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   BGH, 08.11.2017 - 1 StR 387/17   

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https://dejure.org/2017,52622
BGH, 08.11.2017 - 1 StR 387/17 (https://dejure.org/2017,52622)
BGH, Entscheidung vom 08.11.2017 - 1 StR 387/17 (https://dejure.org/2017,52622)
BGH, Entscheidung vom 08. November 2017 - 1 StR 387/17 (https://dejure.org/2017,52622)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 263 Abs 1 StGB
    Betrug: Vermögensschaden bei Nichtvornahme eines zugesagten Anlagegeschäfts

  • IWW

    § 349 Abs. 4 StPO, § 261 StPO, § 263 Abs. 1 StGB, § 266 StGB, § 263 StGB, § 56 Abs. 2 Satz 2 StGB

  • Wolters Kluwer

    Entstehung eines Vermögensschadens durch Annahme von Anlagegeldern zum Zwecke der Vermögensanlage mit der Absicht der Nichtrückzahlung; Beurteilung eines eventuellen Minderwerts nach wirtschaftlicher Betrachtungsweise; Konkrete Feststellung und Bezifferung des ...

  • rewis.io

    Betrug: Vermögensschaden bei Nichtvornahme eines zugesagten Anlagegeschäfts

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 261; StPO § 349 Abs. 4; StGB § 263 Abs. 1
    Entstehung eines Vermögensschadens durch Annahme von Anlagegeldern zum Zwecke der Vermögensanlage mit der Absicht der Nichtrückzahlung; Beurteilung eines eventuellen Minderwerts nach wirtschaftlicher Betrachtungsweise; Konkrete Feststellung und Bezifferung des ...

  • datenbank.nwb.de

Besprechungen u.ä.

  • rae-oehlmann.de (Entscheidungsbesprechung)

    Vermögensschaden bei Nichtvornahme eines zugesagten Anlagegeschäfts

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2018, 78
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 15.03.2017 - 4 StR 472/16

    Betrug (Vermögensschaden: Berechnung bei Anlagebetrug)

    Auszug aus BGH, 08.11.2017 - 1 StR 387/17
    Dabei ist das Landgericht im Ansatz rechtlich zutreffend davon ausgegangen, dass mit der Übergabe später zurückzuzahlender Gelder zum Zwecke der Vermögensanlage ein Vermögensschaden - im maßgeblichen Zeitpunkt der Vermögensverfügung - in voller Höhe vorliegt, wenn der Täter von Anfang an keine Anlage tätigen und das Geld nicht zurückzahlen will (BGH, Beschluss vom 15. März 2017 - 4 StR 472/16, Rn. 5, wistra 2017, 317; Urteile vom 23. November 1983 - 3 StR 300/83 und vom 3. Juni 1960 - 4 StR 121/60, BGHSt 15, 24, 26 f.).

    Aufgrund der getroffenen Feststellungen ist auch nicht sicher davon auszugehen, dass ein tatbestandlicher Vermögensschaden in jedem Fall - gegebenenfalls auch in Höhe eines Teilbetrages des überlassenen Geldes - entstanden ist und ein dementsprechender Vorsatz beim Angeklagten gegeben war, mit der Folge, dass der Schuldspruch wegen Betrugs bestehen bleiben könnte (BGH, Beschlüsse vom 15. März 2017 - 4 StR 472/16, Rn. 7, wistra 2017, 317, 318 und vom 26. November 2015 - 3 StR 247/15, NStZ 2016, 343, 344 mwN).

    Ein eventueller Minderwert ist dabei nach wirtschaftlicher Betrachtungsweise zu beurteilen und der Vermögensschaden unter Berücksichtigung banküblicher Bewertungsansätze konkret festzustellen und zu beziffern (BGH, Beschlüsse vom 15. März 2017 - 4 StR 472/16, Rn. 5, wistra 2017, 317 und vom 26. November 2015 - 3 StR 247/15, Rn. 8, NStZ 2016, 343 f.; BVerfG, Beschlüsse vom 23. Juni 2010 - 2 BvR 2559/08 u.a., BVerfGE 126, 170, 229 zu § 266 StGB und vom 7. Dezember 2011 - 2 BvR 2500/09 u.a., BVerfGE 130, 1, 47 zu § 263 StGB).

