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   BGH, 06.07.2017 - 4 StR 65/17   

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https://dejure.org/2017,26777
BGH, 06.07.2017 - 4 StR 65/17 (https://dejure.org/2017,26777)
BGH, Entscheidung vom 06.07.2017 - 4 StR 65/17 (https://dejure.org/2017,26777)
BGH, Entscheidung vom 06. Juli 2017 - 4 StR 65/17 (https://dejure.org/2017,26777)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 20 StGB; § 21 StGB; § 63 StGB
    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Anordnung aufgrund Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen; Anordnung aufgrund verminderter Schuldfähigkeit; mehrstufige Prüfung der Schuldfähigkeit)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 20 StGB, § 21 StGB, § 63 StGB
    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Verminderte Schuldfähigkeit bei Borderlinestörung

  • IWW

    § 63 StGB, § 20 StGB, § 21 StGB

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen einer Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Mehrstufige Prüfung des Ausschlusses oder der erheblichen Verminderung der Schuldfähigkeit des Unterzubringenden zur Tatzeit; Darlegung der Auswirkung der festgestellten Störung bei Begehung der ...

  • rewis.io

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Verminderte Schuldfähigkeit bei Borderlinestörung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen einer Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Mehrstufige Prüfung des Ausschlusses oder der erheblichen Verminderung der Schuldfähigkeit des Unterzubringenden zur Tatzeit; Darlegung der Auswirkung der festgestellten Störung bei Begehung der ...

  • rechtsportal.de

    StGB § 20 ; StGB § 21 ; StGB § 63
    Voraussetzungen einer Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Mehrstufige Prüfung des Ausschlusses oder der erheblichen Verminderung der Schuldfähigkeit des Unterzubringenden zur Tatzeit; Darlegung der Auswirkung der festgestellten Störung bei Begehung der ...

  • datenbank.nwb.de

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Verminderte Schuldfähigkeit bei Borderlinestörung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2017, 269
  • StV 2019, 239 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 21.12.2016 - 1 StR 399/16

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus BGH, 06.07.2017 - 4 StR 65/17
    b) Die Entscheidung, ob die Schuldfähigkeit eines Angeklagten zur Tatzeit aus einem der in § 20 StGB bezeichneten Gründe ausgeschlossen oder im Sinne von § 21 StGB erheblich vermindert war, erfordert prinzipiell eine mehrstufige Prüfung (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 21. Dezember 2016 - 1 StR 399/16, Rn. 11; vom 1. Juli 2015 - 2 StR 137/15, NJW 2015, 3319, 3320; Beschluss vom 12. März 2013 - 4 StR 42/13, NStZ 2013, 519, 520).

    Deren Beurteilung erfordert konkretisierende und widerspruchsfreie Darlegungen dazu, in welcher Weise sich die festgestellte Störung bei Begehung der Tat auf die Handlungsmöglichkeiten des Angeklagten in der konkreten Tatsituation und damit auf die Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit ausgewirkt hat (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 21. Dezember 2016 - 1 StR 399/16 aaO; Beschlüsse vom 28. Januar 2016 - 3 StR 521/15, NStZ-RR 2016, 135; vom 17. Juni 2014 - 4 StR 171/14, NStZ-RR 2014, 305, 306).

  • BGH, 18.12.2014 - 4 StR 468/14

    Beschränkung der Revision (Auslegung der Revisionsbegründung durch das

    Auszug aus BGH, 06.07.2017 - 4 StR 65/17
    Die Revision der Staatsanwaltschaft ist ungeachtet des umfassenden Aufhebungsantrags ausweislich der Ausführungen in der Revisionsbegründungsschrift, die sich ausschließlich mit der unterbliebenen Anordnung der Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus befassen, auf die Nichtanordnung der Maßregel nach § 63 StGB beschränkt (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 18. Dezember 2014 - 4 StR 468/14, NStZ-RR 2015, 88 mwN).
  • BGH, 01.07.2015 - 2 StR 137/15

    Verminderte Schuldfähigkeit (zweistufige Prüfung des fehlenden Hemmungsvermögens)

    Auszug aus BGH, 06.07.2017 - 4 StR 65/17
    b) Die Entscheidung, ob die Schuldfähigkeit eines Angeklagten zur Tatzeit aus einem der in § 20 StGB bezeichneten Gründe ausgeschlossen oder im Sinne von § 21 StGB erheblich vermindert war, erfordert prinzipiell eine mehrstufige Prüfung (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 21. Dezember 2016 - 1 StR 399/16, Rn. 11; vom 1. Juli 2015 - 2 StR 137/15, NJW 2015, 3319, 3320; Beschluss vom 12. März 2013 - 4 StR 42/13, NStZ 2013, 519, 520).
  • BGH, 23.11.2023 - 4 StR 140/23

    Sichbereiterklären zu einem Verbrechen des Mordes; Unterbringung in einem

    Eine Auslegung des Rechtsmittels unter Berücksichtigung des Inhalts der Revisionsbegründungsschrift, die sich ausschließlich gegen die unterlassene Maßregelanordnung wendet, ergibt aber zweifelsfrei den beschränkten Anfechtungswillen der Staatsanwaltschaft (vgl. zu den Maßstäben nur BGH, Urteil vom 6. Juli 2017 - 4 StR 65/17 Rn. 8; Urteil vom 18. Dezember 2014 - 4 StR 468/14, NStZ-RR 2015, 88).
  • BGH, 27.06.2018 - 2 StR 112/18

    Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen (mehrstufige Prüfung;

    a) Die richterliche Entscheidung, ob die Fähigkeit des Täters, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln, aus einem der in § 20 StGB bezeichneten Gründe bei Begehung der Tat erheblich vermindert ist, erfordert prinzipiell eine mehrstufige Prüfung (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 6. Juli 2017 - 4 StR 65/17, NStZ-RR 2017, 269 und vom 21. Dezember 2016 - 1 StR 399/16, NStZ-RR 2017, 170; Senat, Beschluss vom 1. Juni 2017 - 2 StR 57/17 mwN; Urteil vom 1. Juli 2015 - 2 StR 137/15, NJW 2015, 3319, 3320).

