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   BGH, 28.04.2022 - 4 StR 299/21   

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BGH, 28.04.2022 - 4 StR 299/21 (https://dejure.org/2022,14927)
BGH, Entscheidung vom 28.04.2022 - 4 StR 299/21 (https://dejure.org/2022,14927)
BGH, Entscheidung vom 28. April 2022 - 4 StR 299/21 (https://dejure.org/2022,14927)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 261 StPO, § 267 StPO
    Strafverfahren: Anforderungen an die Beweiswürdigung bei Konstellation "Aussage gegen Aussage"

  • IWW

    § 177 Abs. 1 Nr. 1, 2, Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 StGB

  • Wolters Kluwer

    Beweiswürdigung zum sexuellen Missbrauch und zur Vergewaltigung der Stieftöchter i.R.e. sog. "Aussage gegen Aussage"-Konstellation

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beweiswürdigung zum sexuellen Missbrauch und zur Vergewaltigung der Stieftöchter i.R.e. sog. 'Aussage gegen Aussage'-Konstellation

  • rechtsportal.de

    Beweiswürdigung zum sexuellen Missbrauch und zur Vergewaltigung der Stieftöchter i.R.e. sog. 'Aussage gegen Aussage'-Konstellation

  • datenbank.nwb.de
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2022, 254
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 15.11.1984 - 4 StR 675/84

    Anforderungen an die Aufnahme von Aussagen der Angeklagten und der vernommenen

    Auszug aus BGH, 28.04.2022 - 4 StR 299/21
    Die Abfassung des angefochtenen Urteils gibt Anlass zu dem Hinweis, dass eine bloße schematische Aneinanderreihung des Inhalts der Aussagen sämtlicher vernommener Zeugen bis hin zu ersichtlich unwesentlichen Einzelheiten - auch und gerade in Fällen mit einer schwierigen Beweislage (vgl. dazu BGH, Urteil vom 13. März 2014 - 4 StR 15/14 Rn. 10 f.) - den Anforderungen an die Darstellung der Beweiswürdigung nicht gerecht wird (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 1. Juli 2003 - 4 StR 55/03 Rn. 13 f.; Beschluss vom 15. November 1984 - 4 StR 675/84 mwN).
  • BGH, 16.06.2021 - 1 StR 109/21

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen;

    Auszug aus BGH, 28.04.2022 - 4 StR 299/21
    Die den Feststellungen zugrundeliegende Beweiswürdigung der Strafkammer hält revisionsrechtlicher Nachprüfung nicht stand (zum Prüfungsmaßstab vgl. BGH, Beschluss vom 16. Juni 2021 - 1 StR 109/21 Rn. 10; Beschluss vom 18. März 2021 - 4 StR 480/20 Rn. 2 mwN).
  • BGH, 25.06.1993 - 3 StR 304/93

    Kognitionspflicht des Rechtsmittelgerichts bei nicht erschöpfter Anklage

    Auszug aus BGH, 28.04.2022 - 4 StR 299/21
    Die beiden weiteren Fälle dieses Tatkomplexes sind daher, auch wenn dies in den Urteilsgründen nicht ausdrücklich erwähnt ist, ebenso wie die Fälle 44 und 45 der Anklage von dem rechtskräftigen Teilfreispruch umfasst (vgl. allgemein BGH, Beschluss vom 25. Juni 1993 - 3 StR 304/93 Rn. 4; Stuckenberg in Löwe-Rosenberg, StPO, 27. Aufl., § 260 Rn. 36).
  • BGH, 18.03.2021 - 4 StR 480/20

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (Anforderungen an die

    Auszug aus BGH, 28.04.2022 - 4 StR 299/21
    Die den Feststellungen zugrundeliegende Beweiswürdigung der Strafkammer hält revisionsrechtlicher Nachprüfung nicht stand (zum Prüfungsmaßstab vgl. BGH, Beschluss vom 16. Juni 2021 - 1 StR 109/21 Rn. 10; Beschluss vom 18. März 2021 - 4 StR 480/20 Rn. 2 mwN).
  • BGH, 13.03.2014 - 4 StR 15/14

    Anforderungen an die Urteilsgründe (Feststellungen zu den persönlichen

    Auszug aus BGH, 28.04.2022 - 4 StR 299/21
    Die Abfassung des angefochtenen Urteils gibt Anlass zu dem Hinweis, dass eine bloße schematische Aneinanderreihung des Inhalts der Aussagen sämtlicher vernommener Zeugen bis hin zu ersichtlich unwesentlichen Einzelheiten - auch und gerade in Fällen mit einer schwierigen Beweislage (vgl. dazu BGH, Urteil vom 13. März 2014 - 4 StR 15/14 Rn. 10 f.) - den Anforderungen an die Darstellung der Beweiswürdigung nicht gerecht wird (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 1. Juli 2003 - 4 StR 55/03 Rn. 13 f.; Beschluss vom 15. November 1984 - 4 StR 675/84 mwN).
  • BGH, 01.07.2003 - 4 StR 55/03

