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Rechtsprechung
   BGH, 17.10.2018 - 4 StR 149/18   

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https://dejure.org/2018,36066
BGH, 17.10.2018 - 4 StR 149/18 (https://dejure.org/2018,36066)
BGH, Entscheidung vom 17.10.2018 - 4 StR 149/18 (https://dejure.org/2018,36066)
BGH, Entscheidung vom 17. Oktober 2018 - 4 StR 149/18 (https://dejure.org/2018,36066)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 267 Abs. 1 StGB; § 21 Abs. 1 Satz 1 StVG; § 6 Abs. 1 PflVG
    Urkundenfälschung (Tateinheit auch bei mehrfachem selbstständigen Gebrauch einer unechten Urkunde bei Vorliegen eines Gesamtvorsatzes); Fahren ohne Fahrerlaubnis (Unterbrechung des Dauerdeliktes nur nach neu gefasstem Willensentschluss des Täters)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 267 Abs. 1 3. Alternative StGB, § 21 Abs. 1 Nr. 1 StVG, § 6 Abs. 1 PflVG, § 21 Abs. 1 Satz 1 StVG, § 316 StGB, § 265 StPO, § 354 Abs. 1 StPO

  • Wolters Kluwer

    Umfassen der gesamten von vornherein auch über eine längere Wegstrecke geplanten Fahrt bis zu deren endgültigem Abschluss als einheitliche Tat des Dauerdelikts trotz der kurzzeitigen Fahrtunterbrechungen

  • rewis.io

    Urkundenfälschung mit Kraftfahrzeug-Kennzeichen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    StVG § 21 Abs. 1 S. 1; PflVG § 6 Abs. 1
    Umfassen der gesamten von vornherein auch über eine längere Wegstrecke geplanten Fahrt bis zu deren endgültigem Abschluss als einheitliche Tat des Dauerdelikts trotz der kurzzeitigen Fahrtunterbrechungen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Unfallflucht bei Trunkenheitsfahrt - Tatmehrheit?

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Wann unterbricht unerlaubtes Entfernen vom Unfallort das Dauerdelitk?

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Unfallflucht unterbricht Dauerstraftat - Unfall mit Personalienfeststellung nicht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2019, 29
  • NZV 2019, 37
  • StV 2019, 449
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 26.10.2016 - 4 StR 354/16

    Urkundenfälschung (Gebrauchmachen; Mehrfachgebrauch); Konkurrenzen

    Auszug aus BGH, 17.10.2018 - 4 StR 149/18
    und 2. der Urteilsgründe trotz der kurzzeitigen Fahrtunterbrechung als einheitliches Gebrauchmachen von einer unechten zusammengesetzten Urkunde im Sinne des § 267 Abs. 1 3. Alternative StGB in Tateinheit mit § 21 Abs. 1 Nr. 1 StVG und § 6 Abs. 1 PflVG darstellen (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Januar 2014 - 4 StR 528/13, NStZ 2014, 272), übersehen, dass auch der mehrfache selbständige Gebrauch einer unechten Urkunde mit dem Herstellen der unechten Urkunde eine tatbestandliche Handlungseinheit und damit eine materiellrechtliche Tat bilden, wenn der mehrfache Gebrauch dem schon bei der Fälschung bestehenden konkreten Gesamtvorsatz des Täters entspricht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 30. Oktober 2008 - 3 StR 156/08, BGHR StGB § 267 Abs. 1 Konkurrenzen 3; vom 26. Oktober 2016 - 4 StR 354/16, NStZ-RR 2017, 26; vom 15. Februar 2017 - 4 StR 629/16, StraFo 2017, 124).

    Bringt der Täter die für ein anderes Fahrzeug ausgegebenen amtlichen Kennzeichen - wie hier - an einem Fahrzeug an, um dieses als vermeintlich zugelassen im öffentlichen Straßenverkehr zu nutzen, ist ein solcher Gesamtvorsatz naheliegend gegeben (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. Oktober 2016 - 4 StR 354/16, aaO; vom 16. Juli 2015 - 4 StR 279/15 Rn. 5).

