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   BGH, 13.12.2017 - 2 ARs 524/17, 2 AR 321/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,54072
BGH, 13.12.2017 - 2 ARs 524/17, 2 AR 321/17 (https://dejure.org/2017,54072)
BGH, Entscheidung vom 13.12.2017 - 2 ARs 524/17, 2 AR 321/17 (https://dejure.org/2017,54072)
BGH, Entscheidung vom 13. Dezember 2017 - 2 ARs 524/17, 2 AR 321/17 (https://dejure.org/2017,54072)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW

    § 68f Abs. 1 StGB, §§ ... 58 Abs. 3, 85 Abs. 5 JGG, §§ 453, 462a Abs. 1 StPO, § 82 Abs. 1 Satz 2, § 85 Abs. 5 JGG, § 7 Abs. 1 JGG, § 68e Abs. 1 Satz 2 StGB, § 68e Abs. 2 StGB, § 88 JGG, § 68g StGB, § 85 Abs. 2 JGG

  • Wolters Kluwer

    Abgabe der Zuständigkeit für die nachträglichen Entscheidungen während der Führungsaufsicht; Entlassungsvorbereitende Betreuung des Verurteilten während des Strafvollzugs

  • rewis.io

    Jugendstrafsache: Örtliche Zuständigkeit des Jugendrichters für Entscheidungen über die Führungsaufsicht während des Vollzugs der Jugendstrafe

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abgabe der Zuständigkeit für die nachträglichen Entscheidungen während der Führungsaufsicht; Entlassungsvorbereitende Betreuung des Verurteilten während des Strafvollzugs

  • rechtsportal.de

    Abgabe der Zuständigkeit für die nachträglichen Entscheidungen während der Führungsaufsicht; Entlassungsvorbereitende Betreuung des Verurteilten während des Strafvollzugs

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Wechsel der Zuständigkeit für die Führungsaufsicht - während vollstreckter Jugendhaft

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Verfahrensgang

  • AG Heinsberg - 23 AR 3/17
  • AG Heinsberg - 232 Js 381/13
  • AG Iserlohn - 232 Js 381/13
  • AG Iserlohn - 9 AR 61/17
  • AG Neuss, 11.05.2012 - 2 AR 321/17
  • BGH, 13.12.2017 - 2 ARs 524/17, 2 AR 321/17

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2018, 227
 
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 06.08.2019 - 2 ARs 172/19

    Abgabe und Übergang der Vollstreckung (Erfassung der Abgabe der Vollstreckung

    Wie der Generalbundesanwalt in seiner Antragsschrift vom 21. Juni 2019 zutreffend ausgeführt hat, zeigt sich hier zudem, dass die zwangsweise Durchsetzung des Wertersatzes schon in Hinblick auf etwaig notwendig werdende Zahlungserleichterungen nicht sinnvoll von der weiteren - vom Amtsgericht Köln bereits übernommenen - Bewährungsüberwachung getrennt werden kann (vgl. zu diesem Gesichtspunkt einheitlicher Entscheidungskompetenz bei Nachtragsentscheidungen auch Senat, Beschluss vom 13. Dezember 2017 - 2 ARs 524/17, NStZ-RR 2018, 227).
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