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   BGH, 28.02.2018 - 4 StR 530/17   

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https://dejure.org/2018,8895
BGH, 28.02.2018 - 4 StR 530/17 (https://dejure.org/2018,8895)
BGH, Entscheidung vom 28.02.2018 - 4 StR 530/17 (https://dejure.org/2018,8895)
BGH, Entscheidung vom 28. Februar 2018 - 4 StR 530/17 (https://dejure.org/2018,8895)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 20 StGB, § 21 StGB

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Gefährdung des Straßenverkehrs hinsichtlich Fahrlässigkeit; Verminderung der Steuerungsfähigkeit bei einer BAK von 3,05 ‰

  • rewis.io

    Fahrlässige Tötung und Straßenverkehrsgefährdung: Schuldfähigkeitsprüfung bei hoher Alkoholgewöhnung eines Lkw-Fahrers

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gefährdung des Straßenverkehrs hinsichtlich Fahrlässigkeit; Verminderung der Steuerungsfähigkeit bei einer BAK von 3,05 ‰

  • rechtsportal.de

    Gefährdung des Straßenverkehrs hinsichtlich Fahrlässigkeit; Verminderung der Steuerungsfähigkeit bei einer BAK von 3,05 ‰

  • datenbank.nwb.de

    Fahrlässige Tötung: Schuldfähigkeitsprüfung bei hoher Alkoholgewöhnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Verminderung der Steuerungsfähigkeit bei einer BAK von 3,05 Promille

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2018, 136
  • NZV 2018, 386
  • StV 2019, 237 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 12.06.2007 - 4 StR 187/07

    Rechtsfehlerhafte Verneinung einer verminderten Schuldfähigkeit nach erheblicher

    Auszug aus BGH, 28.02.2018 - 4 StR 530/17
    Soweit die Strafkammer - der Sachverständigen folgend - gemeint hat, die für die Schuldfähigkeitsbeurteilung maßgebliche hohe Blutalkoholkonzentration des Angeklagten (3,05 ?) könne deswegen eine Einschränkung der Steuerungsfähigkeit nicht begründen, weil der alkoholabhängige Angeklagte alkoholgewöhnt gewesen sei und (auch) bei seiner Feststellung nach dem Unfall keine Ausfallerscheinungen gezeigt habe - er habe auf Fragen "im Kontext' geantwortet, er sei weder getorkelt noch habe er gelallt oder Denkstörungen aufgewiesen -, hat es nicht bedacht, dass äußeres Leistungsverhalten und innere Steuerungsfähigkeit bei hoher Alkoholgewöhnung durchaus auseinanderfallen können (vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. Juni 2007 - 4 StR 187/07, NStZ 2007, 696; vom 17. August 2011 - 5 StR 255/11, StV 2012, 281 f.; und vom 2. Juli 2015 - 2 StR 146/15, NJW 2015, 3525 ff.; Fischer, StGB, 65. Aufl., § 20 Rn. 23a).
  • BGH, 09.08.1988 - 1 StR 231/88

    Blutalkohol - Indiz für Schuldfähigkeit - Tatzeit - Zeitpunkt der Blutentnahme

    Auszug aus BGH, 28.02.2018 - 4 StR 530/17
    Dem Verhalten nach der Tat kommt in diesem Zusammenhang nur geringe Aussagekraft zu, weil, was das Landgericht ebenfalls nicht erkennbar bedacht hat, bei dem Angeklagten durch den Unfall eine Ernüchterung eingetreten sein kann (vgl. BGH, Urteil vom 9. August 1988 - 1 StR 231/88, BGHSt 35, 308, 311; Beschluss vom 10. Januar 2012 - 5 StR 517/11, StraFo 2012, 109; Schönke/Schröder/Perron/Weißer, StGB, 29. Aufl., § 20 Rn. 16d mwN).
  • BGH, 17.08.2011 - 5 StR 255/11

