Rechtsprechung
BGH, 07.03.2017 - 3 StR 545/16 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- HRR Strafrecht
§ 302 StPO
Wirksamkeit des Rechtsmittelverzichts (keine Unwirksamkeit allein aufgrund von emotionaler Aufgewühltheit bei Erklärung; Beratungsmöglichkeit mit dem Verteidiger) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 302 StPO
Revision in Strafsachen: Wirksamkeit des Rechtsmittelverzichts - IWW
§ 349 Abs. 1 StPO
- Wolters Kluwer
Absichtlich schwere Körperverletzung; Voraussetzungen für die Unwirksamkeit des Rechtsmittelverzichts
- rewis.io
Revision in Strafsachen: Wirksamkeit des Rechtsmittelverzichts
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 349 Abs. 1
Absichtlich schwere Körperverletzung; Voraussetzungen für die Unwirksamkeit des Rechtsmittelverzichts - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- niedersachsen.de (Pressemitteilung)
Säureanschlag - Urteil rechtskräftig
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Rechtsmittelverzicht - ohne Rücksprache mit dem Verteidiger
- haz.de (Pressemeldung, 18.04.2017)
Fall Vanessa M.: Urteil nach Säureattacke ist nun rechtskräftig
- lto.de (Pressemeldung zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)
Revision nach Säureangriff auf Freundin: Verurteilter will 15 statt 12 Jahre in Haft
Verfahrensgang
- LG Hannover, 25.08.2016 - 39 Ks 9/16
- BGH, 07.03.2017 - 3 StR 545/16
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2017, 186
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 03.07.2018 - 4 StR 227/18
Zurücknahme und Verzicht (Rechtsmittelverzicht: Voraussetzungen, Auslegung von …
Ebenso wenig stellt es die Wirksamkeit des Rechtsmittelverzichts in Frage, wenn es sich bei der Erklärung des Angeklagten um eine wütende Spontanäußerung gehandelt haben sollte; auch der in emotionaler Aufgewühltheit erklärte Rechtsmittelverzicht ist wirksam (vgl. BGH, Beschluss vom 7. März 2017 - 3 StR 545/16, NStZ-RR 2017, 186 (Ls); Beschluss vom 25. Februar 2014 - 1 StR 40/14, NStZ 2014, 533, 534; Beschluss vom 20. April 2004 - 1 StR 14/04, bei Becker, NStZ-RR 2005, 257, 261).bb) Auch der Verteidiger hat nicht zu erkennen gegeben, dass bezüglich der Frage eines einzulegenden Rechtsmittels noch Erörterungsbedarf bestehe, was der Wirksamkeit des Verzichts des Angeklagten hätte entgegenstehen können (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 12. Februar 1963 - 1 StR 561/62, BGHSt 18, 257 ff.; Beschluss vom 7. März 2017 - 3 StR 545/16, aaO;… Beschluss vom 25. Februar 2014 - 1 StR 40/14, aaO).
- OLG Bamberg, 18.12.2020 - 1 AuslA R 55/20
Zuständigkeit der Oberlandesgerichte zur Überprüfung der Einverständniserklärung …
b) Weiter entspricht es ständiger und gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung, dass ein Rechtsmittelverzicht nach § 302 Abs. 1 StPO, der ebenfalls eine unwiderrufliche Prozesshandlung darstellt, dann unwirksam sein kann, wenn durch das Gericht einem Angeklagten vor Erklärung eines Rechtsmittelverzichts keine Gelegenheit gegeben wurde, sich mit seinem Verteidiger zu besprechen, oder der Verteidiger keine Gelegenheit erhalten hatte, seinen Mandanten zu beraten (vgl. zuletzt BGH, Beschluss vom 07.03.2017 - 3 StR 545/16 bei juris und schon 21.04.1999 - 5 StR 714/98 = BGHSt 45, 51 = NJW 1999, 2449 = StV 1999, 412 = wistra 1999, 306 = BGHR StPO § 302 Abs. 1 S. 1 Rechtsmittelverzicht 20 m.w.N.;… Meyer-Goßner/Schmitt StPO 63. Aufl. § 302 Rn. 25 m.w.N.).
