Weitere Entscheidung unten: BGH, 15.12.2016

Rechtsprechung
   BGH, 29.09.2016 - 2 StR 63/16   

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https://dejure.org/2016,43951
BGH, 29.09.2016 - 2 StR 63/16 (https://dejure.org/2016,43951)
BGH, Entscheidung vom 29.09.2016 - 2 StR 63/16 (https://dejure.org/2016,43951)
BGH, Entscheidung vom 29. September 2016 - 2 StR 63/16 (https://dejure.org/2016,43951)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 261 StPO
    Beweiswürdigung im Strafverfahren: Abweichung des Tatgerichts von einem Sachverständigengutachten

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO

  • Wolters Kluwer

    Revisionsrechtliche Überprüfung der Beweiswürdigung betreffend den sexuellen Missbrauch eines Kindes; Bedeutung aussagepsychologischer Begutachtung im Strafverfahren; Sachverständige Einschätzung einer Ausbildung von Pseudoerinnerungen; Genaue richterliche Betrachtung ...

  • rewis.io

    Beweiswürdigung im Strafverfahren: Abweichung des Tatgerichts von einem Sachverständigengutachten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 349 Abs. 2
    Revisionsrechtliche Überprüfung der Beweiswürdigung betreffend den sexuellen Missbrauch eines Kindes; Bedeutung aussagepsychologischer Begutachtung im Strafverfahren; Sachverständige Einschätzung einer Ausbildung von Pseudoerinnerungen; Genaue richterliche Betrachtung ...

  • datenbank.nwb.de

    Beweiswürdigung im Strafverfahren: Abweichung des Tatgerichts von einem Sachverständigengutachten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Das aussagepsychologische Glaubwürdigkeitsgutachten, oder: Wenn die Richter meinen, es besser zu können

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das Abweichen vom Sachverständigengutachten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2017, 88
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 01.04.2009 - 2 StR 601/08

    Mord aus Heimtücke und niedrigen Beweggründen (Ausnutzungsbewusstsein;

    Auszug aus BGH, 29.09.2016 - 2 StR 63/16
    Wenn das Tatgericht aber eine Frage, für die es geglaubt hat, des Rates eines Sachverständigen zu bedürfen, im Widerspruch zu dem Gutachten lösen will, muss es die maßgeblichen Überlegungen des Sachverständigen wiedergeben und seine Gegenansicht unter Auseinandersetzung mit diesen begründen, damit ersichtlich wird, dass es mit Recht das bessere Fachwissen für sich in Anspruch nimmt (vgl. Senat, NStZ 2009, 571; ferner BGH, NStZ-RR 2015, 82; st. Rspr.).
  • BGH, 02.12.2014 - 4 StR 381/14

    Angeklagte Tat (Veränderung des Geschehensbilds im Laufe des Verfahrens);

    Auszug aus BGH, 29.09.2016 - 2 StR 63/16
    Wenn das Tatgericht aber eine Frage, für die es geglaubt hat, des Rates eines Sachverständigen zu bedürfen, im Widerspruch zu dem Gutachten lösen will, muss es die maßgeblichen Überlegungen des Sachverständigen wiedergeben und seine Gegenansicht unter Auseinandersetzung mit diesen begründen, damit ersichtlich wird, dass es mit Recht das bessere Fachwissen für sich in Anspruch nimmt (vgl. Senat, NStZ 2009, 571; ferner BGH, NStZ-RR 2015, 82; st. Rspr.).
  • BGH, 21.09.2022 - 1 StR 479/21

    Steuerhinterziehung durch Nichtverwenden von Steuerzeichen; Steuerhehlerei

    Dies ist rechtsfehlerhaft, da es sich insoweit um einen bestimmenden Strafzumessungsgesichtspunkt handelt (§ 267 Abs. 3 Satz 1 StPO; vgl. BGH, Beschlüsse vom 23. März 2022 - 6 StR 61/22 Rn. 2; vom 27. Oktober 2020 - 1 StR 148/20 Rn. 9 und vom 29. September 2016 - 2 StR 63/16 Rn. 15).
  • BGH, 27.09.2023 - 4 StR 211/23

