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Rechtsprechung
   BGH, 21.02.2018 - 5 StR 347/17   

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BGH, 21.02.2018 - 5 StR 347/17 (https://dejure.org/2018,3041)
BGH, Entscheidung vom 21.02.2018 - 5 StR 347/17 (https://dejure.org/2018,3041)
BGH, Entscheidung vom 21. Februar 2018 - 5 StR 347/17 (https://dejure.org/2018,3041)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 24 StGB
    Anwendung des Zweifelssatzes bei der Abgrenzung von unbeendetem und beendetem Versuch (fehlende Vorstellungen des Angeklagten in Bezug auf den Erfolgseintritt; gedankliche Indifferenz gegenüber dem Erfolgseintritt; eigenständige Feststellung; Rücktrittshorizont)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 24 Abs 1 StGB, § 212 StGB

  • IWW

    § 24 Abs. 1 StGB, § 223 Abs. 1, § 224 Abs. 1 Nr. 2, 4 und 5 StGB, § 406 Abs. 1 Satz 2 StPO, § 24 Abs. 2 StGB, § 406 Abs. 5 Satz 1 StPO

  • Wolters Kluwer

    Freiwilliger Rücktritt vom unbeendeten Versuch des Totschlags; Abgrenzung zwischen unbeendetem und beendetem Versuch; Vorstellungsbild des Täters nach Abschluss der letzten von ihm vorgenommenen Ausführungshandlung (sog. Rücktrittshorizont)

  • rewis.io

    Gefährliche Körperverletzung durch Tritte zum Kopf: Rücktritt vom unbeendetem Totschlagsversuch; Rücktrittshorizont; Anwendung des Zweifelssatzes

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Freiwilliger Rücktritt vom unbeendeten Versuch des Totschlags; Abgrenzung zwischen unbeendetem und beendetem Versuch; Vorstellungsbild des Täters nach Abschluss der letzten von ihm vorgenommenen Ausführungshandlung (sog. Rücktrittshorizont)

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung rechtskräftig

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung rechtskräftig

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Vorstellungsbild des Täters nach Abschluss der letzten Ausführungshandlung maßgeblich für Rücktritt

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung rechtskräftig

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Rücktritt vom Totschlagsversuch

Besprechungen u.ä.

  • zeitschrift-jse.de PDF (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Umfang der Geltung des Zweifelssatzes bei der Feststellung eines freiwilligen Rücktritts vom Versuch iSd. § 24 Abs. 1 StGB

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2018, 137
  • StV 2018, 711
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 22.05.2013 - 4 StR 170/13

    Rücktritt vom Versuch (Vorliegen eines beendeten Versuchs: Rücktrittshorizont,

    Auszug aus BGH, 21.02.2018 - 5 StR 347/17
    Die zum beendeten Versuch führende gedankliche Indifferenz des Täters gegenüber den von ihm bis dahin angestrebten oder doch zumindest in Kauf genommenen Konsequenzen ist eine innere Tatsache, die festgestellt werden muss, wozu es in der Regel einer zusammenfassenden Würdigung aller maßgeblichen objektiven Umstände bedarf (BGH, Urteile vom 2. November 1994, 2 StR 449/94, aaO und vom 3. Juni 2008 - 1 StR 59/08, NStZ 2009, 264; Beschlüsse vom 22. Mai 2013 - 4 StR 170/13, NStZ 2013, 703, 704, und vom 27. Januar 2014 - 4 StR 565/13, NStZ-RR 2014, 202 f.).

    bb) Bei der an diesen Maßstäben ausgerichteten Gesamtwürdigung hat das Landgericht die für den Rücktrittshorizont relevanten Umstände aus dem festgestellten Lebenssachverhalt berücksichtigt und ist unter Anwendung des für den Rücktrittshorizont geltenden Zweifelssatzes (BGH, Beschluss vom 22. Mai 2013 - 4 StR 170/13, NStZ 2013, 703, 704) rechtsfehlerfrei zur Annahme eines unbeendeten Versuchs gelangt.

    Soweit das Landgericht darüber hinaus schon bei der Abgrenzung des beendeten vom unbeendeten Versuch auf den Grundsatz in dubio pro reo zurückgreift, begegnet auch dies keinen durchgreifenden rechtlichen Bedenken (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Mai 2013 - 4 StR 170/13, NStZ 2013, 703, 704; Urteil vom 8. Dezember 2010 - 2 StR 536/10).

    Denn dieser verbietet es in Fällen, in denen Vorstellungen des Angeklagten in Bezug auf den Erfolgseintritt nicht festgestellt werden können, auf deren Fehlen - und damit auf das Vorliegen der Voraussetzungen eines beendeten Versuchs - zu schließen (BGH, Beschlüsse vom 22. Mai 2013 - 4 StR 170/13, NStZ 2013, 703, 704, und vom 27. Januar 2014 - 4 StR 565/13, NStZ-RR 2014, 202, 203; SSWStGB/Kudlich/Schuhr, 3. Aufl., § 24 Rn. 38).

  • BGH, 27.01.2014 - 4 StR 565/13

    Strafbefreiender Rücktritt vom versuchten Totschlag (beendeter Versuch:

    Auszug aus BGH, 21.02.2018 - 5 StR 347/17
    Die zum beendeten Versuch führende gedankliche Indifferenz des Täters gegenüber den von ihm bis dahin angestrebten oder doch zumindest in Kauf genommenen Konsequenzen ist eine innere Tatsache, die festgestellt werden muss, wozu es in der Regel einer zusammenfassenden Würdigung aller maßgeblichen objektiven Umstände bedarf (BGH, Urteile vom 2. November 1994, 2 StR 449/94, aaO und vom 3. Juni 2008 - 1 StR 59/08, NStZ 2009, 264; Beschlüsse vom 22. Mai 2013 - 4 StR 170/13, NStZ 2013, 703, 704, und vom 27. Januar 2014 - 4 StR 565/13, NStZ-RR 2014, 202 f.).

