Weitere Entscheidung unten: BGH, 25.01.2018

Rechtsprechung
   BGH, 06.03.2018 - 2 StR 65/18   

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https://dejure.org/2018,6805
BGH, 06.03.2018 - 2 StR 65/18 (https://dejure.org/2018,6805)
BGH, Entscheidung vom 06.03.2018 - 2 StR 65/18 (https://dejure.org/2018,6805)
BGH, Entscheidung vom 06. März 2018 - 2 StR 65/18 (https://dejure.org/2018,6805)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 250 Abs 1 Nr 1 Buchst b StGB, § 250 Abs 2 Nr 1 StGB

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 250 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b StGB, § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB, § 265 StPO, § 224 Abs. 1 Nr. 1 und 3 StGB, § 23 Abs. 2, § 49 Abs. 1 StGB, § 250 Abs. 1 StGB

  • Wolters Kluwer

    Annahme von Tateinheit zwischen dem versuchten schweren Raub und dem nachfolgenden Diebstahl

  • rewis.io

    Besonders schwerer Raub: Einsatz eines gefährlichen Werkzeugs bei Verwendung von K.-o.-Tropfen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 349 Abs. 2 ; StGB § 250 Abs. 1
    Annahme von Tateinheit zwischen dem versuchten schweren Raub und dem nachfolgenden Diebstahl

  • datenbank.nwb.de

    Besonders schwerer Raub: Einsatz eines gefährlichen Werkzeugs bei Verwendung von K.-o.-Tropfen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Raub mit K.O.-Tablette

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2018, 141
  • StV 2020, 237 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 27.01.2009 - 4 StR 473/08

    Schwerer Raub (kein Verwenden eines gefährlichen Werkzeugs bei "KO-Tropfen" je

    Auszug aus BGH, 06.03.2018 - 2 StR 65/18
    Der Einsatz der K.O.-Tablette erfüllt aber - wovon die Strafkammer ausweislich der Urteilsgründe (UA S. 19) selbst ausgeht - unter den hier gegebenen Umständen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs lediglich den Tatbestand des § 250 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b StGB; danach ist ein narkotisierendes Mittel - selbst wenn es zu einer vorübergehenden Bewusstlosigkeit führt - kein gefährliches Werkzeug im Sinne des § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB (so BGH, Beschluss vom 27. Januar 2009 - 4 StR 473/08, NStZ 2009, 505 mit krit. Anm. Bosch, JA 2009, 737).
  • BGH, 05.06.2019 - 1 StR 34/19

    Räuberische Erpressung mit Todesfolge (Rücktritt vom der versuchten

    b) Indem der Angeklagte zur Erpressung unter Anwendung von Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben (§ 255 StGB) fünf Gläser mit in für Kleinkinder tödlicher Dosis vergifteter Babynahrung in die Verkaufsregale von Einzelhandelsmärkten stellte, verwendete er ein gefährliches Werkzeug im Sinne von § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB (vgl. zum Begriff des gefährlichen Werkzeugs BGH, Beschlüsse vom 27. Januar 2009 - 4 StR 473/08, BGHR StGB § 250 Abs. 2 Nr. 1 Gefährliches Werkzeug 1; vom 6. März 2018 - 2 StR 65/18 Rn. 4 und vom 9. Oktober 2018 - 1 StR 418/18 Rn. 4).
  • LG Saarbrücken, 31.03.2023 - 3 KLs 35/22

    Verwendung gefährlichen Werkzeugs bei K.O.-Tropfen

    Während dies zum Teil bejaht wird (vgl. BGH, Beschl. v. 20.4.2017 - 2 StR 79/17, BeckRS 2017, 113350; Hörnle in: LK, 13. Aufl. 2023, § 177 Rn. 305), wird auch teilweise die Auffassung vertreten, es handele sich nicht um ein Verwenden eines gefährlichen Werkzeugs (vgl. etwa BGH, Beschlüsse v. 27.1.2009 - 4 StR 473/08, BeckRS 2009, 10191, NStZ 2009, 505; v. 6.3.2018 - 2 StR 65/18, BeckRS 2018, 3924, NStZ-RR 2018, 141 jeweils zu § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB; Krüger NStZ 2019, 273, 275).

    Anders könne dies jedoch beurteilt werden, wenn das Verabreichen des K.O.-Mittels etwa aufgrund seiner Zusammensetzung zu erheblichen Gesundheitsrisiken für das Opfern führen würde (vgl. dazu BGH, Beschl. v. 6.3.2018 - 2 StR 65/18, BeckRS 2018, 3924, NStZ-RR 2018, 141).

