Rechtsprechung
BGH, 02.03.2017 - 4 StR 406/16 (1) |
Volltextveröffentlichungen (17)
- HRR Strafrecht
§ 261 StPO
Inbegriffsrüge (Nachweis eines Verstoßes; Rückschlüsse aus fehlender Erwähnung eines Beweisergebnisses) - HRR Strafrecht
§ 25 StGB; § 27 Abs. 1 StGB; § 52 Abs. 1 StGB
Verhältnis von Beihilfe und späterer täterschaftlichen Beteiligung an derselben Tat (einheitliche täterschaftliche Tat; sukzessive Mittäterschaft) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 261 StPO, § 267 StPO
Inbegriffsrüge im Strafverfahren: Fehlende Erwähnung eines Beweisergebnisses in den Urteilsgründen; unterbliebene Erörterung eines Beweisergebnisses im Rahmen der Beweiswürdigung - IWW
§ 349 Abs. 2 StPO, § 239 Abs. 3 Nr. 1 StGB, § 265 StPO, § 354 Abs. 1 StPO, § 473 Abs. 4 StPO
- IWW
- Wolters Kluwer
Verwerfung der Revision als unbegründet mit Anm. des Generalbundesanwalts zum Beweisergebnis
- Wolters Kluwer
Konkurrenzrechtliche Bewertung der Beihilfe zur gefährlichen Körperverletzung und der Beihilfe zur Freiheitsberaubung; Zurechnung einer Tat nach den Grundsätzen der sukzessiven Mittäterschaft
- rewis.io
Inbegriffsrüge im Strafverfahren: Fehlende Erwähnung eines Beweisergebnisses in den Urteilsgründen; unterbliebene Erörterung eines Beweisergebnisses im Rahmen der Beweiswürdigung
- ra.de
- rechtsportal.de
Konkurrenzrechtliche Bewertung der Beihilfe zur gefährlichen Körperverletzung und der Beihilfe zur Freiheitsberaubung; Zurechnung einer Tat nach den Grundsätzen der sukzessiven Mittäterschaft
- datenbank.nwb.de
Inbegriffsrüge im Strafverfahren: Fehlende Erwähnung eines Beweisergebnisses in den Urteilsgründen; unterbliebene Erörterung eines Beweisergebnisses im Rahmen der Beweiswürdigung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Das übergangene Beweisergebnis - und die Inbegriffsrüge
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Konkurrenzrechtliche Bewertung der Beihilfe zur gefährlichen Körperverletzung und der Beihilfe zur Freiheitsberaubung; Zurechnung einer Tat nach den Grundsätzen der sukzessiven Mittäterschaft
- rechtsportal.de (Leitsatz)
StPO § 261 ; StPO § 349 Abs. 2
Verwerfung der Revision als unbegründet mit Anm. des Generalbundesanwalts zum Beweisergebnis
Verfahrensgang
- LG Bochum, 21.04.2016 - 7 Ks 15/15
- BGH, 02.03.2017 - 4 StR 406/16 (1)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2017, 185
- StV 2017, 799
Wird zitiert von ... (8)
- BGH, 25.08.2022 - 3 StR 359/21
Urteil im Verfahren zur Ermordung des Dr. Lübcke u.a. rechtskräftig
(1) Die Verfahrensrüge nach § 261 StPO ("Inbegriffsrüge"), mit der die Lückenhaftigkeit der Beweiswürdigung wegen der nicht erschöpfenden Würdigung des Beweismaterials gerügt wird, weil ein Beweismittel, dessen Existenz sich zwar nicht aus den Urteilsgründen, aber aus außerhalb dieser liegenden Umständen ergibt, im Urteil keinen Niederschlag gefunden hat, kann der Revision nur dann zum Erfolg verhelfen, wenn sich mit Rücksicht auf die sonstigen Feststellungen eine Erörterung aufdrängen musste (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Dezember 2010 - 2 StR 495/10, NStZ-RR 2011, 214;… KK-StPO/Ott, 8. Aufl., § 261 Rn. 210), mithin das Revisionsgericht die Erörterungsbedürftigkeit des übergangenen Beweismittels ohne Rekonstruktion der Hauptverhandlung aus den Urteilsgründen selbst beurteilen kann (vgl. BGH, Beschluss vom 2. März 2017 - 4 StR 406/16, NStZ-RR 2017, 185;… LR/Franke, StPO, 26. Aufl., § 337 Rn. 58;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 65. Aufl., § 261 Rn. 48). - BGH, 10.06.2020 - 5 StR 435/19