    Denn dieser verbietet es in Fällen, in denen Vorstellungen des Angeklagten in Bezug auf den Erfolgseintritt nicht festgestellt werden können, auf deren Fehlen - und damit auf das Vorliegen der Voraussetzungen eines beendeten Versuchs - zu schließen (BGH, Beschlüsse vom 22. Mai 2013 - 4 StR 170/13, NStZ 2013, 703, 704, und vom 27. Januar 2014 - 4 StR 565/13, NStZ-RR 2014, 202, 203; SSWStGB/Kudlich/Schuhr, 3. Aufl., § 24 Rn. 38).

    Für die zum beendeten Versuch führende Annahme der gedanklichen Indifferenz des Täters bedarf es deren eigenständiger Feststellung (BGH, Beschluss vom 27. Januar 2014 - 4 StR 565/13, aaO), zu der das Landgericht jedoch - rechtfehlerfrei - gerade nicht gelangt ist.

  • BGH, 02.11.1994 - 2 StR 449/94

    Beendeter Versuch bei mangelnden Vorstellungen über die Handlungsfolgen (letzte

    Auszug aus BGH, 21.02.2018 - 5 StR 347/17
    aa) Es hat zutreffend den nach ständiger Rechtsprechung geltenden Maßstab für die Abgrenzung zwischen unbeendetem und beendetem Versuch zugrunde gelegt, der sich nach dem Vorstellungsbild des Täters nach Abschluss der letzten von ihm vorgenommenen Ausführungshandlung, dem sogenannten Rücktrittshorizont, bestimmt (BGH, Beschluss vom 19. Mai 1993 - GSSt 1/93, BGHSt 39, 221, 227; Urteile vom 3. Dezember 1982 - 2 StR 550/82, BGHSt 31, 170, 175; vom 12. November 1987 - 4 StR 541/87, BGHSt 35, 90, 91 f., und vom 2. November 1994 - 2 StR 449/94, BGHSt 40, 304, 306).

    Die zum beendeten Versuch führende gedankliche Indifferenz des Täters gegenüber den von ihm bis dahin angestrebten oder doch zumindest in Kauf genommenen Konsequenzen ist eine innere Tatsache, die festgestellt werden muss, wozu es in der Regel einer zusammenfassenden Würdigung aller maßgeblichen objektiven Umstände bedarf (BGH, Urteile vom 2. November 1994, 2 StR 449/94, aaO und vom 3. Juni 2008 - 1 StR 59/08, NStZ 2009, 264; Beschlüsse vom 22. Mai 2013 - 4 StR 170/13, NStZ 2013, 703, 704, und vom 27. Januar 2014 - 4 StR 565/13, NStZ-RR 2014, 202 f.).

  • BGH, 08.12.2010 - 2 StR 536/10

    Anforderungen an den Rücktritt vom Versuch (Abgrenzung vom unbeendeten und

    Auszug aus BGH, 21.02.2018 - 5 StR 347/17
    Zwar setzt die Annahme eines unbeendeten Versuchs gerade bei besonders gefährlichen Gewalthandlungen eines mit bedingtem Tötungsvorsatz handelnden Täters voraus, dass auch Umstände festgestellt werden, die im Rahmen der Gesamtwürdigung die Wertung zulassen, er habe nach Beendigung der Tathandlung den tödlichen Erfolg nicht (mehr) für möglich gehalten (BGH, Urteil vom 8. Dezember 2010 - 2 StR 536/10).

    Soweit das Landgericht darüber hinaus schon bei der Abgrenzung des beendeten vom unbeendeten Versuch auf den Grundsatz in dubio pro reo zurückgreift, begegnet auch dies keinen durchgreifenden rechtlichen Bedenken (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Mai 2013 - 4 StR 170/13, NStZ 2013, 703, 704; Urteil vom 8. Dezember 2010 - 2 StR 536/10).

  • BGH, 23.01.2018 - 5 StR 488/17

    Gefährlichkeitsprognose bei der Anordnung der Unterbringung in einem

    Auszug aus BGH, 21.02.2018 - 5 StR 347/17
    Bei einem Grund- oder Teilurteil nach § 406 Abs. 1 Satz 2 StPO ist im Tenor auszusprechen, dass im Übrigen von einer Entscheidung über den Adhäsionsantrag abgesehen wird (vgl. BGH, Urteil vom 23. Januar 2018 - 5 StR 488/17; Beschluss vom 4. November 2014 - 1 StR 432/14; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 60. Aufl., § 406 Rn. 13a mwN).
  • BGH, 27.07.2017 - 3 StR 172/17

    Beweiswürdigung beim Tötungseventualvorsatz (objektive Gefährlichkeit der

    Auszug aus BGH, 21.02.2018 - 5 StR 347/17
    Dies ist vom Revisionsgericht hinzunehmen, auch wenn andere Schlüsse möglich gewesen wären oder gar nähergelegen hätten (BGH, Urteile vom 27. Juli 2017 - 3 StR 172/17, und vom 24. März 2015 - 5 StR 521/14, NStZ-RR 2015, 178, 179).
  • BGH, 24.03.2015 - 5 StR 521/14

