Weitere Entscheidung unten: BGH, 24.05.2017

Rechtsprechung
   BGH, 07.06.2017 - 4 StR 197/17   

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https://dejure.org/2017,28591
BGH, 07.06.2017 - 4 StR 197/17 (https://dejure.org/2017,28591)
BGH, Entscheidung vom 07.06.2017 - 4 StR 197/17 (https://dejure.org/2017,28591)
BGH, Entscheidung vom 07. Juni 2017 - 4 StR 197/17 (https://dejure.org/2017,28591)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 32 StGB, § 224 StGB
    Gefährliche Körperverletzung: Gegenwärtiger Angriff bei Notwehrlage

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 32 StGB, § 33 StGB, § 224 Abs. 1 2. Halbsatz StGB, § 406a Abs. 3 Satz 1 StPO, § 406 Abs. 1 Satz 3 und 4 StPO

  • Wolters Kluwer

    Beurteilung des Vorliegens einer Notwehrlage; Drohende Verletzung der rechtlich geschützten Interessen; Unmittelbare Befürchtung einer Wiederholung und damit eines erneuten Umschlagens des Verhaltens des Angreifers in eine Verletzung; Beurteilung der gerechtfertigten ...

  • rewis.io

    Gefährliche Körperverletzung: Gegenwärtiger Angriff bei Notwehrlage

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beurteilung des Vorliegens einer Notwehrlage; Drohende Verletzung der rechtlich geschützten Interessen; Unmittelbare Befürchtung einer Wiederholung und damit eines erneuten Umschlagens des Verhaltens des Angreifers in eine Verletzung; Beurteilung der gerechtfertigten ...

  • rechtsportal.de

    Beurteilung des Vorliegens einer Notwehrlage; Drohende Verletzung der rechtlich geschützten Interessen; Unmittelbare Befürchtung einer Wiederholung und damit eines erneuten Umschlagens des Verhaltens des Angreifers in eine Verletzung; Beurteilung der gerechtfertigten ...

  • datenbank.nwb.de

    Gefährliche Körperverletzung: Gegenwärtiger Angriff bei Notwehrlage

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Notwehr verneint

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Bevorstehende Durchsuchung und Festhalten begründet Notwehrlage des zu Unrecht eines Diebstahls Beschuldigten - Notwehrrecht besteht auch für bevorstehende Angriffe

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2017, 270
  • StV 2018, 731
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 26.06.2018 - 1 StR 208/18

    Notwehr (Einschränkung des Notwehrrechts bei Provokation des Angriffs:

    Die Aufhebung des strafrechtlichen Teils des angefochtenen Urteils führt nicht zur Aufhebung der zu Gunsten des Nebenklägers ergangenen - für sich rechtsfehlerfreien - Adhäsionsentscheidung (§ 406a Abs. 3 Satz 1 StPO); deren Aufhebung bleibt gegebenenfalls dem neuen Tatrichter vorbehalten (vgl. nur BGH, Beschluss vom 7. Juni 2017 - 4 StR 197/17, Rn. 13, NStZ-RR 2017, 270; Urteil vom 23. Juli 2015 - 3 StR 470/14, Rn. 56 mwN, StraFo 2016, 25).
  • BGH, 16.03.2023 - 4 StR 252/22
    Maßgeblich ist insoweit bereits der Zeitpunkt der durch den bevorstehenden Angriff geschaffenen bedrohlichen Lage; als Angriff in diesem Sinne ist daher auch ein Verhalten zu werten, das zwar noch kein Recht verletzt, aber unmittelbar in eine Verletzung umschlagen kann und deshalb ein Hinausschieben der Abwehrhandlung unter den gegebenen Umständen entweder deren Erfolg gefährden oder den Verteidiger zusätzlichen nicht hinnehmbaren Risiken aussetzen würde (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Juni 2017 - 4 StR 197/17, NStZ-RR 2017, 270; Beschluss vom 13. April 2017 - 4 StR 35/17, NStZ-RR 2017, 271; Urteil vom 21. März 2017 - 1 StR 486/16, StV 2018, 727; Beschluss vom 1. Februar 2017 - 4 StR 635/16, StV 2018, 730; Urteil vom 24. November 2016 - 4 StR 235/16, NStZ-RR 2017, 38, 39).
  • BGH, 31.07.2018 - 1 StR 260/18