  • OLG Hamburg, 29.07.2019 - 2 Rev 26/19

    Berufung in Strafsachen: Wirksamkeit der Beschränkung der Berufung auf den

    So hätte auch im vorliegenden Fall - Zueignungsabsicht unterstellt - der Urteilstenor den Unrechtsgehalt des § 250 Abs. 2 StGB zum Ausdruck bringen und auf besonders schweren Raub lauten müssen (vgl. zur Tenorierung in den Fällen des § 250 Abs. 2 StGB: BGH, Beschlüsse vom 6. März 2018 - Az.: 2 StR 65/18 -, Rn. 1 juris; vom 6. Juni 2012 - Az.: 5 StR 233/12 -, Rn. 3 juris).
  • LG München I, 06.10.2020 - 1 Ks 128 Js 115661/18

    Angeklagte, Erkrankung, Freiheitsstrafe, Krankenhaus, Sicherungsverwahrung, Arzt,

    Da das Insulin geeignet ist, aufgrund der hierdurch hervorgerufenen Hypoglykämie eine Bewusstseinsstörung zu verursachen, steht es einer Substanz mit narkotisierender Wirkung gleich und ist deshalb ein Mittel im Sinne des § 250 Abs. 1 Nr. 1 b) StGB, jedoch kein gefährliches Werkzeug im Sinne des § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB (vgl. BGH, Beschluss vom 06.03.2018 - 2 StR 65/18).
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Rechtsprechung
   BGH, 25.01.2018 - 1 StR 264/17   

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https://dejure.org/2018,6938
BGH, 25.01.2018 - 1 StR 264/17 (https://dejure.org/2018,6938)
BGH, Entscheidung vom 25.01.2018 - 1 StR 264/17 (https://dejure.org/2018,6938)
BGH, Entscheidung vom 25. Januar 2018 - 1 StR 264/17 (https://dejure.org/2018,6938)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW

    § 111i Abs. 2 StPO, § ... 370 Abs. 1 AO, § 150 Abs. 1 Satz 3 AO, § 18 Abs. 1 Satz 1, § 18 Abs. 3 Satz 1 UStG, § 168 Satz 1 AO, § 168 Satz 2 AO, § 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG, § 349 Abs. 2 StPO, § 78 Abs. 1 Satz 1 StGB

  • Wolters Kluwer

    Tatvollendung bei Hinterziehung von Umsatzsteuer durch Abgabe inhaltlich unzutreffender Steuererklärungen

  • rewis.io

    Steuerstrafsache: Vollendung der Umsatzsteuerhinterziehung

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Tatvollendung bei Hinterziehung von Umsatzsteuer durch Abgabe inhaltlich unzutreffender Steuererklärungen

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Umsatzsteuerhinterziehung - und ihre Vollendung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Erfolgseintritt bei der Steuerhinterziehung nach § 370 AO

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2018, 141
  • StV 2019, 48 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 24.08.2017 - 1 StR 625/16

    Betrug (Prozessbetrug im Insolvenzeröffnungsverfahren; Konkurrenzen: Rechtsgut,

    Auszug aus BGH, 25.01.2018 - 1 StR 264/17
    Das Tatgericht muss daher Feststellungen dazu treffen, ob die jeweilige Steueranmeldung eine Zahllast oder eine Steuervergütung zum Inhalt hatte und - im Falle der Steuervergütung - ob die Finanzbehörden dieser zugestimmt haben (st. Rspr.; vgl. zuletzt BGH, Beschluss vom 24. August 2017 - 1 StR 625/16, Rn. 22).
  • BGH, 05.04.2000 - 5 StR 226/99

    BGH hebt Urteil gegen Mannheimer Konzertveranstalter teilweise auf

    Auszug aus BGH, 25.01.2018 - 1 StR 264/17
    Da hiervon aber der Zeitpunkt der Tatbeendigung abhängt (vgl. BGH, Beschluss vom 5. April 2000 - 5 StR 226/99, wistra 2000, 219, 222; Jäger in Klein, AO, 13. Aufl., § 376 Rn. 36), ist dem Senat eine abschließende Prüfung der Frage der Verjährung nicht möglich.
  • BGH, 08.06.2017 - 1 StR 217/17

    Steuerhinterziehung (Tatvariante des aktiven Tuns: Vollendungszeitpunkt in Fällen