    Erheblich verminderte Schuldfähigkeit (Alkoholintoxikation; Ausfallerscheinungen;

    Auszug aus BGH, 28.02.2018 - 4 StR 530/17
    Soweit die Strafkammer - der Sachverständigen folgend - gemeint hat, die für die Schuldfähigkeitsbeurteilung maßgebliche hohe Blutalkoholkonzentration des Angeklagten (3,05 ?) könne deswegen eine Einschränkung der Steuerungsfähigkeit nicht begründen, weil der alkoholabhängige Angeklagte alkoholgewöhnt gewesen sei und (auch) bei seiner Feststellung nach dem Unfall keine Ausfallerscheinungen gezeigt habe - er habe auf Fragen "im Kontext' geantwortet, er sei weder getorkelt noch habe er gelallt oder Denkstörungen aufgewiesen -, hat es nicht bedacht, dass äußeres Leistungsverhalten und innere Steuerungsfähigkeit bei hoher Alkoholgewöhnung durchaus auseinanderfallen können (vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. Juni 2007 - 4 StR 187/07, NStZ 2007, 696; vom 17. August 2011 - 5 StR 255/11, StV 2012, 281 f.; und vom 2. Juli 2015 - 2 StR 146/15, NJW 2015, 3525 ff.; Fischer, StGB, 65. Aufl., § 20 Rn. 23a).
  • BGH, 10.01.2012 - 5 StR 517/11

    Erheblich verminderte Schuldfähigkeit (alkoholgewöhnter Angeklagter;

    Auszug aus BGH, 28.02.2018 - 4 StR 530/17
    Dem Verhalten nach der Tat kommt in diesem Zusammenhang nur geringe Aussagekraft zu, weil, was das Landgericht ebenfalls nicht erkennbar bedacht hat, bei dem Angeklagten durch den Unfall eine Ernüchterung eingetreten sein kann (vgl. BGH, Urteil vom 9. August 1988 - 1 StR 231/88, BGHSt 35, 308, 311; Beschluss vom 10. Januar 2012 - 5 StR 517/11, StraFo 2012, 109; Schönke/Schröder/Perron/Weißer, StGB, 29. Aufl., § 20 Rn. 16d mwN).
  • BGH, 02.07.2015 - 2 StR 146/15

    Verminderte Schuldfähigkeit (Alkoholisierung als Grund der fehlenden

    Auszug aus BGH, 28.02.2018 - 4 StR 530/17
    Soweit die Strafkammer - der Sachverständigen folgend - gemeint hat, die für die Schuldfähigkeitsbeurteilung maßgebliche hohe Blutalkoholkonzentration des Angeklagten (3,05 ?) könne deswegen eine Einschränkung der Steuerungsfähigkeit nicht begründen, weil der alkoholabhängige Angeklagte alkoholgewöhnt gewesen sei und (auch) bei seiner Feststellung nach dem Unfall keine Ausfallerscheinungen gezeigt habe - er habe auf Fragen "im Kontext' geantwortet, er sei weder getorkelt noch habe er gelallt oder Denkstörungen aufgewiesen -, hat es nicht bedacht, dass äußeres Leistungsverhalten und innere Steuerungsfähigkeit bei hoher Alkoholgewöhnung durchaus auseinanderfallen können (vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. Juni 2007 - 4 StR 187/07, NStZ 2007, 696; vom 17. August 2011 - 5 StR 255/11, StV 2012, 281 f.; und vom 2. Juli 2015 - 2 StR 146/15, NJW 2015, 3525 ff.; Fischer, StGB, 65. Aufl., § 20 Rn. 23a).
  • BGH, 11.01.2024 - 3 StR 280/23
    Zu Recht hat das Landgericht in diesem Zusammenhang zudem darauf abgehoben, dass bei erheblich alkoholgewöhnten Menschen wie dem Angeklagten äußeres Leistungsverhalten und innere Steuerungsfähigkeit weit auseinanderfallen können (vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. Februar 2022 - 1 StR 492/21, NStZ 2022, 473 Rn. 2; vom 22. Juni 2021 - 2 StR 168/21, juris Rn. 11; vom 28. Februar 2018 - 4 StR 530/17, NStZ-RR 2018, 136; vom 2. Juli 2015 - 2 StR 146/15, NJW 2015, 3525 Rn. 7; vom 29. Mai 2012 - 1 StR 59/12, BGHSt 57, 247 Rn. 30).
  • BGH, 23.01.2019 - 1 StR 448/18