Betrug (Täuschung durch Geltendmachung eines Anspruchs; Tatsachenkern; …
Soweit der Beschwerdeführer auf eine nicht erschöpfende Würdigung des Gutachtens des Zeugen H. und der schriftlichen Einlassung des ehemaligen Mitangeklagten S. verweist, hängt eine Erörterungsbedürftigkeit maßgeblich von den Aussagen dieser Personen in der Hauptverhandlung ab, deren Inhalt wegen des Verbots der Rekonstruktion der tatrichterlichen Beweisaufnahme nicht feststellbar ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 2. März 2017 - 4 StR 406/16, NStZ-RR 2017, 185; vom 3. Juli 2019 - 4 StR 459/18, NStZ-RR 2019, 286). - BGH, 24.10.2018 - 5 StR 229/18
Abgrenzung von Vernehmung zur Sache und Vernehmung zu den persönlichen …
Ob der Angeklagte sich im Rahmen seiner Sacheinlassung über andere, erörterungsbedürftige Umstände als zu seinem Werdegang geäußert hat, kann ohne eine - unzulässige - Rekonstruktion der Hauptverhandlung nicht festgestellt werden (vgl. BGH, Urteil vom 14. September 2016 - 5 StR 125/16; Beschluss vom 2. Februar 2017 - 4 StR 406/16, NStZ-RR 2017, 185).
- BGH, 03.07.2019 - 4 StR 459/18
Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (Verbot der Rekonstruktion der …
Ob die zum Gegenstand der Verfahrensrüge gemachten Inhalte eines Briefes und eines Chat-Verlaufs, die dem Zeugen A. in der Hauptverhandlung vorgehalten worden sind, von der Strafkammer hätten erörtert werden müssen, hängt maßgeblich von der Aussage des Zeugen in der Hauptverhandlung ab, deren Inhalt für den Senat wegen des im Revisionsverfahren geltenden Verbots der Rekonstruktion der tatrichterlichen Beweisaufnahme nicht feststellbar ist (vgl. BGH, Beschluss vom 2. März 2017 - 4 StR 406/16, NStZ-RR 2017, 185 mwN). - BGH, 27.09.2022 - 5 StR 223/22
StPO: Aussagepsychologisches Sachverständigengutachten - Richtige Formulierung …
Deren Inhalt ist dem Senat jedoch wegen des im Revisionsverfahren geltenden Verbots der Rekonstruktion der tatrichterlichen Beweisaufnahme nicht zugänglich (vgl. BGH, Beschluss vom 2. März 2017 - 4 StR 406/16, NStZ-RR 2017, 185). - BayObLG, 01.12.2020 - 206 StRR 2713/19
Verbot der Verwendung von Kennzeichen verbotener Vereine
Dies kann der Fall sein, wenn beanstandet wird, eine in der Hauptverhandlung verlesene Urkunde oder eine verlesene Zeugenaussage sei nicht oder nicht zutreffend berücksichtigt worden (…Ott a.a.O. Rn. 192; BGH, Beschluss vom 13. Februar 2008, 3 StR 481/07, NStZ 2008, 475; NStZ 2009, 404; vgl. auch BGH, Beschluss vom 2. März 2017, 4 StR 406/16, NStZ-RR 2017, 185). - BayObLG, 28.05.2020 - 205 StRR 9/20
Alternativrüge bei Widerspruch zwischen Urteilsgründen und Akteninhalt
- BGH, 19.03.2019 - 5 StR 429/18 Den Inhalt der mündlichen Erklärung des Beschwerdeführers könnte der Senat nur durch eine im Revisionsverfahren verbotene Rekonstruktion der tatgerichtlichen Beweisaufnahme feststellen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 2. März 2017 - 4 StR 406/16, NStZ-RR 2017, 185, und vom 29. März 2011 - 3 StR 9/11).
