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Rechtsprechung
   BGH, 05.07.2017 - 2 StR 110/17   

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https://dejure.org/2017,30311
BGH, 05.07.2017 - 2 StR 110/17 (https://dejure.org/2017,30311)
BGH, Entscheidung vom 05.07.2017 - 2 StR 110/17 (https://dejure.org/2017,30311)
BGH, Entscheidung vom 05. Juli 2017 - 2 StR 110/17 (https://dejure.org/2017,30311)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG; § 15 StGB; § 261 StPO
    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln (bedingter Vorsatz eines Kuriers hinsichtlich der Menge der eingeführten Betäubungsmittel); tatrichterliche Beweiswürdigung (erforderliche Würdigung einer Einlassung des Angeklagten: Wechsel der Angaben während der ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 29 BtMG, §§ 29 ff BtMG, § 15 StGB
    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln: Bedingter Vorsatz hinsichtlich des Transports der tatsächlichen Rauschgiftmenge

  • IWW

    § 261 StPO, § 33 Abs. 2 BtMG

  • Wolters Kluwer

    Überspannte Anforderungen an die Annahme bedingten Vorsatzes bezogen auf die Menge des transportierten Rauschgifts; Lückenhaftigkeit der tatrichterlichen Beweiserwägungen; Anforderungen an die gerichtliche Bewertung der Einlassung des Angeklagten; Erforderliche ...

  • rewis.io

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln: Bedingter Vorsatz hinsichtlich des Transports der tatsächlichen Rauschgiftmenge

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 261
    Überspannte Anforderungen an die Annahme bedingten Vorsatzes bezogen auf die Menge des transportierten Rauschgifts; Lückenhaftigkeit der tatrichterlichen Beweiserwägungen; Anforderungen an die gerichtliche Bewertung der Einlassung des Angeklagten; Erforderliche ...

  • datenbank.nwb.de

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln: Bedingter Vorsatz hinsichtlich des Transports der tatsächlichen Rauschgiftmenge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Drogenkurier: Grundkurs zum Vorsatz und zur Einlassung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Einlassung des Angeklagten - und ihre Bewertung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Vorsatz des Drogenkuriers

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die lückenhafte Beweiswürdigung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Betäubungsmittel - und ihre Einziehung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2017, 345
  • StV 2018, 480
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 01.02.2017 - 2 StR 78/16

    Tatrichterlicher Beweiswürdigung (Anforderungen an ein freisprechendes Urteil:

    Auszug aus BGH, 05.07.2017 - 2 StR 110/17
    Dies ist in sachlichrechtlicher Hinsicht der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist oder gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt (st. Rspr.; vgl. nur Senat, Urteil vom 1. Februar 2017 - 2 StR 78/16, NStZ-RR 2017, 183, 184; BGH, Urteil vom 13. Juli 2016 - 1 StR 94/16, juris Rn. 9).

    Dabei ist es weder im Hinblick auf den Zweifelssatz noch sonst geboten, zu Gunsten des Angeklagten von Annahmen auszugehen, für deren Vorliegen das Beweisergebnis keine konkreten tatsächlichen Anhaltspunkte erbracht hat (vgl. Senat, Urteil vom 1. Februar 2017 - 2 StR 78/16, NStZ-RR 2017, 183, 184).

    An die Bewertung der Einlassung des Angeklagten sind die gleichen Anforderungen zu stellen wie an die Beurteilung sonstiger Beweismittel (vgl. Senat, Urteil vom 1. Februar 2017 - 2 StR 78/16, NStZ-RR 2017, 183, 184).

    Im Hinblick auf die Möglichkeit einer Anpassung der Einlassung an die Ergebnisse der Beweisaufnahme kann auch der Zeitpunkt, zu dem sich ein Angeklagter zur Sache einlässt, ein Umstand sein, der im Rahmen der gebotenen Gesamtwürdigung gegen die Glaubhaftigkeit der Einlassung sprechen kann (Senat, Urteil vom 1. Februar 2017 - 2 StR 78/16, NStZ-RR 2017, 183, 184).

  • BGH, 31.03.1999 - 2 StR 82/99

    Vorsatz bezüglich der Menge beim Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer

    Auszug aus BGH, 05.07.2017 - 2 StR 110/17
    Ist ihm bei dieser Sachlage die tatsächliche Menge der Betäubungsmittel gleichgültig, so handelt er mit bedingtem Vorsatz bezüglich der tatsächlich transportierten Gesamtmenge (vgl. Senat, Beschluss vom 31. März 1999 - 2 StR 82/99, NStZ 1999, 467; BGH, Urteil vom 21. April 2004 - 1 StR 522/03, NStZ-RR 2004, 281).