    Darstellen des Versendens mehrerer kinderpornographischer Bilddateien oder

    a) Die - nach den Urteilsfeststellungen zu bejahende - Unbestraftheit des Angeklagten ist ein gewichtiger Strafzumessungsgrund (§ 267 Abs. 3 Satz 1 StPO), dessen Berücksichtigung es regelmäßig bedarf (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 6. Juni 2023 - 4 StR 133/23 Rn. 5 mwN; Beschluss vom 23. März 2022 - 6 StR 61/22 Rn. 2; Beschluss vom 29. September 2016 - 2 StR 63/16 Rn. 15).
  • BGH, 12.07.2017 - 1 StR 408/16

    Ablehnung von Beweisanträgen (gebotene Hinzuziehung eines psychologischen

    Es muss dann aber die maßgeblichen Überlegungen des Sachverständigen wiedergeben und seine Gegenansicht unter Auseinandersetzung mit diesen begründen (BGH, Beschluss vom 29. September 2016 - 2 StR 63/16 Rn. 6, NStZ-RR 2017, 88, 89, mwN; BGH, Urteil vom 1. April 2009 - 2 StR 601/08 Rn. 11, NStZ 2009, 571, 572).
  • BGH, 03.11.2022 - 6 StR 296/21

    Urteil wegen Verfüllung der Tongrube Möckern weitgehend rechtskräftig

    a) Das Landgericht hat - anders als bei den Mitangeklagten - die vor der verfahrensgegenständlichen Tat straffreie Lebensführung der zur Tatzeit 49 beziehungsweise 57 Jahre alten Angeklagten nicht berücksichtigt (vgl. zu diesem Strafzumessungsgesichtspunkt BGH, Beschluss vom 29. September 2016 - 2 StR 63/16, NStZ-RR 2017, 88 (dort nicht abgedruckt), Urteil vom 27. Oktober 1987 - 1 StR 492/87, NStZ 1988, 70; Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 6. Aufl., Rn. 647).
  • BGH, 06.06.2023 - 4 StR 133/23

    Strafzumessung (minder schwerer Fall: schwerer sexueller Missbrauch von Kindern,

    b) Die Unbestraftheit eines Angeklagten ist ein gewichtiger Strafzumessungsgrund (§ 267 Abs. 3 Satz 1 StPO), dessen Berücksichtigung es regelmäßig bedarf (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 23. März 2022 - 6 StR 61/22 Rn. 2 mwN; Beschluss vom 29. September 2016 - 2 StR 63/16 Rn. 15; Urteil vom 27. Oktober 1987 - 1 StR 492/87, NStZ 1988, 70; Beschluss vom 26. Mai 1982 - 3 StR 110/82, NStZ 1982, 376).
  • BGH, 24.08.2023 - 2 StR 271/23

    Revision des Angeklagten in einem Verfahren wegen schweren sexuellen Missbrauchs

    Die Strafkammer hat bei der Strafzumessung das Fehlen von Vorstrafen nicht erkennbar bedacht und damit einen gewichtigen Strafzumessungsgrund nicht in ihre Wertung einbezogen (vgl. Senat, Beschluss vom 29. September 2016 - 2 StR 63/16, juris Rn. 15; BGH, Beschluss vom 6. Juni 2023 - 4 StR 133/23, juris Rn. 5 mwN; Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 6. Aufl., Rn. 647).
  • BGH, 23.03.2022 - 6 StR 61/22

    Grundsätze der Strafzumessung (bestimmender Strafzumessungsgesichtspunkt:

    Insoweit handelt es sich jedoch um einen bestimmenden Strafzumessungsgesichtspunkt im Sinne von § 267 Abs. 3 Satz 1 StPO (vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. Oktober 2020 - 1 StR 148/20 und vom 29. September 2016 - 2 StR 63/16).
  • BGH, 28.07.2022 - 1 StR 470/21

