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Rechtsprechung
   BGH, 20.02.2018 - 3 StR 612/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,7421
BGH, 20.02.2018 - 3 StR 612/17 (https://dejure.org/2018,7421)
BGH, Entscheidung vom 20.02.2018 - 3 StR 612/17 (https://dejure.org/2018,7421)
BGH, Entscheidung vom 20. Februar 2018 - 3 StR 612/17 (https://dejure.org/2018,7421)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 64 StGB; § 249 StGB; § 253 StGB; § 255 StGB; Art. 103 Abs. 2 GG
    Keine wahlweise Verurteilung wegen (versuchten) Raubes und (versuchter) räuberischer Erpressung; rechtsfehlerhafte Verneinung eines Hanges trotz intensiver Neigung zum Betäubungsmittelkonsum

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 249 StGB, § 250 StGB, § 253 StGB, § 255 StGB, § 5 Abs 3 JGG

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 249 StGB, §§ 253, 255 StGB, § 265 StPO, § 5 Abs. 3, § 105 Abs. 1 JGG, § 64 Satz 1 StGB

  • Wolters Kluwer

    Wahlfeststellung zur Verurteilung entweder wegen versuchten besonders schweren Raubes oder wegen versuchter besonders schwerer räuberischer Erpressung

  • rewis.io

    Wahlfeststellung im Strafverfahren: Wahlweise Verurteilung wegen Raubes oder räuberischer Erpressung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wahlfeststellung zur Verurteilung entweder wegen versuchten besonders schweren Raubes oder wegen versuchter besonders schwerer räuberischer Erpressung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2018, 140
  • StV 2019, 273
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 15.04.2014 - 3 StR 92/14

    Keine wahlweise Verurteilung wegen schweren Raubes oder schwerer räuberischer

    Auszug aus BGH, 20.02.2018 - 3 StR 612/17
    Soweit in der Rechtsprechung früher die Auffassung vertreten worden war, eine wahlweise Verurteilung wegen Raubes oder räuberischer Erpressung sei zulässig, hatte sich zum damaligen Zeitpunkt die heute in ständiger Rechtsprechung vertretene Auffassung, dass § 249 StGB im Verhältnis zu den §§ 253, 255 StGB das speziellere Delikt darstellt, noch nicht entwickelt (BGH, Beschluss vom 15. April 2014 - 3 StR 92/14, NStZ 2014, 640 mwN).
  • BGH, 27.10.2015 - 3 StR 314/15

    Rechtsfehlerhafte Ablehnung der Unterbringung des Angeklagten in einer

    Auszug aus BGH, 20.02.2018 - 3 StR 612/17
    Die fehlerhafte Ablehnung der Maßregelanordnung zieht gemäß § 5 Abs. 3, § 105 Abs. 1 JGG die Aufhebung auch des Strafausspruchs nach sich (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Oktober 2015 - 3 StR 314/15, StV 2016, 734 f.).
  • BGH, 01.08.2018 - 3 StR 651/17

    Unbeachtlichkeit des error in persona für den Mittäter (Identifizierung des

    b) Weil die Vorschriften §§ 253, 255 StGB den engeren Tatbestand des Raubes mitumfassen (siehe nur BGH, Beschluss vom 20. Februar 2018 - 3 StR 612/17, NStZ-RR 2018, 140 f. mwN), hat das Landgericht rechtsfehlerfrei auf räuberische Erpressung erkannt.
  • BGH, 11.08.2021 - 3 StR 63/21

    Abhebung von Bargeld durch abredewidrige Verwendung von Karte und PIN

    Denn § 239a StGB bezieht sich auch auf beabsichtigte Raubtaten (BGH, Urteile vom 13. März 2019 - 1 StR 424/18, juris Rn. 10; vom 22. Oktober 2009 - 3 StR 372/09, NStZ-RR 2010, 46, 47; vom 5. März 2003 - 2 StR 494/02, NStZ 2003, 604, 605; Fischer, StGB, 68. Aufl., § 239a Rn. 5a mwN), weil die Vorschriften der §§ 253, 255 StGB den engeren Tatbestand des Raubes mitumfassen (vgl. nur BGH, Urteil vom 13. März 2019 - 1 StR 424/18, juris Rn. 10; Beschluss vom 20. Februar 2018 - 3 StR 612/17, NStZ-RR 2018, 140 f.; Urteil vom 5. März 2003 - 2 StR 494/02, NStZ 2003, 604, 605).
  • BGH, 13.03.2019 - 1 StR 424/18

    Erpresserischer Menschenraub (Begriff des Sich-Bemächtigens: physische Herrschaft