    Sachlich-rechtlich nicht zu beanstandende Beweiswürdigung beim freisprechenden

    Auszug aus BGH, 21.02.2018 - 5 StR 347/17
    Dies ist vom Revisionsgericht hinzunehmen, auch wenn andere Schlüsse möglich gewesen wären oder gar nähergelegen hätten (BGH, Urteile vom 27. Juli 2017 - 3 StR 172/17, und vom 24. März 2015 - 5 StR 521/14, NStZ-RR 2015, 178, 179).
  • BGH, 04.11.2014 - 1 StR 432/14

    Ausspruch des Absehens von einer Entscheidung über den Adhäsionsantrag im Tenor

    Auszug aus BGH, 21.02.2018 - 5 StR 347/17
    Bei einem Grund- oder Teilurteil nach § 406 Abs. 1 Satz 2 StPO ist im Tenor auszusprechen, dass im Übrigen von einer Entscheidung über den Adhäsionsantrag abgesehen wird (vgl. BGH, Urteil vom 23. Januar 2018 - 5 StR 488/17; Beschluss vom 4. November 2014 - 1 StR 432/14; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 60. Aufl., § 406 Rn. 13a mwN).
  • BGH, 19.05.1993 - GSSt 1/93

    Strafbefreiender Rücktritt vom unbeendeten Versuch bei Erreichung des

    Auszug aus BGH, 21.02.2018 - 5 StR 347/17
    aa) Es hat zutreffend den nach ständiger Rechtsprechung geltenden Maßstab für die Abgrenzung zwischen unbeendetem und beendetem Versuch zugrunde gelegt, der sich nach dem Vorstellungsbild des Täters nach Abschluss der letzten von ihm vorgenommenen Ausführungshandlung, dem sogenannten Rücktrittshorizont, bestimmt (BGH, Beschluss vom 19. Mai 1993 - GSSt 1/93, BGHSt 39, 221, 227; Urteile vom 3. Dezember 1982 - 2 StR 550/82, BGHSt 31, 170, 175; vom 12. November 1987 - 4 StR 541/87, BGHSt 35, 90, 91 f., und vom 2. November 1994 - 2 StR 449/94, BGHSt 40, 304, 306).
  • BGH, 03.12.1982 - 2 StR 550/82

    Würgegriff - § 24 StGB, beendeter - unbeendeter Versuch, Rücktrittshorizont,

    Auszug aus BGH, 21.02.2018 - 5 StR 347/17
    aa) Es hat zutreffend den nach ständiger Rechtsprechung geltenden Maßstab für die Abgrenzung zwischen unbeendetem und beendetem Versuch zugrunde gelegt, der sich nach dem Vorstellungsbild des Täters nach Abschluss der letzten von ihm vorgenommenen Ausführungshandlung, dem sogenannten Rücktrittshorizont, bestimmt (BGH, Beschluss vom 19. Mai 1993 - GSSt 1/93, BGHSt 39, 221, 227; Urteile vom 3. Dezember 1982 - 2 StR 550/82, BGHSt 31, 170, 175; vom 12. November 1987 - 4 StR 541/87, BGHSt 35, 90, 91 f., und vom 2. November 1994 - 2 StR 449/94, BGHSt 40, 304, 306).
  • BGH, 12.11.1987 - 4 StR 541/87

    Nackenstich - § 24 StGB, Rücktrittshorizont, fester Tatplan

  • BGH, 21.08.2002 - 5 StR 291/02

    Grundurteil; Adhäsionsverfahren; Feststellungsantrag; Leistungsantrag; Absehen

  • BGH, 20.08.2004 - 2 StR 281/04

    Totschlag; Versuchsbeginn (Tatentschluss; unmittelbares Ansetzen; Notwendigkeit

  • BGH, 19.12.2006 - 4 StR 537/06

    Freiwilligkeit des Rücktritts (Aufgeben der Tat; Abgrenzung des unbeendeten vom

  • BGH, 03.06.2008 - 1 StR 59/08

    Bedingter Tötungsvorsatz beim Schütteln eines Kleinkindes

  • LG Hamburg, 23.07.2020 - 617 Ks 10/19

    Stutthof-Prozess: Jugendstrafe auf Bewährung für 93-jährigen Ex-KZ-Wachmann

    Maßstab für die Abgrenzung zwischen beendetem und unbeendetem Versuch ist das Vorstellungsbild des Täters nach Abschluss der letzten von ihm vorgenommenen Ausführungshandlung, der sog. Rücktrittshorizont (BGH, Urteil vom 23. Oktober 2019 - 5 StR 677/18, juris Rn. 15; BGH, Urteil vom 21. Februar 2018 - 5 StR 347/17, juris Rn. 12).

    Wenn der Täter bei einem Tötungsdelikt den Eintritt des Todes bereits für möglich hält oder sich keine Vorstellungen über die Folgen seines Tuns macht, liegt ein beendeter Versuch vor (BGH, Urteil vom 23. Oktober 2019 - 5 StR 677/18, juris Rn. 15; BGH, Urteil vom 21. Februar 2018 - 5 StR 347/17, juris Rn. 12).

  • BGH, 23.10.2019 - 5 StR 677/18

    Abgrenzung von unbeendetem und beendetem Versuch bei besonders gefährlichen

    aa) Die Schwurgerichtskammer hat zutreffend den Maßstab für die Abgrenzung zwischen unbeendetem und beendetem Versuch zugrunde gelegt, der sich nach dem Vorstellungsbild des Täters nach Abschluss der letzten von ihm vorgenommenen Ausführungshandlung, dem sogenannten Rücktrittshorizont, bestimmt (st. Rspr., vgl. etwa BGH, Beschluss vom 19. Mai 1993 - GSSt 1/93, BGHSt 39, 221, 227; BGH, Urteile vom 12. November 1987 - 4 StR 12 13 14 15 16 541/87, BGHSt 35, 90, 91 f.; vom 21. Februar 2018 - 5 StR 347/17, StV 2018, 711, 712).

