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   BGH, 22.03.2018 - StB 32/17   

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https://dejure.org/2018,13782
BGH, 22.03.2018 - StB 32/17 (https://dejure.org/2018,13782)
BGH, Entscheidung vom 22.03.2018 - StB 32/17 (https://dejure.org/2018,13782)
BGH, Entscheidung vom 22. März 2018 - StB 32/17 (https://dejure.org/2018,13782)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Erlass eines Haftbefehls bei dringendem Tatverdacht der Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung (hier: IS); Unterstützen einer terroristischen Vereinigung im Ausland

  • rewis.io

    Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung: Alltagsleben von IS-Anhängerinnen im Herrschaftsgebiet des IS als mitgliedschaftliche Betätigungs- und Unterstützungshandlung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erlass eines Haftbefehls bei dringendem Tatverdacht der Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung (hier: IS); Unterstützen einer terroristischen Vereinigung im Ausland

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lto.de (Kurzinformation)

    Bundesanwaltschaft lässt IS-Rückkehrerin verhaften: Hausbesetzung für den "Islamischen Staat"?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Keine Mitgliedschaft in oder Unterstützung einer Terrororganisation durch Alltagsleben im IS - Keine Strafbarkeit gemäß §§ 129 a Abs. 1 und 5, 129b StGB

Besprechungen u.ä.

  • zjs-online.com PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Zur strafrechtlichen Verantwortlichkeit sog. "IS-Heimkehrerinnen" (Prof. Dr. Bettina Weißer; ZJS 2019, 148)

Sonstiges

  • HRR Strafrecht (Verfahrensmitteilung)

    Ehefrauen von IS-Kämpfern in der Rechtsprechung des BGH

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2018, 206
 
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Wird zitiert von ... (46)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 14.08.2009 - 3 StR 552/08

    Urteil gegen Mitglied und Unterstützer der Al Qaida weitgehend rechtskräftig

    Auszug aus BGH, 22.03.2018 - StB 32/17
    Notwendig ist dafür eine auf Dauer oder zumindest auf längere Zeit angelegte Teilnahme am Verbandsleben (vgl. etwa BGH, Urteile vom 20. März 1963 - 3 StR 5/63, BGHSt 18, 296, 299 f.; vom 14. August 2009 - 3 StR 552/08, BGHSt 54, 69, 111).

    Dafür reicht allein die Tätigkeit für die Vereinigung, mag sie auch besonders intensiv sein, nicht aus; denn ein Außenstehender wird nicht allein durch die Förderung der Vereinigung zu deren Mitglied (vgl. zu allem BGH, Urteil vom 14. August 2009 - 3 StR 552/08, BGHSt 54, 69, 113 mwN).

    Die Annahme einer mitgliedschaftlichen Beteiligung scheidet daher aus, wenn die Unterstützungshandlungen nicht von einem einvernehmlichen Willen zu einer fortdauernden Teilnahme am Verbandsleben getragen sind (vgl. zu allem BGH, Urteil vom 14. August 2009 - 3 StR 552/08, BGHSt 54, 69, 113 mwN).

    a) Unter einem Unterstützen im Sinne von § 129a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 5 Satz 1, § 129b Abs. 1 Satz 1 StGB ist nach ständiger Rechtsprechung grundsätzlich jedes Tätigwerden eines Nichtmitglieds zu verstehen, das die innere Organisation der Vereinigung und ihren Zusammenhalt unmittelbar fördert, die Realisierung der von ihr geplanten Straftaten - wenngleich nicht unbedingt maßgebend - erleichtert oder sich sonst auf deren Aktionsmöglichkeiten und Zwecksetzung in irgendeiner Weise positiv auswirkt und damit die ihr eigene Gefährlichkeit festigt (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 14. August 2009 - 3 StR 552/08, BGHSt 54, 69, 117).