    Gegen einen bedingten Vorsatz können im Einzelfall Umstände sprechen, die dem Kurier die Überzeugung zu vermitteln vermögen, sein Auftraggeber habe ihm in Bezug auf die Betäubungsmittelmenge die Wahrheit gesagt (vgl. Senat, Beschluss vom 31. März 1999 - 2 StR 82/99, NStZ 1999, 467).

    Sollte der neue Tatrichter Zweifel an der subjektiven Tatseite hinsichtlich der Mehrmenge nicht zu überwinden vermögen, wird er zu prüfen haben, ob dem Angeklagten insoweit Fahrlässigkeit zur Last fällt (vgl. Senat, Beschluss vom 31. März 1999 - 2 StR 82/99, NStZ 1999, 467; BGH, Urteil vom 21. April 2004 - 1 StR 522/03, NStZ-RR 2004, 281).

  • BGH, 12.02.2015 - 4 StR 420/14

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Anforderungen an die Darstellung in einem

    Auszug aus BGH, 05.07.2017 - 2 StR 110/17
    Seine Schlussfolgerungen brauchen nicht zwingend zu sein, es genügt, dass sie möglich sind (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 12. Februar 2015 - 4 StR 420/14, NStZ-RR 2015, 148 mwN).

    Dabei ist der Tatrichter gehalten, sich mit den von ihm festgestellten Tatsachen unter allen für die Entscheidung wesentlichen Gesichtspunkten auseinanderzusetzen, wenn sie geeignet sind, das Beweisergebnis zu beeinflussen (vgl. BGH, Urteil vom 12. Februar 2015 - 4 StR 420/14, NStZ-RR 2015, 148 mwN).

  • BGH, 21.04.2004 - 1 StR 522/03

    Verwertungsverbot bei unterbliebener Belehrung nach § 163a Abs. 4 Satz 2 StPO und

    Auszug aus BGH, 05.07.2017 - 2 StR 110/17
    Ist ihm bei dieser Sachlage die tatsächliche Menge der Betäubungsmittel gleichgültig, so handelt er mit bedingtem Vorsatz bezüglich der tatsächlich transportierten Gesamtmenge (vgl. Senat, Beschluss vom 31. März 1999 - 2 StR 82/99, NStZ 1999, 467; BGH, Urteil vom 21. April 2004 - 1 StR 522/03, NStZ-RR 2004, 281).

    Sollte der neue Tatrichter Zweifel an der subjektiven Tatseite hinsichtlich der Mehrmenge nicht zu überwinden vermögen, wird er zu prüfen haben, ob dem Angeklagten insoweit Fahrlässigkeit zur Last fällt (vgl. Senat, Beschluss vom 31. März 1999 - 2 StR 82/99, NStZ 1999, 467; BGH, Urteil vom 21. April 2004 - 1 StR 522/03, NStZ-RR 2004, 281).

  • BGH, 02.02.2017 - 4 StR 423/16

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (erforderliche Gesamtwürdigung aller Beweise;

    Auszug aus BGH, 05.07.2017 - 2 StR 110/17
    Aus den Urteilsgründen muss sich außerdem ergeben, dass der Tatrichter die einzelnen Beweisergebnisse nicht nur isoliert gewertet, sondern in eine umfassende Gesamtwürdigung eingestellt hat (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 2. Februar 2017 - 4 StR 423/16, juris Rn. 8).
  • BGH, 23.07.2008 - 2 StR 150/08

    Freispruch einer Mutter vom Vorwurf der Tötung ihrer Kinder aufgehoben

    Auszug aus BGH, 05.07.2017 - 2 StR 110/17
    Eine Beweiswürdigung, die über schwerwiegende Verdachtsmomente hinweggeht, ist rechtsfehlerhaft (vgl. BGH, Urteil vom 23. Juli 2008 - 2 StR 150/08, NJW 2008, 2792, 2793 - insofern in BGHSt 52, 314 nicht abgedruckt).
  • BGH, 13.07.2016 - 1 StR 94/16

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (revisionsrechtliche Überprüfbarkeit);