    Die zum beendeten Versuch führende gedankliche Indifferenz des Täters gegenüber den von ihm bis dahin angestrebten oder doch zumindest in Kauf genommenen Konsequenzen ist eine innere Tatsache, die festgestellt werden muss, wozu es in der Regel einer zusammenfassenden Würdigung aller maßgeblichen objektiven Umstände bedarf (vgl. BGH, Urteil vom 21. Februar 2018 - 5 StR 347/17, aaO, mit zahlreichen Nachweisen).

    bb) Bei der an diesen Maßstäben ausgerichteten Gesamtwürdigung hat das Landgericht die für den Rücktrittshorizont relevanten Umstände aus dem festgestellten Sachverhalt berücksichtigt und ist unter Anwendung des für den Rücktrittshorizont geltenden Zweifelssatzes (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Mai 2013 - 4 StR 170/13, NStZ 2013, 703, 704; Urteil vom 21. Februar 2018 - 5 StR 347/17, aaO) rechtsfehlerfrei zur Annahme eines unbeendeten Versuchs gelangt.

    Dies ist vom Revisionsgericht hinzunehmen, selbst wenn andere Schlüsse nähergelegen hätten (vgl. BGH, Urteile vom 24. März 2015 - 5 StR 521/14, NStZ-RR 2015, 178, 179; vom 21. Februar 2018 - 5 StR 347/17, aaO).

  • BGH, 03.02.2022 - 2 StR 317/21

    Rücktritt (unbeendeter Versuch: Abgrenzung vom beendeten Versuch,

    Denn die von der Strafkammer angenommene gedankliche Indifferenz des Angeklagten gegenüber den von ihm bis dahin zumindest in Kauf genommenen Konsequenzen muss - als innere Tatsache - positiv festgestellt werden; können konkrete Feststellungen nicht getroffen werden, darf dies mit der positiven Feststellung der gedanklichen Indifferenz nicht gleichgesetzt werden, da es insoweit noch Raum für die Anwendung des Zweifelssatzes gibt (vgl. BGH, Urteil vom 21. Februar 2018 - 5 StR 347/17 Rn. 13; Beschluss vom 27. Januar 2014 - 4 StR 565/13 Rn. 5 f. je mwN).
  • BGH, 05.09.2023 - 3 StR 230/23

    Ergänzung der Adhäsionsentscheidung

    Da das Landgericht dem auf die Zahlung von Schmerzensgeld gerichteten Antrag nur teilweise stattgegeben hat, hätte das - in den Urteilsgründen dargelegte - teilweise Absehen von der Entscheidung im Hinblick auf § 406 Abs. 1 Satz 2 und 3, Abs. 3 Satz 3 StPO ausdrücklich tenoriert werden müssen (s. BGH, Urteil vom 13. Mai 2003 - 1 StR 529/02, BGHR StPO § 406 Teilentscheidung 1; Beschluss vom 10. Januar 2017 - 3 StR 496/16, NStZ-RR 2017, 223, 224; Urteil vom 21. Februar 2018 - 5 StR 347/17, StV 2018, 711 Rn. 8).
  • BGH, 20.06.2018 - 5 StR 113/18

    Rechtsfehlerhafte Adhäsionsentscheidung (unzureichende Begründung; Mitteilung der

    Insoweit wäre der Ausspruch erforderlich gewesen, dass von einer Entscheidung über den Adhäsionsantrag abgesehen wird (vgl. BGH, Urteil vom 21. Februar 2018 - 5 StR 347/17 mwN).
  • LG Aachen, 20.04.2020 - 52 Ks 5/20
    Ebenso liegt ein beendeter Versuch vor, wenn sich der Täter trotz Erkenntnis der Möglichkeit einer Tatbestandsverwirklichung nach der letzten Ausführungshandlung keine Vorstellungen über die Folgen seines Handelns macht (BGH, Urteil v. 02.11.1994, Az. 2 StR 449/94, Beschl. v. 27.01.2014, Az. 4 StR 565/13, Urt. v. 21.02.2018, Az. 5 StR 347/17, alle zitiert nach juris).
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Rechtsprechung
   BGH, 07.02.2018 - 2 StR 171/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,1889
BGH, 07.02.2018 - 2 StR 171/17 (https://dejure.org/2018,1889)
BGH, Entscheidung vom 07.02.2018 - 2 StR 171/17 (https://dejure.org/2018,1889)
BGH, Entscheidung vom 07. Februar 2018 - 2 StR 171/17 (https://dejure.org/2018,1889)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 22 StGB; § 23 Abs. 1 StGB; § 24 Abs. 1 Satz 2 StGB
    Rücktritt vom Versuch (Abgrenzung von beendetem und unbeendetem Versuch; Rücktritt vom beendeten Versuch, wenn der Erfolg ohne Zutun des Täters ausbleibt: Voraussetzungen bei gefährdeten Menschenleben)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 24 Abs 1 S 2 StGB, § 211 StGB, § 212 StGB

  • IWW

    § 24 Abs. 1 Satz 2 StGB

  • Wolters Kluwer

    Schuldspruch wegen versuchten Mordes aus Heimtücke und niedrigen Beweggründen in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung; Verneinung eines strafbefreienden Rücktritts mangels ernsthaften Bemühens um die Erfolgsabwendung; Abgrenzung des unbeendeten vom beendeten ...