    Schuldunfähigkeit aufgrund von Alkoholkonsum (erforderliche Berechnung der

    Das Landgericht hat dabei nämlich nicht bedacht und erörtert, dass äußeres Leistungsverhalten und innere Steuerungsfähigkeit bei hoher Alkoholgewöhnung durchaus weit auseinander fallen können (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. Februar 2018 - 4 StR 530/17, NStZ-RR 2018, 136; vom 10. Januar 2012 - 5 StR 517/11, StraFo 2012, 109 und vom 12. Juni 2007 - 4 StR 187/07, NStZ 2007, 696).

    Bei Alkoholikern zeigt sich oft eine durch "Übung' erworbene erstaunliche Kompensationsfähigkeit im Bereich grobmotorischer Auffälligkeiten (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. Februar 2018 - 4 StR 530/17, aaO und vom 12. Juni 2007 - 4 StR 187/07, aaO; Fischer, StGB, 66. Aufl., § 20 Rn. 23a).

  • BGH, 27.03.2019 - 2 StR 382/18

    Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen (mehrstufige Prüfung; Feststellung

    Die Strafkammer hat aber nicht erkennbar bedacht, dass äußeres Leistungsverhalten und innere Steuerungsfähigkeit bei hoher Alkoholgewöhnung auseinanderfallen können - gerade bei Alkoholabhängigen zeigt sich oft eine durch "Übung' erworbene Kompensationsfähigkeit insbesondere im Bereich grobmotorischer Auffälligkeiten - und dass bei dem Angeklagten durch das Tatgeschehen und den Anblick des Tatopfers (welches er sodann mit einer Tüte und der Bettdecke bedeckt) eine Ernüchterung eingetreten sein kann (vgl. BGH, Beschlüsse vom 23. Januar 2019 - 1 StR 448/18 und vom 28. Februar 2018 - 4 StR 530/17, NStZ-RR 2018, 136, jeweils mwN).
  • BGH, 19.03.2020 - 3 StR 443/19

    Verminderung der Steuerungsfähigkeit und Alkoholkonsum (Berechnung er BAK;

    Insbesondere der alkoholgewohnte Täter - die Zeugin H. hat weiter angegeben, die Angeklagten L. tränken des Öfteren und mehr als andere vertragen könnten - kann sich unter Umständen im Rausch noch motorisch kontrollieren und äußerlich geordnet verhalten, obwohl sein Hemmungsvermögen möglicherweise schon erheblich beeinträchtigt ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 2. Juli 2015 - 2 StR 146/15, NStZ-RR 2015, 367, 368 und vom 28. Februar 2018 - 4 StR 530/17, NStZ-RR 2018, 136; Fischer, StGB, 67. Aufl., § 20 Rn. 23a mwN).
  • BGH, 11.11.2020 - 1 StR 329/20

    Verminderte Schuldfähigkeit (Verminderung der Steuerungsfähigkeit: erforderliche

    Es kommt hinzu, dass das äußere Leistungsvermögen bei hoher Alkoholgewöhnung nicht unbedingt die innere Steuerungsfähigkeit und das allein maßgebliche Hemmungsvermögen abbildet (vgl. BGH, Beschlüsse vom 23. Januar 2019 - 1 StR 448/18 Rn. 5 und vom 28. Februar 2018 - 4 StR 530/17 Rn. 9 jeweils mwN).
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