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   BGH, 07.09.2017 - 1 StR 329/17   

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BGH, 07.09.2017 - 1 StR 329/17 (https://dejure.org/2017,43081)
BGH, Entscheidung vom 07.09.2017 - 1 StR 329/17 (https://dejure.org/2017,43081)
BGH, Entscheidung vom 07. September 2017 - 1 StR 329/17 (https://dejure.org/2017,43081)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 261 StPO; § 30 Abs. 1 Satz 2, § 49 Abs. 1 StGB
    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (Revisibilität; Beweiswert der Angaben von Vertrauenspersonen); besondere gesetzliche Milderungsgründe (Strafrahmenwahl im Rahmen einer Gesamtwürdigung)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 261 StPO, § 267 StPO, § 30 Abs 1 S 2 StGB, § 49 Abs 1 StGB, § 250 Abs 2 StGB
    Strafverfahren u.a. wegen Verabredung zum besonders schweren Raub: Beweiswert mittelbar eingeführter Angaben einer Vertrauensperson der Polizei; Gesamtwürdigung zur Strafrahmenwahl

  • IWW

    § 349 Abs. 4 StPO, § 349 Abs. 2 StPO, § 261 StPO, § 30 Abs. 1 Satz 2, § 49 Abs. 1 StGB, § 250 Abs. 2 StGB, § 250 Abs. 3 StGB

  • Wolters Kluwer

    Revisionsgerichtliche Prüfung der Beweiswürdigung des Tatgerichts; Erschöpfende Würdigung der Beweisanzeichen unter allen für die Entscheidung wesentlichen Gesichtspunkten ; Schuldspruch wegen Verabredung zum besonders schweren Raub

  • rewis.io

    Strafverfahren u.a. wegen Verabredung zum besonders schweren Raub: Beweiswert mittelbar eingeführter Angaben einer Vertrauensperson der Polizei; Gesamtwürdigung zur Strafrahmenwahl

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Revisionsgerichtliche Prüfung der Beweiswürdigung des Tatgerichts; Erschöpfende Würdigung der Beweisanzeichen unter allen für die Entscheidung wesentlichen Gesichtspunkten; Schuldspruch wegen Verabredung zum besonders schweren Raub

  • rechtsportal.de

    StPO § 261 ; StPO § 349 Abs. 2 ; StPO § 349 Abs. 4
    Revisionsgerichtliche Prüfung der Beweiswürdigung des Tatgerichts; Erschöpfende Würdigung der Beweisanzeichen unter allen für die Entscheidung wesentlichen Gesichtspunkten; Schuldspruch wegen Verabredung zum besonders schweren Raub

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Beweiswürdigung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Minder schwerer Fall - und der gesetzlich vertypte Milderungsgrund

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Beweiswürdigung - und die Revisionsinstanz

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    V-Leute - und die Beweiswürdigung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2018, 21
  • StV 2018, 787
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 12.02.2015 - 4 StR 420/14

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Anforderungen an die Darstellung in einem

    Auszug aus BGH, 07.09.2017 - 1 StR 329/17
    Seine Schlussfolgerungen brauchen nicht zwingend zu sein, es genügt, dass sie möglich sind (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 12. Februar 2015 - 4 StR 420/14, NStZ-RR 2015, 148 mwN).

    Dabei ist der Tatrichter gehalten, sich mit den von ihm festgestellten Tatsachen unter allen für die Entscheidung wesentlichen Gesichtspunkten auseinanderzusetzen, wenn sie geeignet sind, das Beweisergebnis zu beeinflussen (vgl. BGH, Urteil vom 12. Februar 2015 - 4 StR 420/14, NStZ-RR 2015, 148 mwN).

  • BGH, 02.02.2017 - 4 StR 423/16

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (erforderliche Gesamtwürdigung aller Beweise;

    Auszug aus BGH, 07.09.2017 - 1 StR 329/17
    Aus den Urteilsgründen muss sich außerdem ergeben, dass der Tatrichter die einzelnen Beweisergebnisse nicht nur isoliert gewertet, sondern in eine umfassende Gesamtwürdigung eingestellt hat (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 2. Februar 2017 - 4 StR 423/16, NStZ-RR 2017, 223).
  • BGH, 01.02.2017 - 2 StR 78/16

    Tatrichterlicher Beweiswürdigung (Anforderungen an ein freisprechendes Urteil:

