Weitere Entscheidung unten: BGH, 21.08.2018

Rechtsprechung
   BGH, 22.08.2018 - 3 StR 128/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,34913
BGH, 22.08.2018 - 3 StR 128/18 (https://dejure.org/2018,34913)
BGH, Entscheidung vom 22.08.2018 - 3 StR 128/18 (https://dejure.org/2018,34913)
BGH, Entscheidung vom 22. August 2018 - 3 StR 128/18 (https://dejure.org/2018,34913)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 261 StPO; § 353 Abs. 2 StPO; § 224 StGB; § 27 StGB
    Rechtsfehlerhafte Berücksichtigung aufgehobener Feststellungen nach Zurückverweisung (Verfahrensrüge; sachlich-rechtlicher Fehler); fehlende Feststellungen zur objektiven Förderung der Haupttat bei der Verurteilung wegen psychischer Beihilfe

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 349 Abs. 4 StPO, § 353 Abs. 2 StPO, § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO, § 261 StPO, § 337 Abs. 1 StPO, § 224 Abs. 1 Nr. 2, 4 und 5, § 27 Abs. 1 StGB, § 354 Abs. 2 Satz 1 Alternative 2 StPO

  • Wolters Kluwer

    Annahme psychischer Beihilfe des Täters durch das Aufhalten der Glastür nach dem Schuss auf den Nebenkläger i.R.d. gefährlichen Körperverletzung

  • rewis.io

    Neue Feststellungen im Anschluss an die Urteilsaufhebung im Revisionsverfahren

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Annahme psychischer Beihilfe des Täters durch das Aufhalten der Glastür nach dem Schuss auf den Nebenkläger i.R.d. gefährlichen Körperverletzung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    StPO: Wenn nach Aufhebung im zweiten Durchgang die eigenen Feststellungen fehlen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das aufgehobene Urteil - und die Urteilsgründe im zweiten Rechtsgang

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine psychische Beihilfe durch Aufhalten einer Glastür

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2018, 382
  • StV 2019, 816
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 16.06.2016 - 3 StR 124/16

    Rechtsfehlerhafte Verneinung des doppelten Gehilfenvorsatzes (psychische

    Auszug aus BGH, 22.08.2018 - 3 StR 128/18
    Auf die Revisionen der Staatsanwaltschaft und des Nebenklägers hatte der Senat dieses Urteil insoweit mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben (3 StR 124/16).
  • BGH, 15.03.1988 - 5 StR 87/88

    Maßregelanspruch - Aufhebung - Rechtswidrige Tat - Revision

    Auszug aus BGH, 22.08.2018 - 3 StR 128/18
    Es stellt auch einen sachlich-rechtlichen Mangel dar, wenn das Tatgericht, welches nach der Aufhebung eines früheren Urteils mit den Feststellungen zu neuer Verhandlung und Entscheidung berufen ist, seinem Urteil - wie hier - nicht nur eigene, sondern auch aufgehobene Feststellungen zugrunde legt (BGH, Beschlüsse vom 29. Mai 2012 - 3 StR 156/12, juris Rn. 6; vom 15. März 1988 - 5 StR 87/88, NStZ 1988, 309; vom 28. März 2007 - 2 StR 62/07, BGHR StPO § 353 Abs. 2 Tenorierung 1).
  • BGH, 29.05.2012 - 3 StR 156/12

    Reichweite der Aufhebung von Feststellungen in der Revision

    Auszug aus BGH, 22.08.2018 - 3 StR 128/18
    Es stellt auch einen sachlich-rechtlichen Mangel dar, wenn das Tatgericht, welches nach der Aufhebung eines früheren Urteils mit den Feststellungen zu neuer Verhandlung und Entscheidung berufen ist, seinem Urteil - wie hier - nicht nur eigene, sondern auch aufgehobene Feststellungen zugrunde legt (BGH, Beschlüsse vom 29. Mai 2012 - 3 StR 156/12, juris Rn. 6; vom 15. März 1988 - 5 StR 87/88, NStZ 1988, 309; vom 28. März 2007 - 2 StR 62/07, BGHR StPO § 353 Abs. 2 Tenorierung 1).
  • BGH, 28.03.2007 - 2 StR 62/07

    Aufhebung von Feststellungen durch das Revisionsgericht (Tenorierung); Bindung an