    Weil die Vorschriften der §§ 253, 255 StGB den engeren Tatbestand des Raubes mitumfassen (siehe nur BGH, Beschluss vom 20. Februar 2018 - 3 StR 612/17, NStZ-RR 2018, 140, 141 mwN), bezieht sich § 239a StGB auch auf beabsichtigte Raubtaten (BGH, Urteile vom 22. Oktober 2009 - 3 StR 372/09, NStZ-RR 2010, 46, 47 und vom 5. März 2003 - 2 StR 494/02, NStZ 2003, 604, 605).
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Rechtsprechung
   BGH, 20.02.2018 - 3 StR 645/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,9127
BGH, 20.02.2018 - 3 StR 645/17 (https://dejure.org/2018,9127)
BGH, Entscheidung vom 20.02.2018 - 3 StR 645/17 (https://dejure.org/2018,9127)
BGH, Entscheidung vom 20. Februar 2018 - 3 StR 645/17 (https://dejure.org/2018,9127)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 64 StGB
    Voraussetzungen eines Hanges zum übermäßigen Konsum von Rauschmitteln (Konsum seit längerer Zeit; Fehlen von Entzugssyndromen; Intervalle der Abstinenz; soziale Gefährdung; Neigung; Konsum von Zeit zu Zeit oder bei passender Gelegenheit; Beeinträchtigungen der ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 64 StGB, § 246 Abs 1 S 2 StPO, § 261 StPO

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Hang zum übermäßigen Konsum von Rauschmitteln hinsichtlich Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

  • rewis.io

    Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt wegen einer Betäubungsmittelstraftat: Anforderungen an die tatrichterliche Feststellung eines Hangs zum übermäßigen Konsum von Rauschmitteln

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StGB § 64
    Hang zum übermäßigen Konsum von Rauschmitteln hinsichtlich Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2018, 140
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 10.11.2004 - 2 StR 329/04

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang; Übermaß bei Heroinkonsum);

    Auszug aus BGH, 20.02.2018 - 3 StR 645/17
    Ein übermäßiger Genuss von Rauschmitteln ist jedenfalls dann gegeben, wenn der Betreffende auf Grund seiner Neigung sozial gefährdet oder gefährlich erscheint (vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. Januar 2017 - 1 StR 587/16, juris Rn. 9; vom 14. Oktober 2015 - 1 StR 415/15, juris Rn. 7; Urteile vom 10. November 2004 - 2 StR 329/04, NStZ 2005, 210; vom 15. Mai 2014 - 3 StR 386/13, juris Rn. 10).
  • BGH, 03.02.1999 - 5 StR 705/98

    Aufhebung des Strafausspruchs wegen einer auf einem Rechenfehler beruhenden

    Auszug aus BGH, 20.02.2018 - 3 StR 645/17
    Trotz der zweifelhaften Bewertung von MDMA als "harte Droge' (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Februar 1999 - 5 StR 705/98, juris Rn. 2; zum Meinungsstand Patzak in Körner/Patzak/Volkmer, BtMG, 8. Aufl., Vorbem. zu §§ 29 ff. Rn. 213 mwN; Weber, BtMG, 5. Aufl., § 1 Rn. 364 mwN) hat der Strafausspruch Bestand, da die verhängte Rechtsfolge jedenfalls angemessen ist (§ 354 Abs. 1a Satz 1 StPO).
  • BGH, 01.04.2008 - 4 StR 56/08

    Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt (Begriff des Hanges;

    Auszug aus BGH, 20.02.2018 - 3 StR 645/17
    Wenngleich erheblichen Beeinträchtigungen der Gesundheit, Arbeits- und Leistungsfähigkeit des Betreffenden indizielle Bedeutung für das Vorliegen eines Hangs zukommen und in der Regel mit übermäßigem Rauschmittelkonsum einhergehen werden, schließt deren Fehlen jedoch nicht notwendigerweise die Annahme eines Hangs aus (BGH, Beschlüsse vom 10. November 2015 - 1 StR 482/15, NStZ-RR 2016, 113, 114; vom 2. April 2015 - 3 StR 103/15, juris Rn. 6; vom 1. April 2008 - 4 StR 56/08, NStZ-RR 2008, 198, 199).
  • BGH, 07.01.2009 - 5 StR 586/08

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang; Nichtanordnung: Beschwer bei der