Rechtsprechung
BGH, 12.01.2017 - 1 StR 360/16 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- HRR Strafrecht
§ 261 StPO; § 267 Abs. 1 Satz StPO
Tatrichterliche Beweiswürdigung (Darstellung im Urteil: erforderliche Gesamtwürdigung aller Beweise; Revisibilität) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 261 StPO, § 267 StPO
Beweiswürdigung im Strafverfahren: Fehlerhaftigkeit bei zu bloßen Vermutungen führenden Schlussfolgerungen - IWW
§ 261 StPO
- Wolters Kluwer
Tragfähige Begründung der Überzeugung von der Täterschaft des Angeklagten bei der unmittelbaren Brandlegung durch das Tatgericht; Gerichtliche Schlussfolgerungen als bloße Vermutungen
- rewis.io
Beweiswürdigung im Strafverfahren: Fehlerhaftigkeit bei zu bloßen Vermutungen führenden Schlussfolgerungen
- ra.de
- rechtsportal.de
Tragfähige Begründung der Überzeugung von der Täterschaft des Angeklagten bei der unmittelbaren Brandlegung durch das Tatgericht; Gerichtliche Schlussfolgerungen als bloße Vermutungen
- rechtsportal.de
StPO § 261
Tragfähige Begründung der Überzeugung von der Täterschaft des Angeklagten bei der unmittelbaren Brandlegung durch das Tatgericht; Gerichtliche Schlussfolgerungen als bloße Vermutungen - datenbank.nwb.de
Beweiswürdigung im Strafverfahren: Fehlerhaftigkeit bei zu bloßen Vermutungen führenden Schlussfolgerungen
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Der Zirkelschluss in der Beweiswürdigung
Verfahrensgang
- LG Mosbach, 07.03.2016 - 1 KLs 24 Js 328/15
- BGH, 12.01.2017 - 1 StR 360/16
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2017, 185
Wird zitiert von ... (20)
- BGH, 01.03.2018 - 4 StR 399/17
Ku'Damm-Raser-Fall: Mordurteil aufgehoben
Zudem halten die Beweiserwägungen, mit denen das Landgericht einen bedingten Tötungsvorsatz angenommen hat, auch unter Berücksichtigung des eingeschränkten revisionsgerichtlichen Prüfungsumfangs (vgl. BGH, Urteile vom 12. Januar 2017 - 1 StR 360/16, juris Rn. 10; vom 18. September 2008 - 5 StR 224/08, NStZ 2009, 401, 403;… vom 20. Juni 2013 - 4 StR 159/13, juris Rn. 19) rechtlicher Überprüfung nicht stand. - BGH, 01.03.2018 - 4 StR 158/17
Frankfurter Todesraser droht härtere Strafe - Abgrenzung bewusste …
Die Erwägungen, mit denen die Jugendkammer im Fall II. 2 der Urteilsgründe die Annahme eines bedingten Tötungsvorsatzes verneint und bewusste Fahrlässigkeit bejaht hat, halten auch unter Berücksichtigung des eingeschränkten revisionsgerichtlichen Prüfungsumfangs (vgl. BGH, Urteile vom 12. Januar 2017 - 1 StR 360/16, juris Rn. 10; vom 18. September 2008 - 5 StR 224/08, NStZ 2009, 401, 403;… vom 20. Juni 2013 - 4 StR 159/13, juris Rn. 19) einer Überprüfung nicht stand. - BGH, 12.07.2017 - 1 StR 535/16
Freispruch im Fall des Vorwurfs des Betrugs im Zusammenhang mit der Abrechnung …
Rechtlich zu beanstanden sind die Beweiserwägungen ferner dann, wenn sie erkennen lassen, dass das Gericht überspannte Anforderungen an die zur Verurteilung erforderliche Überzeugungsbildung gestellt und dabei nicht beachtet hat, dass eine absolute, das Gegenteil denknotwendig ausschließende und von niemandem anzweifelbare Gewissheit nicht erforderlich ist, sondern ein nach der Lebenserfahrung ausreichendes Maß an Sicherheit genügt, das vernünftige und nicht bloß auf denktheoretische Möglichkeiten gegründete Zweifel nicht zulässt (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 12. Januar 2017 - 1 StR 360/16, Rn. 10 …und vom 11. Mai 2017 - 4 StR 554/16, Rn. 6 jeweils mwN).Dabei dürfen die einzelnen Beweisergebnisse nicht nur isoliert gewertet werden, sondern müssen in eine umfassende Gesamtwürdigung eingestellt worden sein (st. Rspr.;… etwa BGH, Urteile vom 2. April 2015 - 3 StR 635/14, Rn. 3 und vom 12. Januar 2017 - 1 StR 360/16, Rn. 10, NStZ-RR 2017, 185 mwN).