    Auszug aus BGH, 22.08.2018 - 3 StR 128/18
    Es stellt auch einen sachlich-rechtlichen Mangel dar, wenn das Tatgericht, welches nach der Aufhebung eines früheren Urteils mit den Feststellungen zu neuer Verhandlung und Entscheidung berufen ist, seinem Urteil - wie hier - nicht nur eigene, sondern auch aufgehobene Feststellungen zugrunde legt (BGH, Beschlüsse vom 29. Mai 2012 - 3 StR 156/12, juris Rn. 6; vom 15. März 1988 - 5 StR 87/88, NStZ 1988, 309; vom 28. März 2007 - 2 StR 62/07, BGHR StPO § 353 Abs. 2 Tenorierung 1).
  • BGH, 26.09.2019 - 5 StR 206/19

    Keine wirksame Beschränkung der Revision auf den Rechtsfolgenausspruch bei

    Da das Landgericht jedoch irrtümlich von horizontaler Teilrechtskraft und einer damit einhergehenden Bindungswirkung an die erstinstanzlichen Feststellungen ausgegangen ist, hat es diesen Inhalt des amtsgerichtlichen Urteils nicht in Ausübung eigener Entscheidungszuständigkeit übernommen (vgl. zur Bezugnahme auf aufgehobene Feststellungen auch BGH, Beschlüsse vom 29. Mai 2012 - 3 StR 156/12; wistra 2012, 356; vom 25. September 2012 - 1 StR 212/12, NStZ-RR 2013, 22, 23; vom 22. August 2018 - 3 StR 128/18).
  • BGH, 24.10.2019 - 4 StR 528/19

    Verminderte Schuldfähigkeit (Anknüpfungstatsachen aus Sachverständigengutachten);

    Es stellt einen sachlich-rechtlichen Mangel dar, wenn das Tatgericht, welches nach der Aufhebung eines früheren Urteils mit den Feststellungen zu neuer Verhandlung und Entscheidung berufen ist, seinem Urteil nicht nur eigene, sondern auch aufgehobene Feststellungen zugrunde legt (BGH, Beschlüsse vom 22. August 2018 - 3 StR 128/18, NStZ-RR 2018, 382 (Ls); vom 29. Mai 2012 - 3 StR 156/12, wistra 2012, 356; vom 28. März 2007 - 2 StR 62/07, BGHR StPO § 353 Abs. 2 Tenorierung 1; vom 15. März 1988 - 5 StR 87/88, NStZ 1988, 309).
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Rechtsprechung
   BGH, 21.08.2018 - 3 StR 145/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,34914
BGH, 21.08.2018 - 3 StR 145/18 (https://dejure.org/2018,34914)
BGH, Entscheidung vom 21.08.2018 - 3 StR 145/18 (https://dejure.org/2018,34914)
BGH, Entscheidung vom 21. August 2018 - 3 StR 145/18 (https://dejure.org/2018,34914)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 55 StGB; § 73 StGB; § 154 StPO; § 358 Abs. 2 StPO
    Entscheidung über die Gesamtstrafenbildung nach Teileinstellung und Beschränkung der Strafverfolgung; Erstreckung des Verbots der Schlechterstellung auf die Einziehungsentscheidung

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § ... 154 Abs. 2 StPO, § 55 Abs. 1 StGB, § 358 Abs. 2 Satz 1 StPO, § 358 Abs. 2 S. 1 StPO, § 263 Abs. 5 StGB, § 263 Abs. 5 Alt. 2 StGB, § 154a Abs. 2 StPO, § 55 StGB, § 354 Abs. 1a S. 1 StPO, § 111i Abs. 2 StPO, § 111i StPO, §§ 73 ff. StGB, § 473 Abs. 4 StPO

  • Wolters Kluwer

    Festsetzung der Einzelstrafen unter Beachtung der Gesamtstrafenfähigkeit i.R.d. Gesamtstrafenbildung

  • rewis.io

    Anwendung des Verschlechterungsverbots auf die Einziehungsanordnung

  • ra.de
  • rechtsportal.de
  • rechtsportal.de

    StGB § 55 Abs. 1 ; StGB § 263 Abs. 5
    Festsetzung der Einzelstrafen unter Beachtung der Gesamtstrafenfähigkeit i.R.d. Gesamtstrafenbildung

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2018, 382
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 01.10.2015 - 3 StR 102/15

    Unzureichende Feststellungen zum Beleg der objektiven und subjektiven Merkmale

    Auszug aus BGH, 21.08.2018 - 3 StR 145/18
    Mit Beschluss vom 1. Oktober 2015 (3 StR 102/15) hat der Senat diese Verurteilung im Fall II.5.