  • rewis.io

    Mordversuch: Abgrenzung zwischen beendetem und unbeendetem Versuch; Voraussetzungen eines strafbefreienden Rücktritts vom beendeten Versuch

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StGB § 24 Abs. 1 S. 2; StGB § 211
    Schuldspruch wegen versuchten Mordes aus Heimtücke und niedrigen Beweggründen in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung; Verneinung eines strafbefreienden Rücktritts mangels ernsthaften Bemühens um die Erfolgsabwendung; Abgrenzung des unbeendeten vom beendeten ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

Besprechungen u.ä.

  • spiegel.de (Entscheidungsbesprechung)

    Fehler am BGH - Kann schon mal passieren (Thomas Fischer; SPIEGEL Online, 26.10.2018)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2018, 137
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 20.05.2010 - 3 StR 78/10

    Rücktritt vom Versuch (beendeter Versuch; freiwillige Verhinderung des Erfolgs;

    Auszug aus BGH, 07.02.2018 - 2 StR 171/17
    Danach ist für einen strafbefreienden Rücktritt vom Versuch erforderlich, dass der Täter das Rettungsmittel einsetzt, das er selbst für am besten geeignet hält, um die Tatvollendung zu verhindern (Senat, Beschluss vom 4. August 2011 - 2 StR 219/11, NStZ 2012, 28, 29; BGH, Urteil vom 20. Mai 2010 - 3 StR 78/10, NStZ-RR 2010, 276, 277).

    Er muss nach seiner Vorstellung eine neue Kausalkette in Gang setzen, die für die Nichtvollendung zumindest mitursächlich wird (BGH, Urteil vom 20. Mai 2010 - 3 StR 78/10, NStZ-RR 2010, 276, 277; Urteil vom 13. März 2008 - 4 StR 610/07, NStZ 2008, 508, 509; Urteil vom 22. August 1985 - 4 StR 326/85, BGHSt 33, 295, 301).

    In diesem Fall muss sich der Täter um die bestmögliche Maßnahme für die Erfolgsabwendung bemühen (Senat, Beschluss vom 4. August 2011 - 2 StR 219/11, aaO; BGH, Urteil vom 20. Mai 2010 - 3 StR 78/10, aaO; Urteil vom 13. März 2008 - 4 StR 610/07, aaO; Beschluss vom 3. Februar 1999 - 5 StR 645/98, NStZ-RR 2000, 41, 42; Beschluss vom 22. August 1985 - 4 StR 326/85, BGHSt 33, 295, 301 f.).

  • BGH, 04.08.2011 - 2 StR 219/11

    Doppelselbstmord (Garantenstellung; Suizid; Totschlag); Rücktritt vom Versuch

    Auszug aus BGH, 07.02.2018 - 2 StR 171/17
    Danach ist für einen strafbefreienden Rücktritt vom Versuch erforderlich, dass der Täter das Rettungsmittel einsetzt, das er selbst für am besten geeignet hält, um die Tatvollendung zu verhindern (Senat, Beschluss vom 4. August 2011 - 2 StR 219/11, NStZ 2012, 28, 29; BGH, Urteil vom 20. Mai 2010 - 3 StR 78/10, NStZ-RR 2010, 276, 277).

    In diesem Fall muss sich der Täter um die bestmögliche Maßnahme für die Erfolgsabwendung bemühen (Senat, Beschluss vom 4. August 2011 - 2 StR 219/11, aaO; BGH, Urteil vom 20. Mai 2010 - 3 StR 78/10, aaO; Urteil vom 13. März 2008 - 4 StR 610/07, aaO; Beschluss vom 3. Februar 1999 - 5 StR 645/98, NStZ-RR 2000, 41, 42; Beschluss vom 22. August 1985 - 4 StR 326/85, BGHSt 33, 295, 301 f.).

  • BGH, 13.03.2008 - 4 StR 610/07

    Strafbefreiender Rücktritt vom Totschlagsversuch (beendeter Versuch; Bemühen nach

    Auszug aus BGH, 07.02.2018 - 2 StR 171/17
    Er muss nach seiner Vorstellung eine neue Kausalkette in Gang setzen, die für die Nichtvollendung zumindest mitursächlich wird (BGH, Urteil vom 20. Mai 2010 - 3 StR 78/10, NStZ-RR 2010, 276, 277; Urteil vom 13. März 2008 - 4 StR 610/07, NStZ 2008, 508, 509; Urteil vom 22. August 1985 - 4 StR 326/85, BGHSt 33, 295, 301).

    In diesem Fall muss sich der Täter um die bestmögliche Maßnahme für die Erfolgsabwendung bemühen (Senat, Beschluss vom 4. August 2011 - 2 StR 219/11, aaO; BGH, Urteil vom 20. Mai 2010 - 3 StR 78/10, aaO; Urteil vom 13. März 2008 - 4 StR 610/07, aaO; Beschluss vom 3. Februar 1999 - 5 StR 645/98, NStZ-RR 2000, 41, 42; Beschluss vom 22. August 1985 - 4 StR 326/85, BGHSt 33, 295, 301 f.).