    Auszug aus BGH, 07.09.2017 - 1 StR 329/17
    Dies ist in sachlich-rechtlicher Hinsicht der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist oder gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 1. Februar 2017 - 2 StR 78/16, NStZ-RR 2017, 183 (insoweit nicht abgedruckt) und vom 13. Juli 2016 - 1 StR 94/16, juris Rn. 9).
  • BGH, 13.07.2016 - 1 StR 94/16

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (revisionsrechtliche Überprüfbarkeit);

    Auszug aus BGH, 07.09.2017 - 1 StR 329/17
    Dies ist in sachlich-rechtlicher Hinsicht der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist oder gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 1. Februar 2017 - 2 StR 78/16, NStZ-RR 2017, 183 (insoweit nicht abgedruckt) und vom 13. Juli 2016 - 1 StR 94/16, juris Rn. 9).
  • BGH, 13.10.2016 - 3 StR 248/16

    Garantenpflicht von Kindern gegenüber Eltern bei bestehender häuslicher

    Auszug aus BGH, 07.09.2017 - 1 StR 329/17
    Erst wenn der Tatrichter die Anwendung des milderen Strafrahmens danach weiterhin nicht für gerechtfertigt hält, darf er seiner konkreten Strafzumessung den (allein) wegen des gegebenen gesetzlich vertypten Milderungsgrundes gemilderten Regelstrafrahmen zugrunde legen (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 7. März 2017 - 2 StR 567/16, juris Rn. 6 und vom 13. Oktober 2016 - 3 StR 248/16, juris Rn. 5, jeweils mwN).
  • BGH, 07.03.2017 - 2 StR 567/16

    Besondere gesetzliche Milderungsgründe (Strafbarkeit des Gehilfen); Handeltreiben

    Auszug aus BGH, 07.09.2017 - 1 StR 329/17
    Erst wenn der Tatrichter die Anwendung des milderen Strafrahmens danach weiterhin nicht für gerechtfertigt hält, darf er seiner konkreten Strafzumessung den (allein) wegen des gegebenen gesetzlich vertypten Milderungsgrundes gemilderten Regelstrafrahmen zugrunde legen (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 7. März 2017 - 2 StR 567/16, juris Rn. 6 und vom 13. Oktober 2016 - 3 StR 248/16, juris Rn. 5, jeweils mwN).
  • BGH, 31.03.1989 - 2 StR 706/88

    Aufklärungspflicht des Gerichts bei Sperrerklärung bezüglich eines Informanten

    Auszug aus BGH, 07.09.2017 - 1 StR 329/17
    Der neue Tatrichter wird sich dabei um die Vernehmung der Vertrauensperson als unmittelbarem Zeugen zu bemühen haben (vgl. BGH, Großer Senat, Beschluss vom 17. Oktober 1983 - GSSt 1/83, BGHSt 32, 115, 125 f.; Urteil vom 16. April 1985 - 5 StR 718/84, BGHSt 33, 178, 180; Beschluss vom 3. November 1987 - 5 StR 579/87, BGHSt 35, 82, 85 und Urteil vom 31. März 1989 - 2 StR 706/88, BGHSt 36, 159, 161; Becker in Löwe/Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 244 Rn. 67 mwN).
  • BVerfG, 08.10.2009 - 2 BvR 547/08

    Faires Verfahren; Recht auf unmittelbare und konfrontative Befragung von

    Auszug aus BGH, 07.09.2017 - 1 StR 329/17
    a) Das Landgericht ist im Ansatz hinsichtlich der mittelbar eingeführten Angaben der Vertrauensperson zwar zutreffend von einem lediglich eingeschränkten Beweiswert ausgegangen und hat gesehen, dass die Bekundungen äußerst sorgfältig und zurückhaltend zu würdigen sind und durch andere gewichtige Beweisanzeichen außerhalb der Aussage bestätigt werden müssen (BVerfG, Beschluss vom 8. Oktober 2009 - 2 BvR 547/08, NJW 2010, 925, 926 Rn. 14 f.; BGH, Urteil vom 25. Juli 2000 - 1 StR 169/00, BGHSt 46, 93, 106; Beschluss vom 29. November 2006 - 1 StR 493/06, BGHSt 51, 150, 155 jeweils mwN; Sander in Löwe/Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 261 Rn. 83a f.; KK-StPO/Ott, 7. Aufl., § 261 Rn. 29a).
  • BGH, 24.03.2015 - 5 StR 521/14