- BGH, 21.12.2022 - KRB 54/22
Beweiswürdigung bei kartellrechtlichem Haftungsrisiko
Denn es genügt ein nach der Lebenserfahrung ausreichendes Maß an Sicherheit, das vernünftige und nicht bloß auf denktheoretische Möglichkeiten gegründete Zweifel nicht zulässt (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 12. Januar 2017 - 1 StR 360/16, juris Rn. 10;… vom 11. Mai 2017 - 4 StR 554/16, juris Rn. 6;… vom 12. Juli 2017 - 1 StR 535/16, ZWH 2017, 328 Rn. 7; jeweils mwN). - BGH, 16.05.2017 - 1 StR 306/16
Betrug (Vermögenschaden: Prinzip der Gesamtsaldierung, Ermittlung des Werts von …
Dabei dürfen die einzelnen Beweisergebnisse nicht nur isoliert gewertet werden, sondern müssen in eine umfassende Gesamtwürdigung eingestellt worden sein (BGH, Urteile vom 5. Dezember 2013 - 4 StR 371/13, NStZ-RR 2014, 87; vom 2. April 2015 - 3 StR 635/14 und vom 12. Januar 2017 - 1 StR 360/16, NStZ-RR 2017, 185). - BGH, 25.11.2020 - 5 StR 493/19
Schwere Brandstiftung (Schäden an einem nicht unmittelbar dem Wohnen dienenden …
Eine unmittelbar auf die Brandlegung zurückzuführende erhebliche Verrußung von Wohnungen, die zu Nutzungseinschränkungen für eine nicht unbeträchtliche Zeit führten (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 14. Januar 2014 - 1 StR 628/13 mwN), ist nach den insoweit rechtsfehlerfreien Feststellungen (vgl. zum eingeschränkten revisionsgerichtlichen Prüfungsumfang BGH, Urteil vom 12. Januar 2017 - 1 StR 360/16; Beschluss vom 15. Januar 2020 - 2 StR 352/18) nicht eingetreten. - BGH, 11.04.2018 - 2 StR 551/17
Rücktritt (Darlegungsanforderungen an den fehlgeschlagenen Versuch; beendeter und …
Das Revisionsgericht ist auf die Prüfung beschränkt, ob die Beweiswürdigung des Tatgerichts mit Rechtsfehlern behaftet ist, weil sie Lücken oder Widersprüche aufweist, mit Denkgesetzen oder gesichertem Erfahrungswissen nicht übereinstimmt oder sich so weit von einer Tatsachengrundlage entfernt, dass sich die gezogenen Schlussfolgerungen letztlich als reine Vermutung erweisen (vgl. BGH, Urteil vom 12. Januar 2017 - 1 StR 360/16, BeckRS 2017, 104320; Urteil vom 21. März 2013 - 3 StR 247/12, NStZ 2013, 420, 421 mwN). - BGH, 28.06.2017 - 1 StR 624/16
Steuerhinterziehung (Vorsatz: erforderliche Gesamtbetrachtung); tatrichterliche …
Dabei dürfen die einzelnen Beweisergebnisse nicht nur isoliert gewertet werden, sondern müssen in eine umfassende Gesamtwürdigung eingestellt worden sein (BGH, Urteile vom 5. Dezember 2013 - 4 StR 371/13, NStZ-RR 2014, 87; vom 2. April 2015 - 3 StR 635/14 und vom 12. Januar 2017 - 1 StR 360/16, NStZ-RR 2017, 185). - BGH, 23.04.2020 - 1 StR 391/19
Beihilfe durch berufsneutrales Handeln (Geltendmachung von betrügerisch erlangten …
