Weitere Entscheidung unten: BGH, 30.11.2017

Rechtsprechung
   BGH, 23.11.2017 - 4 StR 219/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,50262
BGH, 23.11.2017 - 4 StR 219/17 (https://dejure.org/2017,50262)
BGH, Entscheidung vom 23.11.2017 - 4 StR 219/17 (https://dejure.org/2017,50262)
BGH, Entscheidung vom 23. November 2017 - 4 StR 219/17 (https://dejure.org/2017,50262)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,50262) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 212 Abs. 1 StGB; §§ 223 ff StGB; § 15 StGB; § 261 StPO; § 267 Abs. 1 StPO; § 25 Abs. 2 StGB; § 52 StGB
    Totschlag (Konkurrenzverhältnis zu Körperverletzungsdelikten: Gesetzeskonkurrenz auch bei natürlicher Handlungseinheit; Vorsatz: erforderliche Gesamtbetrachtung); tatrichterliche Beweiswürdigung (erforderliche Darstellungen im Urteil: molekulargenetische ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 25 Abs 2 StGB, § 52 StGB, § 53 StGB, § 211 StGB, § 212 StGB
    Konkurrenzen bei gemeinschaftlich begangenen Delikten: Zurechnung bei Planungs- und Vorbereitungshandlungen eines Tatbeteiligten und bei Teilidentität von Gewalthandlungen der übrigen Tatbeteiligten gegen zwei Erpressungsopfer

  • IWW

    § 25 Abs. 2 StGB, §§ 255, 250 Abs. 2 Nr. 1, 3a StGB

  • Wolters Kluwer

    Konkurrenzrechtliche Bewertung für jeden Mittäter bei gemeinschaftlicher Tatbegehung; Konkurrenzrechtliche Bewertung des strafbaren Tuns als eine einheitliche materiell-rechtliche Tat; Nachprüfung der Beweiswürdigung unter Zugrundelegung des eingeschränkten ...

  • rewis.io

    Konkurrenzen bei gemeinschaftlich begangenen Delikten: Zurechnung bei Planungs- und Vorbereitungshandlungen eines Tatbeteiligten und bei Teilidentität von Gewalthandlungen der übrigen Tatbeteiligten gegen zwei Erpressungsopfer

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Konkurrenzrechtliche Bewertung für jeden Mittäter bei gemeinschaftlicher Tatbegehung; Konkurrenzrechtliche Bewertung des strafbaren Tuns als eine einheitliche materiell-rechtliche Tat; Nachprüfung der Beweiswürdigung unter Zugrundelegung des eingeschränkten ...

  • rechtsportal.de

    StGB § 25 Abs. 2
    Konkurrenzrechtliche Bewertung für jeden Mittäter bei gemeinschaftlicher Tatbegehung; Konkurrenzrechtliche Bewertung des strafbaren Tuns als eine einheitliche materiell-rechtliche Tat; Nachprüfung der Beweiswürdigung unter Zugrundelegung des eingeschränkten ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2018, 44
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 03.07.2014 - 4 StR 191/14

    Tateinheit bei durch mehrere Beteiligte begangene Mehrzahl von Delikten

    Auszug aus BGH, 23.11.2017 - 4 StR 219/17
    b) Auch bei dem Angeklagten D. ist in Ansehung des Zweifelsgrundsatzes (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. November 1996 - 1 StR 572/96, BGHR StGB § 52 Abs. 1 in dubio pro reo 7; vom 3. Juli 2014 - 4 StR 191/14, NStZ 2014, 702) von Tateinheit auszugehen, weil eine nicht ausschließbare Teilidentität der von ihm begangenen Ausführungshandlungen die Verknüpfung zu einer materiellrechtlichen Tat zur Folge hat (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 25. November 1997 - 5 StR 526/96, BGHSt 43, 317, 319; Rissing-van Saan in LK-StGB, 12. Aufl., § 52 Rn. 20 mwN).
  • BGH, 22.03.2012 - 4 StR 558/11

    Hemmschwellentheorie bei den Tötungsdelikten (Interpretation als Hinweis auf die

    Auszug aus BGH, 23.11.2017 - 4 StR 219/17
    Dass das Werfen des Damenfahrrads und die nachfolgenden Schläge mit zwei Stockschirmen gegen den Kopf des Opfers im Anschluss an die zunächst lediglich mit Verletzungsvorsatz geführten, teils heftigen Faustschläge auch in dessen Gesicht mit bedingtem Tötungsvorsatz erfolgten, hätte vielmehr einer Begründung bedurft, in welcher als Ergebnis einer Gesamtbetrachtung aller objektiven und subjektiven Umstände des Einzelfalls das Vorliegen des kognitiven und des voluntativen Elements des bedingten Vorsatzes zu belegen gewesen wäre (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 22. März 2012 - 4 StR 558/11, BGHSt 57, 183, 186 ff.; vom 7. Juli 2016 - 4 StR 558/15, BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 67).
  • BGH, 24.03.2016 - 2 StR 112/14

    Tatrichterlicher Beweiswürdigung (Umgang mit DNA-Identifizierungsmustern:

    Auszug aus BGH, 23.11.2017 - 4 StR 219/17
    a) Für die Darstellung des Ergebnisses einer auf einer molekulargenetischen Vergleichsuntersuchung beruhenden Wahrscheinlichkeitsberechnung ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs grundsätzlich erforderlich, dass der Tatrichter mitteilt, wie viele Systeme untersucht wurden, ob und inwieweit sich Übereinstimmungen in den untersuchten Systemen ergeben haben und mit welcher Wahrscheinlichkeit die festgestellte Merkmalskombination zu erwarten ist (vgl. BGH, Urteile vom 5. Juni 2014 - 4 StR 439/13, NStZ 2014, 477; vom 24. März 2016 - 2 StR 112/14, NStZ 2016, 490; Beschluss vom 22. Februar 2017 - 5 StR 606/16, Rn. 11 mwN).
  • BGH, 05.06.2014 - 4 StR 439/13

    Anforderungen an die Wiedergabe des Inhalts von Sachverständigengutachten in den

    Auszug aus BGH, 23.11.2017 - 4 StR 219/17
    a) Für die Darstellung des Ergebnisses einer auf einer molekulargenetischen Vergleichsuntersuchung beruhenden Wahrscheinlichkeitsberechnung ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs grundsätzlich erforderlich, dass der Tatrichter mitteilt, wie viele Systeme untersucht wurden, ob und inwieweit sich Übereinstimmungen in den untersuchten Systemen ergeben haben und mit welcher Wahrscheinlichkeit die festgestellte Merkmalskombination zu erwarten ist (vgl. BGH, Urteile vom 5. Juni 2014 - 4 StR 439/13, NStZ 2014, 477; vom 24. März 2016 - 2 StR 112/14, NStZ 2016, 490; Beschluss vom 22. Februar 2017 - 5 StR 606/16, Rn. 11 mwN).
  • BGH, 19.08.2004 - 5 StR 218/04

    BGH entscheidet im Fall des "Potzlow-Mordes"

    Auszug aus BGH, 23.11.2017 - 4 StR 219/17
    Dies gilt auch in Fällen, in denen Körperverletzungshandlungen im Rahmen einer natürlichen Handlungseinheit nahtlos in eine Tötung übergehen (vgl. BGH, Urteil vom 19. August 2004 - 5 StR 218/04, NStZ 2005, 93, 94).
  • BGH, 17.06.2004 - 3 StR 344/03

    Mittäterschaft (Tatbeiträge jedes Mittäters: Tateinheit, Tatmehrheit); Betrug;

    Auszug aus BGH, 23.11.2017 - 4 StR 219/17
    a) Bei gemeinschaftlicher Tatbegehung bestimmt sich die konkurrenzrechtliche Bewertung für jeden Mittäter ohne Rücksicht auf die Beurteilung bei anderen Tatbeteiligten allein nach den seinen eigenen Tatbeitrag betreffenden individuellen Gegebenheiten (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 27. Februar 1996 - 1 StR 596/95, BGHR StGB § 52 Abs. 1 Handlung, dieselbe 29; Urteil vom 17. Juni 2004 - 3 StR 344/03, BGHSt 49, 177, 182 f.; Eschelbach in Satzger/Schluckebier/Widmaier, StGB, 3. Aufl., § 52 Rn. 32 mwN).
  • BGH, 25.11.1997 - 5 StR 526/96