    Auszug aus BGH, 05.07.2017 - 2 StR 110/17
    Dies ist in sachlichrechtlicher Hinsicht der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist oder gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt (st. Rspr.; vgl. nur Senat, Urteil vom 1. Februar 2017 - 2 StR 78/16, NStZ-RR 2017, 183, 184; BGH, Urteil vom 13. Juli 2016 - 1 StR 94/16, juris Rn. 9).
  • BGH, 24.03.2015 - 5 StR 521/14

    Sachlich-rechtlich nicht zu beanstandende Beweiswürdigung beim freisprechenden

    Auszug aus BGH, 05.07.2017 - 2 StR 110/17
    Das Revisionsgericht hat die tatrichterliche Beweiswürdigung selbst dann hinzunehmen, wenn eine andere Beurteilung näher gelegen hätte oder überzeugender gewesen wäre (vgl. BGH, Urteil vom 24. März 2015 - 5 StR 521/14, NStZ-RR 2015, 178, 179).
  • BGH, 06.03.1986 - 4 StR 48/86

    Berechnung des Blutalkoholgehalts ohne Blutprobe

    Auszug aus BGH, 05.07.2017 - 2 StR 110/17
    Der Tatrichter hat sich aufgrund einer Gesamtwürdigung des Ergebnisses der Beweisaufnahme seine Überzeugung von der Richtigkeit oder Unrichtigkeit der Einlassung zu bilden (BGH, Urteil vom 6. November 2003 - 4 StR 270/03, NStZ-RR 2004, 88; Urteil vom 6. März 1986 - 4 StR 48/86, BGHSt 34, 29, 34).
  • BGH, 16.08.1995 - 2 StR 94/95

    Zur Beweiswürdigung und Bewertung der Einlassung des Angeklagten

    Auszug aus BGH, 05.07.2017 - 2 StR 110/17
    Dabei kann ein Wechsel der Angaben im Verlaufe des Verfahrens ein Indiz für die Unrichtigkeit der Einlassung in der Hauptverhandlung sein und ihre Bedeutung für die Beweiswürdigung verringern oder unter Umständen ganz entfallen lassen (Senat, Urteil vom 16. August 1995 - 2 StR 94/95, BGHR StPO § 261 Einlassung 6).
  • BGH, 06.11.2003 - 4 StR 270/03

    Einlassung des Abgeklagten (Beweiswürdigung; Glaubwürdigkeit; Einlassungswechsel;

  • BGH, 01.06.2022 - 1 StR 139/22

    Strafverurteilung wegen Sexualdelikten: Beweiswürdigung bei Schweigen und/oder

    Das Landgericht hat nicht allein - was für sich genommen zulässig gewesen wäre - darauf abgehoben, dass einer in Kenntnis der Aussage der Nebenklägerin in der Hauptverhandlung abgegebenen Einlassung ein geringerer Beweiswert beigemessen werden kann, weil der Angeklagte die Möglichkeit hatte, seine Darstellung an deren Inhalte und die bisherigen Ermittlungserkenntnisse insgesamt anzupassen (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Oktober 2020 - 5 StR 411/20 und Urteil vom 5. Juli 2017 - 2 StR 110/17 Rn. 9, jeweils mwN).
  • KG, 27.11.2019 - 3 Ss 96/19

    Strafverfahren wegen Betäubungsmittelhandel: Verwertbarkeit von Erkenntnissen aus

    Das Revisionsgericht hat die Beweiswürdigung des Tatrichters grundsätzlich hinzunehmen und sich auf die Prüfung zu beschränken, ob die Urteilsgründe Rechtsfehler enthalten (vgl. BGH, Urteil vom 5. Juli 2017 - 2 StR 110/17 -, juris; Meyer-Goßner/ Schmitt , StPO 62. Aufl., § 337 Rn. 26 m.w.N.).
  • BGH, 21.08.2018 - 2 StR 231/18

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (Bewertung eines

    Im Falle der Einziehung von Betäubungsmitteln gehört dazu die Angabe von Art und Menge des einzuziehenden Rauschgifts, die sich aus dem Urteilstenor ergeben muss (Senat, Urteil vom 5. Juli 2017 - 2 StR 110/17, juris Rn. 13).
  • BGH, 13.11.2019 - 5 StR 409/19