Die tatsächlichen Schlussfolgerungen des Tatgerichts müssen nicht zwingend sein; es genügt, dass sie möglich sind und das Tatgericht von ihrer Richtigkeit überzeugt ist (vgl. BGH, Urteil vom 12. Januar 2017 - 1 StR 360/16 Rn. 10 mwN).Das Revisionsgericht ist auf die Prüfung beschränkt, ob die Beweiswürdigung des Tatgerichts mit Rechtsfehlern behaftet ist, weil sie Lücken oder Widersprüche aufweist, mit den Denkgesetzen oder gesichertem Erfahrungswissen nicht übereinstimmt oder sich so weit von einer Tatsachengrundlage entfernt, dass sich die gezogenen Schlussfolgerungen letztlich als reine Vermutung erweisen (vgl. BGH, Urteile vom 12. Januar 2017 - 1 StR 360/16 Rn. 10 …und vom 21. März 2013 - 3 StR 247/12, BGHSt 58, 212 Rn. 6 mwN).
- BGH, 16.07.2019 - 4 StR 231/19
Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (revisionsgerichtliche …
Seine tatsächlichen Schlüsse müssen nicht zwingend sein; es genügt, dass sie möglich sind und das Tatgericht von ihrer Richtigkeit überzeugt ist (vgl. BGH, Urteile vom 30. März 2004 - 1 StR 354/03, NStZ-RR 2004, 238; vom 12. Januar 2017 - 1 StR 360/16, NStZ-RR 2017, 185 (Ls)).Ein Rechtsfehler im Sinne des § 337 StPO liegt jedoch vor, wenn die Beweiswürdigung lückenhaft, unklar oder widersprüchlich ist, mit den Denkgesetzen oder gesichertem Erfahrungswissen nicht in Einklang steht, wenn sie sich auf nicht existierende Erfahrungssätze stützt (…vgl. BGH, Beschlüsse vom vom 18. Juni 2008 - 2 StR 225/08, juris, Rn. 5;… vom 15. März 2017 - 2 StR 270/16, juris, Rn. 15) oder sich so weit von einer Tatsachengrundlage entfernt, dass sich die gezogenen Schlussfolgerungen letztlich als reine Vermutung erweisen (vgl. BGH, Urteil vom 21. März 2013 - 3 StR 247/12, NStZ 2013, 420; Urteil vom 12. Januar 2017 - 1 StR 360/16, NStZ-RR 2017, 185 (Ls)).
- BGH, 13.03.2019 - 2 StR 597/18
Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (revisionsgerichtliche …
- BGH, 16.01.2018 - 2 StR 527/17
Unterschlagung (Subsidiarität gegenüber Nicht-Zueignungsdelikten: Vergewaltigung, …
- BGH, 17.03.2020 - 1 StR 631/19
Tatrichterliche Beweiswürdigung
- BGH, 12.03.2019 - 2 StR 584/18
Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (Revisibilität; Wertung von …
- BGH, 30.03.2022 - 2 StR 292/21
Beweiswürdigung (beschränkte Revisibilität; Gesamtschau); sexueller Übergriff …
- BGH, 21.03.2018 - 2 StR 408/17
Beweiswürdigung hinsichtlich der Herkunft der im Pkw, in der Wohnung und im …
- BGH, 21.11.2017 - 1 StR 261/17
Tatrichterliche Beweiswürdigung (Umgang mit vorherigen, widerlegten Einlassungen …
- OLG Celle, 26.09.2018 - 3 Ss 25/18
Nachweis alkoholbedingter Fahrfehler anhand von Lichtbildern