Rechtsprechung
BGH, 21.02.2017 - 3 StR 554/16 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 345 Abs 2 StPO, § 53 Abs 2 BRAO
Revision in Strafsachen: Anforderungen an eine formgerechte Unterzeichnung einer Revisionsbegründungsschrift - IWW
- Wolters Kluwer
Verwerfung der Revision als unzulässig hinsichtlich Begründung der Revision
- rewis.io
Revision in Strafsachen: Anforderungen an eine formgerechte Unterzeichnung einer Revisionsbegründungsschrift
- ra.de
- rechtsportal.de
Verwerfung der Revision als unzulässig hinsichtlich Begründung der Revision
- rechtsportal.de
StPO § 345 Abs. 2 ; StPO § 349 Abs. 1
Verwerfung der Revision als unzulässig hinsichtlich Begründung der Revision - datenbank.nwb.de
Revision in Strafsachen: Anforderungen an eine formgerechte Unterzeichnung einer Revisionsbegründungsschrift
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Osnabrück, 31.08.2016 - 15 KLs 17/16
- BGH, 21.02.2017 - 3 StR 554/16
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2017, 186
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 16.01.2020 - 4 StR 279/19
Verwerfung der Revision als unzulässig
Anhaltspunkte, dass der Unterzeichner als allgemeiner Vertreter des Pflichtverteidigers gemäß § 53 Abs. 2 BRAO tätig geworden ist, sind nicht ersichtlich (vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. Februar 2017 - 3 StR 554/16, NStZ-RR 2017, 186; vom 5. Oktober 2016 - 3 StR 268/16, juris;… KK-StPO/Gericke, 8. Aufl., § 345 Rn. 11 mwN). - OLG München, 16.03.2018 - 8 St (K) 3/18
Bewilligung einer Pauschgebühr für die Verteidigung in Staatsschutzsachen
Hinzu kommt, dass eine Vertretung des Pflichtverteidigers bei der Unterzeichnung der Revisionsbegründungsschrift durch einen anderen Rechtsanwalt allenfalls in den Fällen des § 53 Abs. 2 BRAO möglich ist (BGH Beschluss vom 21. Februar 2017 - 3 StR 554/16), was vorliegend offensichtlich wegen der unterschiedlichen Kanzleisitze des Antragstellers in W. einerseits und der weiteren Pflicht- und Wahlverteidiger ... und ... in M. andererseits ausscheidet. - BGH, 27.11.2019 - 5 StR 539/19
Verwerfung des Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand als unzulässig
Im Übrigen ist der Wiedereinsetzungsantrag - und damit auch die Revision - nicht von dem beigeordneten Verteidiger Rechtsanwalt P. (vgl. SA Bd. III Bl. 8) unterzeichnet worden, sondern "für' diesen von einem anderen Rechtsanwalt, wobei keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Unterzeichner als allgemeiner Vertreter des Pflichtverteidigers gemäß § 53 Abs. 2 BRAO oder als sonstiger Bevollmächtigter des Angeklagten tätig geworden ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. Dezember 2015 - 4 StR 473/15, und vom 21. Februar 2017 - 3 StR 554/16, NStZ-RR 2017, 186). - BGH, 13.06.2017 - 3 StR 202/17
Unzulässiger Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die …
Der Pflichtverteidiger kann seine Befugnisse indes nicht wirksam übertragen; Anhaltspunkte dafür, dass der Unterzeichner des Schriftsatzes als allgemeiner Vertreter der Pflichtverteidigerin gemäß § 53 Abs. 2 BRAO tätig geworden ist, sind nicht ersichtlich (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Februar 2017 - 3 StR 554/16 mwN).