  • BGH, 22.08.1985 - 4 StR 326/85

    Beendigung des Totschlagversuchs

    Auszug aus BGH, 07.02.2018 - 2 StR 171/17
    Er muss nach seiner Vorstellung eine neue Kausalkette in Gang setzen, die für die Nichtvollendung zumindest mitursächlich wird (BGH, Urteil vom 20. Mai 2010 - 3 StR 78/10, NStZ-RR 2010, 276, 277; Urteil vom 13. März 2008 - 4 StR 610/07, NStZ 2008, 508, 509; Urteil vom 22. August 1985 - 4 StR 326/85, BGHSt 33, 295, 301).

    In diesem Fall muss sich der Täter um die bestmögliche Maßnahme für die Erfolgsabwendung bemühen (Senat, Beschluss vom 4. August 2011 - 2 StR 219/11, aaO; BGH, Urteil vom 20. Mai 2010 - 3 StR 78/10, aaO; Urteil vom 13. März 2008 - 4 StR 610/07, aaO; Beschluss vom 3. Februar 1999 - 5 StR 645/98, NStZ-RR 2000, 41, 42; Beschluss vom 22. August 1985 - 4 StR 326/85, BGHSt 33, 295, 301 f.).

  • BGH, 19.07.1989 - 2 StR 270/89

    Annahme eines unbeendeten Versuchs bei korrigierter Vorstellung des Täters von

    Auszug aus BGH, 07.02.2018 - 2 StR 171/17
    Denn eine in engen Grenzen mögliche Korrektur ihres Rücktrittshorizontes (vgl. Senat, Urteil vom 19. Juli 1989 - 2 StR 270/89, BGHSt 36, 224, 226) scheitert bereits daran, dass der Angeklagten zu diesem Zeitpunkt auch nach ihrer Vorstellung die weitere Tatvollendung (vgl. BGH, Urteil vom 19. Oktober 2004 - 1 StR 254/04, NStZ 2005, 151) nicht mehr möglich war.

    Für die Angeklagte war damit die maßgebliche Zeitspanne, ob aus ihrer Sicht ein beendeter oder unbeendeter Versuch vorlag, abgelaufen (vgl. Senat, Urteil vom 3. Dezember 1982 - 2 StR 550/82, BGHSt 31, 170, 176; Urteil vom 19. Juli 1989 - 2 StR 270/89, aaO).

  • BGH, 16.04.2015 - 3 StR 645/14

    Beendeter Tötungsversuch bei Gleichgültigkeit des Täters hinsichtlich der Folgen

    Auszug aus BGH, 07.02.2018 - 2 StR 171/17
    Macht der Täter sich nach der letzten Ausführungshandlung keine Vorstellung über die Folgen seines Tuns oder ist ihm der Erfolg gleichgültig, ist ein beendeter Versuch anzunehmen (st. Rspr.; Senat, Urteil vom 2. November 1994 - 2 StR 449/94, BGHSt 40, 304, 306; BGH, Urteil vom 16. April 2015 - 3 StR 645/14, NStZ 2015, 509 mwN).
  • BGH, 03.02.1999 - 5 StR 645/98

    Anforderungen an das Mordmerkmal "niedrige Beweggründe"; Wut als Motiv für das

    Auszug aus BGH, 07.02.2018 - 2 StR 171/17
    In diesem Fall muss sich der Täter um die bestmögliche Maßnahme für die Erfolgsabwendung bemühen (Senat, Beschluss vom 4. August 2011 - 2 StR 219/11, aaO; BGH, Urteil vom 20. Mai 2010 - 3 StR 78/10, aaO; Urteil vom 13. März 2008 - 4 StR 610/07, aaO; Beschluss vom 3. Februar 1999 - 5 StR 645/98, NStZ-RR 2000, 41, 42; Beschluss vom 22. August 1985 - 4 StR 326/85, BGHSt 33, 295, 301 f.).
  • BGH, 19.10.2004 - 1 StR 254/04

    Versuchte Tötung (Voraussetzungen des korrigierten Rücktrittshorizonts;

    Auszug aus BGH, 07.02.2018 - 2 StR 171/17
    Denn eine in engen Grenzen mögliche Korrektur ihres Rücktrittshorizontes (vgl. Senat, Urteil vom 19. Juli 1989 - 2 StR 270/89, BGHSt 36, 224, 226) scheitert bereits daran, dass der Angeklagten zu diesem Zeitpunkt auch nach ihrer Vorstellung die weitere Tatvollendung (vgl. BGH, Urteil vom 19. Oktober 2004 - 1 StR 254/04, NStZ 2005, 151) nicht mehr möglich war.
  • BGH, 02.11.1994 - 2 StR 449/94

    Beendeter Versuch bei mangelnden Vorstellungen über die Handlungsfolgen (letzte

    Auszug aus BGH, 07.02.2018 - 2 StR 171/17
    Macht der Täter sich nach der letzten Ausführungshandlung keine Vorstellung über die Folgen seines Tuns oder ist ihm der Erfolg gleichgültig, ist ein beendeter Versuch anzunehmen (st. Rspr.; Senat, Urteil vom 2. November 1994 - 2 StR 449/94, BGHSt 40, 304, 306; BGH, Urteil vom 16. April 2015 - 3 StR 645/14, NStZ 2015, 509 mwN).
  • BGH, 03.12.1982 - 2 StR 550/82

    Würgegriff - § 24 StGB, beendeter - unbeendeter Versuch, Rücktrittshorizont,

    Auszug aus BGH, 07.02.2018 - 2 StR 171/17
    Für die Angeklagte war damit die maßgebliche Zeitspanne, ob aus ihrer Sicht ein beendeter oder unbeendeter Versuch vorlag, abgelaufen (vgl. Senat, Urteil vom 3. Dezember 1982 - 2 StR 550/82, BGHSt 31, 170, 176; Urteil vom 19. Juli 1989 - 2 StR 270/89, aaO).
  • BGH, 19.05.1993 - GSSt 1/93