- BGH, 07.12.2017 - 4 StR 287/17
Lückenhafte Beweiswürdigung
- BGH, 16.02.2022 - 2 StR 399/21
Beweiswürdigung (eingeschränkte Revisibilität; Zweifel: Zweifelssatz, keine …
Rechtsprechung
BGH, 06.12.2016 - 4 StR 558/16 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- HRR Strafrecht
§ 302 Abs. 2 StPO
Revision (Rechtsmittelrücknahme; Ermächtigung des Verteidigers; Widerruf der Rechtsmittelrücknahme) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 302 Abs 2 StPO
Revision in Strafsachen: Wirksamkeit der Ermächtigung zur Rücknahme der Revision; Widerruf der Ermächtigung - IWW
§ 302 Abs. 1 StPO, § 302 Abs. 2 StPO, § 473 Abs. 1 Satz 1 StPO
- Wolters Kluwer
Ermächtigung des Verteidigers zur Rechtsmittelrücknahme; Rechtsmittelrücknahme als Ergebnis einer Besprechung mit dem Angeklagten in der Justizvollzugsanstalt
- rewis.io
Revision in Strafsachen: Wirksamkeit der Ermächtigung zur Rücknahme der Revision; Widerruf der Ermächtigung
- ra.de
- rechtsportal.de
StPO § 302 Abs. 1; StPO § 302 Abs. 2
Ermächtigung des Verteidigers zur Rechtsmittelrücknahme; Rechtsmittelrücknahme als Ergebnis einer Besprechung mit dem Angeklagten in der Justizvollzugsanstalt - datenbank.nwb.de
Revision in Strafsachen: Wirksamkeit der Ermächtigung zur Rücknahme der Revision; Widerruf der Ermächtigung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Rechtsmittelrücknahme - und die Ermächtigung des Angeklagten
Verfahrensgang
- LG Mühlhausen, 19.09.2016 - 219 Js 44439/16
- BGH, 06.12.2016 - 4 StR 558/16
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2017, 185
Wird zitiert von ... (12)
- BGH, 20.02.2017 - 1 StR 552/16
Rechtsmittelrücknahme in Strafsachen: Rücknahmeerklärung durch schuldunfähigen …
Für ihren Nachweis genügt die anwaltliche Versicherung des Verteidigers (vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. Dezember 2016 - 4 StR 558/16; vom 15. April 2015 - 1 StR 112/15, NStZ-RR 2016, 24 f. und vom 16. Dezember 1994 - 2 StR 461/94).Dies wäre nur zulässig, solange die Rücknahmeerklärung noch nicht bei Gericht eingegangen ist (BGH, Beschluss vom 6. Dezember 2016 - 4 StR 558/16).
An die danach wirksame Revisionsrücknahme ist die Angeklagte gebunden, die Rücknahme ist grundsätzlich unwiderruflich und unanfechtbar (BGH, Beschlüsse vom 6. Dezember 2016 - 4 StR 558/16 und vom 15. April 2015 - 1 StR 112/15, NStZ-RR 2016, 24).
Der Wiedereinsetzung steht schon die wirksame und damit nicht widerrufbare oder anfechtbare Rücknahmeerklärung entgegen, die zum Verlust des Rechtsmittels führt (BGH, Beschlüsse vom 6. Dezember 2016 - 4 StR 558/16 und vom 15. April 2015 - 1 StR 112/15, NStZ-RR 2016, 24).
