung des Ablehnungsgesuchs; Befangenheitsbesorgnis bei Beteiligung des Richters an einer Vorentscheidung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2017, 180
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 13.07.2006 - 5 StR 154/06

    Gesetzlicher Richter (Ablehnungsverfahren; Richter in eigener Sache; Besorgnis

    Auszug aus BGH, 22.03.2017 - 5 StR 583/16
    Im Übrigen stützt der Angeklagte sein Ablehnungsgesuch auf eine aus rechtlichen Gründen völlig ungeeignete Begründung; diese steht rechtlich einer fehlenden Begründung gleich (BGH, Beschlüsse vom 10. August 2005 - 5 StR 180/05, BGHSt 50, 216, 220 auch zur verfassungsrechtlichen Unbedenklichkeit; vom 13. Juli 2006 - 5 StR 154/06, BGHR StPO § 26a Unzulässigkeit 14).
  • BGH, 10.08.2005 - 5 StR 180/05

    Gesetzlicher Richter (Unabhängigkeit und Unparteilichkeit; Verbot, Richter in

    Auszug aus BGH, 22.03.2017 - 5 StR 583/16
    Im Übrigen stützt der Angeklagte sein Ablehnungsgesuch auf eine aus rechtlichen Gründen völlig ungeeignete Begründung; diese steht rechtlich einer fehlenden Begründung gleich (BGH, Beschlüsse vom 10. August 2005 - 5 StR 180/05, BGHSt 50, 216, 220 auch zur verfassungsrechtlichen Unbedenklichkeit; vom 13. Juli 2006 - 5 StR 154/06, BGHR StPO § 26a Unzulässigkeit 14).
  • BGH, 11.01.2018 - 1 StR 36/17

    Verwerfung eines Ablehnungsantrages als unzulässig

    Im Hinblick auf den Richter am Bundesgerichtshof Prof. Dr. Radtke, die Richterin am Bundesgerichtshof Dr. Fischer und den Richter am Bundesgerichtshof Dr. Bär stützt der Angeklagte sein Ablehnungsgesuch auf eine aus rechtlichen Gründen völlig ungeeignete Begründung; diese steht rechtlich einer fehlenden Begründung gleich (BGH, Beschlüsse vom 22. März 2017 - 5 StR 583/16, NStZ-RR 2017, 180 und vom 9. Juli 2015 - 1 StR 7/15, NStZ-RR 2015, 283, jeweils mwN, zur verfassungsrechtlichen Unbedenklichkeit vgl. BGH, Beschluss vom 10. August 2005 - 5 StR 180/05, BGHSt 50, 216, 220).
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Rechtsprechung
   BGH, 07.03.2017 - 1 StR 1/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,9757
BGH, 07.03.2017 - 1 StR 1/17 (https://dejure.org/2017,9757)
BGH, Entscheidung vom 07.03.2017 - 1 StR 1/17 (https://dejure.org/2017,9757)
BGH, Entscheidung vom 07. März 2017 - 1 StR 1/17 (https://dejure.org/2017,9757)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 111i Abs 2 StPO
    Dinglicher Arrest: Aufrechterhaltung bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Nebenbeteiligten

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 111i Abs. 2 StPO

  • Wolters Kluwer

    Verwerfung der Revision der Nebenbeteiligten als unbegründet

  • rewis.io

    Dinglicher Arrest: Aufrechterhaltung bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Nebenbeteiligten

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de

    Dinglicher Arrest: Aufrechterhaltung bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Nebenbeteiligten

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Beschlagnahme im Strafverfahren - und die Insolvenzeröffnung

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Verwerfung der Revision der Nebenbeteiligten als unbegründet

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    StPO § 111i Abs. 2 ; StPO § 349 Abs. 2
    Verwerfung der Revision der Nebenbeteiligten als unbegründet

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2017, 180
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 04.12.2014 - 4 StR 60/14

    Verfall (entgegenstehende Ansprüche Dritter: Voraussetzungen einer Feststellung

    Auszug aus BGH, 07.03.2017 - 1 StR 1/17
    Der Umstand, dass über das Vermögen der Nebenbeteiligten das Insolvenzverfahren eröffnet ist, steht einer Feststellung nach § 111i Abs. 2 StPO nicht entgegen (vgl. BGH, Urteil vom 4. Dezember 2014 - 4 StR 60/14, BGHSt 60, 75; Beschluss vom 12. März 2015 - 2 StR 322/14, NStZ-RR 2015, 171).
  • BGH, 12.03.2015 - 2 StR 322/14

    Auffangrechtserwerb (Bundesland als Begünstigter/Verletzter; Eröffnung des

    Auszug aus BGH, 07.03.2017 - 1 StR 1/17
    Der Umstand, dass über das Vermögen der Nebenbeteiligten das Insolvenzverfahren eröffnet ist, steht einer Feststellung nach § 111i Abs. 2 StPO nicht entgegen (vgl. BGH, Urteil vom 4. Dezember 2014 - 4 StR 60/14, BGHSt 60, 75; Beschluss vom 12. März 2015 - 2 StR 322/14, NStZ-RR 2015, 171).
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Rechtsprechung
   BGH, 14.02.2017 - 2 StR 303/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,6462
BGH, 14.02.2017 - 2 StR 303/16 (https://dejure.org/2017,6462)
BGH, Entscheidung vom 14.02.2017 - 2 StR 303/16 (https://dejure.org/2017,6462)
BGH, Entscheidung vom 14. Februar 2017 - 2 StR 303/16 (https://dejure.org/2017,6462)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 46 StGB, § 349 Abs 2 StGB, § 29 Abs 1 S 1 Nr 1 BtMG
    Strafverfahren wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln u.a.: Verwerfung der Revision wegen Nichtberuhens des Urteils auf der Gefährlichkeitseinstufung von Methamphetamin

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Einstufung der Gefährlichkeit von Methamphetamin

  • rewis.io

    Strafverfahren wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln u.a.: Verwerfung der Revision wegen Nichtberuhens des Urteils auf der Gefährlichkeitseinstufung von Methamphetamin

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de

    Strafverfahren wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln u.a.: Verwerfung der Revision wegen Nichtberuhens des Urteils auf der Gefährlichkeitseinstufung von Methamphetamin

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Einstufung der Gefährlichkeit von Methamphetamin

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    StPO § 349 Abs. 2
    Einstufung der Gefährlichkeit von Methamphetamin

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2017, 180
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 08.12.2016 - 1 StR 499/16

    Unerlaubtes bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer

    Auszug aus BGH, 14.02.2017 - 2 StR 303/16
    Ob der neueren Rechtsprechung des 1. Strafsenats zur Einstufung der Gefährlichkeit von Methamphetamin (BGH, Beschlüsse vom 15. Juni 2016 - 1 StR 72/16; vom 8. Dezember 2016 - 1 StR 499/16) zu folgen ist (differenzierend dazu: Patzak/Dahlenburg, NStZ 2016, 615), bedarf keiner Entscheidung.
  • BGH, 15.06.2016 - 1 StR 72/16

    Strafzumessung (Berücksichtigung der Art des Rauschgifts und seiner

    Auszug aus BGH, 14.02.2017 - 2 StR 303/16
    Ob der neueren Rechtsprechung des 1. Strafsenats zur Einstufung der Gefährlichkeit von Methamphetamin (BGH, Beschlüsse vom 15. Juni 2016 - 1 StR 72/16; vom 8. Dezember 2016 - 1 StR 499/16) zu folgen ist (differenzierend dazu: Patzak/Dahlenburg, NStZ 2016, 615), bedarf keiner Entscheidung.
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