    Zum anderen greift der Begriff des Unterstützens einer Vereinigung über ein im strengeren Sinne des § 27 Abs. 1 StGB auf die Förderung der Tätigkeit eines Vereinigungsmitglieds beschränktes Verständnis hinaus; denn er bezieht sich auch und - wie schon der Wortlaut des Gesetzes zeigt - sogar in erster Linie auf die Vereinigung als solche, ohne dass im konkreten Fall die Aktivität des Nichtmitglieds zu einer einzelnen organisationsbezogenen Tätigkeit eines Organisationsmitglieds hilfreich beitragen muss (vgl. BGH, Urteil vom 14. August 2009 - 3 StR 552/08, aaO, S. 117 f.; Beschluss vom 16. Mai 2007 - AK 6/07, BGHSt 51, 345, 350 f.).

    Erforderlich, aber auch ausreichend ist, wenn die Förderungshandlung an sich konkret wirksam, für die Organisation objektiv nützlich ist und dieser mithin irgendeinen Vorteil bringt; ob der Vorteil genutzt wird und daher etwa eine konkrete, aus der Organisation heraus begangene Straftat oder auch nur eine organisationsbezogene Handlung eines ihrer Mitglieder mitprägt, ist dagegen ohne Belang (vgl. BGH, Urteil vom 14. August 2009 - 3 StR 552/08, BGHSt 54, 69, 116; Beschlüsse vom 16. Mai 2007 - AK 6/07, BGHSt 51, 345, 348 f.; vom 27. Oktober 2015 - 3 StR 334/15, BGHR StGB § 129a Abs. 5 Unterstützen 6).

    Das gilt jedenfalls dann, wenn der Täter die Erfüllung einer Aufgabe durch ein Mitglied fördert, die diesem von der Vereinigung aufgetragen worden ist, oder es in dessen Entschluss stärkt, die Straftaten zu begehen, die den Zwecken der terroristischen Vereinigung dienen oder ihrer Tätigkeit entsprechen (vgl. BGH, Urteile vom 25. Juli 1984 - 3 StR 62/84, aaO; vom 14. August 2009 - 3 StR 552/08, aaO S. 117 f.; Beschluss vom 11. Juli 2013 - AK 13 u. 14/13, aaO S. 326 f.).

  • BGH, 25.07.1984 - 3 StR 62/84

    Einschränkende Kriterien für die Beurteilung des Verbreitens von Texten nach §

    Auszug aus BGH, 22.03.2018 - StB 32/17
    In diesem Sinne muss der Organisation durch die Tathandlung kein messbarer Nutzen entstehen (vgl. BGH, Urteile vom 25. Januar 1984 - 3 StR 526/83, BGHSt 32, 243, 244; vom 25. Juli 1984 - 3 StR 62/84, BGHSt 33, 16, 17; Beschluss vom 17. August 2017 - AK 34/17, juris Rn. 6).

    Das gilt jedenfalls dann, wenn der Täter die Erfüllung einer Aufgabe durch ein Mitglied fördert, die diesem von der Vereinigung aufgetragen worden ist, oder es in dessen Entschluss stärkt, die Straftaten zu begehen, die den Zwecken der terroristischen Vereinigung dienen oder ihrer Tätigkeit entsprechen (vgl. BGH, Urteile vom 25. Juli 1984 - 3 StR 62/84, aaO; vom 14. August 2009 - 3 StR 552/08, aaO S. 117 f.; Beschluss vom 11. Juli 2013 - AK 13 u. 14/13, aaO S. 326 f.).

  • BGH, 16.05.2007 - AK 6/07

    Werben für terroristische Vereinigungen in Chatrooms

    Auszug aus BGH, 22.03.2018 - StB 32/17
    Zum anderen greift der Begriff des Unterstützens einer Vereinigung über ein im strengeren Sinne des § 27 Abs. 1 StGB auf die Förderung der Tätigkeit eines Vereinigungsmitglieds beschränktes Verständnis hinaus; denn er bezieht sich auch und - wie schon der Wortlaut des Gesetzes zeigt - sogar in erster Linie auf die Vereinigung als solche, ohne dass im konkreten Fall die Aktivität des Nichtmitglieds zu einer einzelnen organisationsbezogenen Tätigkeit eines Organisationsmitglieds hilfreich beitragen muss (vgl. BGH, Urteil vom 14. August 2009 - 3 StR 552/08, aaO, S. 117 f.; Beschluss vom 16. Mai 2007 - AK 6/07, BGHSt 51, 345, 350 f.).