  • BGH, 25.01.2017 - 5 StR 364/16

    Besonders schwerer Fall der Bestechung (bandenmäßige Begehung; Zustandekommen

    Auszug aus BGH, 17.10.2018 - 4 StR 149/18
    und 2. der Urteilsgründe trotz der kurzzeitigen Fahrtunterbrechung als einheitliches Gebrauchmachen von einer unechten zusammengesetzten Urkunde im Sinne des § 267 Abs. 1 3. Alternative StGB in Tateinheit mit § 21 Abs. 1 Nr. 1 StVG und § 6 Abs. 1 PflVG darstellen (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Januar 2014 - 4 StR 528/13, NStZ 2014, 272), übersehen, dass auch der mehrfache selbständige Gebrauch einer unechten Urkunde mit dem Herstellen der unechten Urkunde eine tatbestandliche Handlungseinheit und damit eine materiellrechtliche Tat bilden, wenn der mehrfache Gebrauch dem schon bei der Fälschung bestehenden konkreten Gesamtvorsatz des Täters entspricht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 30. Oktober 2008 - 3 StR 156/08, BGHR StGB § 267 Abs. 1 Konkurrenzen 3; vom 26. Oktober 2016 - 4 StR 354/16, NStZ-RR 2017, 26; vom 15. Februar 2017 - 4 StR 629/16, StraFo 2017, 124).
  • BGH, 15.02.2017 - 4 StR 629/16

    Urkundenfälschung (Nutzung gestohlener amtlicher Kennzeichen im öffentlichen

    Auszug aus BGH, 17.10.2018 - 4 StR 149/18
    und 2. der Urteilsgründe trotz der kurzzeitigen Fahrtunterbrechung als einheitliches Gebrauchmachen von einer unechten zusammengesetzten Urkunde im Sinne des § 267 Abs. 1 3. Alternative StGB in Tateinheit mit § 21 Abs. 1 Nr. 1 StVG und § 6 Abs. 1 PflVG darstellen (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Januar 2014 - 4 StR 528/13, NStZ 2014, 272), übersehen, dass auch der mehrfache selbständige Gebrauch einer unechten Urkunde mit dem Herstellen der unechten Urkunde eine tatbestandliche Handlungseinheit und damit eine materiellrechtliche Tat bilden, wenn der mehrfache Gebrauch dem schon bei der Fälschung bestehenden konkreten Gesamtvorsatz des Täters entspricht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 30. Oktober 2008 - 3 StR 156/08, BGHR StGB § 267 Abs. 1 Konkurrenzen 3; vom 26. Oktober 2016 - 4 StR 354/16, NStZ-RR 2017, 26; vom 15. Februar 2017 - 4 StR 629/16, StraFo 2017, 124).
  • BGH, 16.07.2015 - 4 StR 279/15

    Urkundenfälschung (mehrfaches Gebrauchen einer gefälschten Urkunde nach beim

    Auszug aus BGH, 17.10.2018 - 4 StR 149/18
    Bringt der Täter die für ein anderes Fahrzeug ausgegebenen amtlichen Kennzeichen - wie hier - an einem Fahrzeug an, um dieses als vermeintlich zugelassen im öffentlichen Straßenverkehr zu nutzen, ist ein solcher Gesamtvorsatz naheliegend gegeben (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. Oktober 2016 - 4 StR 354/16, aaO; vom 16. Juli 2015 - 4 StR 279/15 Rn. 5).
  • BGH, 09.03.2016 - 4 StR 60/16

    Vorsätzliches Fahren ohne Fahrerlaubnis (Dauerdelikt: keine Unterbrechung durch

    Auszug aus BGH, 17.10.2018 - 4 StR 149/18
    Die Dauerdelikte des § 21 Abs. 1 Satz 1 StVG und § 6 Abs. 1 PflVG umfassen die gesamte von vornherein auch über eine längere Wegstrecke geplante Fahrt bis zu deren endgültigem Abschluss, ohne dass kurzzeitige Fahrtunterbrechungen zu einer Aufspaltung der einheitlichen Tat führen (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 7. November 2003 - 4 StR 438/03, VRS 106, 214; vom 22. Juli 2009 - 5 StR 268/09, DAR 2010, 273; Urteil vom 30. September 2010 - 3 StR 294/10, NStZ 2011, 212; Beschluss vom 9. März 2016 - 4 StR 60/16, StraFo 2016, 262).
  • BGH, 30.09.2010 - 3 StR 294/10

    Fahren ohne Fahrerlaubnis (Tatbegriff); besonders schwere räuberische Erpressung

    Auszug aus BGH, 17.10.2018 - 4 StR 149/18
    Die Dauerdelikte des § 21 Abs. 1 Satz 1 StVG und § 6 Abs. 1 PflVG umfassen die gesamte von vornherein auch über eine längere Wegstrecke geplante Fahrt bis zu deren endgültigem Abschluss, ohne dass kurzzeitige Fahrtunterbrechungen zu einer Aufspaltung der einheitlichen Tat führen (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 7. November 2003 - 4 StR 438/03, VRS 106, 214; vom 22. Juli 2009 - 5 StR 268/09, DAR 2010, 273; Urteil vom 30. September 2010 - 3 StR 294/10, NStZ 2011, 212; Beschluss vom 9. März 2016 - 4 StR 60/16, StraFo 2016, 262).
  • BGH, 28.01.2014 - 4 StR 528/13

    Urkundenfälschung (hier: Nutzung eines falschen amtlichen Kfz-Kennzeichens;

