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   BGH, 06.08.2020 - 3 StR 66/20   

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https://dejure.org/2020,27268
BGH, 06.08.2020 - 3 StR 66/20 (https://dejure.org/2020,27268)
BGH, Entscheidung vom 06.08.2020 - 3 StR 66/20 (https://dejure.org/2020,27268)
BGH, Entscheidung vom 06. August 2020 - 3 StR 66/20 (https://dejure.org/2020,27268)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 349 Abs. 2 StPO
    Verwerfung der Revision als unbegründet

  • HRR Strafrecht

    § 66 StGB; § 318 StPO
    Sicherungsverwahrung (Hang zu erheblichen Straftaten; eingeschliffener innerer Zustand; fest eingewurzelte Neigung; Gesamtwürdigung; Darlegungspflicht des Tatgerichts; symptomatischer Zusammenhang zwischen Anlass- und Symptomtat; kriminogene Persönlichkeitsstruktur); ...

  • openjur.de
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2020, 339
  • StV 2021, 253 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 08.12.2022 - 4 StR 75/22
    Hangtäter ist auch derjenige, der willensschwach ist und aus innerer Haltlosigkeit Tatanreizen nicht zu widerstehen vermag (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 28. Juli 2020 - 4 StR 108/20, NStZ-RR 2021, 43, 44; Urteil vom 6. August 2020 - 3 StR 66/20, NStZ-RR 2020, 339, 340; Beschluss vom 24. Mai 2017 - 1 StR 598/16, BGHR StGB § 66 Abs. 1 Hang 15; Peglau in LK-StGB, 13. Aufl., § 66 Rn. 118; Kinzig in Schönke/Schröder, StGB, 30. Aufl., § 66 Rn. 26).
  • LG Mönchengladbach, 05.03.2021 - 27 Ks 7/20

    Gewalttat in Viersen? Mordprozess gegen Erzieherin im Fall Greta

    Unter einem Hang i.S.d. § 66 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 StGB ist ein eingeschliffener innerer Zustand des Täters zu verstehen, der ihn immer wieder neue Straftaten begehen lässt (vgl. BGH, NStZ-RR 2010, 203; BeckRS 2019, 26937; BeckRS 2020, 17186; BeckRS 2020, 23351; NStZ-RR 2020, 10).

    Hangtäter ist danach derjenige, der dauerhaft zu Straftaten entschlossen ist oder aufgrund einer fest eingewurzelten Neigung immer wieder straffällig wird, wenn sich die Gelegenheit dazu bietet, ebenso wie derjenige, der willensschwach ist und aus innerer Haltlosigkeit Tatanreizen nicht zu widerstehen vermag (vgl. BGH, NStZ-RR 2010, 203; BeckRS 2019, 26937; BeckRS 2020, 17186; BeckRS 2020, 23351; NStZ-RR 2020, 10).

    Das Vorliegen eines solchen Hanges ist unter sorgfältiger Gesamtwürdigung aller für die Beurteilung der Persönlichkeit des Täters und seiner Taten maßgebenden Umstände wertend festzustellen und darzulegen (vgl. BGH, BeckRS 2019, 26937; BeckRS 2020, 17186; BeckRS 2020, 17186; BeckRS 2020, 23351).

  • BGH, 09.09.2021 - 3 StR 327/20

    Sicherungsverwahrung (Begriff des Hangs; eingeschliffener innerer Zustand;

    Etwas Anderes ist nur dann anzunehmen, wenn das Tatgericht die Höhe der Strafe von der unterbliebenen Unterbringung in der Sicherungsverwahrung abhängig macht und damit Strafe und Maßregel in einen inneren, eine getrennte Prüfung beider Rechtsfolgen ausschließenden Zusammenhang setzt (vgl. BGH, Urteile vom 6. August 2020 - 3 StR 66/20, NStZ-RR 2020, 339, 340; vom 29. November 2018 - 3 StR 300/18, juris Rn. 3; vom 11. Juli 2013 - 3 StR 148/13, juris Rn. 2).

    a) Die nunmehr zur Entscheidung berufene Strafkammer wird bei der Prüfung der Voraussetzungen der Anordnung der Sicherungsverwahrung oder des Vorbehalts einer solchen stärker zwischen dem Hang des Angeklagten und seiner Gefährlichkeit zu differenzieren und näher in den Blick zu nehmen haben, ob zwischen den abgeurteilten Taten (Anlasstaten) und der Tat, die Gegenstand der Vorverurteilung im Sinne des § 66 Abs. 3 Satz 1 StGB war (Symptomtat), ein symptomatischer Zusammenhang besteht (vgl. BGH, Urteil vom 6. August 2020 - 3 StR 66/20, NStZ-RR 2020, 339, 340; LK/Rissing-van Saan, StGB, 12. Aufl., § 66 Rn. 218 f.).

  • LG Essen, 19.01.2021 - 64 KLs 9/20

    Gefährliche Körperverletzung

    Das Vorliegen eines solchen Hangs hat die Kammer - nach sachverständiger Beratung - in eigener Verantwortung unter sorgfältiger Gesamtwürdigung aller für die Beurteilung der Persönlichkeit des Täters und seiner Taten maßgebenden Umstände wertend festzustellen (BGH, Urteil vom 06.08.2020 - 3 StR 66/20, juris).
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