- OLG Bamberg, 03.04.2018 - 3 Ss OWi 330/18
Ausdrückliche Ermächtigung zur Rücknahme oder Beschränkung des Rechtsbehelfs in …
bb) Da allerdings für die nach § 67 I 2 OWiG i.V.m. § 302 II StPO erforderliche ausdrückliche Ermächtigung, die im Zeitpunkt der Erklärung der Einspruchsbeschränkung vorgelegen haben muss, keine besondere Form vorgeschrieben ist und der Nachweis auch nachträglich, etwa durch eine anwaltliche Versicherung, erbracht werden kann (st.Rspr., vgl. nur BGH, Beschluss vom 06.12.2016 - 4 StR 558/16 = NStZ-RR 2017, 185; 15.04.2015 - 1 StR 112/15 = NStZ-RR 2016, 24; 05.02,2014 - 1 StR 527/13 [bei juris];… Urt. v. 18.07.2013 - 4 StR 100/13 = NStZ-RR 2013, 352 = BGHR StPO § 302 I Rücknahme 7), hat der Senat entsprechende Ermittlungen durchgeführt. - BGH, 19.02.2019 - 3 StR 6/19
Anforderungen an die Ermächtigung zur Rücknahme eines Rechtsmittels (kein …
Für ihren Nachweis genügt die anwaltliche Versicherung des Verteidigers (BGH, Beschlüsse vom 6. Dezember 2016 4 StR 558/16, NStZ-RR 2017, 185 und vom 20. Februar 2017 1 StR 552/16, NStZ 2017, 487, 488).Es besteht kein Anlass, an der Richtigkeit dieser Angaben zu zweifeln, die vor dem Hintergrund des von der Verteidigerin beigebrachten Schreibens an den Mandanten vom 1. November 2018 (Sachakte Band III, S. 31) ein schlüssiges Bild ergeben (vgl. Senat, Beschluss vom 10. Februar 2005 3 StR 12/05, NStZ 2005, 583; BGH, Beschlüsse vom 6. Dezember 2016 4 StR 558/16, NStZ-RR 2017, 185 …und vom 14. Mai 1992 1 StR 264/92, BGHR StPO § 302 Abs. 2 Rücknahme 6).
Ein Widerruf der Ermächtigung zur Revisionsrücknahme ist nur zulässig, solange die Rücknahmeerklärung noch nicht bei Gericht eingegangen ist (BGH, Beschluss vom 6. Dezember 2016 4 StR 558/16, NStZ-RR 2017, 185, 186 und vom 8. Oktober 2015 2 StR 103/15, NStZ-RR 2016, 180).
- OLG Bamberg, 13.08.2018 - 3 Ss OWi 980/18
Versagung einer Fahrverbotsprivilegierung aufgrund pauschaler Prognose zur …
Da allerdings für die nach § 67 I 2 OWiG i.V.m. § 302 II StPO erforderliche ausdrückliche Ermächtigung, die im Zeitpunkt der Erklärung der Einspruchsbeschränkung vorgelegen haben muss, keine besondere Form vorgeschrieben ist und der Nachweis auch nachträglich, etwa durch eine anwaltliche Versicherung, erbracht werden kann (st.Rspr., vgl. nur BGH, Beschl. vom 06.12.2016 - 4 StR 558/16 = NStZ-RR 2017, 185; 15.04.2015 - 1 StR 112/15 = NStZ-RR 2016, 24; 05.02.2014 - 1 StR 527/13 [bei juris];… Urt. v. 18.07.2013 - 4 StR 100/13 = NStZ-RR 2013, 352 = BGHR StPO § 302 I Rücknahme 7;… OLG Bamberg a.a.O.), hat der Senat entsprechende Ermittlungen durchgeführt. - BGH, 27.03.2019 - 4 StR 597/18
Rechtsmittelrücknahme und Rechtsmittelverzicht (Ermächtigung des Angeklagten; …
Für diese ist keine bestimmte Form vorgeschrieben, so dass sie auch mündlich bzw. fernmündlich erteilt werden kann; für ihren Nachweis genügt die anwaltliche Versicherung des Verteidigers (vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. Dezember 2016 - 4 StR 558/16, NStZ-RR 2017, 185; vom 15. April 2015 - 1 StR 112/15, NStZ-RR 2016, 24; vom 10. Februar 2005 - 3 StR 12/05, NStZ 2005, 583;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 61. Aufl., § 302 Rn. 32;… SSW-StPO/Hoch, 3. Aufl., § 302 Rn. 18 f.).Ein Widerruf der Ermächtigung zur Revisionsrücknahme ist nur zulässig, solange die Rücknahmeerklärung noch nicht bei Gericht eingegangen ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. Dezember 2016 - 4 StR 558/16, NStZ-RR 2017, 185, 186; vom 8. März 2005 - 4 StR 573/04, NStZ-RR 2005, 211, 212).