    Anforderungen an den Eventualvorsatz bei der Geldwäsche (keine genauen

    Die Gleichgültigkeit des Angeklagten gegenüber der von ihm für möglich gehaltenen Herkunft ist für die Bejahung des Willenselements des bedingten Vorsatzes ausreichend (vgl. zur Gleichgültigkeit als Vorsatzelement BGH, Urteile vom 4. August 1987 - 1 StR 2/87, BGHSt 35, 21, 25 f.; vom 6. Juni 1997 - 2 StR 339/96, BGHSt 43, 219, 232; vom 6. Februar 2002 - 2 StR 507/01, NStZ 2002, 446, 447, und vom 5. Juli 2017 - 2 StR 110/17, Rn. 8 mwN).'.
  • BGH, 13.03.2019 - 2 StR 597/18

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (revisionsgerichtliche

    Dabei ist der Tatrichter gehalten, sich mit den festgestellten Tatsachen unter allen für die Entscheidung wesentlichen Gesichtspunkten auseinanderzusetzen, wenn sie geeignet sind, das Beweisergebnis zu beeinflussen (Senat, Urteil vom 5. Juli 2017 - 2 StR 110/17, juris Rn. 6 mwN).
  • BGH, 28.10.2020 - 5 StR 411/20

    Die Einlassung des zunächst schweigenden Angeklagten

    Das Landgericht war daher aus Rechtsgründen nicht gehindert, einer in Kenntnis der Ergebnisse der abgeschlossenen Ermittlungen und der Beweisaufnahme abgegebenen Schilderung deswegen einen geringeren Beweiswert beizumessen, weil der Angeklagte bei diesem Kenntnisstand die Möglichkeit hatte, seine Darstellung an die bisherigen Ermittlungserkenntnisse anzupassen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. Februar 2001 - 3 StR 580/00, BGHR StPO § 261 Aussageverhalten 21; vom 1. Februar 2017 - 2 StR 78/16, NStZ-RR 2017, 183, 184; vom 5. Juli 2017 - 2 StR 110/17, jeweils mwN).
  • BGH, 21.08.2019 - 1 StR 218/19

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Vorsatz

    Ist ihm bei dieser Sachlage die tatsächliche Menge der Betäubungsmittel gleichgültig, so handelt er mit bedingtem Vorsatz bezüglich der tatsächlich transportierten Gesamtmenge (vgl. BGH, Urteile vom 5. Juli 2017 - 2 StR 110/17 Rn. 8 und vom 21. April 2004 - 1 StR 522/03 Rn. 10; Beschluss vom 31. März 1999 - 2 StR 82/99 Rn. 6).
  • LG Mönchengladbach, 28.08.2018 - 22 KLs 10/18

    Abweichender Vorsatz bezüglich anderer als der tatsächlichen transportierten

    Lässt er sich auf ein solches Unternehmen ohne genaue Angaben zur Menge ein, weil ihm die zu transportierende Menge gleichgültig ist, dann liegt es auf der Hand, dass er die Einfuhr der tatsächlichen Menge billigend in Kauf nimmt (vgl. BGH, Beschl. v. 31.03.1999 - 2 StR 82/99, juris; BGH NStZ-RR 2004, 281; BGH, Urt. v. 05.07.2017 - 2 StR 110/17, juris.).

    Entgegen der Ansicht der Staatsanwaltschaft lässt sich aus der oben unter IV. 1. b) angeführten Rechtsprechung (BGH, Beschl. v. 31.03.1999 - 2 StR 82/99, juris; BGH NStZ-RR 2004, 281; BGH, Urt. v. 05.07.2017 - 2 StR 110/17, juris sowie BGH NStZ-RR 1997, 121; OLG München NStZ-RR 2006, 55) zum bedingten Vorsatz eines Drogenkuriers, der weder auf die Menge des ihm übergebenen Rauschgiftes Einfluss nehmen kann, noch diese Menge überprüft, für den Vorsatz bezüglich der Art des transportierten Rauschgifts nichts herleiten.

  • BGH, 12.09.2019 - 5 StR 325/19

    Strafschärfende Berücksichtigung einer vom Vorsatz nicht erfassten

    a) Zwar ist die Beweiswürdigung zu der Frage, welche Betäubungsmittelmenge vom Vorsatz des Angeklagten erfasst war, eingedenk des eingeschränkten revisionsgerichtlichen Überprüfungsmaßstabes (vgl. zum bedingten Vorsatz bezüglich derartiger Mehrmengen BGH, Urteile vom 5. Juli 2017 - 2 StR 110/17, und vom 21. April 2004 - 1 StR 522/03; Beschluss vom 31. März 1999 - 2 StR 82/99, NStZ 1999, 467) noch nicht zu beanstanden.
  • BGH, 12.03.2019 - 2 StR 584/18

