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   BGH, 04.06.2019 - 5 StR 96/19   

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https://dejure.org/2019,18794
BGH, 04.06.2019 - 5 StR 96/19 (https://dejure.org/2019,18794)
BGH, Entscheidung vom 04.06.2019 - 5 StR 96/19 (https://dejure.org/2019,18794)
BGH, Entscheidung vom 04. Juni 2019 - 5 StR 96/19 (https://dejure.org/2019,18794)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    Art. 54 SDÜ; Art. 50 GRC
    Europarechtliches Verbot der Doppelbestrafung (autonomer unionsrechtlicher Tatbegriff; Identität der materiellen Tat; Beurteilung durch die zuständigen nationalen Gerichte)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG

  • Wolters Kluwer

    Entgegenstehen einer Verurteilung wegen des zu beachtenden Verfahrenshindernis des zwischenstaatlichen Verbots der Strafverfolgung wegen derselben T...

  • rewis.io

    Revision in Strafsachen: Verbot der Doppelbestrafung nach dem Schengen-Übereinkommen; Begriff der einheitlichen Tat

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    SDÜ Art. 54
    Entgegenstehen einer Verurteilung wegen des zu beachtenden Verfahrenshindernis des zwischenstaatlichen Verbots der Strafverfolgung wegen derselben Tat; Revisionsrechtliche Überprüfung einer Verurteilung wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2019, 259
  • StV 2019, 593
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 26.08.2020 - 6 StR 115/20

    Begriff der prozessualen Tat (Bedeutung des materiellrechtlichen

    Der Bundesgerichtshof hat demgemäß Feststellungen für die Beurteilung der Verjährungsfrage (vgl. Urteil vom 19. Oktober 2010 - 1 StR 266/10, BGHSt 56, 6, 8), für die Prüfung der anderweitigen Rechtshängigkeit (vgl. Urteil vom 23. Mai 2019 - 4 StR 601/18, aaO, 236) und diejenige des Verbots der Doppelbestrafung nach Art. 54 SDÜ (vgl. Beschluss vom 4. Juni 2019 - 5 StR 96/19, NStZ-RR 2019, 259) sowie bei Annahme eines Verfahrenshindernisses aufgrund rechtsstaatswidriger Tatprovokation (vgl. Urteil vom 4. Juli 2018 - 5 StR 650/17) für erforderlich gehalten.

    Erst auf dieser Grundlage kann - unter Berücksichtigung des für die Frage des Strafklageverbrauchs zu beachtenden Zweifelssatzes (vgl. BGH, Urteil vom 1. August 2018 - 3 StR 651/17; Beschlüsse vom 4. Juni 2019 - 5 StR 96/19, aaO, 260, und vom 20. März 2002 - 5 StR 574/01; LR-StPO/Sander, 26. Aufl., § 261 Rn. 123) - entschieden werden, ob dem Fortgang des Verfahrens das Verbot der Doppelbestrafung entgegensteht.

    Sofern das Tatgericht hierzu allerdings keine näheren Feststellungen treffen kann, ist unter Heranziehung des Zweifelssatzes von einer prozessualen Tat und damit von Strafklageverbrauch auszugehen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. Juni 2019 - 5 StR 96/19, NStZ-RR 2019, 259, 260; vom 20. März 2002 - 5 StR 574/01; Urteil vom 1. August 2018 - 3 StR 651/17; LR-StPO/Sander, aaO).

  • BGH, 24.10.2019 - 1 StR 393/19

    Verbot der transnationalen Doppelbestrafung nach Art. 54 SDÜ (Begriff der

    Maßgebendes Kriterium für die Anwendung des Art. 54 SDÜ ist danach die Identität der materiellen Tat, verstanden als das Vorhandensein eines Komplexes konkreter, in zeitlicher und räumlicher Hinsicht sowie nach ihrem Zweck unlösbar miteinander verbundener Tatsachen (vgl. EuGH aaO Rn. 34; BGH, Beschluss vom 4. Juni 2019 - 5 StR 96/19 Rn. 11 mwN).

    Dazu besteht insbesondere dann Anlass, wenn die Ermittlung der maßgebenden Tatsachen (auch) eine Beweisaufnahme wie in der tatgerichtlichen Hauptverhandlung erforderlich machen würde (vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. Juni 2019 - 5 StR 96/19 Rn. 14 und vom 18. November 2015 - 4 StR 76/15 Rn. 9).

    Derartige Feststellungen - etwa zu der Frage, welche weiteren Personen den Angeklagten bei der Beherbergung der nach Deutschland geschleusten Personen unterstützt haben - sind für eine mögliche Tatidentität nach Art. 54 SDÜ relevant, die unter Beachtung des Zweifelssatzes zu prüfen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Juni 2019 - 5 StR 96/19 Rn. 9 mwN).

  • BGH, 02.02.2021 - 2 StR 302/19

    Transnationales ne bis in idem (eigenständiger, autonom nach unionsrechtlichen

    Maßgebendes Kriterium für die Anwendung des Art. 54 SDÜ ist danach die Identität der materiellen Tat, verstanden als das Vorhandensein eines Komplexes konkreter, in zeitlicher und räumlicher Hinsicht sowie nach ihrem Zweck unlösbar miteinander verbundener Tatsachen (vgl. EuGH, Urteile vom 9. März 2006 - C-436/04, NJW 2006, 1781, 1782 - Van Esbroeck; vom 18. Juli 2007 - C-288/05, NJW 2007, 3412, 3413 Rn. 34 - Kretzinger; vom 18. Juli 2007 - C-367/05, NStZ 2008, 164, 166 - Kraaijenbrink; vgl. auch BGH, Urteil vom 12. Dezember 2013 - 3 StR 531/12, BGHSt 59, 120, 125 f.; Beschluss vom 4. Juni 2019 - 5 StR 96/19 NStZ-RR 2019, 259, 260; Schomburg/Lagodny, 6. Aufl., Art. 54 SDÜ, Rn. 74; SSW-StPO/Satzger, 4. Aufl., Art. 54 SDÜ Rn. 32 jeweils mwN).

    Allein aus dem Umstand, dass die Taten auf subjektiver Ebene verbunden sind (hier: durch den auf Einnahmenerzielung gerichteten einheitlichen Vorsatz), lässt sich die erforderliche Identität der materiellen Taten im Sinne von Art. 54 SDÜ nicht ableiten (vgl. EuGH, Urteil vom 18. Juli 2007 - C-367/05, NStZ 2008, 164, 165 Rn. 29 f. - Kraaijenbrink; BGH, Urteil vom 12. Dezember 2013 - 3 StR 531/12, BGHSt 59, 120 Rn. 16; Beschluss vom 4. Juni 2019 - 5 StR 96/19, NStZ-RR 2019, 259, 260).

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