  • BGH, 26.11.2015 - 3 StR 247/15

    Vermögensschaden der Bank bei Kreditvergabe an nicht kreditwürdige Personen

    Auszug aus BGH, 08.11.2017 - 1 StR 387/17
    Aufgrund der getroffenen Feststellungen ist auch nicht sicher davon auszugehen, dass ein tatbestandlicher Vermögensschaden in jedem Fall - gegebenenfalls auch in Höhe eines Teilbetrages des überlassenen Geldes - entstanden ist und ein dementsprechender Vorsatz beim Angeklagten gegeben war, mit der Folge, dass der Schuldspruch wegen Betrugs bestehen bleiben könnte (BGH, Beschlüsse vom 15. März 2017 - 4 StR 472/16, Rn. 7, wistra 2017, 317, 318 und vom 26. November 2015 - 3 StR 247/15, NStZ 2016, 343, 344 mwN).

    Ein eventueller Minderwert ist dabei nach wirtschaftlicher Betrachtungsweise zu beurteilen und der Vermögensschaden unter Berücksichtigung banküblicher Bewertungsansätze konkret festzustellen und zu beziffern (BGH, Beschlüsse vom 15. März 2017 - 4 StR 472/16, Rn. 5, wistra 2017, 317 und vom 26. November 2015 - 3 StR 247/15, Rn. 8, NStZ 2016, 343 f.; BVerfG, Beschlüsse vom 23. Juni 2010 - 2 BvR 2559/08 u.a., BVerfGE 126, 170, 229 zu § 266 StGB und vom 7. Dezember 2011 - 2 BvR 2500/09 u.a., BVerfGE 130, 1, 47 zu § 263 StGB).

  • BGH, 01.02.2017 - 2 StR 78/16

    Tatrichterlicher Beweiswürdigung (Anforderungen an ein freisprechendes Urteil:

    Auszug aus BGH, 08.11.2017 - 1 StR 387/17
    Dies ist in sachlichrechtlicher Hinsicht der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist oder gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 1. Februar 2017 - 2 StR 78/16, juris Rn. 20; vom 13. Juli 2016 - 1 StR 94/16, juris Rn. 9 und vom 11. November 2015 - 1 StR 235/15, NStZ-RR 2016, 47, 48).
  • BGH, 11.11.2015 - 1 StR 235/15

    Steuerhinterziehung (Anforderungen an die Darstellung eines freisprechenden

    Auszug aus BGH, 08.11.2017 - 1 StR 387/17
    Dies ist in sachlichrechtlicher Hinsicht der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist oder gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 1. Februar 2017 - 2 StR 78/16, juris Rn. 20; vom 13. Juli 2016 - 1 StR 94/16, juris Rn. 9 und vom 11. November 2015 - 1 StR 235/15, NStZ-RR 2016, 47, 48).
  • BGH, 13.07.2016 - 1 StR 94/16

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (revisionsrechtliche Überprüfbarkeit);

    Auszug aus BGH, 08.11.2017 - 1 StR 387/17
    Dies ist in sachlichrechtlicher Hinsicht der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist oder gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 1. Februar 2017 - 2 StR 78/16, juris Rn. 20; vom 13. Juli 2016 - 1 StR 94/16, juris Rn. 9 und vom 11. November 2015 - 1 StR 235/15, NStZ-RR 2016, 47, 48).
  • BVerfG, 07.12.2011 - 2 BvR 2500/09

    Verwertungsverbot Wohnraumüberwachung

    Auszug aus BGH, 08.11.2017 - 1 StR 387/17
    Ein eventueller Minderwert ist dabei nach wirtschaftlicher Betrachtungsweise zu beurteilen und der Vermögensschaden unter Berücksichtigung banküblicher Bewertungsansätze konkret festzustellen und zu beziffern (BGH, Beschlüsse vom 15. März 2017 - 4 StR 472/16, Rn. 5, wistra 2017, 317 und vom 26. November 2015 - 3 StR 247/15, Rn. 8, NStZ 2016, 343 f.; BVerfG, Beschlüsse vom 23. Juni 2010 - 2 BvR 2559/08 u.a., BVerfGE 126, 170, 229 zu § 266 StGB und vom 7. Dezember 2011 - 2 BvR 2500/09 u.a., BVerfGE 130, 1, 47 zu § 263 StGB).
  • BGH, 12.02.2015 - 4 StR 420/14

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Anforderungen an die Darstellung in einem

    Auszug aus BGH, 08.11.2017 - 1 StR 387/17
    Seine Schlussfolgerungen brauchen nicht zwingend zu sein, es genügt, dass sie möglich sind (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 12. Februar 2015 - 4 StR 420/14, NStZ-RR 2015, 148 mwN).
  • BGH, 24.03.2015 - 5 StR 521/14