    Strafbefreiender Rücktritt vom unbeendeten Versuch bei Erreichung des

  • BGH, 27.08.2019 - 4 StR 330/19

    Versuch; Rücktritt (Abgrenzung von beendetem und unbeendetem Versuch);

    Macht der Täter sich nach der letzten Ausführungshandlung keine Vorstellung über die Folgen seines Tuns oder ist ihm der Erfolg gleichgültig, ist ein beendeter Versuch anzunehmen (st. Rspr.; BGH, Urteile vom 2. November 1994 - 2 StR 449/94, BGHSt 40, 304, 306, NJW 1995, 974; vom 16. April 2015 - 3 StR 645/14, NStZ 2015, 509 mwN; und vom 7. Februar 2018 - 2 StR 171/17, NStZ-RR 2018, 137).
  • BGH, 03.02.2022 - 2 StR 317/21

    Rücktritt (unbeendeter Versuch: Abgrenzung vom beendeten Versuch,

    Macht der Täter sich nach der letzten Ausführungshandlung keine Vorstellung über die Folgen seines Tuns oder ist ihm der Erfolg gleichgültig, ist ein beendeter Versuch anzunehmen (st. Rspr.; vgl. nur Senat, Urteil vom 7. Februar 2018 - 2 StR 171/17 Rn. 13 mwN).
  • BGH, 23.08.2022 - 1 StR 270/22

    Strafzumessung (Grenze des zulässigen Verteidigungsverhaltens: Behauptung einer

    Denn das zusätzliche Tatbestandsmerkmal der Ernsthaftigkeit erfordert ein Ausschöpfen der aus Sicht des Täters ausreichenden Verhinderungsmöglichkeiten; er muss alles tun, was in seinen Kräften steht, mithin die am besten geeignete ("optimale") Rettungsmaßnahme ergreifen (st. Rspr.; BGH, Beschluss vom 5. Juli 2018 - 1 StR 201/18 Rn. 10; Urteile vom 7. Februar 2018 - 2 StR 171/17 Rn. 17 und vom 20. Mai 2010 - 3 StR 78/10 Rn. 11; je mwN).
  • BGH, 14.06.2023 - AK 29/23

    Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus wegen des dringenden

    Nach dem bisherigen Ermittlungsstand ist kein strafbefreiender Rücktritt im Sinne des § 24 Abs. 1 StGB anzunehmen, weil der Angeschuldigte sich nach der letzten Ausführungshandlung keine näheren Vorstellungen von den verursachten Folgen machte oder diese ihm gleichgültig waren und mithin ein beendeter Versuch vorlag (vgl. zur st. Rspr. etwa BGH, Urteil vom 7. Februar 2018 - 2 StR 171/17, NStZ-RR 2018, 137, 138 mwN).
  • LG Cottbus, 31.08.2020 - 21 Ks 1/20
    Beendet ist ein Versuch, wenn der Täter nach der letzten Ausführungshandlung den Eintritt des tatbestandlichen Erfolgs für möglich hält (vgl. BGH Urteil vom 7. Februar 2018 - 2 StR 171/17 = NStZ-RR 2018, 137).
  • LG Bielefeld, 25.01.2021 - 1 Ks 16/20
    Macht der Täter sich nach der letzten Ausführungshandlung keine Vorstellung über die Folgen seines Tuns oder ist ihm der Erfolg gleichgültig, ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ein beendeter Versuch anzunehmen (vgl. BGH, Urteil v. 07.02.2018, Az. 2 StR 171/17 = NStZ-RR 2018, 137 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   BGH, 07.03.2018 - 2 StR 353/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,8044
BGH, 07.03.2018 - 2 StR 353/17 (https://dejure.org/2018,8044)
BGH, Entscheidung vom 07.03.2018 - 2 StR 353/17 (https://dejure.org/2018,8044)
BGH, Entscheidung vom 07. März 2018 - 2 StR 353/17 (https://dejure.org/2018,8044)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 24 Abs. 1 Satz 1 StGB
    Rücktritt (Rücktrittshorizont: Definition, Anforderungen an die Feststellungen; unbeendeter Versuch nach Erreichen eines außertatbestandlichen Handlungszieles)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 24 Abs 1 S 1 StGB, § 224 StGB

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Fehlgeschlagener Versuch der gefährlichen Körperverletzung; Freiwilliger Rücktritt vom (unbeendeten) Versuch

  • rewis.io

    Versuchte gefährliche Körperverletzung: Strafbefreiender Rücktritt bei Erreichen eines außertatbestandlichen Ziels; Voraussetzungen der Annahme eines fehlgeschlagenen Versuchs

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StPO § 349 Abs. 4
    Fehlgeschlagener Versuch der gefährlichen Körperverletzung; Freiwilliger Rücktritt vom (unbeendeten) Versuch

  • datenbank.nwb.de

    Versuchte gefährliche Körperverletzung: Strafbefreiender Rücktritt bei Erreichen eines außertatbestandlichen Ziels; Voraussetzungen der Annahme eines fehlgeschlagenen Versuchs

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Körperverletzung - und der fehlgeschlagene Versuch

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rücktritt vom unbeendeten Versuch - nach Zielerreichung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2018, 137
  • StV 2020, 285
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 20.11.2013 - 3 StR 325/13

    Rechtsfehlerhafte unterlassene Prüfung des Rücktritts vom Versuch (unbeendeter

    Auszug aus BGH, 07.03.2018 - 2 StR 353/17
    Das Landgericht hat die nach Lage der Dinge nicht fern liegende Möglichkeit eines unbeendeten Versuchs (vgl. BGH, Beschluss vom 20. November 2013 - 3 StR 325/13, NStZ-RR 2014, 105) zwar hypothetisch erörtert.