    Auszug aus BGH, 17.10.2018 - 4 StR 149/18
    und 2. der Urteilsgründe trotz der kurzzeitigen Fahrtunterbrechung als einheitliches Gebrauchmachen von einer unechten zusammengesetzten Urkunde im Sinne des § 267 Abs. 1 3. Alternative StGB in Tateinheit mit § 21 Abs. 1 Nr. 1 StVG und § 6 Abs. 1 PflVG darstellen (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Januar 2014 - 4 StR 528/13, NStZ 2014, 272), übersehen, dass auch der mehrfache selbständige Gebrauch einer unechten Urkunde mit dem Herstellen der unechten Urkunde eine tatbestandliche Handlungseinheit und damit eine materiellrechtliche Tat bilden, wenn der mehrfache Gebrauch dem schon bei der Fälschung bestehenden konkreten Gesamtvorsatz des Täters entspricht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 30. Oktober 2008 - 3 StR 156/08, BGHR StGB § 267 Abs. 1 Konkurrenzen 3; vom 26. Oktober 2016 - 4 StR 354/16, NStZ-RR 2017, 26; vom 15. Februar 2017 - 4 StR 629/16, StraFo 2017, 124).
  • BGH, 18.06.1997 - 5 StR 93/97

    Diebstahl in Tateinheit oder Tatmehrheit mit Fahren ohne Fahrerlaubnis bei

    Auszug aus BGH, 17.10.2018 - 4 StR 149/18
    Etwas anderes gilt nur, wenn die Fortsetzung der Fahrt auf einem neu gefassten Willensentschluss des Täters beruht (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Juni 1997 - 5 StR 93/97, NStZ 1997, 508; OLG Hamm, VRS 115, 142; LG Potsdam, DAR 2009, 285; Weidig in MünchKomm zum Straßenverkehrsrecht, § 21 StVG Rn. 40 f.; zu § 316 StGB vgl. Ernemann in Satzger/Schluckebier/Widmaier, StGB, 3. Aufl., § 316 Rn. 40).
  • BGH, 22.07.2009 - 5 StR 268/09

    Tateinheit (Dauerdelikt; Fahren ohne Fahrerlaubnis; Klammerwirkung)

    Auszug aus BGH, 17.10.2018 - 4 StR 149/18
    Die Dauerdelikte des § 21 Abs. 1 Satz 1 StVG und § 6 Abs. 1 PflVG umfassen die gesamte von vornherein auch über eine längere Wegstrecke geplante Fahrt bis zu deren endgültigem Abschluss, ohne dass kurzzeitige Fahrtunterbrechungen zu einer Aufspaltung der einheitlichen Tat führen (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 7. November 2003 - 4 StR 438/03, VRS 106, 214; vom 22. Juli 2009 - 5 StR 268/09, DAR 2010, 273; Urteil vom 30. September 2010 - 3 StR 294/10, NStZ 2011, 212; Beschluss vom 9. März 2016 - 4 StR 60/16, StraFo 2016, 262).
  • BGH, 10.04.1973 - 4 StR 118/73

    Tateinheit zwischen dem Dauerdelikt des Fahrens ohne Fahrerlaubnis und/oder der

    Auszug aus BGH, 17.10.2018 - 4 StR 149/18
    Dementsprechend beginnt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine neue Dauerstraftat, wenn der Täter nach einem Unfallgeschehen weiterfährt, weil er den Entschluss gefasst hat, sich der Feststellung seiner Unfallbeteiligung durch Flucht zu entziehen (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 17. Februar 1967 - 4 StR 461/66, BGHSt 21, 203; Beschluss vom 10. April 1973 - 4 StR 118/73, VRS 48, 354; Urteil vom 17. Februar 1983 - 4 StR 716/82, VRS 65, 131).
  • BGH, 30.10.2008 - 3 StR 156/08

    Urkundenfälschung (Teilnahme: Anstiftung, Beihilfe; Konkurrenzen; tatbestandliche

  • LG Potsdam, 04.12.2008 - 27 Ns 116/08

    Fahren ohne Fahrerlaubnis: Unterbrechung der Dauerstraftat durch

  • BGH, 17.02.1983 - 4 StR 716/82

    Trunkenheit im Verkehr als Dauerstraftat - Aufspaltung einer Trunkenheit im

  • BGH, 17.01.2008 - GSSt 1/07

    Systemwechsel bei der Entschädigung für rechtsstaatswidrig verzögerte

  • OLG Hamm, 08.08.2008 - 2 Ss OWi 565/08

    Trunkenheitsfahrt; neue Tat; taienheit; ne bis in idem; Strafklageverbrauch

  • BGH, 07.11.2003 - 4 StR 438/03

    Tatmehrheit / Tateinheit beim Fahren ohne Fahrerlaubnis (Dauerstraftat; kurze

  • BGH, 17.02.1967 - 4 StR 461/66

    Annahme eines planmäßigen Sichentziehens vom Unfallort bei Zusammenwirken von

  • BGH, 02.07.2019 - 4 StR 176/19

    Fahren ohne Fahrerlaubnis (Fahrtunterbrechungen)

