Weitere Entscheidung unten: BGH, 20.10.2021

Rechtsprechung
   BGH, 21.12.2021 - StB 39/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,54345
BGH, 21.12.2021 - StB 39/21 (https://dejure.org/2021,54345)
BGH, Entscheidung vom 21.12.2021 - StB 39/21 (https://dejure.org/2021,54345)
BGH, Entscheidung vom 21. Dezember 2021 - StB 39/21 (https://dejure.org/2021,54345)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,54345) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 200 Abs. 1 StPO
    Umgrenzungsfunktion der Anklage (Prozessvoraussetzung; Tat; unverwechselbare Kennzeichnung des geschichtlichen Vorgangs; Sachverhaltsschilderung; Serientaten; Verwirklichung weiterer gleichförmiger Taten)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2022, 75
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • BayObLG, 28.09.2022 - 206 StRR 157/22

    Nichtablieferung eingenommener Verwarnungsgelder durch Polizeivollzugsbeamten -

    Gemäß § 200 Abs. 1 StPO hat die Anklageschrift die angeklagte Tat in einer Weise hinreichend zu umgrenzen, dass die Identität des geschichtlichen Vorgangs klargestellt wird, wozu regelmäßig Zeit und Ort der Tatbegehung, sowie bei Serientaten die Tatfrequenz und die (Höchst-)zahl der vorgeworfenen Straftaten zu nennen sind (BGH, Beschluss vom 21. Dezember 2021, StB 39/21, NStZ-RR 2022, 75; MeyerGoßner/Schmitt, StPO, 65. Aufl. 2022, § 200 Rn. 7 m.w.N.).
  • BGH, 08.02.2022 - 3 StR 440/21

    Prozessualer Tatbegriff (einheitlicher geschichtlicher Vorgang; Veränderung des

    Wann die Tat in dem dargelegten Sinne hinreichend umgrenzt ist, kann nicht abstrakt, sondern nur nach Maßgabe der Umstände des jeweiligen Einzelfalls festgelegt werden (BGH, Beschluss vom 21. Dezember 2021 - StB 39/21, NStZ-RR 2022, 75 mwN).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 20.10.2021 - 1 StR 136/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,54693
BGH, 20.10.2021 - 1 StR 136/21 (https://dejure.org/2021,54693)
BGH, Entscheidung vom 20.10.2021 - 1 StR 136/21 (https://dejure.org/2021,54693)
BGH, Entscheidung vom 20. Januar 2021 - 1 StR 136/21 (https://dejure.org/2021,54693)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,54693) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 46 StGB; § 267 Abs. 3 Satz 1 StPO; §§ 29 ff. BtMG
    Strafzumessung (besondere Begründungsanforderungen bei außergewöhnlich hohen Strafen; Strafzumessung bei Betäubungsmitteldelikten: Bedeutung von Art und Menge des Rauschgifts)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF

Kurzfassungen/Presse

  • beck-blog (Kurzinformation und Auszüge)

    12 Jahre sowie 13 Jahre und 6 Monate Freiheitsstrafe für die Einfuhr von 43 kg Heroin: Nicht mit dem BGH!

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2022, 75
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 19.10.2022 - 1 StR 326/22

    Inbegriffsrüge (Verbot der Rekonstruktion der Hauptverhandlung)

    Auf die gegen seine Verurteilung gerichtete Revision des Angeklagten hatte der Senat - unter Aufrechterhaltung sämtlicher Feststellungen - das Urteil im Strafausspruch aufgehoben (Urteil vom 20. Oktober 2021 - 1 StR 136/21).
  • BGH, 05.05.2022 - 3 StR 412/21

    Eingeschränkte revisionsgerichtliche Überprüfung bei Strafzumessung und

    Die Begründung des Urteils muss erkennen lassen, dass die wesentlichen Gesichtspunkte gesehen und in ihrer Bedeutung sowie ihrem Zusammenwirken vertretbar gewürdigt wurden; nur in diesem Rahmen kann das Gesetz verletzt sein (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 24. November 2021 - 2 StR 158/21, NStZ-RR 2022, 105; vom 20. Oktober 2021 - 1 StR 136/21, juris Rn. 6; vom 24. Juni 2021 - 5 StR 545/20, juris Rn. 7 mwN; Beschluss vom 10. April 1987 - GSSt 1/86, BGHSt 34, 345, 349).
  • BGH, 31.08.2022 - 2 StR 281/22

    Strafzumessung (gefährliche Körperverletzung); Unterbringung in einer

    b) Die für die gefährliche Körperverletzung zugemessenen Einzelstrafen wahren trotz des geringen - zurechenbaren - Erfolgsunwerts durch die Gesundheitsschädigung des Zeugen K. noch den weiten tatrichterlichen Entscheidungs- und Wertungsspielraum (vgl. hierzu BGH, Urteile vom 20. Oktober 2021 - 1 StR 136/21, juris Rn. 6; vom 5. Mai 2022 - 3 StR 412/21, juris Rn. 26 jeweils mwN; Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 6. Aufl., Rn. 833).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht