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   BGH, 30.11.2017 - 5 StR 455/17   

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https://dejure.org/2017,49777
BGH, 30.11.2017 - 5 StR 455/17 (https://dejure.org/2017,49777)
BGH, Entscheidung vom 30.11.2017 - 5 StR 455/17 (https://dejure.org/2017,49777)
BGH, Entscheidung vom 30. November 2017 - 5 StR 455/17 (https://dejure.org/2017,49777)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 44 StPO, § 341 StPO, § 413 StPO, §§ 413 ff StPO, § 184 S 1 GVG
    Gerichtssprache: Beachtlichkeit eines fremdsprachigen Rechtsmittels des Beschuldigten im Sicherungsverfahren

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Volltext)

    Rechtsmittel in Fremdsprache unbeachtlich - beim verteidigten Angeklagten/Betroffenen

  • IWW

    § 184 GVG, § 341 StPO, Art. 3 Abs. 3 der Richtlinie 2010/64/EU

  • Wolters Kluwer

    Beachtlichkeit der Einlegung eines Rechtsmittels mit dem Eingang der Übersetzung für das Verfahren; Übersetzung und Beachtung eines fremdsprachig abgefassten Schreibens von Amts wegen; Anordnung der Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • rewis.io

    Gerichtssprache: Beachtlichkeit eines fremdsprachigen Rechtsmittels des Beschuldigten im Sicherungsverfahren

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GVG § 184; StPO § 341; RL 2010/64/EU Art. 3 Abs. 3
    Beachtlichkeit der Einlegung eines Rechtsmittels mit dem Eingang der Übersetzung für das Verfahren; Übersetzung und Beachtung eines fremdsprachig abgefassten Schreibens von Amts wegen; Anordnung der Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Das Rechtsmittel in fremder Sprache: (Un)Beachtlich?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2018, 57
  • StV 2019, 168
  • StV 2019, 230
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 15.10.2015 - C-216/14

    Covaci - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in

    Auszug aus BGH, 30.11.2017 - 5 StR 455/17
    Dem folgt der Senat und bemerkt ergänzend: Der Europäische Gerichtshof hat den Grundsatz eingeschränkt, dass schriftliche Eingaben in fremder Sprache unbeachtlich sind (EuGH, NJW 2016, 303, 304 f. Rn. 43 mit Anm. Böhm; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 60. Aufl., § 184 GVG Rn. 2a).
  • BGH, 09.02.2017 - StB 2/17

    Unbeachtlichkeit fremdsprachiger Schreiben (Deutsch als Gerichtssprache;

    Auszug aus BGH, 30.11.2017 - 5 StR 455/17
    Diese Entscheidung betrifft indes nur den nichtverteidigten Beschuldigten (BGH, Beschluss vom 9. Februar 2017 - StB 2/17, NStZ 2017, 601, 602; vgl. zur besonderen Stellung nichtverteidigter Beschuldigter auch schon BVerfG (Kammer), NVwZ-RR 1996, 120, 121 mwN).
  • BGH, 20.12.1984 - 4 StR 715/84

    Verschuldete Versäumung der Revisionsbegründungsfrist

    Auszug aus BGH, 30.11.2017 - 5 StR 455/17
    Ihm stand überdies ein Pflichtverteidiger, den er mit der fristgemäßen Einlegung der Revision hätte beauftragen können, zur Seite (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Dezember 1984 - 4 StR 715/84, DAR 1985, 199).
  • BGH, 16.09.1980 - 1 StR 468/80

    Kein Anspruch auf Übersetzung der schriftlichen Urteilsgründe - Mord aus

    Auszug aus BGH, 30.11.2017 - 5 StR 455/17
    Der Beschuldigte wurde - unter Hinzuziehung eines Dolmetschers (vgl. BGH, Urteil vom 16. September 1980 - 1 StR 468/80, GA 1981, 262, 263) - über die zulässigen Rechtsmittel und die dafür vorgeschriebenen Formen und Fristen belehrt.
  • BGH, 16.05.2000 - 4 StR 110/00

    Rücknahme der Revision; Richterlich angeordnete deutsche Übersetzung

    Auszug aus BGH, 30.11.2017 - 5 StR 455/17
    Das Schreiben des Beschuldigten, das als die Einlegung eines Rechtsmittels angesehen werden kann, ist erst mit dem Eingang der Übersetzung für das Verfahren beachtlich geworden, da gemäß § 184 GVG die Gerichtssprache deutsch ist (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Mai 2000 - 4 StR 110/00, NStZ 2000, 553).
  • BVerfG, 19.04.1995 - 2 BvR 2295/94

    Versagung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in einem Steuerstrafverfahren