    Allerdings schließt der Umstand, dass ein Täter sein außertatbestandliches Handlungsziel erreicht hat, einen (freiwilligen) Rücktritt vom unbeendeten Versuch nicht aus (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 19. Mai 1993 - GSSt 1/93, BGHSt 39, 221; Beschlüsse vom 20. September 2012 - 3 StR 367/12, NStZ-RR 2013, 105, und vom 20. November 2013 - 3 StR 325/13, NStZ-RR 2014, 105).

  • BGH, 20.09.2012 - 3 StR 367/12

    Rücktritt vom Versuch der gefährlichen Körperverletzung (kein Fehlschlag bei

    Auszug aus BGH, 07.03.2018 - 2 StR 353/17
    Allerdings schließt der Umstand, dass ein Täter sein außertatbestandliches Handlungsziel erreicht hat, einen (freiwilligen) Rücktritt vom unbeendeten Versuch nicht aus (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 19. Mai 1993 - GSSt 1/93, BGHSt 39, 221; Beschlüsse vom 20. September 2012 - 3 StR 367/12, NStZ-RR 2013, 105, und vom 20. November 2013 - 3 StR 325/13, NStZ-RR 2014, 105).
  • BGH, 27.02.2013 - 4 StR 13/13

    Rücktritt vom versuchten Mord (Fehlschlag des Versuchs; erforderliche

    Auszug aus BGH, 07.03.2018 - 2 StR 353/17
    Erkennt der Täter, dass es zur Herbeiführung des Erfolgs eines erneuten Ansetzens bedürfte oder glaubt er subjektiv, dass er sein Ziel im unmittelbaren Handlungsfortgang nicht mehr erreichen kann, so liegt ein fehlgeschlagener Versuch vor (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 11. März 2014 - 1 StR 735/13, NStZ-RR 2014, 201 f.; Beschluss vom 27. Februar 2013 - 4 StR 13/13, NStZ-RR 2013, 275).
  • BGH, 19.05.1993 - GSSt 1/93

    Strafbefreiender Rücktritt vom unbeendeten Versuch bei Erreichung des

    Auszug aus BGH, 07.03.2018 - 2 StR 353/17
    Allerdings schließt der Umstand, dass ein Täter sein außertatbestandliches Handlungsziel erreicht hat, einen (freiwilligen) Rücktritt vom unbeendeten Versuch nicht aus (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 19. Mai 1993 - GSSt 1/93, BGHSt 39, 221; Beschlüsse vom 20. September 2012 - 3 StR 367/12, NStZ-RR 2013, 105, und vom 20. November 2013 - 3 StR 325/13, NStZ-RR 2014, 105).
  • BGH, 17.03.2016 - 2 StR 544/15

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (revisionsrechtliche Überprüfbarkeit); Anordnung

    Auszug aus BGH, 07.03.2018 - 2 StR 353/17
    Nach Aufhebung dieses Urteils und Zurückverweisung der Sache durch Senatsbeschluss vom 17. März 2016 (2 StR 544/15) hat das Landgericht den Angeklagten nunmehr wegen Diebstahls in Tateinheit mit Nötigung und versuchter gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt und seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet.
  • BGH, 11.03.2014 - 1 StR 735/13

    Reichweite des fehlgeschlagenen Versuchs und erforderliche Feststellungen bei der

    Auszug aus BGH, 07.03.2018 - 2 StR 353/17
    Erkennt der Täter, dass es zur Herbeiführung des Erfolgs eines erneuten Ansetzens bedürfte oder glaubt er subjektiv, dass er sein Ziel im unmittelbaren Handlungsfortgang nicht mehr erreichen kann, so liegt ein fehlgeschlagener Versuch vor (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 11. März 2014 - 1 StR 735/13, NStZ-RR 2014, 201 f.; Beschluss vom 27. Februar 2013 - 4 StR 13/13, NStZ-RR 2013, 275).
  • BGH, 02.02.2022 - 2 StR 41/21

    Wirkung einer Revision der Nebenklage (unbegründete Revision der Nebenklage:

    cc) Auch der Umstand, dass der Angeklagte sein außertatbestandliches Handlungsziel - hier der Denkzettel für den Nebenkläger - durch die Messerstiche erreicht hat, schließt einen (freiwilligen) Rücktritt vom unbeendeten Versuch nicht aus (st. Rspr.; vgl. Senat, Beschlüsse vom 14. Januar 2020 - 2 StR 284/19, NStZ 2020, 341 f.; vom 7. März 2018 - 2 StR 353/17, StV 2020, 285, 286 mwN; BGH, Beschluss vom 19. Mai 1993 - GSSt 1/93, BGHSt 39, 221).
  • BGH, 05.02.2019 - 2 StR 505/18

    Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen, verminderte Schuldfähigkeit

    Nach Aufhebung auch dieses Urteils - ebenfalls auf Revision des Angeklagten - und Zurückverweisung der Sache durch Senatsbeschluss vom 7. März 2018 (2 StR 353/17) hat das Landgericht den Angeklagten nunmehr wegen Diebstahls in Tateinheit mit Nötigung unter Einbeziehung der Geldstrafe aus der Vorverurteilung zu neun Monaten Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt und die Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet.
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