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (Revisibilität; Wertung von

    Dabei ist der Tatrichter gehalten, sich mit den festgestellten Tatsachen unter allen für die Entscheidung wesentlichen Gesichtspunkten auseinanderzusetzen, wenn sie geeignet sind, das Beweisergebnis zu beeinflussen (Senat, Urteil vom 5. Juli 2017 ? 2 StR 110/17, juris Rn. 6 mwN).
  • BGH, 16.02.2022 - 5 StR 320/21

    Rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung (Lückenhaftigkeit; fehlerhafte Anwendung des

  • BGH, 12.10.2022 - 2 StR 86/22

    Einziehung (Ausspruch: genaue Kennzeichnung der einzuziehenden Gegenstände,

  • BGH, 08.02.2022 - 1 StR 401/21

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Vorsatz des

  • AG Schmallenberg, 25.10.2021 - 6 OWi 35/21

    Corona Schutzverordnung NRW - Verstoß gegen Übernachtungsverbot

  • OLG Koblenz, 11.11.2021 - 2 OLG 32 Ss 184/21

    Unerlaubtes Handeltreiben, Beweiswürdigung, Sachverständigengutachten

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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 02.05.2017 - 1 RVs 38/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,31334
OLG Hamm, 02.05.2017 - 1 RVs 38/17 (https://dejure.org/2017,31334)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02.05.2017 - 1 RVs 38/17 (https://dejure.org/2017,31334)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02. Mai 2017 - 1 RVs 38/17 (https://dejure.org/2017,31334)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anforderungen an einen unerlaubten Besitz von Betäubungsmitteln

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln bei nur positiver Blutprobe? Einstellung des Verfahrens!

Verfahrensgang

  • AG Dortmund - 720 Ds 824/16
  • OLG Hamm, 02.05.2017 - 1 RVs 38/17

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2017, 345
  • NStZ-RR 2018, 298
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 03.03.1978 - 2 StR 717/77

    Besitz von Betäubungsmitteln

    Auszug aus OLG Hamm, 02.05.2017 - 1 RVs 38/17
    "Besitz im Sinne des § 29 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 BtMG ist die Herbeiführung oder Aufrechterhaltung eines tatsächlichen, auf nennenswerte Dauer ausgerichteten und von eigener Verfügungsmacht gekennzeichneten bewussten Herrschaftsverhältnisses über das Betäubungsmittel unabhängig von dem verfolgten Zweck (vgl. BGHSt 27, 380).
  • OLG Bamberg, 14.10.2013 - 3 Ss 102/13

    Unerlaubtes Sichverschaffen von Betäubungsmitteln in sonstiger Weise: Abgrenzung

    Auszug aus OLG Hamm, 02.05.2017 - 1 RVs 38/17
    Diesen Ausführungen schließt sich der Senat an und machte sie zur Grundlage seiner Entscheidung (ähnl. OLG Bamberg, NStZ-RR 2014, 48, zit. n. juris).
  • OLG Hamburg, 23.11.2007 - 2-41/07
    Auszug aus OLG Hamm, 02.05.2017 - 1 RVs 38/17
    Lediglich wenn zwischen der Empfangnahme und dem Verbrauch eine Zeitspanne liegt, in deren Rahmen eine beliebige Verfügbarkeit gegeben ist, oder sich Übergebender oder Empfänger voneinander entfernen, bevor der Konsum erfolgt ist, erlangt der Empfänger die tatsächliche Verfügungsgewalt über das Betäubungsmittel (zu vgl. OLG Hamburg, Urteil vom 23.11.2007- 2 - 41/07 (REV) -, zitiert nach juris).
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Rechtsprechung
   BGH, 31.08.2017 - 4 StR 297/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,35812
BGH, 31.08.2017 - 4 StR 297/17 (https://dejure.org/2017,35812)
BGH, Entscheidung vom 31.08.2017 - 4 StR 297/17 (https://dejure.org/2017,35812)
BGH, Entscheidung vom 31. August 2017 - 4 StR 297/17 (https://dejure.org/2017,35812)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 29a Abs 1 Nr 2 BtMG, § 46 Abs 3 StGB
    Strafzumessung: Strafschärfende Berücksichtigung des Handelns aus "reiner Gewinnsucht" bei Verurteilung wegen bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 46 Abs. 3 StGB, § 354 Abs. 1a Satz 1 StPO, § 354 Abs. 1a S. 1 StPO

