Rechtsprechung
BGH, 21.11.2018 - 4 StR 332/18 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- HRR Strafrecht
§ 24 Abs. 1 Satz 1 StGB; § 74 Abs. 1 und 3 Satz 1 StGB; § 33 BtMG
Rücktritt (fehlgeschlagener Versuch); Einziehung (Berücksichtigung bei der Strafzumessung) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
§ 349 Abs. 2 StPO, § 33 BtMG, § 74 Abs. 1, 3 Satz 1 StGB, § 29a Abs. 2 BtMG
- Wolters Kluwer
Rücktritt vom Versuch der Nötigung hinsichtlich eines Einzelakts bei einem mehraktigen Geschehen durch Wertung des Einzelakts bereits als fehlgeschlagener Versuch
- rewis.io
Beweiswürdigung zum subjektiven Tatbestand bei versuchter Nötigung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 22
Rücktritt vom Versuch der Nötigung hinsichtlich eines Einzelakts bei einem mehraktigen Geschehen durch Wertung des Einzelakts bereits als fehlgeschlagener Versuch - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Essen, 26.01.2018 - 26 KLs 29/17
- BGH, 21.11.2018 - 4 StR 332/18
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2019, 88
- StV 2019, 343
Wird zitiert von ... (11)
- BGH, 11.05.2021 - 4 StR 1/21
Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Inhalte …
Eine Einziehungsentscheidung nach § 74 StGB hat den Charakter einer Nebenstrafe und stellt damit eine Strafzumessungsentscheidung dar (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. Oktober 2020 - 4 StR 214/20; vom 21. November 2018 ? 4 StR 332/18, NStZ-RR 2019, 88; vom 3. Mai 2018 ? 3 StR 8/18, NStZ 2018, 526 und vom 12. März 2013 ? 2 StR 43/13, StV 2013, 565). - BGH, 14.03.2023 - 4 StR 451/22 Denn dieser Umstand ist nicht nur bei der abgeurteilten Tat im Sinne von § 74 Abs. 1 StGB zu berücksichtigen, sondern auch bei Bemessung weiterer zu verhängender Einzelstrafen und der Gesamtstrafenbildung (vgl. BGH, Beschluss vom 21. November 2018 - 4 StR 332/18, NStZ-RR 2019, 88 mwN).
- BGH, 07.03.2023 - 1 StR 474/22 Andererseits unterliegt auch der Strafausspruch der Aufhebung, da die Möglichkeit der Einziehung des Wertes von Tatobjekten nach § 74 Abs. 2, § 74c Abs. 1 StGB im Falle ihrer Anordnung aufgrund ihres Charakters einer Nebenstrafe einen bestimmenden Strafzumessungsgrund sowohl bei den Einzelstrafen als auch bei der Gesamtstrafe darstellt (vgl. BGH, Beschluss vom 21. November 2018 - 4 StR 332/18, NStZ-RR 2019, 88).
- BGH, 25.06.2019 - 1 StR 181/19
Strafzumessung bei Betäubungsmitteldelikten (strafschärfende Berücksichtigung von …
Dies kann für andere Betäubungsmittel, wie z.B. Kokain und Heroin (vgl. BGH…, Urteil vom 22. Januar 1998 - 4 StR 393/97 Rn. 18 unter Bezugnahme auf BGH bei Holtz MDR 1979, 986, freilich vor Festsetzung der nicht geringen Menge für Heroinhydrochlorid und zur Strafzumessungsregel des § 11 Abs. 4 BtMG aF), aber auch für sogenannte weiche Drogen (vgl. BGH…, Urteil vom 2. Dezember 1986 - 1 StR 599/86 Rn. 5; Beschluss vom 21. November 2018 - 4 StR 332/18 Rn. 15) anders zu werten sein, da Besonderheiten bei der Wirkungsweise oder bei den Konsumgewohnheiten, bzw. den Erkenntnissen hierzu, dazu geführt haben können, dass die Gefährlichkeit bei der Festsetzung des Grenzwerts in Abgrenzung zu anderen Betäubungsmitteln nur unvollkommen abgebildet worden ist. - BGH, 03.08.2022 - 5 StR 203/22
Polizeiliche Überwachung eines Betäubungsmittelgeschäfts als bestimmender …
Der Senat weist mit dem Generalbundesanwalt darauf hin, dass Methamphetamin und Kokain nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht nur als "mittelgradig gefährliche", sondern als sehr gefährliche ("harte") Drogen zu bewerten sind (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. April 2017 - 5 StR 87/17; vom 21. November 2018 - 4 StR 332/18, NStZ-RR 2019, 88 f.). - BGH, 02.12.2020 - 4 StR 422/20
Einziehung von Tatprodukten, Tatmitteln und Tatobjekten bei Tätern und …
Eine Maßnahme nach dieser Vorschrift hat indes den Charakter einer Nebenstrafe und stellt damit eine Strafzumessungsentscheidung dar (vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. November 2018 - 4 StR 332/18, NStZ-RR 2019, 88; vom 3. Mai 2018 - 3 StR 8/18, NStZ 2018, 526 und vom 12. März 2013 - 2 StR 43/13, StV 2013, 565).c) Die Aufhebung des Strafausspruchs zieht auch die Aufhebung der Entscheidung über die Einziehung des Erlöses aus der Notveräußerung des Kraftfahrzeugs nach sich, denn diese steht mit der Strafbemessung in einem untrennbaren inneren Zusammenhang (vgl. BGH, Beschluss vom 21. November 2018 - 4 StR 332/18, NStZ-RR 2019, 88).