    Erforderlich, aber auch ausreichend ist, wenn die Förderungshandlung an sich konkret wirksam, für die Organisation objektiv nützlich ist und dieser mithin irgendeinen Vorteil bringt; ob der Vorteil genutzt wird und daher etwa eine konkrete, aus der Organisation heraus begangene Straftat oder auch nur eine organisationsbezogene Handlung eines ihrer Mitglieder mitprägt, ist dagegen ohne Belang (vgl. BGH, Urteil vom 14. August 2009 - 3 StR 552/08, BGHSt 54, 69, 116; Beschlüsse vom 16. Mai 2007 - AK 6/07, BGHSt 51, 345, 348 f.; vom 27. Oktober 2015 - 3 StR 334/15, BGHR StGB § 129a Abs. 5 Unterstützen 6).

  • BGH, 11.07.2013 - AK 13/13

    Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland (Förderung des Werbens

    Auszug aus BGH, 22.03.2018 - StB 32/17
    Die Wirksamkeit der Unterstützungsleistung und deren Nützlichkeit müssen indes stets anhand belegter Fakten nachgewiesen sein (vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. Juli 2013 - AK 13 u.14/13, BGHSt 58, 318, 323 f.; vom 19. Oktober 2017 - AK 56/17, juris Rn. 18).

    Das gilt jedenfalls dann, wenn der Täter die Erfüllung einer Aufgabe durch ein Mitglied fördert, die diesem von der Vereinigung aufgetragen worden ist, oder es in dessen Entschluss stärkt, die Straftaten zu begehen, die den Zwecken der terroristischen Vereinigung dienen oder ihrer Tätigkeit entsprechen (vgl. BGH, Urteile vom 25. Juli 1984 - 3 StR 62/84, aaO; vom 14. August 2009 - 3 StR 552/08, aaO S. 117 f.; Beschluss vom 11. Juli 2013 - AK 13 u. 14/13, aaO S. 326 f.).

  • BGH, 03.10.1979 - 3 StR 264/79

    Zulässiges Verteidigerhandeln

    Auszug aus BGH, 22.03.2018 - StB 32/17
    Dies kann zum einen dadurch geschehen, dass ein Außenstehender mitgliedschaftliche Betätigungsakte eines Angehörigen der Vereinigung fördert; in diesem Sinne handelt es sich beim Unterstützen um eine zur Täterschaft verselbständigte Beihilfe zur Mitgliedschaft (vgl. etwa BGH, Urteil vom 3. Oktober 1979 - 3 StR 264/79, BGHSt 29, 99, 101).
  • BGH, 20.03.1963 - 3 StR 5/63

    Strafbarkeit von Handlung zur Förderung einer verbotenen Partei (KPD) -

    Auszug aus BGH, 22.03.2018 - StB 32/17
    Notwendig ist dafür eine auf Dauer oder zumindest auf längere Zeit angelegte Teilnahme am Verbandsleben (vgl. etwa BGH, Urteile vom 20. März 1963 - 3 StR 5/63, BGHSt 18, 296, 299 f.; vom 14. August 2009 - 3 StR 552/08, BGHSt 54, 69, 111).
  • BGH, 25.01.1984 - 3 StR 526/83

    Terroristische Vereinigung - Unterstützung - Inhaftierte Mitglieder -

    Auszug aus BGH, 22.03.2018 - StB 32/17
    In diesem Sinne muss der Organisation durch die Tathandlung kein messbarer Nutzen entstehen (vgl. BGH, Urteile vom 25. Januar 1984 - 3 StR 526/83, BGHSt 32, 243, 244; vom 25. Juli 1984 - 3 StR 62/84, BGHSt 33, 16, 17; Beschluss vom 17. August 2017 - AK 34/17, juris Rn. 6).
  • BGH, 03.12.2009 - 3 StR 277/09