    Auszug aus BGH, 30.11.2017 - 5 StR 455/17
    Diese Entscheidung betrifft indes nur den nichtverteidigten Beschuldigten (BGH, Beschluss vom 9. Februar 2017 - StB 2/17, NStZ 2017, 601, 602; vgl. zur besonderen Stellung nichtverteidigter Beschuldigter auch schon BVerfG (Kammer), NVwZ-RR 1996, 120, 121 mwN).
  • BGH, 13.09.2018 - 1 StR 320/17

    Übersetzung von Urteilen des Bundesgerichtshofs (kein Anspruch auf Übersetzung;

    In diesem Fall wird die effektive Verteidigung des sprachunkundigen Angeklagten schon für nicht rechtskräftige Urteile dadurch ausreichend gewährleistet, dass der Rechtsanwalt das schriftliche Urteil kennt und der Angeklagte die Möglichkeit hat, das Urteil mit ihm - gegebenenfalls unter Hinzuziehung eines Dolmetschers - zu besprechen (BT-Drucks. 17/12578, S. 12; vgl. BVerfG, Beschluss vom 17. Mai 1983 - 2 BvR 731/80 Rn. 33 ff., BVerfGE 64, 135, 144 ff.; BGH, Beschlüsse vom 22. Januar 2018 - 4 StR 506/17 Rn. 5; vom 30. November 2017 - 5 StR 455/17, NStZ-RR 2018, 57, 58 und vom 9. Februar 2017 - StB 2/17, NStZ 2017, 601, 602; OLG Braunschweig, Beschluss vom 11. Mai 2016 - 1 Ws 82/16, juris Rn. 11; OLG Stuttgart, Beschluss vom 9. Januar 2014 - 2 StE 2/12, StV 2014, 536, 537).
  • BGH, 19.08.2021 - 4 StR 410/20

    Fortsetzung der Hauptverhandlung in Abwesenheit des Angeklagten

    Schriftliche Eingaben in fremder Sprache sind grundsätzlich unbeachtlich (vgl. BGH, Beschlüsse vom 14. Juli 1981 - 1 StR 815/80; vom 13. September 2005 - 3 StR 310/05; vom 9. Februar 2017 - StB 2/17 Rn. 9; Beschluss vom 30. November 2017 - 5 StR 455/17).

    Eine Pflicht zur Übersetzung von Amts wegen ergibt sich vorliegend auch aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union zu Artikel 3 Absatz 3 der Richtlinie 2010/64/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Oktober 2010 über das Recht auf Dolmetschleistungen und Übersetzungen in Strafverfahren (vgl. EuGH, Urteil vom 15. Oktober 2015 - C-216/14 (Gavril Covaci), NJW 2016, 303) schon deshalb nicht, weil diese Entscheidung nur den nichtverteidigten Beschuldigten betrifft (vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. Februar 2017 - StB 2/17 Rn. 10; vom 30. November 2017 - 5 StR 455/17; Allgayer in BeckOK GVG, 12. Ed. Stand: 15. Februar 2021, § 184 Rn. 5).

  • BGH, 16.02.2023 - 4 StR 93/22

    Revisionsbegründung (Beweisverwertungsverbot: Darlegungsanforderungen, EncroChat,

    Zudem teilt die Revision die Europäische Ermittlungsanordnung (EEA) der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main vom 2. Juni 2020, auf die sie sich bezieht, in wesentlichen Teilen nur in französischer Sprache mit (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 20. Dezember 2022 - 4 StR 380/22; Beschluss vom 19. August 2021 - 4 StR 410/20 Rn. 14; Beschluss vom 30. November 2017 - 5 StR 455/17 Rn. 3 ff.).
  • BGH, 20.12.2022 - 4 StR 380/22

    Verwerfung der Revision mit Anm. des Senats zur Verwertung von Daten des

    Die Verfahrensrüge, mit der die Verwertung von Daten des Kommunikationsdienstes "Encro-Chat" beanstandet wird, ist auch deshalb bereits unzulässig, weil die Revision entgegen § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO Verfahrenstatsachen wie etwa die Ende März 2020 in verschiedenen Staaten mit dem Ermittlungskomplex befassten Behörden nicht bestimmt benennt (vgl. zu diesem Erfordernis allgemein Meyer-Goßner/Schmitt, 65. Aufl., § 344 Rn. 24 mwN) und zudem den Inhalt einer "an die deutschen Behörden" versandten Nachricht nur in englischer Sprache, nicht aber übersetzt in die deutsche Sprache vorträgt (vgl. BGH, Beschluss vom 19. August 2021 - 4 StR 410/20 Rn. 14; Beschluss vom 30. November 2017 - 5 StR 455/17 Rn. 3 ff.; jew. mwN).
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