    "Wegen der vorgenommenen Beschränkung unter Ausscheidung des Komplexes 'II.4.e)' wollte die 17. Strafkammer des Landgerichts Düsseldorf entsprechend dem Hinweis des Senats (vgl. BGH, Beschluss vom 1. Oktober 2015 - 3 StR 102/15 -, juris Rn. 32) aus der gemäß § 55 Abs. 1 StGB einzubeziehenden Freiheitsstrafe des Amtsgerichts Düsseldorf vom 9. November 2012, der - rechtsfehlerfrei - neu festgesetzten Einzelstrafe im Fall 'II.3.' wegen gewerbsmäßigen Bandenbetrugs von einem Jahr (vgl. UA S. 66 - 68, 75 - 77) sowie der für den Tatkomplex 'II.4.' gleichfalls wegen gewerbsmäßigen Bandenbetrugs zu verhängenden Einzelstrafe eine Gesamtstrafe von einem Jahr und elf Monaten bilden (UA S. 74/vorletzter Absatz sowie Tenor des Urteils; bei den Ausführungen auf UA S. 75/Absatz 3 handelt es sich - wie die bereits in sich widersprüchlichen Bezeichnungen belegen - um ein offensichtliches Schreibversehen, siehe dazu auch nachfolgend).

    Denn aus der hypothetischen Sicht der 17. großen Strafkammer des Landgerichts Düsseldorf ist - auch unter Berücksichtigung der Ausführungen des Senats im Beschluss vom 1. Oktober 2015 (3 StR 102/15, juris Rn. 30) - davon auszugehen, dass diese als Einzelstrafe im Tatkomplex 'II.4.' die Mindeststrafe des Regelstrafrahmens (ein Jahr Freiheitsstrafe) festgesetzt hätte, wenn ihr der in ihrem Urteil enthaltene Rechtsfehler nicht unterlaufen wäre (vgl. zu diesem Aspekt Gericke in Karlsruher Kommentar, StPO, 7. Aufl., § 354 Rn. 10 m.w.N.).

    Letztere wurde - wohl infolge eines Schreibversehens (und in Abweichung zu den Ausführungen auf UA S. 74/vorletzter Absatz) - nicht als Einzelstrafe für den Komplex 'II.4.' bezeichnet, sondern versehentlich als 'rechtskräftige Einzelstrafe von 1 Jahr Freiheitsstrafe betreffend den Betrug in Zusammenhang mit der Erschleichung von Krediten (IV. 'II.6')' (UA S. 75/Absatz 3), die jedoch tatsächlich (und rechtlich zutreffend) als eigenständige Freiheitsstrafe in Höhe von einem Jahr und zwei Monaten separat bestehen blieb (vgl. Tenor UA S. 3, UA S. 77; Beschluss des Senats vom 1. Oktober 2015 - 3 StR 102/15).

    "Im Urteil der 14. großen Strafkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 4. September 2014, gegen das ausschließlich der Angeklagte (und ein Mitangeklagter) Revision eingelegt hatten und das daraufhin mit Beschluss des Senats vom 1. Oktober 2015 (3 StR 102/15) teilweise aufgehoben wurde, war weder eine den Beschwerdeführer betreffende Verfallsanordnung noch - anders als bei Mitangeklagten (vgl. UA S. 5, 124 des Urteils der 14. großen Strafkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 4. September 2014) - eine Entscheidung nach § 111i Abs. 2 StPO (in der vom 1. April 2012 bis 30. Juni 2017 geltenden Fassung) getroffen worden.

  • BGH, 28.04.2015 - 3 StR 101/15

    Verbot der Schlechterstellung (Unzulässigkeit einer erstmaligen Verfallsanordnung

    Auszug aus BGH, 21.08.2018 - 3 StR 145/18
    Das Verbot der Schlechterstellung erfasst aber auch die Entscheidung über Verfallsanordnungen (BGH, Beschluss vom 28. April 2015 - 3 StR 101/15) und Entscheidungen nach § 111i StPO a.F. (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 8. Oktober 2007 - 3 Ws 560/07 -, juris Rn. 17).