    Freispruch vom Vorwurf der Bildung einer kriminellen Vereinigung aufgehoben

    Auszug aus BGH, 22.03.2018 - StB 32/17
    Eine Vereinigung ist ein auf gewisse Dauer angelegter organisatorischer Zusammenschluss von mindestens drei Personen, die bei Unterordnung des Willens des Einzelnen unter den Willen der Gesamtheit gemeinsame Zwecke verfolgen und unter sich derart in Beziehung stehen, dass sie sich als einheitlicher Verband fühlen (vgl. etwa BGH, Urteil vom 3. Dezember 2009 - 3 StR 277/09, BGHSt 54, 216, 221 mwN).
  • BGH, 27.10.2015 - 3 StR 334/15

    Strafbare Unterstützung einer terroristischen Vereinigung: Unterstützungsleistung

    Auszug aus BGH, 22.03.2018 - StB 32/17
    Erforderlich, aber auch ausreichend ist, wenn die Förderungshandlung an sich konkret wirksam, für die Organisation objektiv nützlich ist und dieser mithin irgendeinen Vorteil bringt; ob der Vorteil genutzt wird und daher etwa eine konkrete, aus der Organisation heraus begangene Straftat oder auch nur eine organisationsbezogene Handlung eines ihrer Mitglieder mitprägt, ist dagegen ohne Belang (vgl. BGH, Urteil vom 14. August 2009 - 3 StR 552/08, BGHSt 54, 69, 116; Beschlüsse vom 16. Mai 2007 - AK 6/07, BGHSt 51, 345, 348 f.; vom 27. Oktober 2015 - 3 StR 334/15, BGHR StGB § 129a Abs. 5 Unterstützen 6).
  • BGH, 17.08.2017 - AK 34/17

    Unterstützung einer terroristischen Vereinigung durch die Anfertigung von

    Auszug aus BGH, 22.03.2018 - StB 32/17
    In diesem Sinne muss der Organisation durch die Tathandlung kein messbarer Nutzen entstehen (vgl. BGH, Urteile vom 25. Januar 1984 - 3 StR 526/83, BGHSt 32, 243, 244; vom 25. Juli 1984 - 3 StR 62/84, BGHSt 33, 16, 17; Beschluss vom 17. August 2017 - AK 34/17, juris Rn. 6).
  • BGH, 19.10.2017 - AK 56/17

    Grenzen des Begriffs der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung durch

  • BGH, 14.12.2017 - StB 18/17

    Keine Unterstützung einer terroristischen Vereinigung durch Übergabe von Geld-

  • BGH, 20.12.2018 - 3 StR 236/17

    Zur Frage der strafrechtlichen Verantwortlichkeit für Straftaten nach dem

    (2) Da die seit dem 22. Juli 2017 gültige Fassung des § 129 Abs. 2 i.V.m. § 129a Abs. 1 StGB - mit Ausnahme des Erfordernisses des gemeinsamen übergeordneten Interesses, das hier vorliegt (s. oben (1) (a)) - geringere Anforderungen an die Vereinigung stellt als das alte Recht (vgl. BGH, Beschluss vom 22. März 2018 - StB 32/17, NStZ-RR 2018, 206, 207; Urteil vom 14. Juni 2018 - 3 StR 585/17, NJW 2018, 2970, 2973), unterfällt die FDLR erst recht dem neuen Vereinigungsbegriff.
  • BGH, 02.06.2021 - 3 StR 21/21

    Begriff der kriminellen Vereinigung (übergeordnetes gemeinsames Interesse;

    Wenngleich die mitgliedschaftliche Beteiligung an einer Vereinigung auf der Grundlage der Legaldefinition nicht erfordert, dass sich der Täter in das ?Verbandsleben? der Organisation integriert und sich deren Willen unterordnet, so setzt die Tathandlung doch eine gewisse einvernehmliche Eingliederung des Täters in die Organisation voraus (s. BGH, Beschlüsse vom 22. März 2018 - StB 32/17, NStZ-RR 2018, 207 mwN; vom 7. Mai 2019 - AK 13/19, juris Rn. 14).