    Vergewaltigung (Nötigungsmittel im Sinne der §§ 177, 178 StGB a.F.; fortwirkende

    Auszug aus BGH, 28.04.2022 - 4 StR 299/21
    Die Abfassung des angefochtenen Urteils gibt Anlass zu dem Hinweis, dass eine bloße schematische Aneinanderreihung des Inhalts der Aussagen sämtlicher vernommener Zeugen bis hin zu ersichtlich unwesentlichen Einzelheiten - auch und gerade in Fällen mit einer schwierigen Beweislage (vgl. dazu BGH, Urteil vom 13. März 2014 - 4 StR 15/14 Rn. 10 f.) - den Anforderungen an die Darstellung der Beweiswürdigung nicht gerecht wird (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 1. Juli 2003 - 4 StR 55/03 Rn. 13 f.; Beschluss vom 15. November 1984 - 4 StR 675/84 mwN).
  • BGH, 22.10.2014 - 2 StR 92/14

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (revisionsrechtliche Überprüfbarkeit;

    Auszug aus BGH, 28.04.2022 - 4 StR 299/21
    Unter den hier gegebenen Umständen ist die Beweiswürdigung der Strafkammer bereits deshalb lückenhaft, weil es an einer Darstellung der früheren Angaben der Nebenklägerinnen fehlt und die vorgenommene Inhalts und Konstanzanalyse deshalb nicht überprüft werden kann (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 20. Dezember 2017 - 1 StR 408/17 Rn. 11; Urteil vom 22. Oktober 2014 - 2 StR 92/14 Rn. 10).
  • BGH, 20.12.2017 - 1 StR 408/17

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (erforderliche Darstellung im Urteil bei

    Auszug aus BGH, 28.04.2022 - 4 StR 299/21
    Unter den hier gegebenen Umständen ist die Beweiswürdigung der Strafkammer bereits deshalb lückenhaft, weil es an einer Darstellung der früheren Angaben der Nebenklägerinnen fehlt und die vorgenommene Inhalts und Konstanzanalyse deshalb nicht überprüft werden kann (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 20. Dezember 2017 - 1 StR 408/17 Rn. 11; Urteil vom 22. Oktober 2014 - 2 StR 92/14 Rn. 10).
  • BGH, 20.02.2024 - 6 StR 37/24
    Erst auf Grundlage dessen ist es dem Revisionsgericht möglich zu prüfen, ob die Beweiswürdigung des Tatgerichts den bei dieser Beweislage geltenden besonderen Anforderungen an die Beweiswürdigung entspricht (vgl. BGH, Urteil vom 22. Oktober 2014 - 2 StR 92/14; Beschlüsse vom 20. Dezember 2017 - 1 StR 408/17; vom 28. April 2022 - 4 StR 299/21).
  • BGH, 06.12.2023 - 5 StR 383/23

    Beweiswürdigung zum sexuellen Missbrauch von Kindern in Tateinheit mit sexueller

    a) Soweit das Landgericht im Fall B.II der Urteilsgründe davon ausgegangen ist, dass an die Beweiswürdigung und ihre Darlegung in den schriftlichen Urteilsgründen nicht die erhöhten Anforderungen einer "Aussage gegen Aussage"-Konstellation zu stellen sind, hat es allerdings verkannt, dass eine solche Verfahrenskonstellation auch dann gegeben sein kann, wenn der Angeklagte sich schweigend verteidigt (vgl. BGH, Urteil vom 20. September 2023 - 1 StR 152/23 Rn. 19; Beschlüsse vom 28. April 2022 - 4 StR 299/21 Rn. 8; vom 15. Februar 2016 - 5 StR 599/15 Rn. 2 f.).
  • BGH, 02.11.2022 - 6 StR 281/22

    Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern; Vergewaltigung; Beweiswürdigung

    Diese Grundsätze gelten nicht nur, wenn der Angeklagte den Tatvorwurf bestreitet, sondern auch, wenn er - wie hier - in der Hauptverhandlung von seinem Schweigerecht Gebrauch macht (vgl. BGH, Beschluss vom 28. April 2022 - 4 StR 299/21; Urteil vom 6. Dezember 2012 - 4 StR 360/12, NStZ 2013, 180; LR/Sander, StPO 27. Aufl., § 261 Rn. 107; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO 65. Aufl., § 261 Rn. 11a).
  • BGH, 25.04.2023 - 4 StR 400/22