    Durch die festgestellten psychopathologischen Verhaltensmuster muss seine psychische Funktionsfähigkeit bei der Tatbegehung beeinträchtigt worden sein (vgl. BGH, Urteil vom 6. Juli 2017 - 4 StR 65/17, NStZ-RR 2017, 269 (Ls.)).

    bb) Auch die tatgerichtliche Annahme, dass die Angeklagte aufgrund der Persönlichkeitsstörung aus einem mehr oder weniger unwiderstehlichen Zwang heraus gehandelt hat (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 6. Juli 2017 - 4 StR 65/17, NStZ-RR 2017, 269 (Ls.); Beschluss vom 6. Februar 1997 - 4 StR 672/96, BGHSt 42, 385, 388), ist nicht tragfähig belegt und daher nicht nachvollziehbar.

  • BGH, 08.09.2020 - 4 StR 295/20

    Vorsatz (bedingter Vorsatz: Abgrenzung zur bewussten Fahrlässigkeit,

    aa) Die Entscheidung, ob die Schuldfähigkeit einer Angeklagten zur Tatzeit aus einem der in § 20 StGB bezeichneten Gründe ausgeschlossen oder im Sinne von § 21 StGB erheblich vermindert war, erfordert prinzipiell eine mehrstufige Prüfung (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 6. Juli 2017 - 4 StR 65/17 und vom 1. Juli 2015 - 2 StR 137/15, NJW 2015, 3319, 3320; Beschluss vom 12. März 2013 - 4 StR 42/13, NStZ 2013, 519, 520).

    Deren Beurteilung erfordert konkretisierende und widerspruchsfreie Darlegungen dazu, in welcher Weise sich die festgestellte Störung bei Begehung der Tat auf die Handlungsmöglichkeiten der Angeklagten in der konkreten Tatsituation und damit auf die Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit ausgewirkt hat (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 6. Juli 2017 - 4 StR 65/17, Rn. 11 mwN).

    Erforderlich ist vielmehr, dass sicher feststeht, dass der Täter aufgrund der Persönlichkeitsstörung aus einem mehr oder weniger unwiderstehlichen Zwang heraus gehandelt hat (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 6. Juli 2017 - 4 StR 65/17, Rn. 12; Beschlüsse vom 10. Dezember 2019 - 5 StR 589/19, Rn. 4; vom 27. Juni 2018 - 2 StR 112/18, Rn. 12; vom 18. Juli 2013 - 4 StR 168/13, NJW 2013, 3383, 3385 und vom 6. Februar 1997 - 4 StR 672/96, BGHSt 42, 385, 388).

  • BGH, 22.09.2021 - 1 StR 305/21

    Verminderte Schuldfähigkeit (erforderliche Urteilsdarstellungen zur Auswirkung

    Zwar ist die Diagnose einer Persönlichkeitsstörung vom Borderline-Typ nicht ohne Weiteres geeignet, eine hinreichende Grundlage für die Annahme einer relevanten Verminderung der Schuldfähigkeit darzustellen, sodass vielmehr erforderlich ist, dass der Täter aufgrund der Störung aus einem "mehr oder weniger unwiderstehlichen Zwang" heraus gehandelt hat (BGH, Urteil vom 6. Juli 2017 - 4 StR 65/17 Rn. 12; Beschluss vom 16. Februar 2021 - 4 StR 495/20 Rn. 15 jeweils mwN).
  • BGH, 28.02.2023 - 4 StR 491/22

    Urteil zum Mord im Park am Oberlandesgericht Hamm überwiegend aufgehoben

    Das neue Tatgericht wird zu beachten haben, dass die Anordnung einer Unterbringung nach § 63 StGB erfordert, dass das Vorliegen der Voraussetzungen für eine Annahme erheblich verminderter Schuldfähigkeit sicher feststeht (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Februar 2019 - 2 StR 505/18 Rn. 16; Urteil vom 6. Juli 2017 - 4 StR 65/17 Rn. 10).
  • BGH, 28.04.2021 - 2 StR 484/20

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose);

    Die Revision der Staatsanwaltschaft ist ungeachtet des umfassenden Aufhebungsantrags ausweislich der Ausführungen in der Revisionsbegründungsschrift, die sich ausschließlich mit der unterbliebenen Anordnung der Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus befassen, auf die Nichtanordnung der Maßregel nach § 63 StGB beschränkt (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 6. Juli 2017 ? 4 StR 65/17, juris Rn. 8 mwN).
  • BGH, 10.12.2019 - 5 StR 589/19

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus wegen diagnostizierter

    b) Bei ihrer Würdigung hat die Schwurgerichtskammer nicht erkennbar bedacht, dass die Diagnose einer Persönlichkeitsstörung vom Borderline-Typ (vgl. hierzu Kröber/Dannhorn, NStZ 1998, 80) nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine Unterbringung nach § 63 StGB nur dann rechtfertigen kann, wenn sicher feststeht, dass der Täter aufgrund der Persönlichkeitsstörung aus einem mehr oder weniger unwiderstehlichen Zwang heraus gehandelt hat (st. Rspr., vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 6. Juli 2017 - 4 StR 65/17, und vom 27. Juni 2018 - 2 StR 112/18, je mwN).
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