    Da die übrigen Anforderungen an eine Vereinigung durch die Legaldefinition der Vereinigung gegenüber der früheren Rechtsprechung herabgesetzt wurden (vgl. BT-Drucks. 18/11275 S. 11; BGH, Beschlüsse vom 9. Februar 2021 - AK 3 und 4/21, NStZ-RR 2021, 136, 137 mwN; vom 22. März 2018 - StB 32/17, NStZ-RR 2018, 206, 207), hätte dies zur Folge, dass eine Bande häufig, wenn nicht gar im Regelfall auch eine Vereinigung darstellt.

  • LG Trier, 13.12.2021 - 2a KLs 5 Js 30/15

    Haftstrafen im Cyberbunker-Prozess

    Dies setzt ein Mindestmaß an fester Organisation mit einer gegenseitigen Verpflichtung der Mitglieder voraus (vgl. im Wesentlichen zur früheren Rechtslage BGH, Beschl. 3 StR 267/76 v. 27.10.1976; BGHSt 31, 202, 204; BGHSt 54, 69, 108; BGH, Beschl. StB 32/17 v. 22.03.2018, NStZ-RR 2018, 206, 207; BT-Drs.

    An einer kriminellen Vereinigung beteiligt sich als Mitglied, wer sich einvernehmlich in die Organisation eingliedert und eine Tätigkeit zur Förderung der kriminellen Ziele der Vereinigung von innen her entfaltet (zur alten Rechtslage vgl. BGH, NJW 2009, 3448, 3460; NJW 2010, 3042, 3044; zur aktuellen Rechtslage vgl. BGH, Beschl. StB 32/17 v. 22.03.2018, NStZ-RR 2018, 206, 207; Schäfer/Anstötz, MüKo, StGB, 4. Aufl. 2021, § 129 Rn. 82 m.w.N.).

  • BGH, 15.05.2019 - AK 22/19

    Mitgliedschaftliche Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung (Förderung

    Zur mitgliedschaftlichen Beteiligung an der terroristischen Vereinigung "Islamischer Staat' durch Tätigkeiten in deren Herrschaftsgebiet (Fortführung von BGH, Beschluss vom 22. März 2018 - StB 32/17).

    Darauf, inwieweit die Anforderungen an diese Tathandlungsvariante infolge der Neufassung der §§ 129, 129a StGB mit Wirkung vom 22. Juli 2017 (s. BGBl. I S. 2440 f.) herabgesetzt worden sind (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 22. März 2018 - StB 32/17, NStZ-RR 2018, 206, 207), kommt es hier im Hinblick auf § 2 Abs. 1, 3 StGB nicht an.

    In Betracht kommt etwa ein organisationsförderndes oder ansonsten vereinigungstypisches Verhalten von entsprechendem Gewicht (vgl. BGH, Beschluss vom 22. März 2018 - StB 32/17, NStZ-RR 2018, 206, 207; MüKoStGB/Schäfer, 3. Aufl., § 129 Rn. 82).

    All dies ging deutlich über ein bloßes Leben im "Kalifat' (s. hierzu BGH, Beschluss vom 22. März 2018 - StB 32/17, NStZ-RR 2018, 206, 207) hinaus.

    Die Angeschuldigte erfüllte - nach Aktenlage - nicht lediglich die "häuslichen Pflichten', die sich aus dem Zusammenleben mit ihrem Ehemann nach islamischen Ritus ergaben (s. hierzu BGH, Beschluss vom 22. März 2018 - StB 32/17, NStZ-RR 2018, 206, 207), sondern erbrachte hiermit auch Leistungen gegenüber dem IS.

