Rechtsprechung
BGH, 07.06.2017 - 2 ARs 46/15, 2 AR 312/14 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- HRR Strafrecht
§ 36 Abs. 1 Nr. 1 OWiG; § 68 Abs. 1 Satz 1 OWiG
Sachliche Zuständigkeit der Verwaltungsbehörde; Zuständiges Gericht (Entscheidung über den Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 36 Abs 1 Nr 1 OWiG, § 36 Abs 1 Nr 2 OWiG, § 36 Abs 2 OWiG, § 36 Abs 3 OWiG, § 68 Abs 1 S 1 OWiG
Bußgeldverfahren: Örtlich zuständiges Gericht für die Entscheidung über den Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid der "Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt Außenstelle Nord" - IWW
§ 15 Abs. 1 Nr. 2 des Seeaufgabengesetzes, §§ 3 Abs. 1, ... 25 Abs. 2 Nr. 2, 61 Abs. 1 Nr. 3, Nr. 9 SeeSchStrO, § 68 Abs. 1 OWiG, § 36 Abs. 2, 3 OWiG, § 46 Abs. 1 OWiG, § 14 StPO, § 36 Abs. 1 Nr. 1 OWiG, § 15 Abs. 1 Nr. 2 SeeAufgG (Gesetz über die Aufgaben des Bundes auf dem Gebiet der Seeschifffahrt - Seeaufgabengesetz, § 61 Abs. 2 SeeSchStrO, § 68 Abs. 1 Satz 1 OWiG, § 36 Abs. 1 Nr. 2 OWiG, § 15 Abs. 1 Nr. 2 SeeAufgG, § 61 Abs. 1 SeeSchStrO
- Wolters Kluwer
Bestimmung der Zuständigkeit der Behörden für den Erlass von Bußgeldbescheiden; Verordnungsermächtigung zur Zuständigkeitsbestimmung durch Rechtsverordnung
- rewis.io
Bußgeldverfahren: Örtlich zuständiges Gericht für die Entscheidung über den Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid der "Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt Außenstelle Nord"
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Bestimmung der Zuständigkeit der Behörden für den Erlass von Bußgeldbescheiden; Verordnungsermächtigung zur Zuständigkeitsbestimmung durch Rechtsverordnung
- rechtsportal.de
Bestimmung der Zuständigkeit der Behörden für den Erlass von Bußgeldbescheiden; Verordnungsermächtigung zur Zuständigkeitsbestimmung durch Rechtsverordnung
- datenbank.nwb.de
Bußgeldverfahren: Örtlich zuständiges Gericht für die Entscheidung über den Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid der "Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt Außenstelle Nord"
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Bonn - 430 Js 1004/14
- AG Kiel - II 36 OWi 27/14
- BGH, 07.06.2017 - 2 ARs 46/15, 2 AR 312/14
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2017, 256
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- VG Schleswig, 16.09.2014 - 3 A 223/13
Offshore Windpark - Befahrensverbot der Sicherheitszone
Auszug aus BGH, 07.06.2017 - 2 ARs 46/15
Sie umfasst auch Fälle der Rechtsnachfolge oder geänderten Behördenbezeichnung (vgl. VG Schleswig, Urteil vom 16. September 2014 - 3 A 223/13, RdTW 2015, 117, 118 f.).
- BGH, 21.05.2019 - 2 ARs 282/18
Zuständiges Gericht (Sitz der Verwaltungsbehörde; ordnungswidrigkeitenrechtlicher …
Gemeint ist damit die Verwaltungsbehörde, die den Bußgeldbescheid erlassen hat (vgl. Senat, Beschlüsse vom 7. Juni 2017 - 2 ARs 46/15, NStZ-RR 2017, 256 f.;… vom 2. Januar 1990 - 2 ARs 588/89, BGHR OWiG § 68 Abs. 1 Satz 1;… Rebmann/Roth/Herrmann, OWiG, 3. Aufl., § 68 Rn. 2).Erlässt eine Nebenstelle den Bußgeldbescheid ist für den Behördensitz der Ort der Hauptstelle maßgeblich, es sei denn, die Aufgabe der Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten wurde der Nebenstelle als eigenständiger Behörde zugewiesen (vgl. Senat, Beschluss vom 7. Juni 2017 - 2 ARs 46/15, aaO;… KK-OWiG/Ellbogen, 5. Aufl., § 68 Rn. 8;… BeckOK-OWiG/Gertler, 22. Ed., § 68 Rn. 4).
