Rechtsprechung
BGH, 19.04.2018 - 3 StR 638/17 |
Zitiervorschläge
Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 25 Abs. 2 StGB; § 27 StGB
Abgrenzung von Mittäterschaft und Beihilfe (Tatherrschaft; Mitwirkung am Kerngeschehen; Anwesenheit am Tatort; fördernder Beitrag; Vorbereitungs- oder Unterstützungshandlung; Verhältnis zur tatbestandsverwirklichenden Ausführungshandlung; revisionsgerichtliche Kontrolle) - IWW
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Annahme einer mittäterschaftlichen Beteiligung an den Taten in Abgrenzung zur Beihilfe (hier: schwere räuberische Erpressung)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 25 Abs. 2
Annahme einer mittäterschaftlichen Beteiligung an den Taten in Abgrenzung zur Beihilfe (hier: schwere räuberische Erpressung) - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Annahme von Mittäterschaft bei teilweiser Verwirklichung von Tatbestandsmerkmalen
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Bei der Tat anwesend - aber kein Mittäter
Verfahrensgang
- LG Wuppertal, 25.08.2017 - 24 KLs 8/17
- BGH, 19.04.2018 - 3 StR 638/17
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2018, 271
Wird zitiert von ... (6)
- BGH, 20.12.2018 - 3 StR 236/17
Zur Frage der strafrechtlichen Verantwortlichkeit für Straftaten nach dem …
Inwieweit dieser unter dem Blickwinkel der Tatherrschaft Einfluss auf die Tatausführung nehmen kann, bestimmt sich nach dem Verhältnis seines Beitrags zu der eigentlichen tatbestandsverwirklichenden Ausführungshandlung (s. BGH, Beschluss vom 19. April 2018 - 3 StR 638/17, NStZ-RR 2018, 271, 272 mwN). - BGH, 06.08.2019 - 3 StR 190/19
Urteil des Landgerichts München II wegen Volksverhetzung rechtskräftig
Entgegen einer in jüngerer Zeit in der Literatur geäußerten Auffassung (vgl. Schlösser, NStZ 2018, 651) ergibt sich aus der Rechtsprechung des Senats, in der ausgeführt wurde, unter dem Blickwinkel der Tatherrschaft sei Voraussetzung der (Mit-)Täterschaft, dass der Täter durch seinen Beitrag Einfluss auf die Tatausführung nehmen könne (BGH, Beschlüsse vom 28. November 2017 - 3 StR 266/17, NStZ 2018, 650; vom 19. April 2018 - 3 StR 638/17, NStZ-RR 2018, 271) nichts anderes: Nach den genannten Maßgaben handelt es sich bei der insoweit angesprochenen Tatherrschaft lediglich um eines der Kriterien, welche bei der wertenden Gesamtbetrachtung in den Blick zu nehmen sind. - BGH, 06.08.2019 - 3 StR 189/19 Entgegen einer in jüngerer Zeit in der Literatur geäußerten Auffassung (vgl. Schlösser, NStZ 2018, 651) ergibt sich aus der Rechtsprechung des Senats, in der ausgeführt worden ist, unter dem Blickwinkel der Tatherrschaft sei Voraussetzung der (Mit-)Täterschaft, dass der Täter durch seinen Bei- trag Einfluss auf die Tatausführung nehmen könne (BGH, Beschlüsse vom 28. November 2017 - 3 StR 266/17, NStZ 2018, 650; vom 19. April 2018 - 3 StR 638/17, NStZ-RR 2018, 271, 272) nichts anderes: Nach den genannten Maßgaben handelt es sich bei der insoweit angesprochenen Tatherrschaft lediglich um eines der Kriterien, welche bei der wertenden Gesamtbetrachtung in den Blick zu nehmen sind.
- BGH, 04.12.2018 - 1 StR 255/18
Einschleusen von Ausländern mit Todesfolge (Zurechnung der schweren Folge …
Maßgeblich ist insoweit, ob ein mittäterschaftliches Handeln des Angeklagten bezogen auf die konkrete Tat und damit die (einheitliche) Schleusung am 20. September 2015, die sich nicht in zwei unabhängige Taten, nämlich die Schleusung tödlich verunglückter Personen und nicht tödlich verunglückter Personen aufspalten lässt, festgestellt werden kann (vgl. zu den Anforderungen an ein Handeln als Mittäter nach § 25 Abs. 2 StGB, BGH, Beschluss vom 19. April 2018 - 3 StR 638/17 Rn. 7, NStZ-RR 2018, 271, 272 mwN). - BGH, 20.02.2019 - AK 4/19
Anordnung der Untersuchungshaft und deren Fortdauer über sechs Monate hinaus …
Inwieweit dieser unter dem Blickwinkel der Tatherrschaft Einfluss auf die Tatausführung nehmen kann, bestimmt sich nach dem Verhältnis seines Beitrags zu der eigentlichen tatbestandsverwirklichenden Ausführungshandlung (s. BGH, Beschluss vom 19. April 2018 - 3 StR 638/17, NStZ-RR 2018, 271, 272 mwN). - BGH, 16.01.2019 - 4 StR 465/18
Mittäterschaft (objektiver Tatbeitrag); Konkurrenzen (Deliktsserie unter …
Dieser Tatbeitrag, der keine Mitwirkung am eigentlichen Tatgeschehen erfordert, sondern auch durch eine Vorbereitungs- oder Unterstützungshandlung geleistet werden kann, muss sich so in die Tat einfügen, dass er als Teil der Handlung des anderen Beteiligten und umgekehrt dessen Handeln als Ergänzung des eigenen Tatanteils erscheint (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 19. April 2018 - 3 StR 638/17, NStZ-RR 2018, 271, 272; vom 28. November 2017 - 3 StR 266/17, wistra 2018, 301; vom 13. September 2017 - 2 StR 161/17, NStZ-RR 2018, 40).
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Rechtsprechung
BGH, 03.05.2018 - 2 StR 69/18 |
Zitiervorschläge
Volltextveröffentlichungen (7)
- HRR Strafrecht
§ 20 StGB
Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen (Vorliegen einer Wahnerkrankung) - IWW
§ 20 StGB
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Auswirkung einer festgestellten psychischen Störung bei der Tat auf die Unrechtseinsicht und die Handlungsmöglichkeiten des Täters i.R.d. Ausschlusses der Schuldfähigkeit (hier: Vergewaltigung)
- rechtsportal.de
StGB § 20
Auswirkung einer festgestellten psychischen Störung bei der Tat auf die Unrechtseinsicht und die Handlungsmöglichkeiten des Täters i.R.d. Ausschlusses der Schuldfähigkeit (hier: Vergewaltigung) - datenbank.nwb.de
Verfahrensgang
- LG Köln, 24.10.2017 - 117 KLs 13/17
- BGH, 03.05.2018 - 2 StR 69/18
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2018, 271
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