    Auszug aus BGH, 25.01.2018 - 1 StR 264/17
    aa) Bei der Straftat der Steuerhinterziehung, bei der es sich nicht lediglich um ein Erklärungsdelikt, sondern auch um ein Erfolgsdelikt handelt (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Juni 2017 - 1 StR 217/17, Rn. 2), tritt Vollendung erst dann ein, wenn der Täter durch seine Tathandlung Steuern verkürzt oder für sich oder einen anderen nicht gerechtfertigte Steuervorteile erlangt (§ 370 Abs. 1 AO).
  • BGH, 10.07.2019 - 1 StR 265/18

    Steuerhinterziehung (Umfang der Steuerverkürzung: zulässige Schätzung auf

    Da der Angeklagte für die oHG Vorsteuervergütungen geltend machte, hätte es jeweils der Feststellung der Zustimmung des Finanzamts bedurft (§ 370 Abs. 4 Satz 1 Halbsatz 2, Satz 2 Halbsatz 1, Abs. 1 Nr. 1 AO, § 150 Abs. 1 Satz 3, § 168 Satz 2 AO, § 18 Abs. 3 Satz 1, § 2 Abs. 1 UStG; BGH, Beschlüsse vom 20. September 2018 - 1 StR 512/17 Rn. 5 und vom 25. Januar 2018 - 1 StR 264/17 Rn. 4).
  • BGH, 27.10.2020 - 1 StR 148/20

    Umsatzsteuerhinterziehung (Tatvollendung bei Abgabe inhaltlich unzutreffender

    Das Tatgericht muss daher Feststellungen dazu treffen, ob die jeweilige Steueranmeldung eine Zahllast oder eine Steuervergütung zum Inhalt hatte und - im Falle der Steuervergütung - ob die Finanzbehörden dieser zugestimmt haben (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 24. August 2017 - 1 StR 625/16 Rn. 22 und vom 25. Januar 2018 - 1 StR 264/17 Rn. 4).
  • BGH, 20.09.2018 - 1 StR 512/17

    Umsatzsteuerhinterziehung (Erfolgsdelikt: Erfolgseintritt bei Steueranmeldung)

    Das Tatgericht muss daher Feststellungen dazu treffen, ob die jeweilige Steueranmeldung eine Zahllast oder eine Steuervergütung zum Inhalt hatte und - im Falle der Steuervergütung - ob die Finanzbehörden dieser zugestimmt haben (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 24. August 2017 - 1 StR 625/16 Rn. 22, wistra 2018, 257 und vom 25. Januar 2018 - 1 StR 264/17 Rn. 4, NStZ-RR 2018, 141).
  • LG Nürnberg-Fürth, 12.07.2018 - 11 Ns 507 Js 1367/12

    Abgetrenntes Einziehungsverfahren gem. § 423 StPO

    Derartige, "aus" Steuerhinterziehungen resultierende ersparte Aufwendungen waren auch schon nach alter Rechtslage grds. tauglicher Gegenstand einer Anordnung des Verfalls von Wertersatz im Sinne von § 73 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 73a Satz 1 StGB a.F., wobei dem nicht entgegenstand, dass der Vermögenszufluss in Form ersparter Aufwendungen auf einem - wie hier wegen § 168 Satz 2 AO (st.Rspr., vgl. zuletzt BGH, Beschluss vom 25.01.2018 - 1 StR 264/17, NStZ-RR 2018, 141, unter 1.a aa) - lediglich versuchten Begehungsdelikt beruhte (vgl. z.B. BGH, Urteil vom 29.06.2010 - 1 StR 245/09, NStZ 2011, 83, unter IV.4.b cc, zum versuchten Betrug; BGH, Beschluss vom 05.09.2013 - 1 StR 162/13, NJW 2014, 401, unter B.II.2.b, zur versuchten Nötigung).
  • LG Nürnberg-Fürth, 21.02.2019 - 18 Qs 30/17

    Zu den Grenzen des "berufstypischen" Verhaltens des steuerlichen Beraters und

    Zwar enthält der Anklagesatz im Hinblick auf die vollendeten Hinterziehungs(haupt-)taten (B.I.1., 2.; B.II.; B.III.1.; B.IV.; B.V.1., 2., 3.; B.VI.) keinen ausdrücklichen Hinweis darauf, dass das Finanzamt der jeweiligen Vorsteuererstattung (sog. Erstattungs-Fall) gemäß § 168 Satz 2 AO zugestimmt hat (dazu jüngst BGH, Beschluss vom 20.09.2018 - 1 StR 264/17, wistra 2019, 62, unter 1.b m.w.N.).
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