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   BGH, 24.07.2019 - 1 StR 656/18   

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BGH, 24.07.2019 - 1 StR 656/18 (https://dejure.org/2019,27699)
BGH, Entscheidung vom 24.07.2019 - 1 StR 656/18 (https://dejure.org/2019,27699)
BGH, Entscheidung vom 24. Juli 2019 - 1 StR 656/18 (https://dejure.org/2019,27699)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 16 Abs. 2 UWG, § 13 BGB, § 2 Abs. 2 UWG, § 73 StGB, §§ 243 Abs. 4 Satz 1, 257c Abs. 2, Abs. 5 StPO, § 243 Abs. 4 Satz 1 StPO, §§ 202a, 212 StPO, § 261 StPO

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßige Verurteilung wegen strafbarer Werbung gemäß § 16 Abs. 2 UWG; Anforderungen an dieBeurteilung der Verbrauchereigenschaft

  • rewis.io

    Pflicht zur Dokumentation von Verständigungsgesprächen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    BGB § 13 ; UWG § 2 Abs. 2 ; UWG § 16 Abs. 2
    Rechtmäßige Verurteilung wegen strafbarer Werbung gemäß § 16 Abs. 2 UWG ; Anforderungen an dieBeurteilung der Verbrauchereigenschaft

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2020, 93
  • NStZ-RR 2019, 316
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 15.01.2015 - 2 BvR 878/14

    Absprachen im Strafverfahren (Verständigung; Protokollierung; Beruhensprüfung bei

    Auszug aus BGH, 24.07.2019 - 1 StR 656/18
    Hier kann allerdings ausnahmsweise unter Berücksichtigung von Art und Schwere des Verstoßes (BVerfG, Beschluss vom 15. Januar 2015 - 2 BvR 878/14, NJW 2015, 1235 Rn. 29; BGH, Urteil vom 14. April 2015 - 5 StR 20/15 Rn. 14 ff.; Beschluss vom 5. August 2015 - 5 StR 255/15, BGHR StPO § 243 Abs. 4 Mitteilungspflicht 5 Rn. 13) ein Ausschluss des Beruhens angenommen werden.

    Dies kann ausnahmsweise dann angenommen werden, wenn der Inhalt der geführten Gespräche - wie hier - zweifelsfrei feststeht und diese nicht auf die Herbeiführung einer gesetzwidrigen Absprache gerichtet waren (vgl. BVerfG, Beschluss vom 15. Januar 2015 - 2 BvR 878/14, NJW 2015, 1235 Rn. 29; BGH, Urteil vom 26. April 2017 - 2 StR 506/15 Rn. 13).

  • BGH, 18.05.2017 - 3 StR 511/16

    Mitteilungs- und Transparenzpflichten bei verständigungsbezogenen Gesprächen

    Auszug aus BGH, 24.07.2019 - 1 StR 656/18
    Denn es soll sichergestellt werden, dass verständigungsbezogene Erörterungen nach §§ 202a, 212 StPO stets in der öffentlichen Hauptverhandlung zur Sprache kommen und durch die Möglichkeit, Gespräche außerhalb der Hauptverhandlung zu führen, kein informelles und unkontrolliertes Verfahren betrieben wird (BGH, Beschlüsse vom 15. April 2014 - 3 StR 89/14, BGHR StPO § 243 Abs. 4 Hinweis 4 Rn. 11 mwN und vom 18. Mai 2017 - 3 StR 511/16 Rn. 12).
  • BGH, 05.08.2015 - 5 StR 255/15

    Verstoß gegen die Transparenz- und Dokumentationspflichten bei auf eine

    Auszug aus BGH, 24.07.2019 - 1 StR 656/18
    Hier kann allerdings ausnahmsweise unter Berücksichtigung von Art und Schwere des Verstoßes (BVerfG, Beschluss vom 15. Januar 2015 - 2 BvR 878/14, NJW 2015, 1235 Rn. 29; BGH, Urteil vom 14. April 2015 - 5 StR 20/15 Rn. 14 ff.; Beschluss vom 5. August 2015 - 5 StR 255/15, BGHR StPO § 243 Abs. 4 Mitteilungspflicht 5 Rn. 13) ein Ausschluss des Beruhens angenommen werden.
  • BGH, 15.04.2014 - 3 StR 89/14

    Erfolglose Rüge der Verletzung von Mitteilungs- und Protokollierungspflichten bei