    Etwas anderes gilt nur, wenn die Fortsetzung der Fahrt auf einem neu gefassten Willensentschluss des Täters beruht (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 17. Oktober 2018 - 4 StR 149/18, NStZ-RR 2019, 29 mwN; vom 12. August 2015 - 4 StR 14/15 Rn. 4).
  • BGH, 22.06.2023 - 4 StR 481/22

    Verwendung eines Kfz als gefährliches Werkzeug wegen der Fahrt in die

    Trifft ein anderes Delikt mit einer einheitlichen Urkundenfälschung in diesem Sinne tateinheitlich zusammen, hat dies zur Folge, dass sämtliche Gesetzesverstöße, die nicht deutlich schwerer wiegen, zu einer Tat im materiell-rechtlichen Sinne verklammert werden (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 28. April 2022 - 4 StR 88/22 Rn. 4; Beschluss vom 18. Februar 2021 - 4 StR 279/20, NStZ 2022, 227, 228; Urteil vom 17. Oktober 2018 - 4 StR 149/18, NZV 2018, 37; Beschluss vom 28. Januar 2014 - 4 StR 528/13, NStZ 2014, 272; Fischer, aaO, Rn. 60 mwN).
  • BGH, 20.12.2023 - 2 StR 175/23

    Schuldspruch wegen unerlaubter Abgabe von Betäubungsmitteln in nicht geringer

    Etwas Anderes gilt nur, wenn die Fortsetzung der Fahrt auf einem neu gefassten Willensentschluss des Täters beruht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. Oktober 2018 - 4 StR 149/18; vom 8. Juli 2020 - 4 StR 72/20, NStZ-RR 2020, 384, 385 und vom 24. November 2022 - 2 StR 55/22).
  • BGH, 09.01.2023 - 1 StR 381/22

    Fälschung beweiserheblicher Daten (Anlegen eines online-Kundenkontos unter

    Denn nicht anders als beim Herstellen und Gebrauchen einer unechten Urkunde innerhalb des Tatbestands der Urkundenfälschung (§ 267 Abs. 1 StGB; dazu BGH, Beschlüsse vom 28. Oktober 2021 - 4 StR 163/21 Rn. 8; vom 7. Oktober 2020 - 4 StR 364/20 Rn. 5 und vom 17. Oktober 2018 - 4 StR 149/18 Rn. 4; je mwN) ist bei der Strafvorschrift des § 269 Abs. 1 StGB zwischen dem Speichern (oder Verändern) der beweiserheblichen Daten und deren anschließendem Gebrauchen von einer tatbestandlichen Handlungseinheit, namentlich einer Bewertungseinheit, auszugehen (vgl. BGH, Beschluss vom 21. April 2015 - 4 StR 422/14 Rn. 6); das Gebrauchen und die betrugsrelevanten Täuschungen sind ihrerseits eins.
  • BGH, 26.10.2023 - 2 StR 225/23

    Gewerbsmäßiger Bandenbetrug durch Anmietung von Fahrzeugen zur gewinnbringenden

    Damit war aber der mehrfache Gebrauch derselben unechten Urkunde auf der Fahrt zum Treffpunkt, durch das Vorführen des Fahrzeugs mit dem entwendeten Kennzeichen bei den Verkaufsgesprächen und - für den Fall des Misslingens - auch das anschließende Führen des Fahrzeugs im öffentlichen Straßenverkehr von einem Gesamtvorsatz des Angeklagten getragen, so dass insoweit nur eine einheitliche Urkundenfälschung vorliegt, die auch das zweimalige Fahren ohne Fahrerlaubnis zur Tateinheit verbindet (vgl. im Übrigen zur Fortsetzung der Dauerstraftat des Fahrens ohne Fahrerlaubnis BGH, Beschlüsse vom 17. Oktober 2018 - 4 StR 149/18, juris Rn. 6; vom 15. August 2019 - 4 StR 21/19, juris Rn. 3 jeweils mwN).
  • BGH, 23.09.2020 - 2 StR 606/19

    Gegenstand des Urteils (Tat im verfahrensrechtlichen Sinne: Bewertung bei

    (2) Es kann danach offenbleiben, ob der Ansicht der Strafkammer zu folgen ist und das Geschehen auf der Gartenparzelle sowie die An- bzw. Abfahrt des Angeklagten zur Gartenkolonie als tatmehrheitliche Taten zu werten sind (vgl. zum Konkurrenzverhältnis bei Fahren ohne Fahrerlaubnis BGH, Beschluss vom 17. Oktober 2018 - 4 StR 149/18, juris Rn. 6; SSW-StGB/Ernemann, 4. Aufl., § 316 Rn. 40, jeweils mwN).
  • BGH, 15.08.2019 - 4 StR 21/19