    Mord aus niedrigen Beweggründen (erforderliche Gesamtwürdigung; subjektive

    Die Aufhebung des strafrechtlichen Teils der angefochtenen Entscheidung führt aber nicht zur Aufhebung der zu Gunsten des Adhäsionsklägers G. ergangenen - für sich rechtsfehlerfreien - Adhäsionsentscheidung (§ 406a Abs. 3 Satz 1 StPO); deren Aufhebung bleibt gegebenenfalls dem neuen Tatrichter vorbehalten (vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 26. Juni 2018 - 1 StR 208/18 und vom 7. Juni 2017 - 4 StR 197/17, NStZ-RR 2017, 270 mwN).
  • BayObLG, 03.02.2022 - 202 StRR 9/22

    Dauer der Notwehrlage und Erforderlichkeit gebotener Verteidigung

    Gegenwärtig kann auch ein Verhalten sein, das zwar noch kein Recht verletzt, aber unmittelbar in eine Verletzung umschlagen kann und deshalb ein Hinausschieben der Abwehrhandlung unter den gegebenen Umständen entweder deren Erfolg gefährden oder den Verteidiger zusätzlichen, nicht mehr hinnehmbaren Risiken aussetzen würde (BGH, Beschluss vom 07.06.2017 - 4 StR 197/17 = NStZ-RR 2017, 270 = StV 2018, 731 m.w.N.).
  • BGH, 08.09.2020 - 4 StR 288/20

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Vorliegen einer

    Ob ein gegenwärtiger und rechtswidriger Angriff vorliegt, bestimmt sich nach der objektiven Sachlage (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Juni 2017 - 4 StR 197/17, NStZ-RR 2017, 270; Urteil vom 24. November 2016 - 4 StR 235/16, NStZ-RR 2017, 38, 39; Urteil vom 18. April 2002 - 3 StR 503/01, NStZ-RR 2002, 203, 204 mwN).
  • BGH, 12.01.2021 - 4 StR 326/20

    Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr (Eintritt einer konkreten Gefahr:

    Darüber hinaus ist, soweit das Landgericht dem durch den Adhäsionskläger geltend gemachten Anspruch auf Ersatz seines Verdienstausfalls nur dem Grunde nach stattgegeben hat, von einer Entscheidung über den Betrag abzusehen, da der Adhäsionskläger insoweit - weitergehend - ein Leistungsurteil begehrt hatte (vgl. BGH, Beschlüsse vom 15. Oktober 2015 - 1 StR 477/15, BGHR StPO § 406 Teilentscheidung 2; vom 7. Juni 2017 - 4 StR 197/17, NStZ-RR 2017, 270, 271).
  • BGH, 20.12.2017 - 1 StR 408/17

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (erforderliche Darstellung im Urteil bei

    Die Aufhebung des strafrechtlichen Teils des angefochtenen Urteils führt nicht zur Aufhebung der zu Gunsten der Nebenklägerin ergangenen Adhäsionsentscheidung (§ 406a Abs. 3 Satz 1 StPO); dessen Aufhebung bleibt gegebenenfalls dem neuen Tatrichter vorbehalten (vgl. nur BGH, Beschluss vom 7. Juni 2017 - 4 StR 197/17, NStZ-RR 2017, 270 Rn. 13; Urteil vom 23. Juli 2015 - 3 StR 470/14, StraFo 2016, 25 Rn. 56 mwN).
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Rechtsprechung
   BGH, 24.05.2017 - 1 StR 55/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,23353
BGH, 24.05.2017 - 1 StR 55/17 (https://dejure.org/2017,23353)
BGH, Entscheidung vom 24.05.2017 - 1 StR 55/17 (https://dejure.org/2017,23353)
BGH, Entscheidung vom 24. Mai 2017 - 1 StR 55/17 (https://dejure.org/2017,23353)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 20 StGB, § 21 StGB, § 63 StGB
    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Verminderte Schuldfähigkeit bei Minderung der geistigen Leistungsfähigkeit; Urteilsfeststellungen zur Intelligenzminderung und deren Auswirkung auf die Handlungsmöglichkeiten des Beschuldigten