    Konkurrenzverhältnis zwischen dem von einer Partei des Zivilprozesses begangenen

    Auszug aus BGH, 23.11.2017 - 4 StR 219/17
    b) Auch bei dem Angeklagten D. ist in Ansehung des Zweifelsgrundsatzes (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. November 1996 - 1 StR 572/96, BGHR StGB § 52 Abs. 1 in dubio pro reo 7; vom 3. Juli 2014 - 4 StR 191/14, NStZ 2014, 702) von Tateinheit auszugehen, weil eine nicht ausschließbare Teilidentität der von ihm begangenen Ausführungshandlungen die Verknüpfung zu einer materiellrechtlichen Tat zur Folge hat (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 25. November 1997 - 5 StR 526/96, BGHSt 43, 317, 319; Rissing-van Saan in LK-StGB, 12. Aufl., § 52 Rn. 20 mwN).
  • BGH, 07.06.1979 - 4 StR 441/78

    Überprüfung der tatrichterlichen Auswertung von Lichtbildern in einer

    Auszug aus BGH, 23.11.2017 - 4 StR 219/17
    Das angefochtene Urteil kann nicht bestehen bleiben, weil die Beweiswürdigung des Landgerichts unter Zugrundelegung des eingeschränkten revisionsrechtlichen Prüfungsmaßstabs (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 7. Juni 1979 - 4 StR 441/78, BGHSt 29, 18, 20 f. mwN; Franke in Löwe/Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 337 Rn. 117 ff. mwN) einer rechtlichen Prüfung nicht standhält.
  • BGH, 19.11.1996 - 1 StR 572/96

    Betrug in Tateinheit mit unerlaubtem Betreiben von Bankgeschäften -

    Auszug aus BGH, 23.11.2017 - 4 StR 219/17
    b) Auch bei dem Angeklagten D. ist in Ansehung des Zweifelsgrundsatzes (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. November 1996 - 1 StR 572/96, BGHR StGB § 52 Abs. 1 in dubio pro reo 7; vom 3. Juli 2014 - 4 StR 191/14, NStZ 2014, 702) von Tateinheit auszugehen, weil eine nicht ausschließbare Teilidentität der von ihm begangenen Ausführungshandlungen die Verknüpfung zu einer materiellrechtlichen Tat zur Folge hat (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 25. November 1997 - 5 StR 526/96, BGHSt 43, 317, 319; Rissing-van Saan in LK-StGB, 12. Aufl., § 52 Rn. 20 mwN).
  • BGH, 27.02.1996 - 1 StR 596/95

    Mittäter - Frage nach Tatenanzahl - Beurteilung eigenen Tatbeitrags

    Auszug aus BGH, 23.11.2017 - 4 StR 219/17
    a) Bei gemeinschaftlicher Tatbegehung bestimmt sich die konkurrenzrechtliche Bewertung für jeden Mittäter ohne Rücksicht auf die Beurteilung bei anderen Tatbeteiligten allein nach den seinen eigenen Tatbeitrag betreffenden individuellen Gegebenheiten (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 27. Februar 1996 - 1 StR 596/95, BGHR StGB § 52 Abs. 1 Handlung, dieselbe 29; Urteil vom 17. Juni 2004 - 3 StR 344/03, BGHSt 49, 177, 182 f.; Eschelbach in Satzger/Schluckebier/Widmaier, StGB, 3. Aufl., § 52 Rn. 32 mwN).
  • BGH, 07.07.2016 - 4 StR 558/15

    Bedingter Tötungsvorsatz (Voraussetzungen; Darstellung im Urteil:

  • BGH, 14.02.2017 - 4 StR 580/16

    Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln und Beihilfe dazu (Tateinheit;