    Auszug aus BGH, 20.02.2018 - 3 StR 645/17
    Er setzt auch nicht voraus, dass die Rauschmittelgewöhnung auf täglichen oder häufig wiederholten Genuss zurückgeht; vielmehr kann es genügen, wenn der Täter von Zeit zu Zeit oder bei passender Gelegenheit seiner Neigung zum Rauschmittelkonsum folgt (BGH, Beschluss vom 7. Januar 2009 - 5 StR 586/08, NStZ-RR 2009, 137).
  • BGH, 30.03.2010 - 3 StR 88/10

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang; psychische Abhängigkeit);

    Auszug aus BGH, 20.02.2018 - 3 StR 645/17
    Auch stehen das Fehlen ausgeprägter Entzugssyndrome sowie Intervalle der Abstinenz der Annahme eines Hangs nicht entgegen (BGH, Beschlüsse vom 12. April 2012 - 5 StR 87/12, NStZ-RR 2012, 271; vom 30. März 2010 - 3 StR 88/10, NStZ-RR 2010, 216).
  • BGH, 12.04.2012 - 5 StR 87/12

    Hang zu alkoholischen Getränken auch bei Fehlen von ausgeprägten Entzugssyndromen

    Auszug aus BGH, 20.02.2018 - 3 StR 645/17
    Auch stehen das Fehlen ausgeprägter Entzugssyndrome sowie Intervalle der Abstinenz der Annahme eines Hangs nicht entgegen (BGH, Beschlüsse vom 12. April 2012 - 5 StR 87/12, NStZ-RR 2012, 271; vom 30. März 2010 - 3 StR 88/10, NStZ-RR 2010, 216).
  • BGH, 15.05.2014 - 3 StR 386/13

    Beweiswürdigung (eigene Sachkunde des Gerichts bei der

    Auszug aus BGH, 20.02.2018 - 3 StR 645/17
    Ein übermäßiger Genuss von Rauschmitteln ist jedenfalls dann gegeben, wenn der Betreffende auf Grund seiner Neigung sozial gefährdet oder gefährlich erscheint (vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. Januar 2017 - 1 StR 587/16, juris Rn. 9; vom 14. Oktober 2015 - 1 StR 415/15, juris Rn. 7; Urteile vom 10. November 2004 - 2 StR 329/04, NStZ 2005, 210; vom 15. Mai 2014 - 3 StR 386/13, juris Rn. 10).
  • BGH, 02.04.2015 - 3 StR 103/15

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Annahme eines Hangs

    Auszug aus BGH, 20.02.2018 - 3 StR 645/17
    Wenngleich erheblichen Beeinträchtigungen der Gesundheit, Arbeits- und Leistungsfähigkeit des Betreffenden indizielle Bedeutung für das Vorliegen eines Hangs zukommen und in der Regel mit übermäßigem Rauschmittelkonsum einhergehen werden, schließt deren Fehlen jedoch nicht notwendigerweise die Annahme eines Hangs aus (BGH, Beschlüsse vom 10. November 2015 - 1 StR 482/15, NStZ-RR 2016, 113, 114; vom 2. April 2015 - 3 StR 103/15, juris Rn. 6; vom 1. April 2008 - 4 StR 56/08, NStZ-RR 2008, 198, 199).
  • BGH, 14.10.2015 - 1 StR 415/15

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang, alkoholische

    Auszug aus BGH, 20.02.2018 - 3 StR 645/17
    Ein übermäßiger Genuss von Rauschmitteln ist jedenfalls dann gegeben, wenn der Betreffende auf Grund seiner Neigung sozial gefährdet oder gefährlich erscheint (vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. Januar 2017 - 1 StR 587/16, juris Rn. 9; vom 14. Oktober 2015 - 1 StR 415/15, juris Rn. 7; Urteile vom 10. November 2004 - 2 StR 329/04, NStZ 2005, 210; vom 15. Mai 2014 - 3 StR 386/13, juris Rn. 10).
  • BGH, 10.11.2015 - 1 StR 482/15

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang, berauschende

    Auszug aus BGH, 20.02.2018 - 3 StR 645/17
    Wenngleich erheblichen Beeinträchtigungen der Gesundheit, Arbeits- und Leistungsfähigkeit des Betreffenden indizielle Bedeutung für das Vorliegen eines Hangs zukommen und in der Regel mit übermäßigem Rauschmittelkonsum einhergehen werden, schließt deren Fehlen jedoch nicht notwendigerweise die Annahme eines Hangs aus (BGH, Beschlüsse vom 10. November 2015 - 1 StR 482/15, NStZ-RR 2016, 113, 114; vom 2. April 2015 - 3 StR 103/15, juris Rn. 6; vom 1. April 2008 - 4 StR 56/08, NStZ-RR 2008, 198, 199).
  • BGH, 12.01.2017 - 1 StR 587/16