    Auszug aus BGH, 24.07.2019 - 1 StR 656/18
    Denn es soll sichergestellt werden, dass verständigungsbezogene Erörterungen nach §§ 202a, 212 StPO stets in der öffentlichen Hauptverhandlung zur Sprache kommen und durch die Möglichkeit, Gespräche außerhalb der Hauptverhandlung zu führen, kein informelles und unkontrolliertes Verfahren betrieben wird (BGH, Beschlüsse vom 15. April 2014 - 3 StR 89/14, BGHR StPO § 243 Abs. 4 Hinweis 4 Rn. 11 mwN und vom 18. Mai 2017 - 3 StR 511/16 Rn. 12).
  • BGH, 26.04.2017 - 2 StR 506/15

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Voraussetzungen

    Auszug aus BGH, 24.07.2019 - 1 StR 656/18
    Dies kann ausnahmsweise dann angenommen werden, wenn der Inhalt der geführten Gespräche - wie hier - zweifelsfrei feststeht und diese nicht auf die Herbeiführung einer gesetzwidrigen Absprache gerichtet waren (vgl. BVerfG, Beschluss vom 15. Januar 2015 - 2 BvR 878/14, NJW 2015, 1235 Rn. 29; BGH, Urteil vom 26. April 2017 - 2 StR 506/15 Rn. 13).
  • BGH, 14.04.2015 - 5 StR 20/15

    Pflicht zur Mitteilung eines mit dem Ziel der Verständigung geführten Gesprächs

    Auszug aus BGH, 24.07.2019 - 1 StR 656/18
    Hier kann allerdings ausnahmsweise unter Berücksichtigung von Art und Schwere des Verstoßes (BVerfG, Beschluss vom 15. Januar 2015 - 2 BvR 878/14, NJW 2015, 1235 Rn. 29; BGH, Urteil vom 14. April 2015 - 5 StR 20/15 Rn. 14 ff.; Beschluss vom 5. August 2015 - 5 StR 255/15, BGHR StPO § 243 Abs. 4 Mitteilungspflicht 5 Rn. 13) ein Ausschluss des Beruhens angenommen werden.
  • BVerfG, 19.03.2013 - 2 BvR 2628/10

    Verständigungsgesetz

    Auszug aus BGH, 24.07.2019 - 1 StR 656/18
    Zwar führt ein Verstoß gegen Transparenz- und Dokumentationspflichten grundsätzlich zur Rechtswidrigkeit einer Verständigung mit der Folge, dass ein Beruhen des Urteils auf dem Gesetzesverstoß regelmäßig nicht auszuschließen ist (BVerfG, Urteil vom 19. März 2013 - 2 BvR 2628/10 u.a., BVerfGE 133, 168 Rn. 80 ff.).
  • BGH, 24.02.2011 - 5 StR 514/09

    Verurteilungen wegen progressiver Kundenwerbung rechtskräftig

    Auszug aus BGH, 24.07.2019 - 1 StR 656/18
    Insoweit hat das Landgericht zu Recht angenommen, dass für die Beurteilung der Verbrauchereigenschaft im Rahmen des § 16 Abs. 2 UWG nicht auf den Zeitpunkt des Vertragsabschlusses, sondern maßgeblich auf den Zeitpunkt abzustellen ist, in welchem der Geworbene erstmals durch das Absatzkonzept des Veranstalters in der Weise angesprochen wird, dass die Werbung unmittelbar in die Abnahme des Produkts einmünden soll (BGH, Beschluss vom 24. Februar 2011 - 5 StR 514/09, BGHSt 56, 174 Rn. 25).
  • BVerfG, 04.02.2020 - 2 BvR 900/19

    Absprachen im Strafverfahren (Verstoß gegen die Mitteilungspflicht über ein

    Auch dass der Angeklagte umfassend über die außerhalb der Hauptverhandlung geführten Gespräche informiert war, kann ein zu berücksichtigender Gesichtspunkt sein (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Juli 2019 - 1 StR 656/18 -, NStZ-RR 2019, S. 316).

    Ein Einfluss einer unzureichenden Information der Öffentlichkeit auf das Urteil kann aber beispielsweise dann ausnahmsweise ausgeschlossen werden, wenn der Inhalt der geführten Gespräche zweifelsfrei feststeht und diese nicht auf die Herbeiführung einer gesetzeswidrigen Absprache gerichtet waren (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Juli 2019 - 1 StR 656/18 -, NStZ-RR 2019, S. 316).