  • BGH, 12.09.2023 - 3 StR 306/22

    Verurteilungen der Angeklagten im Cyberbunker-Verfahren rechtskräftig

    ff) Alle Angeklagten beteiligten sich an der Vereinigung als Mitglied, da sie sich einvernehmlich in diese eingliederten und sie durch organisationsbezogene Tätigkeiten von innen her förderten (vgl. zu den Anforderungen etwa BGH, Beschluss vom 22. März 2018 - StB 32/17, NStZ-RR 2018, 206, 207; LK/Krauß, StPO, 13. Aufl., § 129 Rn. 96 ff.; MüKoStGB/Schäfer/Anstötz, 4. Aufl., § 129 Rn. 82 f.).
  • BGH, 07.05.2019 - AK 13/19

    Terroristische Vereinigung (Revolution Chemnitz; Vereinigungsbegriff;

    Auch wenn die Mitgliedschaft in einer Vereinigung auf der Grundlage der Legaldefinition nicht erfordert, dass sich der Täter in das "Verbandsleben' der Organisation integriert und sich deren Willen unterordnet, so setzt die mitgliedschaftliche Beteiligung an einer Vereinigung auch nach der Legaldefinition des § 129 Abs. 2 StGB eine gewisse, einvernehmliche Eingliederung des Täters in die Organisation voraus (BGH, Beschluss vom 22. März 2018 - StB 32/17, NStZ-RR 2018, 206 ff.).
  • BGH, 02.06.2021 - 3 StR 61/21

    Straf- und Zahlungsdienstrechtliche Beurteilung des Hawala-Finanzsystems

    c) Der Angeklagte beteiligte sich an der Vereinigung als Mitglied, da er sich einvernehmlich eingliederte und sie durch organisationsbezogene Tätigkeiten von innen her förderte (vgl. zu den Anforderungen etwa BGH, Beschluss vom 22. März 2018 - StB 32/17, NStZ-RR 2018, 206, 207).
  • BGH, 14.06.2018 - 3 StR 585/17

    Bildung und Befehlen von bewaffneten Gruppen (Anzahl notwendiger Mitglieder;

    Auch die Vereinigung nach § 129 Abs. 2 StGB nF muss nach der dortigen Legaldefinition auf - sogar - "längere" Dauer angelegt sein und erfordert hiernach ("organisierter Zusammenschluss") wie nach der Gesetzesbegründung eine gewisse - wenngleich rudimentäre - Organisationsstruktur (vgl. BT-Drucks. 18/11275, S. 11; ferner BGH, Beschluss vom 22. März 2018 - StB 32/17, NStZ-RR 2018, 206, 207).
  • BGH, 09.02.2021 - AK 3/21

    Gründung und der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung als

    Entscheidend für das Vorliegen einer Vereinigung nach § 129 Abs. 2 StGB nF ist nur noch ein koordiniertes Zusammenwirken, um ein gemeinsames, über die Begehung der konkreten Straftaten hinausgehendes Ziel zu erreichen, wobei nach der Gesetzesbegründung eine rudimentäre Organisationsstruktur ausreicht (vgl. BT-Drucks. 18/11275, S. 11; ferner BGH, Beschluss vom 22. März 2018 - StB 32/17, NStZ-RR 2018, 206, 207; Urteil vom 14. Juni 2018 - 3 StR 585/17, BGHSt 63, 138 Rn. 22; Beschluss vom 5. September 2019 - AK 49/19, juris Rn. 11).
  • BGH, 24.01.2024 - AK 100/23

    Gründung einer und mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer terroristischen

    Denn sie haben sich - als deren Gründer - einvernehmlich in den Zusammenschluss eingegliedert und ihn von innen heraus gefördert (vgl. zu den Anforderungen etwa BGH, Beschluss vom 22. März 2018 - StB 32/17, NStZ-RR 2018, 206, 207; LK/Krauß, StPO, 13. Aufl., § 129 Rn. 96 ff.; MüKoStGB/Schäfer/Anstötz, 4. Aufl., § 129 Rn. 82 f.).
  • BGH, 21.04.2022 - AK 14/22