    Fahren ohne Fahrerlaubnis (Dauerdelikt: keine Aufspaltung durch kurzzeitige

    Etwas anderes gilt nur, wenn die Fortsetzung der Fahrt auf einem neu gefassten Willensentschluss des Täters beruht (BGH, Beschluss vom 17. Oktober 2018 - 4 StR 149/18 - mwN).
  • BGH, 18.02.2021 - 4 StR 279/20

    Urkundenfälschung (Konkurrenzen; Tateinheit zwischen mehrfachem selbständigen

    Das jeweils tateinheitliche Zusammentreffen weiterer Delikte mit der einheitlichen Urkundenfälschung hat zur Folge, dass sämtliche Gesetzesverstöße, die nicht schwerer wiegen, zu einer Tat im materiellrechtlichen Sinne verklammert werden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 15. Februar 2017 - 4 StR 629/16 und vom 17. Oktober 2018 - 4 StR 149/18, jeweils mwN).
  • BGH, 28.04.2022 - 4 StR 88/22

    Urkundenfälschung (Konkurrenzen: Herstellen einer unechten Urkunde, mehrfacher

    Dieser Gesamtvorsatz ist naheliegend gegeben, wenn der Täter ? wie hier ? die für ein anderes Fahrzeug ausgegebenen amtlichen Kennzeichen an einem Fahrzeug anbringt, um dieses im öffentlichen Straßenverkehr zu nutzen (vgl. zum Ganzen BGH, Beschluss vom 17. Oktober 2018 ? 4 StR 149/18, NZV 2019, 37 Rn. 4 mwN).
  • LG Essen, 11.02.2021 - 21 KLs 8/20

    Raub, Sicherungsverwahrung

    Es liegt dennoch nur eine Urkundenfälschung vor, weil der Angeklagte die unechte Urkunde mehrfach gebraucht hat und dieser mehrfache Gebrauch dem schon bei der Herstellung bestehenden konkreten Gesamtvorsatz des Täters entspricht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 30. Oktober 2008 - 3 StR 156/08, und vom 17.10.2018 - 4 StR 149/18 Rn. 4; BGHR StGB § 267 Abs. 1 Konkurrenzen 3, und vom 16. Juli 2015 - 4 StR 279/15).
  • BGH, 23.03.2021 - 1 StR 53/21

    Fahren ohne Fahrerlaubnis (Tateinheit mit Diebstahl bei Diebesfahrten und bei nur

  • KG, 27.02.2023 - 3 ORs 5/23

    Angaben im Urteil zum Bestehen einer Kfz-Haftpflichtversicherung; Gebrauch des

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Rechtsprechung
   BGH, 13.09.2018 - 1 StR 439/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,39848
BGH, 13.09.2018 - 1 StR 439/18 (https://dejure.org/2018,39848)
BGH, Entscheidung vom 13.09.2018 - 1 StR 439/18 (https://dejure.org/2018,39848)
BGH, Entscheidung vom 13. September 2018 - 1 StR 439/18 (https://dejure.org/2018,39848)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 69a Abs. 1 Satz 1 StGB; § 69 Abs. 2 StGB; § 267 Abs. 6 StPO; § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG; § 27 Abs. 1 StGB; § 267 Abs. 1 StPO
    Sperrfrist für die Erteilung einer Fahrerlaubnis (erforderliche Begründung bei Nicht-Vorliegen einer Katalogtat); Beihilfe zur unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln (erforderliche Darstellungen im Urteil)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 64 StGB, § 349 Abs. 4 StPO, § 349 Abs. 2 StPO, § 267 Abs. 6 Satz 1 StPO, § 69 Abs. 2 StGB, § 69a Abs. 1 Satz 1 StGB, § 353 Abs. 2 StPO

  • Wolters Kluwer

    Wertung des bloßen Dabeiseins und der Kenntnis von einem Rauschgifttransport ohne einen objektiv fördernden Beitrag als Beihilfe

  • rewis.io

    Feststellungen zur konkreten Tathandlung des Angeklagten erforderlich

  • ra.de
  • sokolowski.org (Kurzinformation und Volltext)

    Sperrfrist bei Fahren ohne Fahrerlaubnis

  • rechtsportal.de
  • rechtsportal.de

    Wertung des bloßen Dabeiseins und der Kenntnis von einem Rauschgifttransport ohne einen objektiv fördernden Beitrag als Beihilfe

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beck-blog (Auszüge)

    Sperrfrist nach Fahren ohne Fahrerlaubnis? Begründen!