    Sachlich-rechtlich nicht zu beanstandende Beweiswürdigung beim freisprechenden

    Auszug aus BGH, 07.09.2017 - 1 StR 329/17
    Das Revisionsgericht hat die tatrichterliche Beweiswürdigung selbst dann hinzunehmen, wenn eine andere Beurteilung näher gelegen hätte oder überzeugender gewesen wäre (vgl. BGH, Urteil vom 24. März 2015 - 5 StR 521/14, NStZ-RR 2015, 178, 179).
  • BGH, 17.10.1983 - GSSt 1/83

    Zur gerichtlichen Vernehmung von Vertrauenspersonen der Polizei und zur

    Auszug aus BGH, 07.09.2017 - 1 StR 329/17
    Der neue Tatrichter wird sich dabei um die Vernehmung der Vertrauensperson als unmittelbarem Zeugen zu bemühen haben (vgl. BGH, Großer Senat, Beschluss vom 17. Oktober 1983 - GSSt 1/83, BGHSt 32, 115, 125 f.; Urteil vom 16. April 1985 - 5 StR 718/84, BGHSt 33, 178, 180; Beschluss vom 3. November 1987 - 5 StR 579/87, BGHSt 35, 82, 85 und Urteil vom 31. März 1989 - 2 StR 706/88, BGHSt 36, 159, 161; Becker in Löwe/Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 244 Rn. 67 mwN).
  • BGH, 16.04.1985 - 5 StR 718/84

    Vernehmung der Verhörsperson von V-Leuten

  • BGH, 03.11.1987 - 5 StR 579/87

    Anwesenheit der Verfahrensbeteiligten bei einer Zeugenvernehmung durch ein

  • BGH, 25.07.2000 - 1 StR 169/00

    Fragerecht gegenüber Belastungszeugen

  • BGH, 29.11.2006 - 1 StR 493/06

    Konfrontationsrecht im Ermittlungsverfahren (Fragerecht: wesentliche Bedeutung

  • BGH, 05.04.2018 - 1 StR 67/18

    Tötungsvorsatz (Vorliegen von Eventualvorsatz: erforderliche umfassende

    Seine Schlussfolgerungen brauchen nicht zwingend zu sein, es genügt, dass sie möglich sind (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 7. September 2017 - 1 StR 329/17, NStZ-RR 2018, 21, 22 mwN).

    Dies ist der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist, wenn sie gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt oder das Gericht überspannte Anforderungen an die Überzeugungsbildung gestellt hat (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 13. Juli 2016 - 1 StR 94/16 Rn. 9 und vom 1. Februar 2017 - 2 StR 78/16 Rn. 20, NStZ-RR 2017, 183 (insoweit nicht abgedruckt); Beschluss vom 7. September 2017 - 1 StR 329/17, aaO).

    Aus den Urteilsgründen muss sich außerdem ergeben, dass der Tatrichter die einzelnen Beweisergebnisse nicht nur isoliert gewertet, sondern in eine umfassende Gesamtwürdigung eingestellt hat (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 7. September 2017 - 1 StR 329/17, aaO).

  • BGH, 16.12.2020 - 4 StR 297/20

    Beihilfe (Voraussetzungen der Beihilfe; doppelter Gehilfenvorsatz: erforderliche

    Auf Aussagen von "Zeugen vom Hörensagen' können Feststellungen, welche den Schuldspruch tragen, nur gestützt werden, wenn die Bekundungen durch andere gewichtige Beweisanzeichen außerhalb der Aussagen bestätigt worden sind (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 1. August 1962 ? 3 StR 28/62, BGHSt 17, 382, 386; vom 29. Juli 1998 ? 1 StR 94/98, BGHSt 44, 153, 158; vom 16. Mai 2002 ? 1 StR 40/02, NStZ 2002, 656, 657; Beschlüsse vom 10. Juni 2013 ? 5 StR 191/13, wistra 2013, 400; vom 7. September 2017 ? 1 StR 329/17, NStZ-RR 2018, 21; vgl. Sander in Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 261 Rn. 83a mwN).
  • BGH, 25.08.2022 - 1 StR 142/22

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (erforderliche Darstellung im Urteil)

    Aus den Urteilsgründen muss sich ferner ergeben, dass die einzelnen Beweisergebnisse nicht nur isoliert gewertet, sondern in eine umfassende Gesamtwürdigung eingestellt wurden (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 7. September 2017 - 1 StR 329/17 Rn. 6 mwN).
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