Rechtsprechung
OLG Hamm, 07.06.2016 - 1 RVs 16/16 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Burhoff online
Rechtsmittelrücknahme, Rechtsmittelbeschränkung, besondere Ermächtigung
- Burhoff online
Rechtsmittelbeschränkung, Vollmacht, Wirksamkeit der Berufungsbeschränkung, Pflichtverteidiger
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Rechtsmittelbeschränkung, Vollmacht, Wirksamkeit der Berufungsbeschränkung durch den Pflichtverteidiger
- beck-blog (Kurzinformation und Volltext)
Berufungsbeschränkung durch (vormals formular-bevollmächtigten) Pflichtverteidiger: Nein, wenn er nichts neues vorlegt!
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Unwirksamkeit der Rechtsmittelbeschränkung bei fehlender ausdrücklicher Vollmacht des Verteidigers
- ra.de
- rewis.io
- rechtsportal.de
StPO § 302 Abs. 2; StPO § 329 Abs. 2
Rechtsmittelbeschränkung; Vollmacht; Wirksamkeit der Berufungsbeschränkung durch den Pflichtverteidiger - rechtsportal.de
StPO § 302 Abs. 2 ; StPO § 329 Abs. 2
Unwirksamkeit der Rechtsmittelbeschränkung bei fehlender ausdrücklicher Vollmacht des Verteidigers - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Rechtsmittelrücknahme: Ausdrückliche Ermächtigung
Besprechungen u.ä.
- Alpmann Schmidt | RÜ2(kostenpflichtig) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Grundsätzlich nur rechtsmittelbezogene Ermächtigung nach § 302 Abs. 2 StPO ausreichend
Verfahrensgang
- LG Dortmund - 38 Ns 41/15
- OLG Hamm, 07.06.2016 - 1 RVs 16/16
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2017, 186
Wird zitiert von ... (2)
- BayObLG, 04.10.2021 - 206 StRR 69/21
Nachträgliche Berufungsbeschränkung auf den Rechtsfolgenausspruch durch …
bb) In einzelnen obergerichtlichen Entscheidungen und vereinzelt in der strafprozessualen Kommentarliteratur wird die Auffassung vertreten, bei einer Beschränkungserklärung innerhalb laufender Berufungsbegründungsfrist handle es sich nicht um eine Teilrücknahme, sondern um die Konkretisierung des Umfangs des Rechtsmittels; somit bedürfe es keiner Ermächtigung nach § 302 Abs. 2 StPO (…OLG Celle, Beschluss v. 23. November 2020, 3 Ss 48/20, BeckRS 2020, 34055, Rn. 30;… Beschluss vom 8. September 2004, 21 Ss 68/04, juris Rn. 4; OLG Koblenz, Beschluss v. 8. Februar 2000, 1 Ss 5/00, NStZ-RR 2001, 247; OLG Hamm, Beschluss v. 7. Juni 2016, 1 Rvs 16/16, NStZ-RR 2017, 186;… Beschluss v. 12. Februar 2008, 3 Ss 514/07, BeckRS 2008, 4288, Rn. 7;… Beschluss v. 17. Mai 2005, 1 Ss 62/05, juris Rn. 12, jeweils nicht entscheidungserheblich;… Paul in: Karlsruher Kommentar zur StPO, 8. Aufl. 2019, § 302 Rn. 20a). - OLG Hamm, 28.06.2016 - 1 RVs 46/16
Berufungshauptverhandlung; Abwesenheit des Angeklagten; Vertretungsvollmacht; …
Diese ist nur dann ausnahmsweise entbehrlich, wenn sich die Konkretisierung ohne Weiteres aus den Umständen des Einzelfalls ergibt, etwa weil eine allgemein formulierte, dem Verteidiger die Befugnis zur Rücknahme "von Rechtsmitteln" erteilende Vollmacht nur bzw. erst für ein Berufungsverfahren oder nur bzw. erst zur Durchführung der Revision erteilt worden ist (vgl. Senatsbeschluss vom 7. Juni 2016 - III-1 RVs 16/16 - KG, Beschluss vom 8. Januar 2015 - 4 Ws 128/14 -, juris;… Meyer-Goßner in Meyer-Goßner/Schmitt, a. a. O., zu § 302, Rn. 32, m.w.N.).