- OLG Bamberg, 08.02.2019 - 2 Ss OWi 123/19
Unwirksamkeit nachträglicher Einspruchsbeschränkung wegen fehlender anwaltlicher …
bereits unter dem 19.05.2017 und damit noch vor Erlass des Bußgeldbescheids sowie der Unterbevollmächtigten ausgestellt worden sind, noch ist ein entsprechender Nachweis für die Existenz einer notwendigen ausdrücklichen Ermächtigung bereits im Zeitpunkt der Einspruchsbeschränkung in zulässiger Weise nachträglich (vgl. hierzu neben BGHSt 36, 259/260 u.a. BGH, Beschluss vom 06.12.2016 - 4 StR 558/16 = NStZ-RR 2017, 185; 15.04.2015 - 1 StR 112/15 = NStZ-RR 2016, 24; 05.02,2014 - 1 StR 527/13 [bei juris];… Urt. v. 18.07.2013 - 4 StR 100/13 = NStZ-RR 2013, 352 = BGHR StPO § 302 I Rücknahme 7 und OLG Bamberg a.a.O.;… Meyer-Goßner/Schmitt a.a.O. § 302 Rn. 33) erbracht worden. - BGH, 25.05.2021 - 5 StR 32/21
Rechtswirksame Rücknahme der Revision durch den vom Angeklagten ermächtigten …
Ein Widerruf der Ermächtigung zur Revisionsrücknahme kann nur Rechtswirkung entfalten, solange die Rücknahmeerklärung noch nicht bei Gericht eingegangen ist (BGH, Beschlüsse vom 6. Dezember 2016 - 4 StR 558/16, NStZ-RR 2017, 185 f.; vom 31. August 2016 - 2 StR 267/16; vom 5. Juni 2013 - 1 StR 168/13, NStZ 2014, 54).An die somit wirksame Revisionsrücknahme ist der Angeklagte gebunden, da sie grundsätzlich unwiderruflich und unanfechtbar ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. Dezember 2016 - 4 StR 558/16;… vom 27. März 2019 - 4 StR 597/18, BGHR StPO § 302 Abs. 2 Rücknahme 14).
- BGH, 17.10.2017 - 2 StR 410/17
Zurücknahme und Verzicht (Prozessuale Handlungsfähigkeit; Unwiderruflichkeit und …
Die von dem Beschuldigten (hilfsweise) erneut eingelegte Revision ist unzulässig, da eine wirksame Rücknahmeerklärung regelmäßig den Verzicht auf die Wiederholung des Rechtsmittels enthält (vgl. Senat…, Beschluss vom 28. Juli 2004 - 2 StR 199/04, aaO mwN; BGH, Beschluss vom 6. Dezember 2016 - 4 StR 558/16). - OLG Stuttgart, 14.12.2020 - 7 Rb 24 Ss 986/20
Ermächtigung, Rechtsmittelrücknahme, Vollmacht, Rechtsmissbrauch
Diese ist indes an keine Form gebunden und kann auch mündlich erteilt werden; für ihren Nachweis genügt die anwaltliche Versicherung des Verteidigers (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Dezember 2016 - 4 StR 558/16 - juris Rn. 5). - BGH, 26.05.2020 - 3 StR 595/19
Rücknahme der Revision (Rechtsmittel; Wirksamkeit; deklaratorischer Beschluss; …
Der Wiedereinsetzung steht die wirksame und damit nicht widerrufbare oder anfechtbare Rücknahmeerklärung entgegen, die zum Verlust des Rechtsmittels führt (BGH, Beschlüsse vom 6. Dezember 2016 - 4 StR 558/16, juris Rn. 6 ff.; vom 15. April 2015 - 1 StR 112/15, NStZ-RR 2016, 24). - OLG Zweibrücken, 24.05.2022 - 1 Ws 83/22
Einsichtsfähigkeit eines im psychiatrischen Krankenhaus Untergebrachten bei …
- BayObLG, 01.02.2021 - 202 StRR 4/21
Anforderungen an Nachweis für Ermächtigung des Verteidigers zur nachträglichen …