    BGH trifft zwei Entscheidungen zur Untersuchungshaft von sog. IS-Rückkehrerinnen

  • BGH, 28.06.2022 - 3 StR 403/20

    Kriminelle Vereinigung bei Betrieb eines sog. Hawala-Banking-Systems

  • BGH, 05.09.2019 - AK 49/19

    Bildung terroristischer Vereinigungen (Vereinigungsbegriff;

  • BGH, 23.01.2024 - AK 108/23

    Verdacht der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland;

  • BGH, 21.04.2022 - AK 18/22

    BGH trifft zwei Entscheidungen zur Untersuchungshaft von sog. IS-Rückkehrerinnen

  • OLG München, 29.04.2020 - 7 St 9/19

    Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland - Konkurrenz

  • BGH, 28.06.2018 - StB 10/18

    Mitgliedschaftliche Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland

  • BGH, 18.10.2022 - AK 33/22

    Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate (dringender Tatverdacht;

  • BGH, 24.01.2024 - AK 105/23
  • BGH, 24.01.2024 - AK 102/23
  • BGH, 24.01.2024 - AK 101/23
  • BGH, 24.01.2024 - AK 106/23
  • BGH, 24.01.2024 - AK 103/23
  • BGH, 24.01.2024 - AK 104/23
  • BGH, 28.06.2018 - StB 11/18

    Dringender Tatverdacht wegen mitgliedschaftlicher Betätigung in einer

  • BGH, 03.03.2021 - AK 10/21

    Anordnung der Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus;

  • LG Düsseldorf, 23.11.2021 - 14 KLs 2/21

    Hawala-Banking - Freiheitsstrafen und Einziehung der Taterträge

  • BGH, 20.04.2021 - AK 30/21

    Strafbare Beteiligung an Aktivitäten des Islamischen Staates: Voraussetzungen

  • OLG Frankfurt, 29.10.2021 - 2 OJs 29/20

    Mitgliedschaftliche Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung ("IS") einer

  • BGH, 09.06.2020 - AK 12/20

    Dringender Tatverdacht wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer

  • KG, 23.04.2021 - 2 StE 6/20

    Ehefrau; Haushalt; IS-Mitglied; einvernehmlich; Eingliederung; Anpreisen;

  • BGH, 17.10.2019 - StB 26/19

    Anordnung der Untersuchungshaft bei Vorliegen des dringenden Tatverdachts der

  • BGH, 22.07.2020 - AK 16/20

    Anordnung der Fortdauer einer Untersuchungshaft; Mitgliedschaftliche Beteiligung

  • BGH, 14.05.2020 - AK 8/20

    Feststellung der Veranlassung einer Prüfung einer Untersuchungshaft wegen des

  • BGH, 21.09.2023 - StB 56/23

    Gründung einer und mitgliedschaftliche Beteiligung an einer terroristischen

  • BGH, 18.10.2022 - AK 31/22

    Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate (dringender Tatverdacht;

  • BGH, 12.11.2020 - AK 34/20

    Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus wegen eines dringenden

  • BGH, 28.07.2020 - AK 18/20

    Anordnung der Fortdauer der Untersuchungshaft eines Angeschuldigten über sechs

  • BGH, 20.04.2023 - AK 18/23

    Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate (dringender Tatverdacht;

  • BGH, 12.07.2018 - AK 28/18

    Dringender Tatverdacht wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im

  • BGH, 12.11.2020 - AK 35/20

    Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus wegen eines dringenden

  • BGH, 24.02.2021 - AK 9/21

    Fortdauer der Untersuchungshaft über den Zeitraum von 6 Monaten hinaus;

  • BGH, 20.09.2022 - AK 30/22

    Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate (dringender Tatverdacht;

  • BGH, 09.12.2020 - AK 38/20

    Anordnung der Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus wegen des

  • BGH, 03.12.2020 - AK 33/20

    Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus wegen des dringenden

  • VG Stuttgart, 05.05.2021 - 8 K 3176/18

    Ausweisung eines Rädelsführers der Terrororganisation Forces Démocratiques de

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