- BGH, 09.06.2021 - 4 StR 523/20
Einziehung von Tatprodukten, Tatmitteln und Tatobjekten bei Tätern und …
Zwar hat nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine Maßnahme nach § 74 Abs. 1 und Abs. 3 Satz 1 StGB den Charakter einer Nebenstrafe und stellt damit eine Strafzumessungsentscheidung dar; wird dem Täter auf diese Weise ein ihm zustehender Gegenstand von nicht unerheblichem Wert entzogen, ist dies deshalb als ein bestimmender Gesichtspunkt für die Bemessung der daneben zu verhängenden Strafe und insoweit im Wege der Gesamtbetrachtung der den Täter betreffenden Rechtsfolgen angemessen zu berücksichtigen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. Oktober 2020 - 4 StR 214/20; vom 21. November 2018 - 4 StR 332/18, NStZ-RR 2019, 88; vom 3. Mai 2018 - 3 StR 8/18, NStZ 2018, 526; vom 5. November 2019 - 2 StR 447/19, StV 2020, 232; jeweils mwN). - BGH, 20.10.2020 - 4 StR 214/20
Urteilsgründe (Urteilsformel: keine Angabe von Mittäterschaft oder des Vorliegens …
Eine Maßnahme nach dieser Vorschrift hat indes den Charakter einer Nebenstrafe und stellt damit eine Strafzumessungsentscheidung dar (vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. November 2018 - 4 StR 332/18, NStZ-RR 2019, 88; vom 3. Mai 2018 - 3 StR 8/18, NStZ 2018, 526 und vom 12. März 2013 - 2 StR 43/13, StV 2013, 565).b) Dies zieht auch die Aufhebung der für sich genommen rechtsfehlerfreien Einziehungsentscheidung nach sich, denn diese steht mit der Bemessung der Strafe in einem untrennbaren inneren Zusammenhang (vgl. BGH, Beschluss vom 21. November 2018 - 4 StR 332/18, NStZ-RR 2019, 88).
- BGH, 03.11.2022 - 3 StR 321/21
Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (Absehen von einem …
Explizit zu würdigen wäre die Einziehung gemäß § 74 Abs. 1 Alternative 2, Abs. 3 Satz 1 StGB aufgrund ihres Strafcharakters nur dann gewesen, wenn das - bei Urteilsverkündung mindestens dreieinhalb Jahre alte - Mobiltelefon derart wertvoll gewesen wäre, dass die Maßnahme zwingend als bestimmender Gesichtspunkt für die Bemessung der Strafe (§ 267 Abs. 3 Satz 1 StPO) zu beurteilen wäre (…vgl. LK/Schneider, 13. Aufl., § 46 Rn. 16;… Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 6. Aufl., Rn. 725; ferner - jeweils ein Kraftfahrzeug betreffend - BGH, Beschlüsse vom 3. Mai 2018 - 3 StR 8/18, NStZ 2018, 526; vom 21. November 2018 - 4 StR 332/18, NStZ-RR 2019, 88;… vom 5. November 2019 - 2 StR 447/19, juris Rn. 4;… vom 20. Oktober 2020 - 4 StR 214/20, juris Rn. 4). - LG Bochum, 24.01.2019 - 11 KLs 10/18 Hält er die Vollendung der Tat im unmittelbaren Handlungsfortgang noch für möglich, wenn auch mit anderen Mitteln, so ist der Verzicht auf ein Weiterhandeln als freiwilliger Rücktritt vom unbeendeten Versuch zu werten (vgl. BGH, Beschluss vom 21.11.2018 - 4 StR 332/18, Beschluss vom 27.03.2018 - 4 StR 593/17).
- OLG Zweibrücken, 07.05.2020 - 1 OLG 2 Ss 29/20
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge: …