  • Wolters Kluwer

    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Ausschließlich gewinnorientierte Motivation als unzulässiger Strafschärfungsgrund mit Blick auf das Tatbestandsmerkmal des Handeltreibens

  • rewis.io

    Strafzumessung: Strafschärfende Berücksichtigung des Handelns aus "reiner Gewinnsucht" bei Verurteilung wegen bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Ausschließlich gewinnorientierte Motivation als unzulässiger Strafschärfungsgrund mit Blick auf das Tatbestandsmerkmal des Handeltreibens

  • rechtsportal.de

    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Ausschließlich gewinnorientierte Motivation als unzulässiger Strafschärfungsgrund mit Blick auf das Tatbestandsmerkmal des Handeltreibens

  • datenbank.nwb.de

    Strafzumessung: Strafschärfende Berücksichtigung des Handelns aus "reiner Gewinnsucht" bei Verurteilung wegen bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    BTM-Handel - und das Gewinnstreben

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2017, 345
  • NStZ-RR 2018, 236
  • StV 2018, 489
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 15.04.2010 - 3 StR 89/10

    Doppelverwertungsverbot (Bande; persönliche Verbundenheit); Beruhen

    Auszug aus BGH, 31.08.2017 - 4 StR 297/17
    Das Tatbestandsmerkmal des Handeltreibens setzt bereits voraus, dass der Täter nach Gewinn strebt, so dass eine ausschließlich gewinnorientierte Motivation keinen zulässigen Strafschärfungsgrund darstellt (BGH, Beschluss vom 31. Mai 2016 - 3 StR 138/16; Senat, Beschluss vom 20. April 2010 - 4 StR 119/10, Rn. 6; BGH, Beschluss vom 15. April 2010 - 3 StR 89/10; Beschluss vom 31. Oktober 2008 - 2 StR 359/08).
  • BGH, 20.04.2010 - 4 StR 119/10

    Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme beim unerlaubten Handeltreiben mit

    Auszug aus BGH, 31.08.2017 - 4 StR 297/17
    Das Tatbestandsmerkmal des Handeltreibens setzt bereits voraus, dass der Täter nach Gewinn strebt, so dass eine ausschließlich gewinnorientierte Motivation keinen zulässigen Strafschärfungsgrund darstellt (BGH, Beschluss vom 31. Mai 2016 - 3 StR 138/16; Senat, Beschluss vom 20. April 2010 - 4 StR 119/10, Rn. 6; BGH, Beschluss vom 15. April 2010 - 3 StR 89/10; Beschluss vom 31. Oktober 2008 - 2 StR 359/08).
  • BGH, 31.05.2016 - 3 StR 138/16

    Verurteilung wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

    Auszug aus BGH, 31.08.2017 - 4 StR 297/17
    Das Tatbestandsmerkmal des Handeltreibens setzt bereits voraus, dass der Täter nach Gewinn strebt, so dass eine ausschließlich gewinnorientierte Motivation keinen zulässigen Strafschärfungsgrund darstellt (BGH, Beschluss vom 31. Mai 2016 - 3 StR 138/16; Senat, Beschluss vom 20. April 2010 - 4 StR 119/10, Rn. 6; BGH, Beschluss vom 15. April 2010 - 3 StR 89/10; Beschluss vom 31. Oktober 2008 - 2 StR 359/08).
  • BGH, 09.11.2017 - 4 StR 393/17

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Strafzumessung:

    Denn das Handeltreiben mit Betäubungsmitteln setzt tatbestandlich voraus, dass der Täter nach Gewinn strebt oder sich irgendeinen anderen persönlichen Vorteil verspricht (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 9. November 2010 - 4 StR 532/10, StV 2011, 224; vom 29. April 2014 - 2 StR 616/13, BGHR StGB § 46 Abs. 3 Handeltreiben 7; vom 31. August 2017 - 4 StR 297/17, NStZ-RR 2017, 345).
  • BGH, 31.01.2023 - 4 StR 471/22

    Strafzumessung (Doppelverwertungsverbot: unerlaubtes Handeltreiben mit

    Denn der Handel mit Betäubungsmitteln erfasst typischerweise deren profitablen Verkauf an andere Personen und damit auch, dass die Betäubungsmittel in den Verkehr geraten (vgl. BGH, Beschluss vom 2. August 2022 - 4 StR 80/22; Beschluss vom 10. Juni 2021 - 2 StR 13/21; Beschluss vom 31. August 2017 - 4 StR 297/17 Rn. 2).
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