Rechtsprechung
OLG Hamm, 07.12.1999 - 2 Ss 1232/99 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Burhoff online
Ablehnung eines Hilfsbeweisantrags, innere Tatsache, Beweisbehauptung, Gewissensentscheidung, Zivildienst, Bewährung, freies Arbeitsverhältnis, Dienstflucht
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ablehnung eines Beweisantrags; Innerer Vorgang; Vernehmung eines Zeugen; Dienstflucht; Formelle Rüge
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 244 Abs. 3; ; StPO § 244 Abs. 3 S. 2; ; ZDG § 53 Abs. 1; ; StGB § 56; ; StGB § 56 Abs. 3
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Innere Vorgänge als zulässiges Beweisthema
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Bochum - 33 Js 293/98
- OLG Hamm, 07.12.1999 - 2 Ss 1232/99
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2000, 176
- StV 2001, 104
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Hamm, 19.11.1998 - 2 Ss 1115/98
Bemessung der Freiheitsstrafe bei sog. Dienstflucht, Verhängung einer Geldstrafe …
Auszug aus OLG Hamm, 07.12.1999 - 2 Ss 1232/99
Das Landgericht wird zu prüfen haben, ob es zunächst nicht ausreicht, eine verhängte Freiheitsstrafe zur Bewährung auszusetzen und als Bewährungsauflage das Eingehen eines freien Arbeitsverhältnisses zu bestimmen (siehe zur Strafzumessung im übrigen auch Senat in NStZ-RR 1999, 155).
Rechtsprechung
OLG Koblenz, 11.02.1999 - 1 Ws 43/99 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2000, 176
Wird zitiert von ... (7)
- OLG Hamm, 14.11.2000 - 2 Ss 1013/00
Pflichtverteidiger, Beiordnung wegen Schwere der Tat, Beiordnung wegen …
Diese Aktenkenntnis konnte der Angeklagte sich aber nur mit Hilfe eines Verteidigers verschaffen (zur Beiordnung eines Pflichtverteidigers in den Fällen siehe aus neuerer Zeit auch OLG Koblenz NStZ-RR 2000, 176). - OLG Köln, 20.05.2003 - 2 Ws 309/03
Pflichtverteidiger im Berufungsverfahren
Für eine wirksame Verteidigung ist deshalb zur Vorbereitung auf die Hauptverhandlung Akteneinsicht erforderlich, um sich Kenntnis von dem Inhalt dieser Schreiben zu verschaffen und die Möglichkeit zu erhalten, ggfs. Fragen dazu zu stellen und Vorhalte zu machen ( vgl. OLG Köln, StV 1986, 238; OLG Koblenz, StV 93, 461; NStZ-RR 00, 176 m.w.N. ). - OLG Koblenz, 02.07.2007 - 1 Ws 317/07
Richterablehnung: Nichtangabe eines Ablehnungsgrundes; Ablehnung eines Antrags …
(vergleiche OLG Koblenz, Beschluss vom 11. Februar 1999, 1 Ws 43/99, NStZ-RR 2000, 176).Nur unter dieser Voraussetzung könnte von einer schwierigen Sachlage im Sinne des § 140 Abs. 2 StPO auszugehen und ein Pflichtverteidiger zur Ermöglichung der Akteneinsicht zu bestellen sein (vgl. Senat, Beschluss 1 Ws 43/99 vom 11.02.1999, NStZ-RR 2000, 176).
- OLG Hamm, 09.07.2020 - 5 Ws 202/20
Pflichtverteidiger, Aussage-gegen-Aussage
Sind die Angaben des den Angeklagten belastenden einzigen Zeugen einer besonderen Glaubwürdigkeitsprüfung zu unterziehen, ist die Beiordnung eines Verteidigers erforderlich (OLG Koblenz, Beschluss vom 11. Februar 1999, Az. 1 Ws 43/99 = NStZ-RR 2000, 176, beck-online; OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 31. März 2009, Az. 3 Ws 271/09 = NStZ-RR 2009, 207, beck-online; LG München II Beschluss vom 10. Juli 2018, Az. 2 Qs 19/18 = BeckRS 2018, 38513, beck-online). - AG Aachen, 08.12.2020 - 452 Ds 588/20 Eine Aussage-gegen-Aussage-Konstellation führt zur Schwierigkeit der Sachlage, wenn zu der Aussage des einzigen Belastungszeugen keine weiteren Indizien hinzukommen, aus denen auf die Richtigkeit der Angaben des Belastungszeugen geschlossen werden kann, so dass eine eingehende Glaubhaftigkeitsprüfung erforderlich ist (KG BeckRS 2013, 19704; OLG Celle StV 2009, 8; NStZ 2009, 175; in diese Richtung auch OLG Frankfurt a. M. NStZ-RR 2009, 207; LG Hamburg BeckRS 2010, 20477; sa OLG Hamm NStZ-RR 2001, 107 (108); OLG Koblenz NStZ-RR 2000, 176).
- AG Andernach, 21.03.2007 - 2030 Js 43197/05 Die Verteidiger begründen hier die schwierige Sachlage mit der Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz vom 11.12.1999 (Az.:1 Ws 43/99, siehe NSTZ-RRR 2000, 176 f.).
- LG Heidelberg, 01.02.2006 - 2 Qs 2/06
Notwendige Verteidigung: Beschwerde gegen die Ablehnung der Bestellung eines …
Da ein umfassendes Akteneinsichtsrecht aber nur einem Verteidiger zusteht, ist bei einer solchen Fallgestaltung die Bestellung eines Verteidigers gemäß § 140 Abs. 2 StPO geboten (vgl. OLG Koblenz NStZ-RR 2000, 176).