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   BGH, 01.02.2017 - 2 StR 78/16   

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https://dejure.org/2017,11532
BGH, 01.02.2017 - 2 StR 78/16 (https://dejure.org/2017,11532)
BGH, Entscheidung vom 01.02.2017 - 2 StR 78/16 (https://dejure.org/2017,11532)
BGH, Entscheidung vom 01. Februar 2017 - 2 StR 78/16 (https://dejure.org/2017,11532)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 261 StPO
    Tatrichterlicher Beweiswürdigung (Anforderungen an ein freisprechendes Urteil: Gesamtwürdigung aller Indizien, Berücksichtigung eines während der Hauptverhandlung geänderten Aussageverhaltens des Angeklagten; revisionsrechtliche Überprüfbarkeit)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 261 StPO
    Beweiswürdigung im Strafverfahren: Wechsel der Einlassung des Angeklagten im Laufe der Hauptverhandlung; Geltung des Grundsatzes "in dubio pro reo" für entlastende Indiztatsachen

  • IWW

    § 20 StGB, §§ 395 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Nr. 1, 401 Abs. 1 Satz 1 StPO, § 261 StPO

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Beweiswürdigung des Tatgerichts; Gebotene nähere Dokumentation früherer Einlassungen der Angeklagtendie im Rahmen der sachlich-rechtlichen Begründungspflicht; Unterlassene Mitteilung des Zeitpunkts der jeweiligen Einlassungen in der Hauptverhandlung; ...

  • rewis.io

    Beweiswürdigung im Strafverfahren: Wechsel der Einlassung des Angeklagten im Laufe der Hauptverhandlung; Geltung des Grundsatzes "in dubio pro reo" für entlastende Indiztatsachen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 261; StGB § 212
    Anforderungen an die Beweiswürdigung des Tatgerichts; Gebotene nähere Dokumentation früherer Einlassungen der Angeklagtendie im Rahmen der sachlich-rechtlichen Begründungspflicht; Unterlassene Mitteilung des Zeitpunkts der jeweiligen Einlassungen in der Hauptverhandlung; ...

  • datenbank.nwb.de

    Beweiswürdigung im Strafverfahren: Wechsel der Einlassung des Angeklagten im Laufe der Hauptverhandlung; Geltung des Grundsatzes "in dubio pro reo" für entlastende Indiztatsachen

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2017, 183
 
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Wird zitiert von ... (55)

  • BGH, 24.01.2018 - 1 StR 331/17

    Vorenthalten von Arbeitsentgelt (Irrtum über die Arbeitsgebereigenschaft:

    Dies ist in sachlichrechtlicher Hinsicht der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist oder gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 1. Februar 2017 - 2 StR 78/16, NStZ-RR 2017, 183, 184; vom 13. Juli 2016 - 1 StR 94/16, juris Rn. 9 und vom 14. September 2017 - 4 StR 45/17, juris Rn. 7).
  • BGH, 16.08.2017 - 2 StR 335/15

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung; räuberische Erpressung (keine

    Dies ist in sachlich-rechtlicher Hinsicht der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist oder gegen die Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt (vgl. Senat, Urteil vom 1. Februar 2017 - 2 StR 78/16, NStZ-RR 2017, 183, 184 mwN).
  • BGH, 05.07.2017 - 2 StR 110/17

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln (bedingter Vorsatz eines Kuriers

    Dies ist in sachlichrechtlicher Hinsicht der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist oder gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt (st. Rspr.; vgl. nur Senat, Urteil vom 1. Februar 2017 - 2 StR 78/16, NStZ-RR 2017, 183, 184; BGH, Urteil vom 13. Juli 2016 - 1 StR 94/16, juris Rn. 9).

    Dabei ist es weder im Hinblick auf den Zweifelssatz noch sonst geboten, zu Gunsten des Angeklagten von Annahmen auszugehen, für deren Vorliegen das Beweisergebnis keine konkreten tatsächlichen Anhaltspunkte erbracht hat (vgl. Senat, Urteil vom 1. Februar 2017 - 2 StR 78/16, NStZ-RR 2017, 183, 184).

    An die Bewertung der Einlassung des Angeklagten sind die gleichen Anforderungen zu stellen wie an die Beurteilung sonstiger Beweismittel (vgl. Senat, Urteil vom 1. Februar 2017 - 2 StR 78/16, NStZ-RR 2017, 183, 184).

    Im Hinblick auf die Möglichkeit einer Anpassung der Einlassung an die Ergebnisse der Beweisaufnahme kann auch der Zeitpunkt, zu dem sich ein Angeklagter zur Sache einlässt, ein Umstand sein, der im Rahmen der gebotenen Gesamtwürdigung gegen die Glaubhaftigkeit der Einlassung sprechen kann (Senat, Urteil vom 1. Februar 2017 - 2 StR 78/16, NStZ-RR 2017, 183, 184).

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