  • BGH, 03.11.2022 - 3 StR 127/22

    Mitteilungspflicht über Verständigungsgespräche außerhalb der Hauptverhandlung

    Dies gilt dann, wenn der Mitteilungsmangel sich nicht in entscheidungserheblicher Weise auf das Prozessverhalten des Angeklagten ausgewirkt haben kann sowie mit Blick auf die Kontrollfunktion der Mitteilungspflicht der Inhalt der geführten Gespräche zweifelsfrei feststeht und sicher ausgeschlossen werden kann, dass diese auf die Herbeiführung einer gesetzwidrigen Absprache gerichtet waren (vgl. BVerfG, Beschluss vom 4. Februar 2020 - 2 BvR 900/19, NJW 2020, 2461 Rn. 38 f.; BGH, Beschlüsse vom 19. Juli 2022 - 4 StR 64/22, juris Rn. 10; vom 12. Januar 2022 - 4 StR 209/21, NStZ-RR 2022, 79; vom 31. August 2021 - 2 StR 339/20, NStZ 2022, 245 Rn. 14 ff.; vom 24. Juli 2019 - 1 StR 656/18, NStZ 2020, 93 Rn. 17 f.; Urteil vom 26. April 2017 - 2 StR 506/15, NStZ 2017, 658, 659; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 65. Aufl., § 243 Rn. 38b f. mwN; KK-StPO/Schneider, 8. Aufl., § 243 Rn. 116 ff.).
  • BGH, 16.09.2020 - 5 StR 249/20

    Ausnahmsweise Ausschluss des Beruhens bei Verstoß gegen Mitteilungs- und

    Hier kann aber ausnahmsweise unter Berücksichtigung von Art und Schwere des Verstoßes (BVerfG, NJW 2015, 1235; BGH, Urteil vom 14. April 2015 - 5 StR 20/15, aaO; Beschlüsse vom 5. August 2015 - 5 StR 255/15, BGHR StPO § 243 Abs. 4 Mitteilungspflicht 5; vom 24. Juli 2019 - 1 StR 656/18, NStZ 2020, 93, 94) ein Ausschluss des Beruhens angenommen werden.

    Eine Beeinträchtigung des Schutzkonzepts der Vorschriften der § 243 Abs. 4, § 273 Abs. 1a und § 257c StPO, durch die sichergestellt werden soll, dass kein informelles und unkontrolliertes Verfahren betrieben wird, drohte nicht (vgl. zu dieser Voraussetzung für einen ausnahmsweise anzunehmenden Beruhensausschluss BVerfGE 133, 168, 223 f.; BVerfG, NJW 2015, 1235, 1237; Beschluss vom 16. Februar 2016 - 2 BvR 107/16; BGH, Urteil vom 14. April 2015 - 5 StR 20/15, aaO; Beschlüsse vom 15. Januar 2015 - 1 StR 315/14, BGHSt 60, 150, 153 f.; vom 10. Dezember 2015 - 3 StR 163/15; vom 24. Juli 2019 - 1 StR 656/18, aaO, mwN).

  • BGH, 12.01.2022 - 4 StR 209/21

    Gang der Hauptverhandlung (Erörterung mit dem Ziel einer Verständigung:

    Das Beruhen des Urteils auf einer Verletzung der Mitteilungspflicht des § 243 Abs. 4 Satz 1 StPO kann daher im Einzelfall nur ausgeschlossen werden, wenn der Mitteilungsmangel sich einerseits nicht in entscheidungserheblicher Weise auf das Prozessverhalten des Angeklagten ausgewirkt haben kann und mit Blick auf die Kontrollfunktion der Mitteilungspflicht andererseits der Inhalt der geführten Gespräche zweifelsfrei feststeht und diese nicht auf die Herbeiführung einer gesetzwidrigen Absprache gerichtet waren (vgl. BVerfG, NJW 2020, 2461 Rn. 39; BGH, Beschluss vom 24. Juli 2019 ? 1 StR 656/18, NStZ 2020, 93 Rn. 18; Urteil vom 26. April 2017 ? 2 StR 506/15, NStZ 2017, 658, 659).
  • BGH, 25.06.2020 - 3 StR 102/20

    Verstoß gegen Mitteilungspflicht hinsichtlich verständigungsbezogener Gespräche

    Unabhängig vom zu beurteilenden Einzelfall kommt dies nicht in Betracht, wenn die vor oder außerhalb der Hauptverhandlung geführten Gespräche auf die Herbeiführung einer gesetzeswidrigen Absprache gerichtet waren (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 15. Januar 2015 - 2 BvR 878/14, NStZ 2015, 170, 172; vom 4. Februar 2020 - 2 BvR 900/19, StraFo 2020, 147, 150; ferner BGH, Urteil vom 26. April 2017 - 2 StR 506/15, NStZ 2017, 658, 659; Beschluss vom 24. Juli 2019 - 1 StR 656/18, NStZ-RR 2019, 316).
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