Rechtsprechung
OLG Köln, 24.03.2017 - 1 RVs 15/17 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- Wolters Kluwer
Anforderungen an den Nachweis einer schriftlichen Vertretungsvollmacht zur Wahrnehmung eines Hauptverhandlungstermins in Abwesenheit des Angeklagten
- rewis.io
- rechtsportal.de
Anforderungen an den Nachweis einer schriftlichen Vertretungsvollmacht zur Wahrnehmung eines Hauptverhandlungstermins in Abwesenheit des Angeklagten
- rechtsportal.de
StPO § 411 Abs. 2 ; StPO § 329 Abs. 1
Anforderungen an den Nachweis einer schriftlichen Vertretungsvollmacht zur Wahrnehmung eines Hauptverhandlungstermins in Abwesenheit des Angeklagten - juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2017, 256
- StV 2018, 152 (Ls.)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 06.06.1967 - 5 StR 147/67
Zulässigkeit einer allgemeinen Sachrüge gegen eine aufgrund Nichterscheinens des …
Auszug aus OLG Köln, 24.03.2017 - 1 RVs 15/17
Auch eine Überprüfung des Urteils auf Grund der erhobenen Sachrüge, mit der im Fall der Einspruchsverwerfung gemäß § 412 StPO lediglich geltend gemacht werden kann, dass Prozessvoraussetzungen fehlen oder Verfahrenshindernisse vorliegen (BGH StV 2001, 326; BGHSt 21, 242=NJW 1967, 1476; BayObLG, Beschluss vom 24.07.2001, NStZ-RR 2002, 79), lässt keinen Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten erkennen. - OLG Saarbrücken, 18.01.1999 - Ss 115/98
Verfahrensfehler bei einem Verhandeln zur Sache ohne Vorlage einer schriftlichen …
Auszug aus OLG Köln, 24.03.2017 - 1 RVs 15/17
Die vom Gesetz geforderte Schriftlichkeit dient dem sicheren Nachweis, dass der in der Hauptverhandlung auftretende Verteidiger tatsächlich von dem Angeklagten entsprechend beauftragt ist (vgl. OLG Saarbrücken NStZ 1999, 265, 266). - BGH, 13.12.2000 - 2 StR 56/00
Zulässigkeit einer Revision gegen ein Berufungsurteil nach § 329 Abs. 1 StPO bei …
Auszug aus OLG Köln, 24.03.2017 - 1 RVs 15/17
Auch eine Überprüfung des Urteils auf Grund der erhobenen Sachrüge, mit der im Fall der Einspruchsverwerfung gemäß § 412 StPO lediglich geltend gemacht werden kann, dass Prozessvoraussetzungen fehlen oder Verfahrenshindernisse vorliegen (BGH StV 2001, 326; BGHSt 21, 242=NJW 1967, 1476; BayObLG, Beschluss vom 24.07.2001, NStZ-RR 2002, 79), lässt keinen Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten erkennen. - BayObLG, 24.07.2001 - 1St RR 97/01
Verhinderung des Verteidigers
Auszug aus OLG Köln, 24.03.2017 - 1 RVs 15/17
Auch eine Überprüfung des Urteils auf Grund der erhobenen Sachrüge, mit der im Fall der Einspruchsverwerfung gemäß § 412 StPO lediglich geltend gemacht werden kann, dass Prozessvoraussetzungen fehlen oder Verfahrenshindernisse vorliegen (BGH StV 2001, 326; BGHSt 21, 242=NJW 1967, 1476; BayObLG, Beschluss vom 24.07.2001, NStZ-RR 2002, 79), lässt keinen Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten erkennen.