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die isolierte Sperrfrist für die Erteilung einer Fahrerlaubnis - und die erforderliche Begründung

Hinweis zu den Links:
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2019, 29
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 19.06.2018 - 2 StR 211/18

    Verhängung in Tagessätzen (Festsetzung der Tagessatzhöhe bei Einbeziehung in

    Auszug aus BGH, 13.09.2018 - 1 StR 439/18
    Zwar liegt es bei typischen Verkehrsdelikten, zu denen Fahren ohne Fahrerlaubnis zählt, nicht fern, dass der Täter zum Führen eines Kraftfahrzeugs ungeeignet und daher eine isolierte Sperrfrist anzuordnen ist (BGH, Beschlüsse vom 19. Juni 2018 - 2 StR 211/18, juris Rn. 7 mwN und vom 17. Dezember 2014 - 3 StR 487/14, juris Rn. 3, NStZ-RR 2015, 123; Urteil vom 5. September 2006 - 1 StR 107/06, NStZ-RR 2007, 40).

    Zudem bedarf es bei der Bemessung der Sperrfrist der Darlegung der Prognoseentscheidung zur Dauer der voraussichtlichen Ungeeignetheit des Täters (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. Juni 2018 - 2 StR 211/18, juris Rn. 7 und vom 22. Oktober 2002 - 4 StR 339/02, NZV 2003, 46).

  • BGH, 05.07.2018 - 1 StR 42/18

    Selbstbelastungsfreiheit (keine nachteilige Wertung des Schweigens des

    Auszug aus BGH, 13.09.2018 - 1 StR 439/18
    So ist das bloße Dabeisein und die Kenntnis von einem Rauschgifttransport ohne einen objektiv fördernden Beitrag nicht als Beihilfe zu werten (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 5. Juli 2018 - 1 StR 42/18 Rn. 9 mwN, NStZ-RR 2018, 286); eine psychische Beihilfe wiederum bedarf der Feststellungen, inwieweit der Gehilfe hierdurch den Tatentschluss des Haupttäters bestärkt oder ihn bei der Tatausführung unterstützt hat, indem er ihm durch seine Anwesenheit ein Gefühl der Sicherheit bei der Tatausführung verschafft hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. Juli 2018 - 1 StR 42/18 Rn. 9 mwN, NStZ-RR 2018, 286 und vom 11. November 2008 - 4 StR 434/08 Rn. 4, NStZ-RR 2009, 121).
  • BGH, 17.12.2014 - 3 StR 487/14

    Rechtsfehlerhafter Maßregelausspruch (Begründungserfordernis bei isolierter

    Auszug aus BGH, 13.09.2018 - 1 StR 439/18
    Zwar liegt es bei typischen Verkehrsdelikten, zu denen Fahren ohne Fahrerlaubnis zählt, nicht fern, dass der Täter zum Führen eines Kraftfahrzeugs ungeeignet und daher eine isolierte Sperrfrist anzuordnen ist (BGH, Beschlüsse vom 19. Juni 2018 - 2 StR 211/18, juris Rn. 7 mwN und vom 17. Dezember 2014 - 3 StR 487/14, juris Rn. 3, NStZ-RR 2015, 123; Urteil vom 5. September 2006 - 1 StR 107/06, NStZ-RR 2007, 40).
  • BGH, 05.09.2006 - 1 StR 107/06

    Konkurrenzen bei Mittätern (Tateinheit und Tatmehrheit); Entziehung der

    Auszug aus BGH, 13.09.2018 - 1 StR 439/18
    Zwar liegt es bei typischen Verkehrsdelikten, zu denen Fahren ohne Fahrerlaubnis zählt, nicht fern, dass der Täter zum Führen eines Kraftfahrzeugs ungeeignet und daher eine isolierte Sperrfrist anzuordnen ist (BGH, Beschlüsse vom 19. Juni 2018 - 2 StR 211/18, juris Rn. 7 mwN und vom 17. Dezember 2014 - 3 StR 487/14, juris Rn. 3, NStZ-RR 2015, 123; Urteil vom 5. September 2006 - 1 StR 107/06, NStZ-RR 2007, 40).
  • BGH, 11.11.2008 - 4 StR 434/08

    Täterschaftliche unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

    Auszug aus BGH, 13.09.2018 - 1 StR 439/18
    So ist das bloße Dabeisein und die Kenntnis von einem Rauschgifttransport ohne einen objektiv fördernden Beitrag nicht als Beihilfe zu werten (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 5. Juli 2018 - 1 StR 42/18 Rn. 9 mwN, NStZ-RR 2018, 286); eine psychische Beihilfe wiederum bedarf der Feststellungen, inwieweit der Gehilfe hierdurch den Tatentschluss des Haupttäters bestärkt oder ihn bei der Tatausführung unterstützt hat, indem er ihm durch seine Anwesenheit ein Gefühl der Sicherheit bei der Tatausführung verschafft hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. Juli 2018 - 1 StR 42/18 Rn. 9 mwN, NStZ-RR 2018, 286 und vom 11. November 2008 - 4 StR 434/08 Rn. 4, NStZ-RR 2009, 121).
  • BGH, 22.10.2002 - 4 StR 339/02

    Entziehung der Fahrerlaubnis (Charakter der Maßregel; grundsätzlich erforderliche

    Auszug aus BGH, 13.09.2018 - 1 StR 439/18
    Zudem bedarf es bei der Bemessung der Sperrfrist der Darlegung der Prognoseentscheidung zur Dauer der voraussichtlichen Ungeeignetheit des Täters (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. Juni 2018 - 2 StR 211/18, juris Rn. 7 und vom 22. Oktober 2002 - 4 StR 339/02, NZV 2003, 46).
  • BGH, 19.12.2018 - 1 StR 597/18

    Beihilfe (psychische Beihilfe durch Anwesenheit am Tatort)

    Die bloße Anwesenheit am Tatort reicht hierfür nicht aus; vielmehr bedarf es insoweit konkreter Feststellungen, inwieweit der mögliche Gehilfe hierdurch den Tatentschluss des Haupttäters bestärkt oder ihn bei der Tatausführung unterstützt hat, indem er ihm durch seine Anwesenheit ein Gefühl der Sicherheit bei der Tatausführung verschafft hat (BGH, Beschluss vom 13. September 2018 - 1 StR 439/18, juris Rn. 5 (insoweit nicht abgedruckt in NStZ-RR 2019, 29) mwN).
  • BGH, 02.01.2024 - 5 StR 530/23

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Gerichtliches

    Eine solche Maßregel der Besserung und Sicherung nach § 69a StGB ist gemäß § 267 Abs. 6 Satz 1 StPO im Urteil zu begründen (vgl. BGH, Beschluss vom 13. September 2018 - 1 StR 439/18, NStZ-RR 2019, 29).
  • BGH, 27.11.2019 - 2 StR 609/18

    Rücktritt bei mehreren Beteiligten (fehlgeschlagener Versuch;

    a) Die Anordnung einer Maßregel der Besserung und Sicherung nach § 69a StGB ist gemäß § 267 Abs. 6 Satz 1 StPO im Urteil zu begründen (vgl. Senat, Beschluss vom 19. Juni 2018 - 2 StR 211/18, BGHR StPO § 267 Abs. 6 S. 1 Darlegungspflicht 1; BGH, Beschluss vom 13. September 2018 - 1 StR 439/18, NStZ-RR 2019, 29).
  • LG Köln, 15.05.2019 - 157 Ns 131/18
    Auch ein bloßes "Dabeisein" kann die Tatbegehung im Sinne aktiven Tuns fördern oder erleichtern, wenn der Täter dadurch in seinem Tatentschluss bestärkt und ihm ein erhöhtes Gefühl der Sicherheit gegeben wird (vgl. hierzu auch BGH, Beschluss vom 19.12.2018 - 1 StR 597/18 - BeckRS 2018, 36532 und Beschluss vom 13.09.2018 - 1 StR 439/18 - BeckRS 2018, 30472).
  • BGH, 02.07.2019 - 4 StR 305/19

    Festsetzung der Dauer der Sperrfrist für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis

    Eine Begründung (vgl. BGH, Beschluss vom 23. November 2017 - 4 StR 427/17, StV 2018, 414; Beschluss vom 13. September 2018 - 1 StR 439/18, NStZ-RR 2019, 29) für die auf ein Jahr und sechs Monate bemessene Dauer der isolierten Sperrfrist ist den Urteilsgründen - auch in ihrem Gesamtzusammenhang - nicht zu entnehmen.
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Rechtsprechung
   BGH, 10.10.2018 - 5 StR 389/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,37564
BGH, 10.10.2018 - 5 StR 389/18 (https://dejure.org/2018,37564)
BGH, Entscheidung vom 10.10.2018 - 5 StR 389/18 (https://dejure.org/2018,37564)
BGH, Entscheidung vom 10. Oktober 2018 - 5 StR 389/18 (https://dejure.org/2018,37564)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 244 Abs. 3 StPO
    Rechtsfehlerhafte Ablehnung eines Beweisantrags wegen Bedeutungslosigkeit aus tatsächlichen Gründen (Indiz- oder Hilfstatsache; kein Zusammenhang mit der Urteilsfindung; kein Einfluss auf die richterliche Überzeugung im Fall der Bestätigung; nur möglicher Schluss auf das ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 473... Abs. 1 StPO, § 73 Abs. 1 StGB, § 73a Abs. 1 StGB, § 424 Abs. 1 StPO, § 438 Abs. 1 Nr. 1 StPO, §§ 426 ff. StPO, § 244 Abs. 3 Satz 2, Abs. 4 StPO, §§ 427 Abs. 1 StPO, § 430 Abs. 2 StPO, § 353 Abs. 2 StPO, § 338 Nr. 3 StPO, § 26a Abs. 1 Nr. 2 StPO