    Strafmilderung wegen Aufklärungshilfe (erforderlicher Aufklärungserfolg);

  • BGH, 02.04.2019 - 3 StR 53/19

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang trotz bloß gelegentlichen

    Ein übermäßiger Genuss von Rauschmitteln ist jedenfalls dann gegeben, wenn der Betreffende aufgrund seiner Neigung sozial gefährdet oder gefährlich erscheint (Senat, Beschluss vom 20. Februar 2018 - 3 StR 645/17 -, juris Rn. 8; BGH, Beschlüsse vom 12. Januar 2017 - 1 StR 587/16 -, juris Rn. 9; vom 14. Oktober 2015 - 1 StR 415/15 -, juris Rn. 7).

    Wenngleich erheblichen Beeinträchtigungen der Gesundheit oder der Arbeits- und Leistungsfähigkeit des Betreffenden indizielle Bedeutung für das Vorliegen eines Hangs zukommt und (sie) in der Regel mit übermäßigem Rauschmittelkonsum einhergehen werden, schließt deren Fehlen jedoch nicht notwendigerweise die Annahme eines Hangs aus (Senat, Beschluss vom 20. Februar 2018 - 3 StR 645/17 -, juris; BGH, Beschlüsse vom 10. November 2015 - 1 StR 482/15 -, NStZ-RR 2016, 113 f.; vom 2. April 2015 - 3 StR 103/15 -, juris Rn. 6).

    Er setzt auch nicht voraus, dass die Rauschmittelgewöhnung auf täglichen oder häufig wiederholten Genuss zurückgeht; vielmehr kann es genügen, wenn der Täter von Zeit zu Zeit oder bei passender Gelegenheit seiner Neigung zum Rauschmittelkonsum folgt (Senat, Beschluss vom 20. Februar 2018, aaO; BGH, Beschluss vom 7. Januar 2009 - 5 StR 586/08 -, NStZ-RR 2009, 137).

  • BGH, 06.07.2018 - 1 StR 261/18

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsklinik (Hang, berauschende Mittel

    Er setzt auch nicht voraus, dass die Rauschmittelgewöhnung auf täglichen oder häufig wiederholten Genuss zurückgeht; vielmehr kann es genügen, wenn der Täter von Zeit zu Zeit oder bei passender Gelegenheit seiner Neigung zum Rauschmittelkonsum folgt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. Mai 2018 - 3 StR 166/18 Rn. 12; vom 20. Februar 2018 - 3 StR 645/17 Rn. 8, NStZ-RR 2018, 140 (nur redaktioneller Leitsatz); vom 7. Januar 2009 - 5 StR 586/08, NStZ-RR 2009, 137 und vom 20. Februar 2018 - 3 StR 645/17 Rn. 8, NStZ-RR 2018, 140 (nur redaktioneller Leitsatz)).

    Denn es kann genügen, was hier angesichts des für den Angeklagten festgestellten Rauschmittelkonsums naheliegt, dass der Täter von Zeit zu Zeit oder bei passender Gelegenheit seiner Neigung zum Rauschmittelkonsum folgt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. Mai 2018 - 3 StR 166/18 Rn. 12; vom 20. Februar 2018 - 3 StR 645/17 Rn. 8, NStZ-RR 2018, 140 (nur redaktioneller Leitsatz) und vom 7. Januar 2009 - 5 StR 586/08, NStZ-RR 2009, 137).

  • BGH, 17.05.2018 - 3 StR 166/18

    Hang zum Konsum berauschender Mittel (soziale Gefährdung oder Gefährlichkeit;

    Er setzt auch nicht voraus, dass die Rauschmittelgewöhnung auf täglichen oder häufig wiederholten Genuss zurückgeht; vielmehr kann es genügen, wenn der Täter von Zeit zu Zeit oder bei passender Gelegenheit seiner Neigung zum Rauschmittelkonsum folgt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. Januar 2009 - 5 StR 586/08, NStZ-RR 2009, 137; vom 20. Februar 2018 - 3 StR 645/17, juris Rn. 8).
  • BGH, 05.06.2019 - 3 StR 181/19

    Rechtsfehlerhaftes Absehen von der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

    Denn ein übermäßiger Genuss von Rauschmitteln ist jedenfalls dann gegeben, wenn der Betreffende auf Grund seiner Neigung sozial gefährdet oder gefährlich erscheint (vgl. Senat, Beschluss vom 20. Februar 2018 - 3 StR 645/17 -, juris m.w.N.).