    Beweiswürdigung (beschränkte Revisibilität; Aussage gegen Aussage: Urteilsgründe,

    Dabei sind auch vorangegangene Aussagen des Zeugen wieder zu geben, denn anderenfalls kann das Revisionsgericht nicht überprüfen, ob das Tatgericht eine fachgerechte Konstanzanalyse vorgenommen und Abweichungen zutreffend gewichtet hat (vgl. BGH, Beschluss vom 28. April 2022 - 4 StR 299/21 Rn. 8; Beschluss vom 16. März 2022 - 4 StR 30/22 Rn. 6; Beschluss vom 20. Dezember 2017 - 1 StR 408/17 Rn. 11; Urteil vom 22. Oktober 2014 - 2 StR 92/14 Rn. 10).

    Aufgrund dessen ist dem Senat auch die Überprüfung der Folgerung des Landgerichts verwehrt, der Nebenkläger habe "seine bisherigen Angaben auch vor Gericht konstant zu wiederholen und auf Nachfrage auch zum Teil zu konkretisieren" vermocht (vgl. BGH, Beschluss vom 28. April 2022 - 4 StR 299/21).

  • BGH, 24.01.2023 - 6 StR 476/22

    Aussage-gegen-Aussage-Konstellation (Urteilsgründe; Beweiswürdigung: Fehlende

    Deshalb ist es in solchen Fällen in der Regel erforderlich, die Entstehung und Entwicklung der betreffenden Aussage im Urteil zu erörtern (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 23. Mai 2000 - 1 StR 156/00, NStZ 2000, 496, 497; vom 28. April 2022 - 4 StR 299/21, Rn. 8; Urteil vom 7. Februar 2018 - 2 StR 447/17, NStZ-RR 2018, 220, 221; Miebach in FS Joecks, 2018, S. 133, 139 mwN).
  • BGH, 21.12.2022 - 4 StR 178/22

    Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern; Anforderungen an die Beweiswürdigung

    bb) Auch die vom Landgericht vorgenommene Konstanzanalyse (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 28. April 2022 - 4 StR 299/21 Rn. 8; Beschluss vom 16. März 2022 - 4 StR 30/22 Rn. 6; Beschluss vom 4. April 2017 - 2 StR 409/16, NStZ 2017, 551, 552; Beschluss vom 5. April 2016 - 1 StR 53/16 Rn. 3; Beschluss vom 7. Juli 2014 - 2 StR 94/14, NStZ-RR 2015, 120) ist nicht nachvollziehbar dargelegt.
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Rechtsprechung
   BGH, 23.02.2022 - 2 StR 156/21   

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https://dejure.org/2022,10722
BGH, 23.02.2022 - 2 StR 156/21 (https://dejure.org/2022,10722)
BGH, Entscheidung vom 23.02.2022 - 2 StR 156/21 (https://dejure.org/2022,10722)
BGH, Entscheidung vom 23. Februar 2022 - 2 StR 156/21 (https://dejure.org/2022,10722)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 338 Nr. 7 StPO; § 267 StPO
    Absolute Revisionsgründe (Fehlen von Entscheidungsgründen: Verlust der unterzeichneten Urteilsschrift durch den Berufsrichter); Urteilsgründe (Beweiswürdigung: Ausführlichkeit)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 338 Nr 7 StPO
    Revision im Strafverfahren: Verlust der von den Berufsrichtern unterzeichneten Urteilsurschrift

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Banden- und gewerbsmäßiger Betrug; Absoluter Revisonsgrund wegen des Verlusts der von den Berufsrichtern unterzeichneten Urteilsurschrift

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    StPO § 338 Nr. 7 ; StPO § 349 Abs. 4
    Banden- und gewerbsmäßiger Betrug; Absoluter Revisonsgrund wegen des Verlusts der von den Berufsrichtern unterzeichneten Urteilsurschrift

  • datenbank.nwb.de
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2022, 254
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 14.05.2013 - 3 StR 101/13

    Maßstäbe für die Gestaltung der Urteilsgründe (keine Wiedergabe sämtlicher

    Auszug aus BGH, 23.02.2022 - 2 StR 156/21
    Dies wäre rechtsfehlerhaft und könnte unter Umständen den Bestand des Urteils gefährden (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Mai 2013 - 3 StR 101/13).
  • BGH, 26.06.1992 - 3 StR 170/92