  • Wolters Kluwer

    Anordnung der Einziehung der in der Wohnung der Mutter als Nebenbetroffene beschlagnahmten Geldscheine i.R.d. bandenmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Beweisantrag auf Vernehmung des früheren Lebensgefährten als Zeuge hinsichtlich der ...

  • rewis.io

    Revision einer Nebenbetroffenen wegen Ablehnung von Beweisanträgen als bedeutungslos

  • ra.de
  • rechtsportal.de
  • rechtsportal.de

    Anordnung der Einziehung der in der Wohnung der Mutter als Nebenbetroffene beschlagnahmten Geldscheine i.R.d. bandenmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Beweisantrag auf Vernehmung des früheren Lebensgefährten als Zeuge hinsichtlich der ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2019, 232
  • NStZ-RR 2019, 29
  • StV 2019, 804
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 10.06.2008 - 5 StR 24/08

    Verwerfung eines Ablehnungsgesuchs als unzulässig (unverzügliche Anbringung;

    Auszug aus BGH, 10.10.2018 - 5 StR 389/18
    Auf die Frage, ob auch das von der Revision gemäß § 338 Nr. 3 StPO gerügte Vorgehen der Strafkammer nach § 26a Abs. 1 Nr. 2 StPO bei einem am selben Verhandlungstag angebrachten Ablehnungsgesuch rechtlich vertretbar war (vgl. dagegen BGH, Beschluss vom 10. Juni 2008 - 5 StR 24/08, NStZ 2008, 578), kommt es nach alldem nicht mehr an.
  • BGH, 06.03.2018 - 3 StR 342/17

    Rechtsfehlerhafte Ablehnung eines Beweisantrags wegen Bedeutungslosigkeit (Indiz-

    Auszug aus BGH, 10.10.2018 - 5 StR 389/18
    Hierzu hat es die unter Beweis gestellte Indiz- oder Hilfstatsache so, als sei sie erwiesen, in ihrem vollen Umfang ohne Umdeutung, Einengung oder Verkürzung in das bisherige Beweisergebnis einzustellen und prognostisch zu prüfen, ob hierdurch seine bisherige Überzeugung zu der potentiell berührten Haupttatsache bzw. zum Beweiswert des anderen Beweismittels in einer für den Schuld oder Rechtsfolgenausspruch bedeutsamen Weise erschüttert würde (st. Rspr., vgl. nur BGH, Beschluss vom 6. März 2018 - 3 StR 342/17 mwN).
  • BGH, 15.11.2023 - 6 StR 488/21

    Bedeutungslosigkeit einer unter Beweis gestellten Indiz- oder Hilfstatsache aus

    Hierzu hat es die unter Beweis gestellte Indiz- oder Hilfstatsache so, als sei sie erwiesen, in ihrem vollen Umfang ohne Umdeutung, Einengung oder Verkürzung in das bisherige Beweisergebnis einzustellen und prognostisch zu prüfen (vgl. BGH, Urteile vom 3. Dezember 2004 - 2 StR 156/04, BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Bedeutungslosigkeit 26; vom 2. Dezember 2010 - 2 StR 363/09, StV 2010, 557, 558; Beschlüsse vom 5. Dezember 2007 - 5 StR 451/07, StV 2008, 121, 122; vom 10. Oktober 2018 - 5 StR 389/18, StV 2019, 804, 805), ob hierdurch seine bisherige Überzeugung zu der potentiell berührten Haupttatsache bzw. zum Beweiswert des anderen Beweismittels in einer für den Schuld- oder Rechtsfolgenausspruch bedeutsamen Weise erschüttert würde (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. Februar 2015 - 3 StR 544/14, NStZ 2015, 296; vom 6. März 2018 - 3 StR 342/17, StV 2018, 478).
  • LG Köln, 31.08.2022 - 103 KLs 17/19
    Hierzu hat es die unter Beweis gestellte Indiztatsache so, als sei sie erwiesen, in ihrem vollen Umfang ohne Umdeutung, Einengung oder Verkürzung in das bisherige Beweisergebnis einzustellen und prognostisch zu prüfen, ob hierdurch seine bisherige Überzeugung zu der potentiell berührten Haupttatsache in einer für den Schuld- oder Rechtsfolgenausspruch bedeutsamen Weise erschüttert würde (stRspr, siehe nur BGH NStZ 2019, 232 (233)).
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