    Er setzt auch nicht voraus, dass die Rauschmittelgewöhnung auf täglichen oder häufig wiederholten Genuss zurückgeht; vielmehr kann es genügen, wenn der Täter von Zeit zu Zeit oder bei passender Gelegenheit seiner Neigung zum Rauschmittelkonsum folgt (Senat, Beschluss vom 20. Februar 2018 - 3 StR 645/17 -, juris).

  • BGH, 11.12.2018 - 3 StR 378/18

    Betäubungsmittelstrafrecht (Bestimmen eines Minderjährigen zur Förderung des

    Ein übermäßiger Genuss von Rauschmitteln ist jedenfalls dann gegeben, wenn der Betreffende aufgrund seiner Neigung sozial gefährdet oder gefährlich erscheint (zu den Voraussetzungen s. auch BGH, Beschlüsse vom 20. Februar 2018 - 3 StR 645/17, juris Rn. 8; vom 17. Mai 2018 - 3 StR 166/18, juris Rn. 12).
  • BGH, 27.11.2018 - 3 StR 299/18

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang zum übermäßigen

    Er setzt auch nicht voraus, dass die Rauschmittelgewöhnung auf täglichen oder häufig wiederholten Genuss zurückgeht; vielmehr kann es genügen, wenn der Täter von Zeit zu Zeit oder bei passender Gelegenheit seiner Neigung zum Rauschmittelkonsum folgt (zum Ganzen BGH, Beschluss vom 20. Februar 2018 - 3 StR 645/17, juris Rn. 8 mwN).
  • BGH, 07.04.2020 - 6 StR 28/20

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Annahme eines Hangs; übermäßiger

    Ein übermäßiger Genuss von Rauschmitteln ist jedenfalls dann gegeben, wenn der Betreffende auf Grund seiner Neigung sozial gefährdet oder gefährlich erscheint (vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. Januar 2017 - 1 StR 604/16 Rn. 16; vom 20. Februar 2018 - 3 StR 645/17 Rn. 8).
  • BGH, 01.06.2021 - 6 StR 212/21

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang: indizielle Bedeutung von der

    Die Beeinträchtigung der Gesundheit oder der Arbeits- und Leistungsfähigkeit hat zwar indizielle Bedeutung für das Vorliegen eines Hangs, deren Fehlen schließt ihn jedoch nicht aus (vgl. BGH, Beschlüsse vom 23. März 2021 - 6 StR 90/21 Rn. 4, und vom 12. Januar 2017, aaO); Gleiches gilt für drogenfreie Intervalle (vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. Mai 2021 - 6 StR 148/21 Rn. 3, mwN; vom 20. Februar 2018 - 3 StR 645/17 Rn. 8).
  • BGH, 24.02.2021 - 6 StR 18/21

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang: Fehlen einer Suchterkrankung,

    Ein übermäßiger Genuss von Rauschmitteln ist jedenfalls dann gegeben, wenn der Betreffende auf Grund seiner Neigung sozial gefährdet oder gefährlich erscheint (vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. Januar 2017 - 1 StR 604/16, StV 2017, 672, 673; vom 20. Februar 2018 - 3 StR 645/17; vom 7. April 2020 - 6 StR 28/20).
  • BGH, 10.12.2018 - 5 StR 427/18

    Hang zum übermäßigen Konsum von Rauschmitteln (eingewurzelte, auf psychische

    Ein übermäßiger Genuss von Rauschmitteln ist jedenfalls dann gegeben, wenn der Betroffene aufgrund seiner psychischen Abhängigkeit sozial gefährdet oder gefährlich erscheint (vgl. BGH, Beschlüsse vom 1. April 2008 - 4 StR 56/08, NStZ-RR 2008, 198, 199; vom 12. April 2012 - 5 StR 87/12, NStZ-RR 2012, 271; vom 12. Januar 2017 - 1 StR 587/16, insoweit nicht abgedruckt unter NStZ-RR 2017, 250; 20. Februar 2018 - 3 StR 645/17 mwN).
  • BGH, 05.03.2019 - 3 StR 475/18

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang trotz fehlender

  • BGH, 26.05.2021 - 5 StR 364/20

    Sicherungsverwahrung (Hang; zeitnah aufeinanderfolgende Taten;

  • BGH, 28.03.2023 - 4 StR 457/22

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang: physische Abhängigkeit,

  • LG Berlin, 07.07.2021 - 510 KLs 9/20

    Strafbarkeit des Handels mit CBD-Blüten

  • BGH, 20.06.2018 - 4 StR 187/18

    Revisionsrechtliche Überprüfung einer Verurteilung wegen unerlaubten Besitzes von

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