    Fehlen von Entscheidungsgründen bei vorzeitigem Ausscheiden des Richters aus dem

    Auszug aus BGH, 23.02.2022 - 2 StR 156/21
    1. Das Rechtsmittel hat - wie in der Antragsschrift des Generalbundesanwalts zutreffend ausgeführt - auf die Sachrüge und zugleich wegen des absoluten Revisionsgrunds des § 338 Nr. 7 StPO Erfolg, weil die von den Berufsrichtern unterzeichnete Urteilsurschrift verloren gegangen ist und ihr genauer Inhalt nicht mehr rekonstruiert werden kann; dies steht dem vollständigen Fehlen der Urteilsgründe gleich (vgl. BGH, Urteil vom 18. Dezember 1979 - 5 StR 697/79, NJW 1980, 1007; Beschluss vom 26. Juni 1992 - 3 StR 170/92, BGHR, StPO § 338 Abs. 7 Entscheidungsgründe 2; Schmitt in: Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 64. Aufl., § 338 Rn. 52; Franke in: LR-StPO, 26. Aufl., § 338 Rn. 115, 118, jeweils mwN).
  • BGH, 24.10.2013 - 5 StR 333/13

    Beruhen des Urteils auf einer zu langen Unterbrechung der Hauptverhandlung;

    Auszug aus BGH, 23.02.2022 - 2 StR 156/21
    Die Gestaltung der vorliegenden Fassung, die mangels Vorliegens der Urteilsurschrift als bloßer Urteilsentwurf zu betrachten ist (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Oktober 2013 - 5 StR 333/13), gibt dem Senat Anlass zu folgenden Bemerkungen: Die Beweiswürdigung soll keine umfassende Dokumentation der Beweisaufnahme enthalten, sondern lediglich belegen, warum bestimmte bedeutsame Umstände so festgestellt worden sind.
  • BGH, 18.12.1979 - 5 StR 697/79

    Rechtsfolgen für das Abhandenkommen eines Urteils in einer Geschäftsstelle -

    Auszug aus BGH, 23.02.2022 - 2 StR 156/21
    1. Das Rechtsmittel hat - wie in der Antragsschrift des Generalbundesanwalts zutreffend ausgeführt - auf die Sachrüge und zugleich wegen des absoluten Revisionsgrunds des § 338 Nr. 7 StPO Erfolg, weil die von den Berufsrichtern unterzeichnete Urteilsurschrift verloren gegangen ist und ihr genauer Inhalt nicht mehr rekonstruiert werden kann; dies steht dem vollständigen Fehlen der Urteilsgründe gleich (vgl. BGH, Urteil vom 18. Dezember 1979 - 5 StR 697/79, NJW 1980, 1007; Beschluss vom 26. Juni 1992 - 3 StR 170/92, BGHR, StPO § 338 Abs. 7 Entscheidungsgründe 2; Schmitt in: Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 64. Aufl., § 338 Rn. 52; Franke in: LR-StPO, 26. Aufl., § 338 Rn. 115, 118, jeweils mwN).
  • BGH, 08.08.2023 - 6 StR 243/23

    Würdigung der erhobenen Beweise der Chatverläufe hinsichtlich des Handeltreibens

    Deshalb ist es regelmäßig untunlich, den Inhalt der überwachten Telekommunikation wörtlich wiederzugeben (vgl. BGH, Beschlüsse vom 31. März 2015 - 3 StR 630/14, StV 2015, 632; vom 23. Februar 2022 - 2 StR 156/21).
  • BayObLG, 24.08.2023 - 202 StRR 52/23

    Anwendbarkeit des BtMG und Voraussetzungen für die Annahme einer Rauscheignung

    Es entspricht gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung, dass die inhaltliche Wiedergabe der Aussagen - von hier nicht vorliegenden Ausnahmen wie etwa einer Aussage-gegen-Aussage-Konstellation abgesehen - grundsätzlich nicht erforderlich ist, weil der Beweiswürdigung nicht die Aufgabe zukommt, das Ergebnis der Beweisaufnahme zu dokumentieren (st.Rspr., vgl. nur BGH, Urt. v. 27.04.2022 - 5 StR 18/22 bei juris; 03.03.2022 - 5 StR 228/21 = wistra 2022, 384; Beschluss vom 11.07.2023 - 1 StR 92/23 bei juris; 11.04.2023 - 4 StR 497/22 = NStZ-RR 2023, 256; 23.02.2022 - 2 StR 156/21 bei juris).
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