    Steuerhinterziehung durch das pflichtwidrige Nicht-Verwenden von Steuerzeichen

    Dies ist rechtsfehlerhaft, da es sich insoweit um einen bestimmenden Strafzumessungsgesichtspunkt handelt (§ 267 Abs. 3 Satz 1 StPO; vgl. BGH, Beschlüsse vom 23. März 2022 - 6 StR 61/22 Rn. 2; vom 27. Oktober 2020 - 1 StR 148/20 Rn. 9 und vom 29. September 2016 - 2 StR 63/16 Rn. 15).
  • BGH, 29.03.2021 - 2 StR 450/19

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (Abweichen von einem

    Wenn es aber eine Frage, für die es geglaubt hat, des Rates eines Sachverständigen zu bedürfen, im Widerspruch zu dem Gutachten lösen will, muss es die maßgeblichen Überlegungen des Sachverständigen wiedergeben und seine Gegenansicht unter Auseinandersetzung mit diesen begründen, damit ersichtlich wird, dass es mit Recht besseres Wissen in Anspruch nimmt (Senat, Beschluss vom 29. September 2016 - 2 StR 63/16, NStZ-RR 2017, 88, 89).
  • BGH, 30.06.2022 - 1 StR 185/22

    Strafzumessung (vorherige Straffreiheit des Angeklagten)

    Dies ist indes ein gewichtiger Strafzumessungsgrund (§ 267 Abs. 3 Satz 1 StPO), dessen Berücksichtigung es regelmäßig bedarf (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 23. März 2022 - 6 StR 61/22 Rn. 2; vom 27. Oktober 2020 - 1 StR 148/20 Rn. 9 und vom 29. September 2016 - 2 StR 63/16 Rn. 15).
  • BGH, 09.05.2023 - 4 StR 106/23

    Strafmildernde Berücksichtigung der bisherigen Unbestraftheit des Angeklagten

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Rechtsprechung
   BGH, 15.12.2016 - 2 StR 379/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,52320
BGH, 15.12.2016 - 2 StR 379/16 (https://dejure.org/2016,52320)
BGH, Entscheidung vom 15.12.2016 - 2 StR 379/16 (https://dejure.org/2016,52320)
BGH, Entscheidung vom 15. Dezember 2016 - 2 StR 379/16 (https://dejure.org/2016,52320)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 261 StPO
    Strafverfahren: Indizwirkung des bloßen Verdachts der Begehung weiterer Straftaten bei der Beweiswürdigung

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Rechtswidrige Einbeziehung des Verdachts der Begehung weiterer Raubüberfälle in die richterliche Gesamtwürdigung

  • rewis.io

    Strafverfahren: Indizwirkung des bloßen Verdachts der Begehung weiterer Straftaten bei der Beweiswürdigung

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Rechtswidrige Einbeziehung des Verdachts der Begehung weiterer Raubüberfälle in die richterliche Gesamtwürdigung

  • rechtsportal.de

    StPO § 261
    Rechtswidrige Einbeziehung des Verdachts der Begehung weiterer Raubüberfälle in die richterliche Gesamtwürdigung

  • datenbank.nwb.de

    Strafverfahren: Indizwirkung des bloßen Verdachts der Begehung weiterer Straftaten bei der Beweiswürdigung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verdachtstatsachen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Strafrechtrechtlicher Zweifelssatz in dubio pro reo

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Unbewiesene Straftaten dürfen Angeklagten nicht zum Nachteil gereichen - Vermutete weitere Straftaten dienen nicht als Indiz für weitere Tatbegehung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2017, 88
  • StV 2017, 653
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 21.04.2016 - 2 StR 435/15

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (unzureichende Feststellung von Indiztatsachen)

    Auszug aus BGH, 15.12.2016 - 2 StR 379/16
    Dies gilt auch für die Begehung vergleichbarer weiterer Straftaten, aus der Schlussfolgerungen zum Nachteil des Angeklagten im konkreten Fall gezogen werden sollen (vgl. Senat, Beschluss vom 21. April 2016 - 2 StR 435/15).
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