    Sachlich-rechtlich nicht zu beanstandende Beweiswürdigung beim freisprechenden

    Auszug aus BGH, 08.11.2017 - 1 StR 387/17
    Das Revisionsgericht hat die tatrichterliche Beweiswürdigung selbst dann hinzunehmen, wenn eine andere Beurteilung näher gelegen hätte oder überzeugender gewesen wäre (vgl. BGH, Urteil vom 24. März 2015 - 5 StR 521/14, NStZ-RR 2015, 178, 179).
  • BGH, 23.11.1983 - 3 StR 300/83

    Fortgesetzter Betrug durch Warentermingeschäfte; Vorliegen eines

    Auszug aus BGH, 08.11.2017 - 1 StR 387/17
    Dabei ist das Landgericht im Ansatz rechtlich zutreffend davon ausgegangen, dass mit der Übergabe später zurückzuzahlender Gelder zum Zwecke der Vermögensanlage ein Vermögensschaden - im maßgeblichen Zeitpunkt der Vermögensverfügung - in voller Höhe vorliegt, wenn der Täter von Anfang an keine Anlage tätigen und das Geld nicht zurückzahlen will (BGH, Beschluss vom 15. März 2017 - 4 StR 472/16, Rn. 5, wistra 2017, 317; Urteile vom 23. November 1983 - 3 StR 300/83 und vom 3. Juni 1960 - 4 StR 121/60, BGHSt 15, 24, 26 f.).
  • BVerfG, 23.06.2010 - 2 BvR 2559/08

    Untreuetatbestand: Präzisierungsgebot, Verschleifungsverbot

    Auszug aus BGH, 08.11.2017 - 1 StR 387/17
    Ein eventueller Minderwert ist dabei nach wirtschaftlicher Betrachtungsweise zu beurteilen und der Vermögensschaden unter Berücksichtigung banküblicher Bewertungsansätze konkret festzustellen und zu beziffern (BGH, Beschlüsse vom 15. März 2017 - 4 StR 472/16, Rn. 5, wistra 2017, 317 und vom 26. November 2015 - 3 StR 247/15, Rn. 8, NStZ 2016, 343 f.; BVerfG, Beschlüsse vom 23. Juni 2010 - 2 BvR 2559/08 u.a., BVerfGE 126, 170, 229 zu § 266 StGB und vom 7. Dezember 2011 - 2 BvR 2500/09 u.a., BVerfGE 130, 1, 47 zu § 263 StGB).
  • BGH, 03.06.1960 - 4 StR 121/60

    Täuschung über den guten Willen zur Rückzahlung - Sicherungsübereignung zur

  • OLG Dresden, 28.06.2018 - 8 U 1802/17

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilprozess

    cc) In subjektiver Hinsicht ist neben einem zumindest bedingten Vorsatz hinsichtlich der Täuschung des Anlegers, einer entsprechenden Irrtumserregung und einer darauf gründenden Vermögensverfügung (vgl. Fischer, StGB, 65. Auflage, § 263 Rn. 180) weiter erforderlich, dass sich der Vorsatz auch auf den Vermögensschaden erstreckt (BGH, Beschluss vom 26.08.2003 - 5 StR 145/03, Rn. 45 ff., NStZ 2004, 218; BGH, Beschluss vom 08.11.2017 - 1 StR 387/17, Rn. 14 ff., NStZ-RR 2018, 78; Fischer, StGB, 65. Auflage, § 263 Rn. 181).

    Soweit ein Vermögensschaden beim Kapitalanlagebetrug anzunehmen ist, wenn die Kapitalanlage bei Eingehung wertlos oder minderwertig ist (vgl. BGH, wistra 2017, 317; Fischer, StGB, 65. Auflage, § 263 Rn. 124), entspricht es höchstrichterlicher Rechtsprechung, dass Feststellungen dazu erforderlich sind, dass der Rückzahlungsanspruch bezogen auf den Zeitpunkt der Vermögensverfügung nicht wirtschaftlich gleichwertig war und das notwendige Wissenselement sich auf diejenigen tatsächlichen Umstände erstrecken muss, welche die betreffende Vermögensgefährdung begründen (vgl. BGH, Beschluss vom 26.08.2003 - 5 StR 145/03, Rn. 45 ff., NStZ 2004, 218; Beschluss vom 08.11.2017 - 1 StR 387/17, Rn. 14 ff., NStZ-RR 2018, 78; Fischer, StGB, 65. Auflage, § 263 Rn. 182; siehe auch BGH, Beschluss vom 15.03.2017 - 4 StR 472/16, Rn. 5, wistra 2017, 317; BGH, Urteil vom 26.11.2015 - 3 StR 247/15, Rn. 8 ff., NStZ 2016, 343).

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