  • BGH, 22.02.2017 - 5 StR 606/16

    Sachlich-rechtlich fehlerhafte Darstellung von DNA-Vergleichsuntersuchungen in

  • BGH, 15.02.2018 - 4 StR 506/17

    Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer (Begriff des Führers eines Kraftfahrzeuges;

    c) Wegen der anzunehmenden Tateinheit mit einer Straftat nach § 316a Abs. 1 StGB ist der Schuldspruch insgesamt aufzuheben (vgl. BGH, Beschluss vom 23. November 2017 - 4 StR 219/17, NStZ-RR 2018, 44, 45; KK-StPO/ Gericke, 7. Aufl., § 353 Rn. 12 mwN).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 30.11.2017 - AK 61/17, AK 62/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,48905
BGH, 30.11.2017 - AK 61/17, AK 62/17 (https://dejure.org/2017,48905)
BGH, Entscheidung vom 30.11.2017 - AK 61/17, AK 62/17 (https://dejure.org/2017,48905)
BGH, Entscheidung vom 30. November 2017 - AK 61/17, AK 62/17 (https://dejure.org/2017,48905)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,48905) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 129a Abs 1 Nr 1 StGB, § 129b Abs 1 S 1 StGB, § 112 Abs 2 Nr 2 StPO, § 112 Abs 3 StPO, § 121 Abs 1 StPO
    Untersuchungshaft: Dringender Tatverdacht der Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung

  • IWW

    § 211 StGB, § ... 212 StGB, §§ 8, 9, 10, 11, 12 VStGB, § 308 Abs. 1 bis 4 StGB, § 129a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 Nr. 2, § 129b Abs. 1 Satz 1, 2, § 53 StGB, § 22a Abs. 1 bis 3 KWKG, 4, 2 StGB, § 68 Abs. 2, 3 StPO, § 129b Abs. 1 Satz 1 StGB, § 129a Abs. 1 Nr. 1 StGB, § 129a Abs. 2 Nr. 1 bis 5 StGB, § 129b Abs. 1 Satz 2 Variante 4 StGB, § 129b Abs. 1 Satz 2, 3 StGB, § 112 Abs. 2 Nr. 2 StPO, § 112 Abs. 3 StPO, § 116 StPO, § 121 Abs. 1 StPO, § 120 Abs. 1 Satz 1 StPO

  • Wolters Kluwer

    Verdacht der Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung (hier: "Jabhat al-nusra li-ahli ash-sham" [Hilfsfront für das Volk Großsyriens] und "Islamischer Staat im Irak" (ISI)); Voraussetzungen für die Anordnung der Untersuchungshaft und ihre ...

  • rewis.io

    Untersuchungshaft: Dringender Tatverdacht der Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Verdacht der Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung (hier: "Jabhat al-nusra li-ahli ash-sham" [Hilfsfront für das Volk Großsyriens] und "Islamischer Staat im Irak" (ISI)); Voraussetzungen für die Anordnung der Untersuchungshaft und ihre ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2018, 44
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 13.07.2017 - AK 31/17

    Dringender Tatverdacht der Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen

    Auszug aus BGH, 30.11.2017 - AK 61/17
    Die Angaben werden gestützt durch mehrere auf der Internetplattform "YouTube" gesicherte Videoaufnahmen (s. auch Senatsbeschlüsse vom 13. Juli 2017 - AK 31/17, juris Rn. 11, 17; vom 13. September 2017 - AK 38-40/17, juris Rn. 17, 22).
  • BGH, 06.10.2016 - AK 52/16

    Fortdauer der Untersuchungshaft aufgrund der Mitgliedschaft in einer

    Auszug aus BGH, 30.11.2017 - AK 61/17
    bb) Für die Angeschuldigten gilt nach § 129b Abs. 1 Satz 2 Variante 4 StGB deutsches Strafrecht (zum Strafanwendungsrecht im Einzelnen s. BGH, Beschluss vom 6. Oktober 2016 - AK 52/16, juris Rn. 33 ff.).
  • BGH, 16.01.2018 - AK 78/17

    Anordnung und Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus wegen des

    Spätestens im Januar 2013 entschloss sich der Angeschuldigte, nach Syrien auszureisen und sich der dort operierenden terroristischen Vereinigung Jabhat al-Nusra anzuschließen, hinsichtlich deren Entwicklung, Organisationsstruktur, Tätigkeit und Ziele auf den im vorliegenden Verfahren ergangenen Senatsbeschluss vom 10. August 2017 (AK 35 u. 36/17, juris Rn. 11 ff.) verwiesen wird (zur neueren - hier nicht relevanten - Entwicklung s. BGH, Beschluss vom 30. November 2017 - AK 61/17, juris Rn. 11).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht