Weitere Entscheidung unten: BGH, 16.11.2016

Rechtsprechung
   BGH, 08.12.2016 - 2 StR 480/16   

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https://dejure.org/2016,51631
BGH, 08.12.2016 - 2 StR 480/16 (https://dejure.org/2016,51631)
BGH, Entscheidung vom 08.12.2016 - 2 StR 480/16 (https://dejure.org/2016,51631)
BGH, Entscheidung vom 08. Dezember 2016 - 2 StR 480/16 (https://dejure.org/2016,51631)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 261 StPO, § 267 StPO
    Beweiswürdigung im Strafurteil: Darlegung der Beweisqualität des Wiedererkennens des Angeklagten durch einen Zeugen nach fehlerhafter Lichtbildvorlage

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die richterliche Beweiswürdigung im Rahmen einer Verurteilung wegen Diebstahls

  • rewis.io

    Beweiswürdigung im Strafurteil: Darlegung der Beweisqualität des Wiedererkennens des Angeklagten durch einen Zeugen nach fehlerhafter Lichtbildvorlage

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die richterliche Beweiswürdigung im Rahmen einer Verurteilung wegen Diebstahls

  • rechtsportal.de

    StPO § 261
    Anforderungen an die richterliche Beweiswürdigung im Rahmen einer Verurteilung wegen Diebstahls

  • datenbank.nwb.de

    Beweiswürdigung im Strafurteil: Darlegung der Beweisqualität des Wiedererkennens des Angeklagten durch einen Zeugen nach fehlerhafter Lichtbildvorlage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    "Der war es, ich erkenne ihn wieder", oder: Das Wiedererkennen im Strafverfahren

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Augenzeuge - und die Vorlage nur eines Einzelbildes

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2017, 91
  • StV 2018, 789 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 01.10.2008 - 5 StR 439/08

    Anforderungen an die Beweiswürdigung bei der Wiedererkennung durch den

    Auszug aus BGH, 08.12.2016 - 2 StR 480/16
    Konnte ein Zeuge eine ihm vorher unbekannte Person nur kurze Zeit beobachten, darf sich der Tatrichter nicht ohne weiteres auf die subjektive Gewissheit des Zeugen beim Wiedererkennen verlassen, sondern muss aufgrund objektiver Kriterien nachprüfen, welche Beweisqualität dieses Wiedererkennen hat, und dies in den Urteilsgründen für das Revisionsgericht nachvollziehbar darlegen (BGH, Beschluss vom 1. Oktober 2008 - 5 StR 439/08, NStZ 2009, 283 Rn. 7).
  • BGH, 19.11.1997 - 2 StR 470/97

    Zum Beweiswert der Wiedererkennung nach einer Wahllichtbildvorlage

    Auszug aus BGH, 08.12.2016 - 2 StR 480/16
    Die Beweiswürdigung ist überdies auch deshalb lückenhaft, weil das Urteil nicht erkennen lässt, ob sich das Landgericht mit dem eingeschränkten Beweiswert des wiederholten Wiedererkennens - nach fehlerhafter Lichtbildvorlage - durch die Zeugin K. in der Hauptverhandlung auseinandergesetzt hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. November 1997 - 2 StR 470/97, BGHR StPO Identifizierung 13).
  • BGH, 22.11.2017 - 4 StR 468/17

    Beweiswürdigung (Beweisqualität des Wiedererkennens; fehlerhafte

    Zum anderen setzt sich die Strafkammer nicht mit dem eingeschränkten Beweiswert eines wiederholten Wiedererkennens in der Hauptverhandlung auseinander (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Dezember 2016 - 2 StR 480/16, StraFo 2017, 111; vom 30. März 2016 - 4 StR 102/16, NStZ-RR 2016, 223 (Ls); Urteile vom 14. April 2011 - 4 StR 501/10, NStZ 2011, 648, 650; vom 19. November 1997 - 2 StR 470/97, NStZ 1998, 266, 267; vom 28. Juni 1961 - 2 StR 194/61, BGHSt 16, 204, 205 f.).
  • BGH, 08.02.2023 - 6 StR 516/22

    Beweiswürdigung (Anforderungen an die Darstellung der Identifizierung des

    Konnte ein Zeuge eine ihm vorher unbekannte Person nur kurze Zeit beobachten, darf sich das Tatgericht nicht ohne Weiteres auf die subjektive Gewissheit des Zeugen beim Wiedererkennen verlassen, sondern muss aufgrund objektiver Kriterien nachprüfen, welche Beweisqualität dieses Wiedererkennen hat, und dies in den Urteilsgründen für das Revisionsgericht nachvollziehbar darlegen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Dezember 2016 - 2 StR 480/16; vom 3. März 2021 - 2 StR 11/21, StV 2021, 792).
  • BGH, 03.03.2021 - 2 StR 11/21

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (revisionsgerichtliche

    Konnte ein Zeuge eine ihm vorher unbekannte Person nur kurze Zeit beobachten, darf sich der Tatrichter nicht ohne Weiteres auf die subjektive Gewissheit des Zeugen beim Wiedererkennen verlassen, sondern muss aufgrund objektiver Kriterien nachprüfen, welche Beweisqualität dieses Wiedererkennen hat, und dies in den Urteilsgründen für das Revisionsgericht nachvollziehbar darlegen (Senat, Beschluss vom 8. Dezember 2016 - 2 StR 480/16, StraFo 2017, 111, 112).
  • BGH, 15.01.2019 - 4 StR 470/18

    Rücktritt (fehlgeschlagener Versuch; Rücktritt bei mehraktigem Geschehen);

    Sollte das neu zur Entscheidung berufene Tatgericht seine Überzeugung von der Täterschaft des Angeklagten - erneut - maßgeblich auf ein Wiedererkennen des Angeklagten durch den Geschädigten im Ermittlungsverfahren stützen, so wird es genauer als bisher geschehen zu prüfen und in den Urteilsgründen darzulegen haben, ob die Wahllichtbildvorlagen vorschriftsgemäß durchgeführt worden sind (vgl. RiStBV Nr. 18; siehe BGH, Beschluss vom 22. November 2017 - 4 StR 468/17); darüber hinaus wird der gegebenenfalls eingeschränkte Beweiswert wiederholten Wiedererkennens (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Dezember 2016 - 2 StR 480/16, StraFo 2017, 111; vom 30. März 2016 - 4 StR 102/16, NStZ-RR 2016, 223 (Ls)) in den Blick zu nehmen sein.
  • BGH, 02.02.2022 - 2 StR 442/21

    Beweiswürdigung (eingeschränkte Revisibilität; Gesamtwürdigung der für und gegen

    In welchem Umfang im konkreten Fall dem Wiedererkennen Beweiswert zukommt, hat das Tatgericht jedoch unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls zu beurteilen (vgl. Senat, Beschluss vom 8. Dezember 2016 - 2 StR 480/16, StraFo 2017, 111, 112; BGH, Beschluss vom 1. Oktober 2008 - 5 StR 439/08, NStZ 2009, 283), wobei hier maßgebliche Bedeutung jene äußeren Merkmale des Täters gewinnen, die für das Wiederkennen entscheidend waren (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Februar 2016 - 4 StR 412/15, StV 2018, 791).
  • OLG Saarbrücken, 06.09.2018 - 4 U 9/18

    Haftung bei Kfz-Unfall: Anforderungen an die Identifizierung der angeblichen

    Konnte ein Zeuge - wie hier - eine ihm vorher unbekannte Person nur (relativ) kurze Zeit beobachten, darf sich der Tatrichter nicht ohne Weiteres auf die subjektive Gewissheit des Zeugen beim Wiedererkennen verlassen, sondern muss auf Grund objektiver Kriterien nachprüfen, welche Beweisqualität dieses Wiedererkennen hat, und dies in den Urteilsgründen nachvollziehbar darlegen (BGH StraFo 2017, 111, 112).
  • LG Köln, 08.09.2022 - 324 KLs 13/22
    Konnte der Zeuge eine ihm vorher unbekannte Person nur eingeschränkt (hier: aufgrund der Bedeckung des Gesichtes mit einem Mund-Nasen-Schutz) beobachten, darf sich der Tatrichter nicht ohne weiteres auf die subjektive Gewissheit des Zeugen beim Erkennen verlassen (vgl. hierzu für den Fall des Wiederkennens aufgrund einer Wahllichtbildvorlage BGH, Beschluss vom 08.12.2016, Aktenzeichen 2 StR 480/16), was durch die Fehleranfälligkeit einer solchen subjektiven Wiedergabe - insbesondere in Augenblicksmomenten - bedingt ist.
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Rechtsprechung
   BGH, 16.11.2016 - 2 StR 141/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,51370
BGH, 16.11.2016 - 2 StR 141/16 (https://dejure.org/2016,51370)
BGH, Entscheidung vom 16.11.2016 - 2 StR 141/16 (https://dejure.org/2016,51370)
BGH, Entscheidung vom 16. November 2016 - 2 StR 141/16 (https://dejure.org/2016,51370)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 261 StPO
    Beweiswürdigung im Strafverfahren: Nicht-Ausschließbarkeit des Angeklagten als Verursacher von DNA-Mischspuren

  • IWW

    § 136 Abs. 1 Satz 2 StPO

  • Wolters Kluwer

    Maßgeblichkeit von DNS-Spuren im Verhältnis zu anderen Beweismitteln im Rahmen der richterlichen Beweiswürdigung

  • rewis.io

    Beweiswürdigung im Strafverfahren: Nicht-Ausschließbarkeit des Angeklagten als Verursacher von DNA-Mischspuren

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Maßgeblichkeit von DNS-Spuren im Verhältnis zu anderen Beweismitteln im Rahmen der richterlichen Beweiswürdigung

  • rechtsportal.de

    StPO § 136 Abs. 1 S. 2
    Maßgeblichkeit von DNS-Spuren im Verhältnis zu anderen Beweismitteln im Rahmen der richterlichen Beweiswürdigung

  • datenbank.nwb.de

    Beweiswürdigung im Strafverfahren: Nicht-Ausschließbarkeit des Angeklagten als Verursacher von DNA-Mischspuren

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2017, 91
  • StV 2017, 505
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 06.12.2023 - 5 StR 383/23
    Denn den Urteilsgründen lässt sich nicht entnehmen, dass aus sachverständiger Sicht eine hohe Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass gerade der Angeklagte (Mit-)Verursacher der DNA-Spuren war (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Dezember 2016 - 2 StR 141/16, NStZ-RR 2017, 91 f. für Spuren, die einen sicheren Schluss auf einen Hauptverursacher zulassen; Schneider/Fimmers/Schneider/Brinkmann, NStZ 2007, 447 ff.; Ulbrich/Anslinger/Bäßler u.a., NStZ 2017, 135 ff.).
  • BGH, 27.06.2017 - 2 StR 572/16

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Darstellung im Urteil: molekulargenetische

    Dabei wird sich regelmäßig die Angabe empfehlen, wie viele Spurenverursacher in Betracht kommen und um welchen Typ von Mischspur es sich handelt (vgl. Senat, Beschluss vom 16. November 2016 - 2 StR 141/16, NStZ-RR 2017, 91, 92; zur Spurenqualität und zur Bedeutung der Anzahl der Spurenverursacher Ulbrich u.a., Gemeinsame Empfehlungen der Projektgruppe "Biostatistische DNA-Berechnungen' und der Spurenkommission zur Biostatistischen Bewertung von DNA-analytischen Befunden, NStZ 2017, 135, 136; zur Klassifikation von Mischspuren Schneider u.a., NStZ 2007, 447).

    cc) Schließlich lässt sich die vom Landgericht aus der Spurenlage gezogene Folgerung, dass die an dem Fingerkuppenfragment des Handschuhs gesicherte Spur DNA des Angeklagten enthalte, aus der Nichtausschließbarkeit einer Spurenverursachung nicht herleiten (vgl. Senat, Beschluss vom 16. November 2016 - 2 StR 141/16, NStZ-RR 2017, 91, 92; vgl. auch die Empfehlungen der Spurenkommission NStZ 2017, 135).

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