  • IWW

    §§ 20, 21 StGB, § 21 StGB, § 20 StGB, § 63 StGB, § 358 Abs. 2 Satz 2 StPO

  • Wolters Kluwer

    Revisionsgerichtliche Nachprüfung der Anordnung der Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus; Minderung der geistigen Leistungsfähigkeit; Erhebliche Beeinträchtigung der Steuerungsfähigkeit aufgrund intellektueller Minderbegabung

  • rewis.io

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Verminderte Schuldfähigkeit bei Minderung der geistigen Leistungsfähigkeit; Urteilsfeststellungen zur Intelligenzminderung und deren Auswirkung auf die Handlungsmöglichkeiten des Beschuldigten

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StGB § 20; StGB § 21; StGB § 63
    Revisionsgerichtliche Nachprüfung der Anordnung der Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus; Minderung der geistigen Leistungsfähigkeit; Erhebliche Beeinträchtigung der Steuerungsfähigkeit aufgrund intellektueller Minderbegabung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Intelligenzminderung bis zum Schwachsinn

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2017, 270
  • StV 2019, 258
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 05.09.2017 - 3 StR 362/17

    Teilweise Zerstörung eines Gebäudes durch Inbrandsetzen (für das ganze Objekt

    Im Ergebnis ohne Bedeutung ist dabei, dass die Kammer die hirnorganische Ursache der herabgesetzten Intelligenzleistung nicht näher bestimmt hat, so dass nicht abschließend beurteilt werden kann, ob das Eingangsmerkmal des "Schwachsinns' (als eine Erscheinungsform "seelischer Abartigkeiten') oder - auf der Grundlage eines nachweisbaren Organbefunds - dasjenige der "krankhaften seelischen Störung' einschlägig ist (s. hierzu BGH, Beschlüsse vom 19. November 2014 - 4 StR 497/14, juris Rn. 15; vom 24. Mai 2017 - 1 StR 55/17, juris Rn. 8; S/S/Perron/Weißer, StGB, 29. Aufl., § 20 Rn. 18).
  • BGH, 23.01.2018 - 1 StR 523/17

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Schuldunfähigkeit:

    Zwar kann - wie von der Strafkammer für den Angeklagten im Rahmen der Beweiswürdigung angenommen (UA S. 14 f.) - eine Intelligenzminderung ohne nachweisbaren Organbefund dem Eingangsmerkmal des 'Schwachsinns' unterfallen und damit eine besondere Erscheinungsform schwerer anderer seelischer Abartigkeiten darstellen, die zu einer erheblich verminderten oder sogar aufgehobenen Schuldfähigkeit führen kann (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Mai 2017 - 1 StR 55/17 -, m.w.N.).

    Die Urteilsausführungen hinsichtlich der Diagnose des Schwachsinns sind auch insoweit wenig aussagekräftig, als dass nicht mitgeteilt wird, aufgrund welcher Untersuchungsverfahren und Kriterien der Sachverständige zu seiner Diagnose gelangt ist (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Mai 2017 -1 StR 55/17 -).

  • BGH, 25.09.2019 - 4 StR 408/19

    Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen (Schwachsinn: Intelligenzminderung

    Die bloße Minderung der geistigen Leistungsfähigkeit begründet eine solche Beeinträchtigung aber noch nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Mai 2017 - 1 StR 55/17, Rn. 8; Urteil vom 31. August 1994 - 2 StR 366/94, BGHR StGB § 63 Zustand 17).
  • BGH, 19.09.2017 - 1 StR 299/17

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Die bloße Minderung der geistigen Leistungsfähigkeit begründet eine solche Beeinträchtigung aber nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Mai 2017 - 1 StR 55/17 Rn. 8, NStZ-RR 2017, 270 mwN).
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