    Vielmehr hat die Einziehungsanordnung endgültig und ersatzlos zu entfallen (vgl. BGH, Beschluss vom 28. April 2015 - 3 StR 101/15).'.

  • LG Kaiserslautern, 20.09.2017 - 7 KLs 6052 Js 8343/16

    Strafverfahren: Schlechterstellung bei Einziehungsanordnung nach Revision des

    Auszug aus BGH, 21.08.2018 - 3 StR 145/18
    Für sie kann daher nichts anderes gelten (vgl. auch LG Kaiserslautern, Urteil vom 20. September 2017 - 7 KLs 6052 Js 8343/16 (3) -, juris Rn. 51 - 56).
  • BGH, 12.07.2016 - 3 StR 162/16

    Nachholung einer nicht festgesetzten Einzelfreiheitsstrafe (kein Verstoß gegen

    Auszug aus BGH, 21.08.2018 - 3 StR 145/18
    Ist dies - wie hier bezüglich des Tatkomplexes 'II.4.' - unterblieben, so liegt insoweit keine richterliche Entscheidung vor, deren Abänderung zum Nachteil des Angeklagten durch § 358 Abs. 2 S. 1 StPO verboten ist (vgl. BGH Beschluss vom 12. Juli 2016 - 3 StR 162/16).
  • OLG Hamm, 08.10.2007 - 3 Ws 560/07

    Arrest; Verletzter: Begriff

    Auszug aus BGH, 21.08.2018 - 3 StR 145/18
    Das Verbot der Schlechterstellung erfasst aber auch die Entscheidung über Verfallsanordnungen (BGH, Beschluss vom 28. April 2015 - 3 StR 101/15) und Entscheidungen nach § 111i StPO a.F. (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 8. Oktober 2007 - 3 Ws 560/07 -, juris Rn. 17).
  • BGH, 13.04.2022 - 2 StR 1/21

    Beschränkung der Revision (Einziehungsentscheidung: losgelöst und selbständig

    Das Verschlechterungsverbot des § 358 Abs. 2 StPO erfasst mit der Art und Höhe der Rechtsfolgen der Tat aber auch die Entscheidung über die Einziehung (vgl. BGH, Beschluss vom 21. August 2018 - 3 StR 145/18, NStZ-RR 2018, 382; KK-StPO/Gericke, 8. Aufl., § 358 Rn. 18; vgl. noch zur Verfallsanordnung auch BGH, Beschlüsse vom 28. April 2015 - 3 StR 101/15, juris Rn. 2; vom 17. September 2013 - 5 StR 258/13, NStZ 2014, 32, 33).
  • BGH, 12.06.2019 - 3 StR 194/19

    Einziehung von Wertersatz bei Erlösen aus dem Betäubungsmittelhandel (tatsächlich

    Einer entsprechenden Korrektur der getroffenen Einziehungsentscheidung über lediglich 38.300 EUR steht indes das Verschlechterungsverbot des § 358 Abs. 2 Satz 1 StPO entgegen (vgl. zur Geltung des Verbots der reformatio in peius auch für Einziehungsentscheidungen Senat, Beschluss vom 21. August 2018, 3 StR 145/18, Rn. 4, juris; Senat, Beschluss vom 22. Januar 2019, 3 StR 48/18, Rn. 6, juris).'.
  • BGH, 15.11.2018 - 3 StR 346/18

    Horizontale Teilrechtskraft nach teilweiser Urteilsaufhebung (Revision;

    Das Landgericht war an einer Anordnung der Einziehung aus Rechtsgründen gehindert (vgl. BGH, Beschluss vom 21. August 2018 - 3 StR 145/18, juris Rn. 4 f.).
  • LG Frankenthal, 06.11.2018 - 7 Ns 5527 Js 18948/16

    Anwendung der Einziehungsvorschriften im Jugendstrafrecht: Teleologische

    Der Annahme eines höheren Wertes steht, da gegen das amtsgerichtliche Urteil allein die Angeklagte in Berufung gegangen ist, das aus § 331 Abs. 1 StPO folgende Verbot der sog. "reformatio in peius" entgegen, welches gerade auch auf die Einziehungsentscheidung nach neuem Recht anwendbar ist (LG Kaiserslautern wistra 2018, 94 i.V.m. BGH, Beschl. v. 21.08.2018 - 3 StR 145/18, Rn. 4 f., zitiert nach juris).
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